Zimmerberg-Basistunnel. Sicherheitsaspekte

ShortId
04.3290
Id
20043290
Updated
28.07.2023 09:51
Language
de
Title
Zimmerberg-Basistunnel. Sicherheitsaspekte
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;öffentlicher Verkehr;Schienenverkehr;Eisenbahntunnel;Zürich (Kanton);Schienennetz;Finanzierung
1
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L07K18020202010101, Eisenbahntunnel
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Zentralschweiz hat ein starkes Interesse an einem neuen Zimmerberg-Basistunnel, natürlich aus wirtschaftlichen Gründen, die aber je länger, je mehr nicht die einzigen Gründe sind. Mit zunehmender Verzögerung des neuen Zimmerberg-Basistunnels ergeben sich Sicherheitsrisiken bei den alten Zimmerberg- und Albistunnel.</p><p>2. Der Zimmerberg-Basistunnel reduziert die Fahrzeit zwischen dem grossen Wirtschaftsraum Zentralschweiz und Tessin (Bevölkerung: 1 Millionen; Arbeitsplätze: 490 000) mit Zürich durch eine leistungsfähige Eisenbahnachse.</p><p>3. Eine heutige Eisenbahnlinie aus der Gründerzeit mit langen einspurigen Tunnelstrecken steht an der Leistungsgrenze. Es sind keine Angebotsausbauten mehr möglich und jede Betriebsstörung hat sofort grosse Auswirkungen.</p><p>4. Die Eisenbahnlinie Zürich-Zug-Luzern ist die drittstärkste Linie der SBB im Fernverkehr. Die Schnellzüge zwischen Luzern und Zürich sind bereits heute in den Hauptverkehrszeiten zu 110 Prozent ausgelastet. Obwohl die Nachfrage steigt, kann nicht mehr weiter ausgebaut werden.</p><p>5. Die beiden alten Zimmerberg- und Albistunnel entsprechen nicht den heutigen Anforderungen an moderne Tunnels (Lichtraumprofil, Sicherheit). Sie sind in den nächsten Jahrzehnten sanierungsbedürftig. Es ist offen, wie eine solche Sanierung ohne Streckenunterbruch geschehen könnte, und zu welchen Kosten.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat für den Zeitraum 2007/08 eine Gesamtüberprüfung noch nicht finanzierter oder baureifer Grossprojekte angekündigt. Bis dahin wird der Zimmerberg-Basistunnel zurückgestellt; er verbleibt in der gesperrten zweiten Phase der Neat 1. Diese Projekte sollen im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur zukünftigen Entwicklung Bahn-Grossprojekte in den Jahren 2007/08 neu beurteilt werden. Die Entscheidbefugnis liegt beim Parlament. Damit können die Projekte frühestens ab 2010/11 realisiert werden.</p><p>2. Im "Schlussbericht zur Sicherheit in bestehenden schweizerischen Eisenbahntunneln" (Januar 2001) wurden die Tunnel in vier Kategorien von A bis D eingeteilt, wobei A "keine tunnelspezifischen Massnahmen notwendig" und D "tunnelspezifische Massnahmen gerechtfertigt" bedeuten. Der Zimmerbergtunnel wurde der Kategorie C (tunnelspezifische Massnahmen nach Massgabe der spezifischen Kosten/Wirksamkeit prüfen) und der Albistunnel der Kategorie D zugeordnet.</p><p>Grundsätzlich muss jedoch betont werden, dass die Eisenbahn ein sicheres Verkehrsmittel ist. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist bei der Eisenbahn 45 Mal kleiner als auf der Strasse. Sie ist zudem im Tunnel noch kleiner als auf offener Strecke. Es besteht auch bei "alten" Tunneln kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da ein sicherer Betrieb grundsätzlich gewährleistet ist.</p><p>3. Die SBB AG als Infrastrukturbetreiberin ist grundsätzlich für den sicheren Betrieb verantwortlich und entscheidet selber über eine Sanierung. Sowohl Albis- wie auch Zimmerbergtunnel werden in den Jahren 2005/06 für rund 7,1 Millionen Franken mit einer Nutzungsdauer für weitere 25 Jahre umfassend instand gesetzt. Diese Instandsetzung erfolgt während den normalen Bahnbetriebspausen in der Nacht.</p><p>Bereits am 29. Oktober 1998 hatte die SBB beschlossen, beide Objekte mit einer Selbstrettungsinfrastruktur auszurüsten. Per Ende 2001 wurden im Albis- und im Zimmerbergtunnel ein Fluchtweg mit Beschilderung und Brandnotbeleuchtung sowie Handlauf erstellt.