Schadenersatz für die Rindviehhalter

ShortId
04.3284
Id
20043284
Updated
28.07.2023 11:33
Language
de
Title
Schadenersatz für die Rindviehhalter
AdditionalIndexing
55;Landwirt/in;Rindviehzucht;Rinderwahnsinn;Schadenersatz;Rindvieh
1
  • L06K140101020901, Rindviehzucht
  • L05K1401080101, Rindvieh
  • L06K140101030103, Rinderwahnsinn
  • L05K0507020205, Schadenersatz
  • L05K1401050601, Landwirt/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Eidgenössische Rekurskommission für die Staatshaftung (HRK) hat am 29. April 2004 die Beschwerde von 2206 Landwirtinnen und Landwirten teilweise gutgeheissen. Sie befand, dass der Bund im Zusammenhang mit dem Rinderwahnsinn widerrechtlich gehandelt hat. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) vertritt die Auffassung, dass der Bund keine widerrechtliche Handlung begangen hat, für die er haften müsste, und hat am 28. Mai 2004 beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid der HRK eingereicht. Das höchste Gericht wird über die Frage der Widerrechtlichkeit endgültig entscheiden.</p><p>1. Auf Antrag der 2206 Landwirtinnen und Landwirte hat das EFD das Verfahren auf die Frage der Widerrechtlichkeit beschränkt. Sollte das Bundesgericht eine widerrechtliche Handlung des Bundes erkennen, so wird das EFD festlegen müssen, ob ein Kausalzusammenhang zwischen der widerrechtlichen Handlung des Bundes und dem Schaden besteht, den die Landwirtinnen und Landwirte geltend machen. Wenn ja, wird das EFD die Höhe der Entschädigungen für die 2206 Landwirtinnen und Landwirte festlegen.</p><p>2. Die Bekämpfung der Tierseuchen ist seit jeher ein Ziel des Bundesrates und wird es auch in Zukunft bleiben. Die Bedrohung durch eine Krise, wie sie der Rinderwahnsinn darstellte, kann aber nie vollständig ausgeschlossen werden, namentlich in der heutigen Zeit, in der der internationale Austausch in der Landwirtschaft sehr verbreitet ist.</p><p>Die Bundesbehörden werden bei jeder Bedrohung durch eine Tierseuche alle notwendigen Massnahmen ergreifen, insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten und der Nutzen nach Artikel 10 Absatz 1 des Tierseuchengesetzes (SR 916.40), des Verhältnismässigkeitsprinzips und des jeweiligen Standes der Wissenschaft und der Erfahrung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Eidgenössische Rekurskommission hat entschieden, dass der Bund an der BSE-Krise die Hauptschuld trägt. Die Rekurskommission bestätigte ebenfalls, dass der Bund nicht alles unternommen habe, um die Ausbreitung der Rinderseuche BSE in der Schweiz zu verhindern. Eine Schadenersatzpflicht des Bundes an die Rindviehhalter wurde von der ERK bestätigt.</p><p>Im November 1990 erkrankte die erste Kuh in der Schweiz an der Rinderseuche BSE. Danach kam es zu einer massiven Krise auf den Rindfleischmärkten mit katastrophalen Preiseinbussen für alle Rindviehhalter. Der bis dahin blühende Export von Schweizer Zuchtvieh kam total zum Erliegen. Während über sieben Jahren konnte überhaupt kein Zuchtvieh mehr exportiert werden. Die Einkommenseinbussen für die Landwirte waren über Jahre enorm.</p><p>Meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Falls das Bundesgericht zum gleichen Ergebnis kommt wie die ERK, ist der Bundesrat bereit, die massiven Einkommenseinbussen der Schweizer Rindviehhalter angemessen zu entschädigen?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass er in Zukunft alles unternehmen muss, um solche Krisen zu überwinden?</p>
  • Schadenersatz für die Rindviehhalter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eidgenössische Rekurskommission für die Staatshaftung (HRK) hat am 29. April 2004 die Beschwerde von 2206 Landwirtinnen und Landwirten teilweise gutgeheissen. Sie befand, dass der Bund im Zusammenhang mit dem Rinderwahnsinn widerrechtlich gehandelt hat. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) vertritt die Auffassung, dass der Bund keine widerrechtliche Handlung begangen hat, für die er haften müsste, und hat am 28. Mai 2004 beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid der HRK eingereicht. Das höchste Gericht wird über die Frage der Widerrechtlichkeit endgültig entscheiden.</p><p>1. Auf Antrag der 2206 Landwirtinnen und Landwirte hat das EFD das Verfahren auf die Frage der Widerrechtlichkeit beschränkt. Sollte das Bundesgericht eine widerrechtliche Handlung des Bundes erkennen, so wird das EFD festlegen müssen, ob ein Kausalzusammenhang zwischen der widerrechtlichen Handlung des Bundes und dem Schaden besteht, den die Landwirtinnen und Landwirte geltend machen. Wenn ja, wird das EFD die Höhe der Entschädigungen für die 2206 Landwirtinnen und Landwirte festlegen.</p><p>2. Die Bekämpfung der Tierseuchen ist seit jeher ein Ziel des Bundesrates und wird es auch in Zukunft bleiben. Die Bedrohung durch eine Krise, wie sie der Rinderwahnsinn darstellte, kann aber nie vollständig ausgeschlossen werden, namentlich in der heutigen Zeit, in der der internationale Austausch in der Landwirtschaft sehr verbreitet ist.</p><p>Die Bundesbehörden werden bei jeder Bedrohung durch eine Tierseuche alle notwendigen Massnahmen ergreifen, insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten und der Nutzen nach Artikel 10 Absatz 1 des Tierseuchengesetzes (SR 916.40), des Verhältnismässigkeitsprinzips und des jeweiligen Standes der Wissenschaft und der Erfahrung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Eidgenössische Rekurskommission hat entschieden, dass der Bund an der BSE-Krise die Hauptschuld trägt. Die Rekurskommission bestätigte ebenfalls, dass der Bund nicht alles unternommen habe, um die Ausbreitung der Rinderseuche BSE in der Schweiz zu verhindern. Eine Schadenersatzpflicht des Bundes an die Rindviehhalter wurde von der ERK bestätigt.</p><p>Im November 1990 erkrankte die erste Kuh in der Schweiz an der Rinderseuche BSE. Danach kam es zu einer massiven Krise auf den Rindfleischmärkten mit katastrophalen Preiseinbussen für alle Rindviehhalter. Der bis dahin blühende Export von Schweizer Zuchtvieh kam total zum Erliegen. Während über sieben Jahren konnte überhaupt kein Zuchtvieh mehr exportiert werden. Die Einkommenseinbussen für die Landwirte waren über Jahre enorm.</p><p>Meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Falls das Bundesgericht zum gleichen Ergebnis kommt wie die ERK, ist der Bundesrat bereit, die massiven Einkommenseinbussen der Schweizer Rindviehhalter angemessen zu entschädigen?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass er in Zukunft alles unternehmen muss, um solche Krisen zu überwinden?</p>
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