Flexiblere Agrareinfuhr-Ordnung
- ShortId
-
04.3279
- Id
-
20043279
- Updated
-
27.07.2023 20:05
- Language
-
de
- Title
-
Flexiblere Agrareinfuhr-Ordnung
- AdditionalIndexing
-
55;Einfuhrbeschränkung;Wettbewerbsbeschränkung;Handel mit Agrarerzeugnissen;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;Zollkontingent;Handelsbeschränkung;Förderung des Handels
- 1
-
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
- L05K0701030305, Förderung des Handels
- L05K0701040114, Zollkontingent
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L04K07010201, Handelsbeschränkung
- L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Die in der Nacht auf den 1. August im WTO-Hauptrat erfolgte Einigung sowohl im Agrarbereich als auch bei zahlreichen weiteren für die Schweizer Wirtschaft bedeutenden Dossiers hat die gesamte Doha-Verhandlungsrunde um einen bedeutenden Schritt vorwärts gebracht. Für die Schweizer Landwirtschaft stellt die Vereinbarung jedoch zweifellos eine beträchtliche Herausforderung dar. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb nicht, zusätzliche zu den für einen erfolgreichen Verhandlungsabschluss erforderlichen Konzessionen einzugehen.</p><p>Die Stossrichtung der WTO-induzierten Reformen - mehr Markt, weniger handelsverzerrende Stützung - entspricht bereits der Forderung des Interpellanten. Sie wird übrigens von der Schweiz schon seit 1992 konsequent und auf Gesetzesstufe seit 1999 in Teilschritten befolgt ("Agrarpolitik 2002, 2007"). Dies soll auch in Zukunft so bleiben.</p><p>Eine Änderung des Bundesratsmandates war für die Zustimmung zum Juli-Entscheid nicht notwendig. Die Verhandlung über die "Modalitäten" dürfte allerdings in einigen Bereichen eine Präzisierung und Vervollständigung dieses Mandates erforderlich machen. Das EVD wird dem Bundesrat zu gegebener Zeit einen entsprechenden Antrag unterbreiten und zu diesem Zweck auch die beiden Kommissionen für Aussenpolitik konsultieren.</p><p>Bei den Verhandlungen soll die Schweizer Delegation ein Resultat erzielen, welches den gegenwärtig zulässigen Grenzschutz und die weiteren Stützungsmöglichkeiten so wenig wie möglich einschränkt. Dadurch soll auf landesrechtlicher Ebene eine grösstmögliche Flexibilität erhalten bleiben, welche es auch erlauben soll, den agrarpolitischen Auftrag des Bundes gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung bei der Umsetzung weiterhin zu erfüllen. Zudem werden Lösungen anzustreben sein, welche allen Marktbeteiligten so weit wie möglich entgegenkommen.</p><p>2. Bereits während der Vorarbeiten zur "Agrarpolitik 2007" wurde eine breit abgestützte Arbeitsgruppe "Märkte" eingesetzt, deren Aufgabe es war, sämtliche Marktordnungen auf Möglichkeiten zur Vereinfachung zu prüfen. Das Resultat entsprach in der Substanz allerdings nicht durchweg den Erwartungen. Punktuelle Verbesserungen wurden zwar vorgenommen. Weitergehende, in allen Branchen anwendbare Vereinfachungen waren allerdings kaum konsensfähig. Die Einberufung einer Expertenkommission noch während der laufenden Verhandlungen ist jedoch nicht opportun. Die zuständigen parlamentarischen Gremien (APK, WAK) werden im Übrigen regelmässig informiert und konsultiert.</p><p>Für die Umsetzung der nächsten WTO-Resultate wird deshalb erneut differenziert vorzugehen sein. Zusätzlich zu den erforderlichen Zollreduktionen und zumindest einzelnen Erhöhungen der Zollkontingentsmengen dürften aus der WTO-Verhandlung wahrscheinlich auch neue Regeln betreffend die zulässigen Zollkontingentsvergabemethoden resultieren (Transparenz, Inlandleistung, Zeitpunkt der Zuteilungen, Gültigkeitsdauer usw.). Möglichkeiten zu Vereinfachungen in allen Marktordnungen zeichnen sich bereits aus heutiger Sicht ab. Auch die Möglichkeit der Einführung von Einzollsystemen (zur Ablösung der Zollkontingente) soll in Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse für einzelne Produktebereiche geprüft werden.</p><p>Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das nun abgeschlossene Rahmenabkommen keine generelle Abschaffung der Zollkontingente vorsieht, sondern, im Gegenteil, sowohl deren Zahl als auch deren Umfang eher noch ausdehnen dürfte, besonders im Zusammenhang mit den so genannten sensiblen Produkten.</p><p>Zu allen Änderungen würden die interessierten Kreise selbstredend vorgängig konsultiert.</p><p>3. Die heutige Handhabung der Zollkontingente erfolgt gestützt auf Artikel 21 (für Butter: Art. 42; für Fleisch: Art. 48) des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1). Die Festlegung und Änderung der Kontingente hat - unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen - den in Artikel 17 festgelegten Prinzipien zu entsprechen (Versorgungslage im Inland und Absatzmöglichkeiten für gleichartige inländische Erzeugnisse). Das Prinzip der ausreichenden Marktversorgung ist und bleibt somit die Leitlinie bei der Festsetzung von Zollreduktionen und bei der Änderung von Zollkontingentsmengen und deren Freigabe. Zur besseren Berücksichtigung der Marktbedürfnisse wurde die Kompetenz zur mengenmässigen Änderung und zur zeitlichen Freigabe einzelner Kontingente dem EVD bzw. dem Bundesamt für Landwirtschaft übertragen (Art. 21 Abs. 4). