Private Sicherheitsfirmen

ShortId
04.3267
Id
20043267
Updated
24.06.2025 23:35
Language
de
Title
Private Sicherheitsfirmen
AdditionalIndexing
09;paramilitärische Einheit;Kontrolle;rechtliche Vorschrift;privates Unternehmen;staatliche Gewalt;Völkerrecht;gerichtliche Zuständigkeit;öffentliche Sicherheit;internationales humanitäres Recht
1
  • L04K04020314, paramilitärische Einheit
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K05020203, internationales humanitäres Recht
  • L03K040304, staatliche Gewalt
  • L03K050602, Völkerrecht
  • L03K050503, gerichtliche Zuständigkeit
  • L04K05030101, rechtliche Vorschrift
  • L02K0403, öffentliche Sicherheit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Seit einiger Zeit ist international zu beobachten, dass private Firmen Sicherheitsaufgaben übernehmen, die eigentlich zu den Kernaufgaben eines Staates gehören. Damit wird das bisherige Monopol der staatlichen Gewaltausübung unterlaufen.</p><p>Diese beunruhigende Entwicklung hat mit den Ereignissen im Irak einen neuen Höhepunkt erreicht, und selbst die Schweiz nimmt offenbar solche Dienste in Anspruch. Das Auftreten solcher privater Firmen, die Sicherheitsaufgaben übernehmen, ist aber auch in "vergessenen" Ländern wie Sierra Leone, Liberia oder Neu Guinea äusserst problematisch.</p><p>Insbesondere ist auch die gerichtliche Beurteilung von Verletzungen der Menschenrechte und der Genfer Konventionen durch private Sicherheitspersonen unklar, zumal nicht alle Staaten der Konvention zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag beigetreten sind.</p><p>Eine Standortbestimmung durch den Bundesrat soll den möglichen Handlungsbedarf orten. Ist ein solcher gegeben, soll der Bundesrat sich aktiv dafür einsetzen, dass Verletzungen internationaler Konventionen durch private Sicherheitsfirmen unterbunden und verbindlich sanktioniert werden können.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Standortbestimmung seiner sicherheitspolitischen Führungsorgane vorzulegen über Herkunft, Einsatz sowie Vorgehensweise privater Sicherheitsfirmen im Bereich des traditionell staatlichen Gewaltmonopols und dabei abzuklären, ob:</p><p>1. der völkerrechtliche Rahmen zur Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen den heutigen Herausforderungen genüge;</p><p>2. klare internationale Gerichtsbarkeiten bestehen oder vorgesehen sind, wenn solche Privatfirmen oder deren Angestellte Menschenrechte und die Genfer Konventionen verletzen;</p><p>3. die Schweizer Gesetzgebung Grundlage und Einsatz solcher Firmen in der Schweiz regelt bzw. regeln soll;</p><p>4. die Schweizer Gesetzgebung die Inanspruchnahme solcher Firmen durch die Schweiz - im In- oder im Ausland - regelt bzw. regeln soll.</p>
  • Private Sicherheitsfirmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit einiger Zeit ist international zu beobachten, dass private Firmen Sicherheitsaufgaben übernehmen, die eigentlich zu den Kernaufgaben eines Staates gehören. Damit wird das bisherige Monopol der staatlichen Gewaltausübung unterlaufen.</p><p>Diese beunruhigende Entwicklung hat mit den Ereignissen im Irak einen neuen Höhepunkt erreicht, und selbst die Schweiz nimmt offenbar solche Dienste in Anspruch. Das Auftreten solcher privater Firmen, die Sicherheitsaufgaben übernehmen, ist aber auch in "vergessenen" Ländern wie Sierra Leone, Liberia oder Neu Guinea äusserst problematisch.</p><p>Insbesondere ist auch die gerichtliche Beurteilung von Verletzungen der Menschenrechte und der Genfer Konventionen durch private Sicherheitspersonen unklar, zumal nicht alle Staaten der Konvention zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag beigetreten sind.</p><p>Eine Standortbestimmung durch den Bundesrat soll den möglichen Handlungsbedarf orten. Ist ein solcher gegeben, soll der Bundesrat sich aktiv dafür einsetzen, dass Verletzungen internationaler Konventionen durch private Sicherheitsfirmen unterbunden und verbindlich sanktioniert werden können.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Standortbestimmung seiner sicherheitspolitischen Führungsorgane vorzulegen über Herkunft, Einsatz sowie Vorgehensweise privater Sicherheitsfirmen im Bereich des traditionell staatlichen Gewaltmonopols und dabei abzuklären, ob:</p><p>1. der völkerrechtliche Rahmen zur Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen den heutigen Herausforderungen genüge;</p><p>2. klare internationale Gerichtsbarkeiten bestehen oder vorgesehen sind, wenn solche Privatfirmen oder deren Angestellte Menschenrechte und die Genfer Konventionen verletzen;</p><p>3. die Schweizer Gesetzgebung Grundlage und Einsatz solcher Firmen in der Schweiz regelt bzw. regeln soll;</p><p>4. die Schweizer Gesetzgebung die Inanspruchnahme solcher Firmen durch die Schweiz - im In- oder im Ausland - regelt bzw. regeln soll.</p>
    • Private Sicherheitsfirmen

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