KMU-Politik konkret (3). Effizienzsteigerung im Baurekursverfahren
- ShortId
-
04.3285
- Id
-
20043285
- Updated
-
28.07.2023 08:35
- Language
-
de
- Title
-
KMU-Politik konkret (3). Effizienzsteigerung im Baurekursverfahren
- AdditionalIndexing
-
12;Rechtsschutz;Verfahrensrecht;Vereinfachung von Verfahren;Baugenehmigung
- 1
-
- L05K0102030101, Baugenehmigung
- L04K05030208, Verfahrensrecht
- L03K050402, Rechtsschutz
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Baurekursverfahren ist im Laufe der Jahre zu einem Bauverhinderungsinstrument geworden. Viele Rekurrenten benützen den Instanzenzug, um ein Bauprojekt nach ihren eigenen Wünschen beeinflussen oder gar verhindern zu können. Hauptproblem ist die Dauer der Verfahren. Sie liefert die Bauwilligen praktisch dem Wohlwollen der Rekursberechtigten aus.</p><p>Nicht selten werden deshalb Konzessionen gemacht oder Entschädigungen bezahlt, die sich nicht aus baurechtlichen Erfordernissen ableiten, sondern nur gemacht werden, um die lange Dauer des Verfahrens abzukürzen. So sind namentlich Grossprojekte heute einer regelmässigen Beschwerdeflut ausgesetzt, die Bauvorhaben in Milliardenhöhe zum Stillstand bringen oder gar verunmöglichen. Aber auch die viel grössere Zahl kleinerer Bauvorhaben unterliegt dieser unheilvollen "Mechanik". </p><p>Das Problem liegt also weniger im gegenwärtig diskutierten Rekurs- oder Verbandsbeschwerderecht an sich, als vielmehr in den langen Instanzenwegen und der unerträglich langen Verfahrensdauer, die bis zum letztinstanzlichen Entscheid Jahre dauern kann. Es muss deshalb gelingen, das Baurekursverfahren zu beschleunigen, um Bauwilligen eine zeitlich zumutbare Erledigung der Verfahren zu sichern.</p><p>Dazu gehören insbesondere drei Massnahmen:</p><p>1. Das Verfahren muss auf allerhöchstens drei Instanzen beschränkt werden.</p><p>2. Die beurteilenden Instanzen haben kurze Erledigungsfristen einzuhalten. </p><p>3. Die Entgeltlichkeit des Verfahrens, der Schadenersatz für mutwillige Verfahren und der Kostenvorschuss müssen der Bedeutung des Projektes angepasst werden.</p><p>Das Baurekursverfahren liegt nur teilweise in der Bundeskompetenz. Der Bundesrat ist eingeladen, die Massnahmen vorzuschlagen, die auf Bundesebene unternommen werden können, sowie die Kantone aufzufordern und zu unterstützen, das Ihrige zur Verbesserung der Situation vorzukehren.</p>
- <p>Der Bundesrat ist bereit, Massnahmen vorzuschlagen, die in der Kompetenz des Bundes stehen, um eine möglichst rasche Abwicklung der hier infrage stehenden Verfahren zu ermöglichen bzw. auf kantonaler Ebene zu fördern und zu unterstützen. Die Verfahrensbeschleunigung darf jedoch weder zulasten der Entscheidqualität gehen noch darf sie die Befriedigung berechtigter Rechtschutzbedürfnisse der von konkreten Bauvorhaben Betroffenen erheblich beeinträchtigen oder gar verunmöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das in seiner Kompetenz Stehende zu unternehmen bzw. dem Parlament vorzulegen, um das Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren im Baubereich so zu straffen, dass keine Verhinderungs- und Erpressungspolitik mehr möglich ist.</p>
- KMU-Politik konkret (3). Effizienzsteigerung im Baurekursverfahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Baurekursverfahren ist im Laufe der Jahre zu einem Bauverhinderungsinstrument geworden. Viele Rekurrenten benützen den Instanzenzug, um ein Bauprojekt nach ihren eigenen Wünschen beeinflussen oder gar verhindern zu können. Hauptproblem ist die Dauer der Verfahren. Sie liefert die Bauwilligen praktisch dem Wohlwollen der Rekursberechtigten aus.</p><p>Nicht selten werden deshalb Konzessionen gemacht oder Entschädigungen bezahlt, die sich nicht aus baurechtlichen Erfordernissen ableiten, sondern nur gemacht werden, um die lange Dauer des Verfahrens abzukürzen. So sind namentlich Grossprojekte heute einer regelmässigen Beschwerdeflut ausgesetzt, die Bauvorhaben in Milliardenhöhe zum Stillstand bringen oder gar verunmöglichen. Aber auch die viel grössere Zahl kleinerer Bauvorhaben unterliegt dieser unheilvollen "Mechanik". </p><p>Das Problem liegt also weniger im gegenwärtig diskutierten Rekurs- oder Verbandsbeschwerderecht an sich, als vielmehr in den langen Instanzenwegen und der unerträglich langen Verfahrensdauer, die bis zum letztinstanzlichen Entscheid Jahre dauern kann. Es muss deshalb gelingen, das Baurekursverfahren zu beschleunigen, um Bauwilligen eine zeitlich zumutbare Erledigung der Verfahren zu sichern.</p><p>Dazu gehören insbesondere drei Massnahmen:</p><p>1. Das Verfahren muss auf allerhöchstens drei Instanzen beschränkt werden.</p><p>2. Die beurteilenden Instanzen haben kurze Erledigungsfristen einzuhalten. </p><p>3. Die Entgeltlichkeit des Verfahrens, der Schadenersatz für mutwillige Verfahren und der Kostenvorschuss müssen der Bedeutung des Projektes angepasst werden.</p><p>Das Baurekursverfahren liegt nur teilweise in der Bundeskompetenz. Der Bundesrat ist eingeladen, die Massnahmen vorzuschlagen, die auf Bundesebene unternommen werden können, sowie die Kantone aufzufordern und zu unterstützen, das Ihrige zur Verbesserung der Situation vorzukehren.</p>
- <p>Der Bundesrat ist bereit, Massnahmen vorzuschlagen, die in der Kompetenz des Bundes stehen, um eine möglichst rasche Abwicklung der hier infrage stehenden Verfahren zu ermöglichen bzw. auf kantonaler Ebene zu fördern und zu unterstützen. Die Verfahrensbeschleunigung darf jedoch weder zulasten der Entscheidqualität gehen noch darf sie die Befriedigung berechtigter Rechtschutzbedürfnisse der von konkreten Bauvorhaben Betroffenen erheblich beeinträchtigen oder gar verunmöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das in seiner Kompetenz Stehende zu unternehmen bzw. dem Parlament vorzulegen, um das Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren im Baubereich so zu straffen, dass keine Verhinderungs- und Erpressungspolitik mehr möglich ist.</p>
- KMU-Politik konkret (3). Effizienzsteigerung im Baurekursverfahren
Back to List