Inakzeptable Gebühren von Postfinance

ShortId
04.3306
Id
20043306
Updated
28.07.2023 09:19
Language
de
Title
Inakzeptable Gebühren von Postfinance
AdditionalIndexing
24;34;Postfinance;Gebühren;Bankgebühr;Posttarif
1
  • L04K11040207, Bankgebühr
  • L05K1104010205, Postfinance
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L06K120204010401, Posttarif
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Postgesetz verlangt, dass die Post einen ausreichenden Universaldienst erbringt, bestehend aus Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs. Diese Dienstleistungen sind in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen anzubieten. Gleichzeitig muss die Post gemäss den Vorgaben des Gesetzgebers eigenwirtschaftlich arbeiten. Die Einzahlungen, die Auszahlungen und die Überweisungen gehören als nicht reservierte Dienste zum Universaldienst. Die übrigen Leistungen der Postfinance sind Wettbewerbsdienstleistungen. Wettbewerbsdienste darf die Post erbringen, sie ist dazu aber nicht verpflichtet. Die Post ist im Bereich der Wettbewerbsdienste, vorbehältlich gesetzlicher Ausnahmen, denselben Regeln unterstellt wie die privaten Anbieter.</p><p>Gemäss Artikel 14 Absatz 1 des Postgesetzes legt die Schweizerische Post die Preise für ihre nicht reservierten Dienste und die Wettbewerbsdienste selber fest. Die Preisfindung für die Produkte von Postfinance erfolgt durch die Post nach allgemeinen Prinzipien der Wirtschaftlichkeit. Sie müssen mindestens kostendeckend sein. Die Post darf Dienstleistungen aus den Wettbewerbsdiensten zudem nicht mit den Erträgen aus dem Monopol quersubventionieren.</p><p>In Beachtung dieser Vorgaben hat die Post im Bereich der Zahlungsverkehrs- und Finanzdienstleistungen per 1. Juni 2004 ein neues Preismodell eingeführt, welches vermehrt Kostentransparenz schafft, indem ein aufwandorientierter Ansatz gewählt wird. Kunden, die ihren Zahlungsverkehr über die Post abwickeln, weitere Finanzdienstleistungen bei ihr beziehen und dabei kosteneffiziente Dienstleistungen in Anspruch nehmen (z. B. die E-Banking-Lösung yellownet), werden belohnt.</p><p>Gemäss den Angaben der Post sieht das neue Preismodell folgendermassen aus:</p><p>Kunden, die sich für ein so genanntes Set entscheiden, profitieren von Sonderkonditionen. Diese setzen sich aus einer reduzierten Jahresgebühr für die Kreditkarte, einem erhöhten Zinssatz auf den Gelben Deposito- und E-Deposito-Konten und einer Halbierung der Ausgabekommission für Gelbe Fonds zusammen. Zudem bietet die Post bei den Sets auf die Interessen der Kundengruppe zugeschnittene Vergünstigungen an. Von den Sonderkonditionen und Vergünstigungen können alle Set-Inhaber profitieren, unabhängig von ihrem Vermögen.</p><p>Für Kunden, die mittels Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Monatsdurchschnitt mehr als 7500 Franken bei Postfinance angelegt haben, ist das Set gratis. Ohne Berücksichtigung der Sonderkonditionen und Zusatzleistungen entspricht dies im Vergleich zum bisherigen Preismodell für das Gelbe Konto einer Verbilligung von 3 Franken im Monat. Für Kunden mit einem Set-Vermögen bis 7500 Franken kostet das Set 4 Franken pro Monat, im Online-Set (mit E-Banking) 2 Franken pro Monat. Bei den Einzeldienstleistungen betragen die Kosten für Kontoführung und Postcard 3 Franken pro Monat. Zusätzlich benutzte Dienstleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dieses Preismodell begünstigt Kunden, welche nur wenige Zahlungstransaktionen über das Gelbe Konto abwickeln. Für die Mehrzahl der Kunden, welche dieses Gebührenmodell gewählt haben, bleibt der Preis gleich wie bisher.