Fragiler Sprachfrieden
- ShortId
-
04.3293
- Id
-
20043293
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Fragiler Sprachfrieden
- AdditionalIndexing
-
2831;04
- 1
-
- L05K0106010204, Konflikt zwischen Sprachregionen
- L04K01060103, Sprache
- L04K08020219, nationale Identität
- L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
- L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
- L05K0106010202, französisch-sprachiges Gebiet
- L05K0106010203, italienisch-sprachiges Gebiet
- L05K0106010201, deutsch-sprachiges Gebiet
- L04K01090204, sprachliche Gruppe
- L05K0106010303, englische Sprache
- L04K13020102, Sprachunterricht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auch wenn die Beziehungen zwischen den unterschiedlichen Sprachgemeinschaften in der Schweiz harmonischer zu sein scheinen als in anderen mehrsprachigen Ländern, deutet in der letzten Zeit einiges darauf hin, dass dieser Sprachfrieden nicht für immer garantiert ist:</p><p>- In zwei Deutschschweizer Kantonen (AI, UR) wurde in der Primarschule Französisch als erste Fremdsprache zugunsten von Englisch aufgegeben.</p><p>- Trotz 550 Angestellten in der französischen Schweiz hat die Swiss Französisch als interne Arbeitssprache abgeschafft.</p><p>- Das zweisprachige Bieler Lokalradio hat seine französischsprachige Redaktion um die Hälfte verkleinert.</p><p>Diese Massnahmen zu ungunsten des Französischen stehen in einem allgemeineren Zusammenhang: Der Bund konzentriert sich auf Kosten der anderen Regionen immer mehr auf die Deutschschweiz. Nur einige Beispiele:</p><p>- Das Bundesamt für Verkehr hat die Unterstützung von mehreren Projekten für die Entwicklung von Infrastrukturen beim öffentlichen Verkehr zwischen der Westschweiz und Frankreich zurückgestellt. Dies betrifft die Strecken von Genf nach Annemasse, vom Kanton Waadt Richtung Dijon, von Neuenburg nach Pontarlier und vom Jura Richtung Belfort.</p><p>- Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat kürzlich eingeräumt, dass bei den Bundesaufträgen ein bedeutendes Ungleichgewicht zugunsten von Unternehmen aus der Deutschschweiz besteht.</p>
- <p>1. Der nationale Zusammenhalt ist ein zentrales Element der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Seine Förderung ist deshalb eine ständige Aufgabe. Schon 1914 hat Carl Spitteler in einer Rede gesagt: ".... das Missverhältnis soll uns bekümmern." Die Verständigungskommissionen der eidgenössischen Räte haben ihren Bericht vom 22. Oktober 1993 mit diesem Zitat überschrieben (92.083, BBl 1994 I 17). Dieser Bericht, der nach dem negativen Volksentscheid zum EWR in Auftrag gegeben wurde, zeigt jedoch, dass es kein Allerweltsmittel gibt. Der Bundesrat setzt sich für eine Politik des Ausgleiches und für einen konstanten behutsamen Umgang mit den kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Sensibilitäten der verschiedenen Regionen unseres Landes ein. </p><p>Dass es bei Volksabstimmungen Gewinner und Verlierer gibt, ist Ausfluss unseres demokratischen Systems. Allerdings gibt es nicht nur Unterschiede zwischen den Sprachregionen, sondern auch zwischen soziokulturellen Gruppen, beispielsweise zwischen Stadt und Land oder Jung und Alt. Der Bundesrat hat keinen Grund zur Annahme, dass sich die lateinische Schweiz vom Bund im Stich gelassen fühlt. Seit Jahrhunderten hat sich das politische System, welches die Minderheiten in unserem Land schützt, bewährt, und der Bundesrat sieht keinen Anlass, daran etwas zu ändern.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es in einem viersprachigen Land genügend Möglichkeiten gibt, die Tätigkeiten des Bundes in einer Landessprache zu benennen, statt auf eine fünfte Sprache, namentlich auf das Englische, auszuweichen. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Frage Rennwald 03.1112, "Englische Begriffe im Schweizer Fussball?", und auf das Postulat Berberat 04.3159. Konkret wird sich auch im Rahmen eines einheitlichen Erscheinungsbildes des Bundes die Gelegenheit zu Korrekturen bieten.</p><p>Nach dem Willen des Bundesrates sollen im Bereich von Behörde und Verwaltung ausschliesslich die Amtssprachen verwendet werden mit Ausnahme des internationalen Verkehrs.