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die heutige Freigabepraxis bei den Zollkontingenten keinen zum bestehenden Zollschutz zusätzlichen Anstieg des Preisniveaus im Inland verursacht.</p><p>Auch die Verteilverfahren und -kriterien (Art. 22) müssen indessen bei der Umsetzung der WTO-Verhandlungsergebnisse überprüft und, wo aufgrund der neuen WTO-Regelungen nötig oder angezeigt, den neuen Gegebenheiten angepasst werden.</p><p>Auch dazu werden selbstverständlich alle interessierten Wirtschaftskreise begrüsst werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die schweizerische Volkswirtschaft verdankt einen grossen Anteil ihres Wohlstandes dem Aussenhandel; fast jeder zweite Franken wird im Ausland verdient. Die Schweiz verfolgt daher in ihrem eigenen Interesse eine liberale Aussenhandelspolitik. Anders ist es jedoch in der Landwirtschaft: Trotz der im Rahmen der WTO erfolgten Tarifizierung (Umwandlung von mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen in Zölle) ist der Agrarschutz an der Grenze immer noch sehr hoch und vor allem zu kompliziert, mit negativen Auswirkungen für die gesamte Volkswirtschaft im Allgemeinen und die gewerbliche Lebensmittelwirtschaft im Besonderen.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage stellen sich insbesondere die folgenden drei Fragen:</p><p>1. Könnte das Verhandlungsmandat für die WTO im Agrarbereich im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft nicht etwas flexibler ausgestaltet und der notwendige Schutz für die Landwirtschaft vermehrt mit nicht handelsverzerrenden Massnahmen sichergestellt werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, eine breit abgestützte Expertenkommission mit dem Auftrag einzusetzen, die Möglichkeiten einer flexibleren Agrareinfuhr-Ordnung inklusive Vereinfachung oder Abschaffung der Zollkontingente unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Marktordnungen zu prüfen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das Notwendige zu veranlassen, damit in Mangelsituationen die Zollkontingente rasch und unbürokratisch erhöht bzw. zusätzliche Einfuhren zum Zollkontingentsansatz ermöglicht werden, um den Marktbedürfnissen zu entsprechen und einen Anstieg des Preisniveaus im Inland zu vermeiden?</p>
- Flexiblere Agrareinfuhr-Ordnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die in der Nacht auf den 1. August im WTO-Hauptrat erfolgte Einigung sowohl im Agrarbereich als auch bei zahlreichen weiteren für die Schweizer Wirtschaft bedeutenden Dossiers hat die gesamte Doha-Verhandlungsrunde um einen bedeutenden Schritt vorwärts gebracht. Für die Schweizer Landwirtschaft stellt die Vereinbarung jedoch zweifellos eine beträchtliche Herausforderung dar. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb nicht, zusätzliche zu den für einen erfolgreichen Verhandlungsabschluss erforderlichen Konzessionen einzugehen.</p><p>Die Stossrichtung der WTO-induzierten Reformen - mehr Markt, weniger handelsverzerrende Stützung - entspricht bereits der Forderung des Interpellanten. Sie wird übrigens von der Schweiz schon seit 1992 konsequent und auf Gesetzesstufe seit 1999 in Teilschritten befolgt ("Agrarpolitik 2002, 2007"). Dies soll auch in Zukunft so bleiben.</p><p>Eine Änderung des Bundesratsmandates war für die Zustimmung zum Juli-Entscheid nicht notwendig. Die Verhandlung über die "Modalitäten" dürfte allerdings in einigen Bereichen eine Präzisierung und Vervollständigung dieses Mandates erforderlich machen. Das EVD wird dem Bundesrat zu gegebener Zeit einen entsprechenden Antrag unterbreiten und zu diesem Zweck auch die beiden Kommissionen für Aussenpolitik konsultieren.</p><p>Bei den Verhandlungen soll die Schweizer Delegation ein Resultat erzielen, welches den gegenwärtig zulässigen Grenzschutz und die weiteren Stützungsmöglichkeiten so wenig wie möglich einschränkt. Dadurch soll auf landesrechtlicher Ebene eine grösstmögliche Flexibilität erhalten bleiben, welche es auch erlauben soll, den agrarpolitischen Auftrag des Bundes gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung bei der Umsetzung weiterhin zu erfüllen. Zudem werden Lösungen anzustreben sein, welche allen Marktbeteiligten so weit wie möglich entgegenkommen.