</p><p>Massnahmen zur Risikoreduktion in schweizerischen Eisenbahntunneln werden aufgrund der Betriebszahlen 2000 getroffen. Bei einer wesentlichen Veränderung des Verkehrs müsste eine Neubeurteilung durchgeführt werden. Der Albis- und der Zimmerbergtunnel sind eingleisige Tunnel und weisen eine Länge von 3360 Metern bzw. 1986 Metern auf. Deren Kapazität ist mit durchschnittlich rund 170 Zügen pro Tag nahezu ausgeschöpft, so dass eine Zunahme des Verkehrs kaum möglich ist.</p><p>4. Beim Zimmerberg-Basistunnel geht es nicht um Prioritätensetzung zwischen Sicherheit und regionalpolitischen Aspekten. Die Gesamtüberprüfung noch nicht finanzierter oder baureifer Grossprojekte der Bahnen soll unter Berücksichtigung der verkehrs- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen vorgenommen werden, die dannzumal gelten. Dabei werden für alle Projekte Wirtschaftlichkeit und verkehrlicher Nutzen beurteilt. Kriterium für die Beurteilung der Projekte wird zudem sein, ob die Betriebskosten und die Folgekosten für den Bund finanziert werden können. Die Gesamtvorlage soll es erlauben, ein optimales Investitionspaket für die kommenden Herausforderungen zu schnüren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit der Medienmitteilung des Bundesrates vom 26. Mai 2004 zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann ist mit einem Baubeginn beim Zimmerberg-Basistunnel zu rechnen?</p><p>2. Wie beurteilt er die Sicherheit der beiden alten Zimmerberg- und Albistunnel?</p><p>3. Erwägt der Bundesrat eine Sanierung, falls eine weitere Verschiebung des Baubeginns des neuen Zimmerberg-Basistunnels droht? Wie und zu welchen Kosten?</p><p>4. Wie stark gewichtet er bei der angekündigten Gesamtprüfung der noch nicht baureifen Grossprojekte den Aspekt der Sicherheit bei den alten Zimmerberg- und Albistunnel, und ist er bereit, dem Aspekt der Sicherheit bei der Prioritätensetzung einen höheren Stellenwert zuzuordnen als allenfalls regionalpolitischen Aspekten?</p>
  • Zimmerberg-Basistunnel. Sicherheitsaspekte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Zentralschweiz hat ein starkes Interesse an einem neuen Zimmerberg-Basistunnel, natürlich aus wirtschaftlichen Gründen, die aber je länger, je mehr nicht die einzigen Gründe sind. Mit zunehmender Verzögerung des neuen Zimmerberg-Basistunnels ergeben sich Sicherheitsrisiken bei den alten Zimmerberg- und Albistunnel.</p><p>2. Der Zimmerberg-Basistunnel reduziert die Fahrzeit zwischen dem grossen Wirtschaftsraum Zentralschweiz und Tessin (Bevölkerung: 1 Millionen; Arbeitsplätze: 490 000) mit Zürich durch eine leistungsfähige Eisenbahnachse.</p><p>3. Eine heutige Eisenbahnlinie aus der Gründerzeit mit langen einspurigen Tunnelstrecken steht an der Leistungsgrenze. Es sind keine Angebotsausbauten mehr möglich und jede Betriebsstörung hat sofort grosse Auswirkungen.</p><p>4. Die Eisenbahnlinie Zürich-Zug-Luzern ist die drittstärkste Linie der SBB im Fernverkehr. Die Schnellzüge zwischen Luzern und Zürich sind bereits heute in den Hauptverkehrszeiten zu 110 Prozent ausgelastet. Obwohl die Nachfrage steigt, kann nicht mehr weiter ausgebaut werden.</p><p>5. Die beiden alten Zimmerberg- und Albistunnel entsprechen nicht den heutigen Anforderungen an moderne Tunnels (Lichtraumprofil, Sicherheit). Sie sind in den nächsten Jahrzehnten sanierungsbedürftig. Es ist offen, wie eine solche Sanierung ohne Streckenunterbruch geschehen könnte, und zu welchen Kosten.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat für den Zeitraum 2007/08 eine Gesamtüberprüfung noch nicht finanzierter oder baureifer Grossprojekte angekündigt. Bis dahin wird der Zimmerberg-Basistunnel zurückgestellt; er verbleibt in der gesperrten zweiten Phase der Neat 1. Diese Projekte sollen im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur zukünftigen Entwicklung Bahn-Grossprojekte in den Jahren 2007/08 neu beurteilt werden. Die Entscheidbefugnis liegt beim Parlament. Damit können die Projekte frühestens ab 2010/11 realisiert werden.