</p><p>Der neue Sprachenartikel wurde im Jahre 1996 in einer Volksabstimmung angenommen und in der neuen Bundesverfassung weiterentwickelt. Im Jahre 2004 hat der Bundesrat beschlossen, auf die Verabschiedung des Entwurfes für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu verzichten.</p><p>3./4. Der Bundesrat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass er das Erlernen einer zweiten Landessprache als wichtige Voraussetzung für die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften erachtet und dass gute Kenntnisse einer anderen Landessprache für den nationalen Zusammenhalt von zentraler Bedeutung sind. Er verfolgt die Entwicklung, welche sich in gewissen Kantonen abzeichnet, und hofft, dass die Landessprachen nicht benachteiligt werden. Im Bildungswesen fallen diese Fragen jedoch in den Kompetenzbereich der Kantone.</p><p>5. Was die Aufteilung der Beschaffungen des Bundes auf die Sprachregionen anbelangt, so verweist der Bundesrat auf seine Antwort vom 15. September 2004 auf die Interpellation Kohler 04.3214, "Beschaffungen des Bundes. Ausschreibungen in Randregionen".</p><p>Was die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung angeht, so hat der Bundesrat 1997 Weisungen über die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung erlassen. 2003 hat er sie erneuert. Am 11. November 2004 hat das Eidgenössische Personalamt den aktuellen Bericht über die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung veröffentlicht. Darin wird aufgezeigt, dass über die gesamte Bundesverwaltung die Verteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Sprachgruppen in etwa den Sprachgruppenanteilen der schweizerischen Wohnbevölkerung und somit den Zielwerten des Bundesrates entspricht. Noch unbefriedigend ist allerdings die Verteilung auf der Stufe des oberen Kaders, wo insbesondere die Italienischsprachigen untervertreten sind.</p><p>Zur Frage der Dezentralisierung hält der Bundesrat fest, dass er sich der politischen Bedeutung einer dezentralen Verwaltung bewusst ist, weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass die Bundesverwaltung bereits stark dezentralisiert ist. Deshalb ergibt sich aus der Sicht des Bundesrates grundsätzlich kein Handlungsbedarf für weitere Dezentralisierungsmassnahmen von bestehenden Verwaltungseinheiten.</p><p>Trotzdem war der Bundesrat Ende 2003 bereit, eine Dezentralisierung einzelner Dienststellen näher prüfen zu lassen. Er hat das EFD - in Zusammenarbeit mit dem EVD - mit diesen Abklärungen beauftragt. Dabei soll der Frage der Wirtschaftlichkeit und Effizienz ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Diese Prüfung ist gegenwärtig in Arbeit.</p><p>6. Der Bundesrat prüft Massnahmen im Rahmen der neuen Regionalpolitik, eines der Schwerpunktgeschäfte der laufenden Legislatur. Zudem ist eines der Ziele des Neuen Finanzausgleiches die Herstellung eines gewissen Gleichgewichtes zwischen den ressourcenstarken und den ressourcenschwachen Kantonen.</p><p>7. Nach Auffassung des Bundesrates ist der unter Ziffer 1 erwähnte Bericht der Verständigungskommissionen der eidgenössischen Räte weiterhin gültig, und die Schlussfolgerungen sind nach wie vor aktuell. Der Bundesrat hat überdies in seiner Antwort vom 4. September 2002 auf die Interpellation Stadler 02.3244, "Verständigungspolitik", die nach dem Stand der Umsetzung der Empfehlungen dieser Kommission fragt, eine Bilanz gezogen über alle laufenden oder bereits abgeschlossenen Massnahmen zur Förderung einer besseren Verständigung unter den Sprachgemeinschaften.</p>