</p><p>2. Bereits während der Vorarbeiten zur "Agrarpolitik 2007" wurde eine breit abgestützte Arbeitsgruppe "Märkte" eingesetzt, deren Aufgabe es war, sämtliche Marktordnungen auf Möglichkeiten zur Vereinfachung zu prüfen. Das Resultat entsprach in der Substanz allerdings nicht durchweg den Erwartungen. Punktuelle Verbesserungen wurden zwar vorgenommen. Weitergehende, in allen Branchen anwendbare Vereinfachungen waren allerdings kaum konsensfähig. Die Einberufung einer Expertenkommission noch während der laufenden Verhandlungen ist jedoch nicht opportun. Die zuständigen parlamentarischen Gremien (APK, WAK) werden im Übrigen regelmässig informiert und konsultiert.</p><p>Für die Umsetzung der nächsten WTO-Resultate wird deshalb erneut differenziert vorzugehen sein. Zusätzlich zu den erforderlichen Zollreduktionen und zumindest einzelnen Erhöhungen der Zollkontingentsmengen dürften aus der WTO-Verhandlung wahrscheinlich auch neue Regeln betreffend die zulässigen Zollkontingentsvergabemethoden resultieren (Transparenz, Inlandleistung, Zeitpunkt der Zuteilungen, Gültigkeitsdauer usw.). Möglichkeiten zu Vereinfachungen in allen Marktordnungen zeichnen sich bereits aus heutiger Sicht ab. Auch die Möglichkeit der Einführung von Einzollsystemen (zur Ablösung der Zollkontingente) soll in Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse für einzelne Produktebereiche geprüft werden.</p><p>Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das nun abgeschlossene Rahmenabkommen keine generelle Abschaffung der Zollkontingente vorsieht, sondern, im Gegenteil, sowohl deren Zahl als auch deren Umfang eher noch ausdehnen dürfte, besonders im Zusammenhang mit den so genannten sensiblen Produkten.</p><p>Zu allen Änderungen würden die interessierten Kreise selbstredend vorgängig konsultiert.</p><p>3. Die heutige Handhabung der Zollkontingente erfolgt gestützt auf Artikel 21 (für Butter: Art. 42; für Fleisch: Art. 48) des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1). Die Festlegung und Änderung der Kontingente hat - unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen - den in Artikel 17 festgelegten Prinzipien zu entsprechen (Versorgungslage im Inland und Absatzmöglichkeiten für gleichartige inländische Erzeugnisse). Das Prinzip der ausreichenden Marktversorgung ist und bleibt somit die Leitlinie bei der Festsetzung von Zollreduktionen und bei der Änderung von Zollkontingentsmengen und deren Freigabe. Zur besseren Berücksichtigung der Marktbedürfnisse wurde die Kompetenz zur mengenmässigen Änderung und zur zeitlichen Freigabe einzelner Kontingente dem EVD bzw. dem Bundesamt für Landwirtschaft übertragen (Art. 21 Abs. 4). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die heutige Freigabepraxis bei den Zollkontingenten keinen zum bestehenden Zollschutz zusätzlichen Anstieg des Preisniveaus im Inland verursacht.</p><p>Auch die Verteilverfahren und -kriterien (Art. 22) müssen indessen bei der Umsetzung der WTO-Verhandlungsergebnisse überprüft und, wo aufgrund der neuen WTO-Regelungen nötig oder angezeigt, den neuen Gegebenheiten angepasst werden.</p><p>Auch dazu werden selbstverständlich alle interessierten Wirtschaftskreise begrüsst werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die schweizerische Volkswirtschaft verdankt einen grossen Anteil ihres Wohlstandes dem Aussenhandel; fast jeder zweite Franken wird im Ausland verdient. Die Schweiz verfolgt daher in ihrem eigenen Interesse eine liberale Aussenhandelspolitik. Anders ist es jedoch in der Landwirtschaft: Trotz der im Rahmen der WTO erfolgten Tarifizierung (Umwandlung von mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen in Zölle) ist der Agrarschutz an der Grenze immer noch sehr hoch und vor allem zu kompliziert, mit negativen Auswirkungen für die gesamte Volkswirtschaft im Allgemeinen und die gewerbliche Lebensmittelwirtschaft im Besonderen.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage stellen sich insbesondere die folgenden drei Fragen:</p><p>1. Könnte das Verhandlungsmandat für die WTO im Agrarbereich im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft nicht etwas flexibler ausgestaltet und der notwendige Schutz für die Landwirtschaft vermehrt mit nicht handelsverzerrenden Massnahmen sichergestellt werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, eine breit abgestützte Expertenkommission mit dem Auftrag einzusetzen, die Möglichkeiten einer flexibleren Agrareinfuhr-Ordnung inklusive Vereinfachung oder Abschaffung der Zollkontingente unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Marktordnungen zu prüfen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das Notwendige zu veranlassen, damit in Mangelsituationen die Zollkontingente rasch und unbürokratisch erhöht bzw. zusätzliche Einfuhren zum Zollkontingentsansatz ermöglicht werden, um den Marktbedürfnissen zu entsprechen und einen Anstieg des Preisniveaus im Inland zu vermeiden?</p>
- Flexiblere Agrareinfuhr-Ordnung
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