</p><p>2. Im "Schlussbericht zur Sicherheit in bestehenden schweizerischen Eisenbahntunneln" (Januar 2001) wurden die Tunnel in vier Kategorien von A bis D eingeteilt, wobei A "keine tunnelspezifischen Massnahmen notwendig" und D "tunnelspezifische Massnahmen gerechtfertigt" bedeuten. Der Zimmerbergtunnel wurde der Kategorie C (tunnelspezifische Massnahmen nach Massgabe der spezifischen Kosten/Wirksamkeit prüfen) und der Albistunnel der Kategorie D zugeordnet.</p><p>Grundsätzlich muss jedoch betont werden, dass die Eisenbahn ein sicheres Verkehrsmittel ist. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist bei der Eisenbahn 45 Mal kleiner als auf der Strasse. Sie ist zudem im Tunnel noch kleiner als auf offener Strecke. Es besteht auch bei "alten" Tunneln kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da ein sicherer Betrieb grundsätzlich gewährleistet ist.</p><p>3. Die SBB AG als Infrastrukturbetreiberin ist grundsätzlich für den sicheren Betrieb verantwortlich und entscheidet selber über eine Sanierung. Sowohl Albis- wie auch Zimmerbergtunnel werden in den Jahren 2005/06 für rund 7,1 Millionen Franken mit einer Nutzungsdauer für weitere 25 Jahre umfassend instand gesetzt. Diese Instandsetzung erfolgt während den normalen Bahnbetriebspausen in der Nacht.</p><p>Bereits am 29. Oktober 1998 hatte die SBB beschlossen, beide Objekte mit einer Selbstrettungsinfrastruktur auszurüsten. Per Ende 2001 wurden im Albis- und im Zimmerbergtunnel ein Fluchtweg mit Beschilderung und Brandnotbeleuchtung sowie Handlauf erstellt.</p><p>Massnahmen zur Risikoreduktion in schweizerischen Eisenbahntunneln werden aufgrund der Betriebszahlen 2000 getroffen. Bei einer wesentlichen Veränderung des Verkehrs müsste eine Neubeurteilung durchgeführt werden. Der Albis- und der Zimmerbergtunnel sind eingleisige Tunnel und weisen eine Länge von 3360 Metern bzw. 1986 Metern auf. Deren Kapazität ist mit durchschnittlich rund 170 Zügen pro Tag nahezu ausgeschöpft, so dass eine Zunahme des Verkehrs kaum möglich ist.</p><p>4. Beim Zimmerberg-Basistunnel geht es nicht um Prioritätensetzung zwischen Sicherheit und regionalpolitischen Aspekten. Die Gesamtüberprüfung noch nicht finanzierter oder baureifer Grossprojekte der Bahnen soll unter Berücksichtigung der verkehrs- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen vorgenommen werden, die dannzumal gelten. Dabei werden für alle Projekte Wirtschaftlichkeit und verkehrlicher Nutzen beurteilt. Kriterium für die Beurteilung der Projekte wird zudem sein, ob die Betriebskosten und die Folgekosten für den Bund finanziert werden können. Die Gesamtvorlage soll es erlauben, ein optimales Investitionspaket für die kommenden Herausforderungen zu schnüren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit der Medienmitteilung des Bundesrates vom 26. Mai 2004 zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann ist mit einem Baubeginn beim Zimmerberg-Basistunnel zu rechnen?</p><p>2. Wie beurteilt er die Sicherheit der beiden alten Zimmerberg- und Albistunnel?</p><p>3. Erwägt der Bundesrat eine Sanierung, falls eine weitere Verschiebung des Baubeginns des neuen Zimmerberg-Basistunnels droht? Wie und zu welchen Kosten?</p><p>4. Wie stark gewichtet er bei der angekündigten Gesamtprüfung der noch nicht baureifen Grossprojekte den Aspekt der Sicherheit bei den alten Zimmerberg- und Albistunnel, und ist er bereit, dem Aspekt der Sicherheit bei der Prioritätensetzung einen höheren Stellenwert zuzuordnen als allenfalls regionalpolitischen Aspekten?</p>
    • Zimmerberg-Basistunnel. Sicherheitsaspekte

Back to List