- <p>Ich bitte den Bundesrat, im Zusammenhang mit der Erhaltung des Sprachfriedens in der Schweiz die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass sich die lateinische Schweiz vom Bund im Stich gelassen fühlt und dass die nach gewissen Volksabstimmungen über wichtige Geschäfte (EWR 1992, Mutterschaftsversicherung 1999) entstandenen politischen und kulturellen Gräben sich vertiefen und schliesslich den nationalen Zusammenhalt gefährden könnten? Die Gefahr ist umso grösser, als die Mehrheit der lateinischen Kantone in den Volksabstimmungen im letzten Jahrzehnt dreimal häufiger zu den Verlierern gehörte als die Mehrheit der deutschsprachigen Kantone.</p><p>2. Immer mehr deutsche (z. B. Suva) und englische (z. B. Swiss Football League) Bezeichnungen werden in der ganzen Schweiz angewandt. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine Sprachgesetzgebung ausgearbeitet werden muss, die vorsieht, dass jede Sprache in ihrer Region geschützt und der Respekt der vier Sprachen untereinander in allen Regionen begünstigt wird? Dies würde sowohl die Verwaltung als auch die ganze Gesellschaft betreffen.</p><p>3. In einigen deutschsprachigen Kantonen wird Englisch als erste Fremdsprache vor Französisch unterrichtet. Ist dies nicht eine offensichtliche Diskriminierung der Personen in der lateinischen Schweiz, die sehr häufig die Mehrheitssprache Deutsch lernen müssen, um in der Schweiz arbeiten zu können? Oder zieht der Bundesrat etwa in Betracht, in der Schweiz Englisch als Verkehrssprache einzuführen?</p><p>4. Ist er nicht der Meinung, dass der Zweck des Lernens einer Sprache nicht nur die Kommunikation, sondern auch das Verständnis des anderen ist? Ist das Lernen einer zweiten Landessprache deshalb nicht unerlässlich für den Zusammenhalt der Schweiz?</p><p>5. Welche Massnahmen wird er treffen, um zu gewährleisten, dass Bundesaufträge auf die verschiedenen Sprachregionen gerecht verteilt werden? Wären eine verstärkte Stellung der Personen aus der lateinischen Schweiz in der Bundesverwaltung sowie die Prüfung einer weiteren Dezentralisierung von Dienststellen des Bundes mögliche Lösungen für dieses Problem?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, die Schaffung ständiger Mechanismen zu prüfen, mit denen die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede z. B. über Investitionsboni ausgeglichen werden, weil sie in Gang gesetzt werden könnten, sobald die Arbeitslosenquoten im Regionalvergleich Unterschiede von mehr als 2 Prozent aufweisen?</p><p>7. Ist er in Anbetracht der folgenden Erläuterungen nicht auch der Meinung, dass ein Bericht verfasst werden sollte, der die Beziehungen zwischen den verschiedenen Sprachgemeinschaften der Schweiz untersucht und dazu Verbesserungsvorschläge unterbreitet? Ein solcher Bericht würde gewissermassen die Antwort des Bundesrates aktualisieren, die er in seinem Geschäftsbericht 1980 auf das Postulat Delamuraz 77.404 betreffend die sprachlichen Minderheiten gegeben hat.</p>
- Fragiler Sprachfrieden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Auch wenn die Beziehungen zwischen den unterschiedlichen Sprachgemeinschaften in der Schweiz harmonischer zu sein scheinen als in anderen mehrsprachigen Ländern, deutet in der letzten Zeit einiges darauf hin, dass dieser Sprachfrieden nicht für immer garantiert ist:</p><p>- In zwei Deutschschweizer Kantonen (AI, UR) wurde in der Primarschule Französisch als erste Fremdsprache zugunsten von Englisch aufgegeben.</p><p>- Trotz 550 Angestellten in der französischen Schweiz hat die Swiss Französisch als interne Arbeitssprache abgeschafft.</p><p>- Das zweisprachige Bieler Lokalradio hat seine französischsprachige Redaktion um die Hälfte verkleinert.</p><p>Diese Massnahmen zu ungunsten des Französischen stehen in einem allgemeineren Zusammenhang: Der Bund konzentriert sich auf Kosten der anderen Regionen immer mehr auf die Deutschschweiz. Nur einige Beispiele:</p><p>- Das Bundesamt für Verkehr hat die Unterstützung von mehreren Projekten für die Entwicklung von Infrastrukturen beim öffentlichen Verkehr zwischen der Westschweiz und Frankreich zurückgestellt. Dies betrifft die Strecken von Genf nach Annemasse, vom Kanton Waadt Richtung Dijon, von Neuenburg nach Pontarlier und vom Jura Richtung Belfort.</p><p>- Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat kürzlich eingeräumt, dass bei den Bundesaufträgen ein bedeutendes Ungleichgewicht zugunsten von Unternehmen aus der Deutschschweiz besteht.</p>
