ADSL für alle Regionen

ShortId
04.3302
Id
20043302
Updated
24.06.2025 23:55
Language
de
Title
ADSL für alle Regionen
AdditionalIndexing
34;Übertragungsnetz;Randregion;Berggebiet;Datenübertragung;Region;service public;Telekommunikation;Internet;Sicherung der Versorgung
1
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L05K1202020102, Datenübertragung
  • L05K1202020105, Internet
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L04K08060111, service public
  • L04K12020201, Telekommunikation
  • L06K080701020107, Region
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L04K06030102, Berggebiet
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Fernmeldegesetz bestimmt den Umfang der Grundversorgung und überlässt es dem Bundesrat, deren Inhalt periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik anzupassen. Laut der Botschaft zum Fernmeldegesetz kann der Inhalt dann ausgeweitet werden, wenn ein entsprechendes Bedürfnis ausgewiesen ist, d. h., wenn neue Dienste weit verbreitet und für die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben von wesentlicher Bedeutung sind. Per 31. Oktober 2001 wurde denn auch mit Blick auf die Neuerteilung der Grundversorgungskonzession der ISDN-Dienst in die Grundversorgungspflicht aufgenommen.</p><p>In seiner Antwort auf meine Anfrage 03.1141,"Service public in den Bergregionen", hat der Bundesrat bekräftigt, er messe "den Anliegen der Randregionen im Rahmen der allgemeinen Regionalpolitik und der sektoriellen Grundversorgung mit Fernmeldediensten grosses Gewicht bei". Zudem werde er "die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und die Frage der Ausdehnung der Grundversorgungspflicht z. B. auf ADSL-Dienste zu gegebener Zeit prüfen". Weiter schrieb der Bundesrat in der Antwort auf meine Frage, dass er "im Zusammenhang mit der nächsten Grundversorgungsausschreibung insbesondere die Aufnahme einer Verpflichtung zum Angebot von Breitbanddiensten in allen Regionen prüfen" wird.</p><p>Ich lade den Bundesrat ein, dies angesichts der Erfahrungen mit ADSL-Anschlüssen und der Schwierigkeit zahlreicher Gemeinden, von einem Hochfrequenz-Internetanschluss zu profitieren, möglichst rasch zu tun. Viele Dörfer - ihre Zahl kann nicht genau beziffert werden - können weder ans Kabelnetz noch an ADSL angeschlossen werden und sind so von Hochfrequenzanschlüssen ausgeschlossen.</p><p>Zu einer Zeit, in der immer mehr Dokumente über das Netz weitergeleitet werden, leiden sowohl Unternehmen als auch Gemeindeverwaltungen unter diesem Mangel. Das Bundesamt für Kommunikation ist sich dieser Situation vollkommen bewusst, denn ein Sprecher erklärte kürzlich gegenüber der Tageszeitung "Le Temps" (1. Juni 2004): "Vielleicht wird ADSL in die nächste Grundversorgungskonzession, die ab 1. Januar 2007 gelten wird, aufgenommen."</p>
  • <p>Die Dienstleistungen der Grundversorgung wurden im Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 definiert. Die Aufgabe, sie regelmässig an den Stand der Technik und an die Bedürfnisse von Gesellschaft und Wirtschaft anzupassen, wurde ihrerseits dem Bundesrat übertragen. Letzterer nimmt diese Aufgabe vollumfänglich wahr. Dies zeigt auch die Tatsache, dass bei der aktuellen Ausschreibung der Grundversorgungskonzession gemäss dem Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer die Verpflichtung eingeführt wurde, nicht nur analoge, sondern auch digitale Telefonanschlüsse (ISDN) bereitzustellen. Somit hat der Bundesrat bereits die neuen Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft erkannt und berücksichtigt.</p><p>Im Bewusstsein über die Auswirkungen der Verfügbarkeit von Breitbanddiensten in allen Regionen der Schweiz und für alle Bevölkerungsteile wird es der Bundesrat vor der nächsten Erteilung der Grundversorgungskonzession nicht versäumen, in der gleichen Weise zu prüfen, ob Breitbanddienste (insbesondere ADSL-Dienste) in die Kategorie der Grundversorgungsdienste aufzunehmen sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat zu prüfen, ob in die nächste Ausschreibung für die Grundversorgungskonzession im Bereich der Telekommunikation die Pflicht aufgenommen werden kann, in allen Regionen Breitbanddienste und insbesondere ADSL anzubieten.</p>
