Revision der Stempelabgaben
- ShortId
-
04.3297
- Id
-
20043297
- Updated
-
14.11.2025 08:21
- Language
-
de
- Title
-
Revision der Stempelabgaben
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerpolitik;Stempelsteuer;Börsenumsatzsteuer
- 1
-
- L04K11070106, Stempelsteuer
- L05K1107010201, Börsenumsatzsteuer
- L03K110703, Steuerpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Überführung der zeitlich befristeten Beschlüsse betreffend die Anpassungen der Stempelabgaben an das veränderte internationale Umfeld sowie die zusätzlichen Verfeinerungen im Rahmen des Steuerpaketes 2001 waren und sind unbestritten. Letztere betreffen die Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe von gegenwärtig 250 000 Franken auf eine Million sowie die Befreiung der ausländischen Gesellschaften, deren Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind, sowie ihrer ausländischen konsolidierten Konzerngesellschaften (Corporates) und die Entlastung im Handel mit ausländischen Banken.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 18. August 2004 eine neue Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben verabschiedet. Die neue Vorlage entspricht der von den Eidg. Räten am 20. Juni 2003 befürworteten Gesetzesänderung und fusst auf der in der Botschaft vom 28. Februar 2001 zum Steuerpaket vorgeschlagenen Änderung.</p><p>Der mit der Motion verlangte Gesetzesentwurf ist damit den Eidg. Räten bereits vorgelegt worden und ist behandlungsreif. Der Gesetzesentwurf beinhaltet auch die in der Begründung zur Motion erwähnten Verfeinerungen, welche bereits Teil des Steuerpakets waren. Damit sind die Begehren der Motion schon erfüllt worden und ihre Annahme erübrigt sich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 2004 einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher den Teil "Stempelabgaben" des Steuerpaketes 2001 beinhaltet.</p>
- Revision der Stempelabgaben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Überführung der zeitlich befristeten Beschlüsse betreffend die Anpassungen der Stempelabgaben an das veränderte internationale Umfeld sowie die zusätzlichen Verfeinerungen im Rahmen des Steuerpaketes 2001 waren und sind unbestritten. Letztere betreffen die Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe von gegenwärtig 250 000 Franken auf eine Million sowie die Befreiung der ausländischen Gesellschaften, deren Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind, sowie ihrer ausländischen konsolidierten Konzerngesellschaften (Corporates) und die Entlastung im Handel mit ausländischen Banken.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 18. August 2004 eine neue Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben verabschiedet. Die neue Vorlage entspricht der von den Eidg. Räten am 20. Juni 2003 befürworteten Gesetzesänderung und fusst auf der in der Botschaft vom 28. Februar 2001 zum Steuerpaket vorgeschlagenen Änderung.</p><p>Der mit der Motion verlangte Gesetzesentwurf ist damit den Eidg. Räten bereits vorgelegt worden und ist behandlungsreif. Der Gesetzesentwurf beinhaltet auch die in der Begründung zur Motion erwähnten Verfeinerungen, welche bereits Teil des Steuerpakets waren. Damit sind die Begehren der Motion schon erfüllt worden und ihre Annahme erübrigt sich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 2004 einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher den Teil "Stempelabgaben" des Steuerpaketes 2001 beinhaltet.</p>
- Revision der Stempelabgaben
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