- <p>1. Der nationale Zusammenhalt ist ein zentrales Element der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Seine Förderung ist deshalb eine ständige Aufgabe. Schon 1914 hat Carl Spitteler in einer Rede gesagt: ".... das Missverhältnis soll uns bekümmern." Die Verständigungskommissionen der eidgenössischen Räte haben ihren Bericht vom 22. Oktober 1993 mit diesem Zitat überschrieben (92.083, BBl 1994 I 17). Dieser Bericht, der nach dem negativen Volksentscheid zum EWR in Auftrag gegeben wurde, zeigt jedoch, dass es kein Allerweltsmittel gibt. Der Bundesrat setzt sich für eine Politik des Ausgleiches und für einen konstanten behutsamen Umgang mit den kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Sensibilitäten der verschiedenen Regionen unseres Landes ein. </p><p>Dass es bei Volksabstimmungen Gewinner und Verlierer gibt, ist Ausfluss unseres demokratischen Systems. Allerdings gibt es nicht nur Unterschiede zwischen den Sprachregionen, sondern auch zwischen soziokulturellen Gruppen, beispielsweise zwischen Stadt und Land oder Jung und Alt. Der Bundesrat hat keinen Grund zur Annahme, dass sich die lateinische Schweiz vom Bund im Stich gelassen fühlt. Seit Jahrhunderten hat sich das politische System, welches die Minderheiten in unserem Land schützt, bewährt, und der Bundesrat sieht keinen Anlass, daran etwas zu ändern.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es in einem viersprachigen Land genügend Möglichkeiten gibt, die Tätigkeiten des Bundes in einer Landessprache zu benennen, statt auf eine fünfte Sprache, namentlich auf das Englische, auszuweichen. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Frage Rennwald 03.1112, "Englische Begriffe im Schweizer Fussball?", und auf das Postulat Berberat 04.3159. Konkret wird sich auch im Rahmen eines einheitlichen Erscheinungsbildes des Bundes die Gelegenheit zu Korrekturen bieten.</p><p>Nach dem Willen des Bundesrates sollen im Bereich von Behörde und Verwaltung ausschliesslich die Amtssprachen verwendet werden mit Ausnahme des internationalen Verkehrs.</p><p>Der neue Sprachenartikel wurde im Jahre 1996 in einer Volksabstimmung angenommen und in der neuen Bundesverfassung weiterentwickelt. Im Jahre 2004 hat der Bundesrat beschlossen, auf die Verabschiedung des Entwurfes für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu verzichten.</p><p>3./4. Der Bundesrat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass er das Erlernen einer zweiten Landessprache als wichtige Voraussetzung für die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften erachtet und dass gute Kenntnisse einer anderen Landessprache für den nationalen Zusammenhalt von zentraler Bedeutung sind. Er verfolgt die Entwicklung, welche sich in gewissen Kantonen abzeichnet, und hofft, dass die Landessprachen nicht benachteiligt werden. Im Bildungswesen fallen diese Fragen jedoch in den Kompetenzbereich der Kantone.</p><p>5. Was die Aufteilung der Beschaffungen des Bundes auf die Sprachregionen anbelangt, so verweist der Bundesrat auf seine Antwort vom 15. September 2004 auf die Interpellation Kohler 04.3214, "Beschaffungen des Bundes. Ausschreibungen in Randregionen".</p><p>Was die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung angeht, so hat der Bundesrat 1997 Weisungen über die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung erlassen. 2003 hat er sie erneuert. Am 11. November 2004 hat das Eidgenössische Personalamt den aktuellen Bericht über die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung veröffentlicht. Darin wird aufgezeigt, dass über die gesamte Bundesverwaltung die Verteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Sprachgruppen in etwa den Sprachgruppenanteilen der schweizerischen Wohnbevölkerung und somit den Zielwerten des Bundesrates entspricht. Noch unbefriedigend ist allerdings die Verteilung auf der Stufe des oberen Kaders, wo insbesondere die Italienischsprachigen untervertreten sind.</p><p>Zur Frage der Dezentralisierung hält der Bundesrat fest, dass er sich der politischen Bedeutung einer dezentralen Verwaltung bewusst ist, weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass die Bundesverwaltung bereits stark dezentralisiert ist. Deshalb ergibt sich aus der Sicht des Bundesrates grundsätzlich kein Handlungsbedarf für weitere Dezentralisierungsmassnahmen von bestehenden Verwaltungseinheiten.