  • ADSL für alle Regionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Fernmeldegesetz bestimmt den Umfang der Grundversorgung und überlässt es dem Bundesrat, deren Inhalt periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik anzupassen. Laut der Botschaft zum Fernmeldegesetz kann der Inhalt dann ausgeweitet werden, wenn ein entsprechendes Bedürfnis ausgewiesen ist, d. h., wenn neue Dienste weit verbreitet und für die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben von wesentlicher Bedeutung sind. Per 31. Oktober 2001 wurde denn auch mit Blick auf die Neuerteilung der Grundversorgungskonzession der ISDN-Dienst in die Grundversorgungspflicht aufgenommen.</p><p>In seiner Antwort auf meine Anfrage 03.1141,"Service public in den Bergregionen", hat der Bundesrat bekräftigt, er messe "den Anliegen der Randregionen im Rahmen der allgemeinen Regionalpolitik und der sektoriellen Grundversorgung mit Fernmeldediensten grosses Gewicht bei". Zudem werde er "die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und die Frage der Ausdehnung der Grundversorgungspflicht z. B. auf ADSL-Dienste zu gegebener Zeit prüfen". Weiter schrieb der Bundesrat in der Antwort auf meine Frage, dass er "im Zusammenhang mit der nächsten Grundversorgungsausschreibung insbesondere die Aufnahme einer Verpflichtung zum Angebot von Breitbanddiensten in allen Regionen prüfen" wird.</p><p>Ich lade den Bundesrat ein, dies angesichts der Erfahrungen mit ADSL-Anschlüssen und der Schwierigkeit zahlreicher Gemeinden, von einem Hochfrequenz-Internetanschluss zu profitieren, möglichst rasch zu tun. Viele Dörfer - ihre Zahl kann nicht genau beziffert werden - können weder ans Kabelnetz noch an ADSL angeschlossen werden und sind so von Hochfrequenzanschlüssen ausgeschlossen.</p><p>Zu einer Zeit, in der immer mehr Dokumente über das Netz weitergeleitet werden, leiden sowohl Unternehmen als auch Gemeindeverwaltungen unter diesem Mangel. Das Bundesamt für Kommunikation ist sich dieser Situation vollkommen bewusst, denn ein Sprecher erklärte kürzlich gegenüber der Tageszeitung "Le Temps" (1. Juni 2004): "Vielleicht wird ADSL in die nächste Grundversorgungskonzession, die ab 1. Januar 2007 gelten wird, aufgenommen."</p>
    • <p>Die Dienstleistungen der Grundversorgung wurden im Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 definiert. Die Aufgabe, sie regelmässig an den Stand der Technik und an die Bedürfnisse von Gesellschaft und Wirtschaft anzupassen, wurde ihrerseits dem Bundesrat übertragen. Letzterer nimmt diese Aufgabe vollumfänglich wahr. Dies zeigt auch die Tatsache, dass bei der aktuellen Ausschreibung der Grundversorgungskonzession gemäss dem Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer die Verpflichtung eingeführt wurde, nicht nur analoge, sondern auch digitale Telefonanschlüsse (ISDN) bereitzustellen. Somit hat der Bundesrat bereits die neuen Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft erkannt und berücksichtigt.</p><p>Im Bewusstsein über die Auswirkungen der Verfügbarkeit von Breitbanddiensten in allen Regionen der Schweiz und für alle Bevölkerungsteile wird es der Bundesrat vor der nächsten Erteilung der Grundversorgungskonzession nicht versäumen, in der gleichen Weise zu prüfen, ob Breitbanddienste (insbesondere ADSL-Dienste) in die Kategorie der Grundversorgungsdienste aufzunehmen sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat zu prüfen, ob in die nächste Ausschreibung für die Grundversorgungskonzession im Bereich der Telekommunikation die Pflicht aufgenommen werden kann, in allen Regionen Breitbanddienste und insbesondere ADSL anzubieten.</p>
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