</p><p>Trotzdem war der Bundesrat Ende 2003 bereit, eine Dezentralisierung einzelner Dienststellen näher prüfen zu lassen. Er hat das EFD - in Zusammenarbeit mit dem EVD - mit diesen Abklärungen beauftragt. Dabei soll der Frage der Wirtschaftlichkeit und Effizienz ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Diese Prüfung ist gegenwärtig in Arbeit.</p><p>6. Der Bundesrat prüft Massnahmen im Rahmen der neuen Regionalpolitik, eines der Schwerpunktgeschäfte der laufenden Legislatur. Zudem ist eines der Ziele des Neuen Finanzausgleiches die Herstellung eines gewissen Gleichgewichtes zwischen den ressourcenstarken und den ressourcenschwachen Kantonen.</p><p>7. Nach Auffassung des Bundesrates ist der unter Ziffer 1 erwähnte Bericht der Verständigungskommissionen der eidgenössischen Räte weiterhin gültig, und die Schlussfolgerungen sind nach wie vor aktuell. Der Bundesrat hat überdies in seiner Antwort vom 4. September 2002 auf die Interpellation Stadler 02.3244, "Verständigungspolitik", die nach dem Stand der Umsetzung der Empfehlungen dieser Kommission fragt, eine Bilanz gezogen über alle laufenden oder bereits abgeschlossenen Massnahmen zur Förderung einer besseren Verständigung unter den Sprachgemeinschaften.</p>
- <p>Ich bitte den Bundesrat, im Zusammenhang mit der Erhaltung des Sprachfriedens in der Schweiz die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass sich die lateinische Schweiz vom Bund im Stich gelassen fühlt und dass die nach gewissen Volksabstimmungen über wichtige Geschäfte (EWR 1992, Mutterschaftsversicherung 1999) entstandenen politischen und kulturellen Gräben sich vertiefen und schliesslich den nationalen Zusammenhalt gefährden könnten? Die Gefahr ist umso grösser, als die Mehrheit der lateinischen Kantone in den Volksabstimmungen im letzten Jahrzehnt dreimal häufiger zu den Verlierern gehörte als die Mehrheit der deutschsprachigen Kantone.</p><p>2. Immer mehr deutsche (z. B. Suva) und englische (z. B. Swiss Football League) Bezeichnungen werden in der ganzen Schweiz angewandt. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine Sprachgesetzgebung ausgearbeitet werden muss, die vorsieht, dass jede Sprache in ihrer Region geschützt und der Respekt der vier Sprachen untereinander in allen Regionen begünstigt wird? Dies würde sowohl die Verwaltung als auch die ganze Gesellschaft betreffen.</p><p>3. In einigen deutschsprachigen Kantonen wird Englisch als erste Fremdsprache vor Französisch unterrichtet. Ist dies nicht eine offensichtliche Diskriminierung der Personen in der lateinischen Schweiz, die sehr häufig die Mehrheitssprache Deutsch lernen müssen, um in der Schweiz arbeiten zu können? Oder zieht der Bundesrat etwa in Betracht, in der Schweiz Englisch als Verkehrssprache einzuführen?</p><p>4. Ist er nicht der Meinung, dass der Zweck des Lernens einer Sprache nicht nur die Kommunikation, sondern auch das Verständnis des anderen ist? Ist das Lernen einer zweiten Landessprache deshalb nicht unerlässlich für den Zusammenhalt der Schweiz?</p><p>5. Welche Massnahmen wird er treffen, um zu gewährleisten, dass Bundesaufträge auf die verschiedenen Sprachregionen gerecht verteilt werden? Wären eine verstärkte Stellung der Personen aus der lateinischen Schweiz in der Bundesverwaltung sowie die Prüfung einer weiteren Dezentralisierung von Dienststellen des Bundes mögliche Lösungen für dieses Problem?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, die Schaffung ständiger Mechanismen zu prüfen, mit denen die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede z. B. über Investitionsboni ausgeglichen werden, weil sie in Gang gesetzt werden könnten, sobald die Arbeitslosenquoten im Regionalvergleich Unterschiede von mehr als 2 Prozent aufweisen?</p><p>7. Ist er in Anbetracht der folgenden Erläuterungen nicht auch der Meinung, dass ein Bericht verfasst werden sollte, der die Beziehungen zwischen den verschiedenen Sprachgemeinschaften der Schweiz untersucht und dazu Verbesserungsvorschläge unterbreitet? Ein solcher Bericht würde gewissermassen die Antwort des Bundesrates aktualisieren, die er in seinem Geschäftsbericht 1980 auf das Postulat Delamuraz 77.404 betreffend die sprachlichen Minderheiten gegeben hat.</p>
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