</p><p>Auch mit der neuen Gebührenordnung deckt aber gemäss Angaben der Post weiterhin ein Grossteil der Privatkunden (etwa 60 Prozent) die durch sie verursachten Kosten nicht.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Erhöhung der Postkontogebühren nicht von allen Kundinnen und Kunden vollumfänglich akzeptiert wird. Unter Einhaltung der zitierten gesetzlichen Voraussetzungen macht diese aber trotzdem Sinn: Die Dienste von Postfinance tragen zur Finanzierung des Poststellennetzes bei, das insbesondere auch den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden dient. Ferner ist die monatliche Gebühr nach wie vor angemessen; die Post bleibt im Vergleich zur Konkurrenz weiterhin eine der günstigsten Dienstleistungsanbieterinnen in der Schweiz.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass die Postfinance für alle Finanztransaktionen von Inhaberinnen und Inhabern eines Postkontos massiv höhere Gebühren erheben wird, und dass mit dem neuen Gebührenmodell all jene benachteiligt werden, die nur wenig Geld auf ihrem Postkonto haben.</p><p>In den Neunzigerjahren lockte die Postfinance noch zahlreiche Kunden an, indem sie in den leuchtendsten Farben mit niedrigen Gebühren oder gar mit Gebührenfreiheit warb.</p><p>Ist der Bundesrat der Meinung, dass das neue Gebührenmodell mit der Stellung der Post als öffentliches Unternehmen und als Service public vereinbar ist?</p><p>Wird der Bundesrat bei der Post, die ja ein Unternehmen des öffentlichen Rechtes ist, intervenieren, damit das Gebührenmodell der Postfinance wieder gerechter wird?</p>
  • Inakzeptable Gebühren von Postfinance
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Postgesetz verlangt, dass die Post einen ausreichenden Universaldienst erbringt, bestehend aus Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs. Diese Dienstleistungen sind in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen anzubieten. Gleichzeitig muss die Post gemäss den Vorgaben des Gesetzgebers eigenwirtschaftlich arbeiten. Die Einzahlungen, die Auszahlungen und die Überweisungen gehören als nicht reservierte Dienste zum Universaldienst. Die übrigen Leistungen der Postfinance sind Wettbewerbsdienstleistungen. Wettbewerbsdienste darf die Post erbringen, sie ist dazu aber nicht verpflichtet. Die Post ist im Bereich der Wettbewerbsdienste, vorbehältlich gesetzlicher Ausnahmen, denselben Regeln unterstellt wie die privaten Anbieter.</p><p>Gemäss Artikel 14 Absatz 1 des Postgesetzes legt die Schweizerische Post die Preise für ihre nicht reservierten Dienste und die Wettbewerbsdienste selber fest. Die Preisfindung für die Produkte von Postfinance erfolgt durch die Post nach allgemeinen Prinzipien der Wirtschaftlichkeit. Sie müssen mindestens kostendeckend sein. Die Post darf Dienstleistungen aus den Wettbewerbsdiensten zudem nicht mit den Erträgen aus dem Monopol quersubventionieren.</p><p>In Beachtung dieser Vorgaben hat die Post im Bereich der Zahlungsverkehrs- und Finanzdienstleistungen per 1. Juni 2004 ein neues Preismodell eingeführt, welches vermehrt Kostentransparenz schafft, indem ein aufwandorientierter Ansatz gewählt wird. Kunden, die ihren Zahlungsverkehr über die Post abwickeln, weitere Finanzdienstleistungen bei ihr beziehen und dabei kosteneffiziente Dienstleistungen in Anspruch nehmen (z. B. die E-Banking-Lösung yellownet), werden belohnt.</p><p>Gemäss den Angaben der Post sieht das neue Preismodell folgendermassen aus:</p><p>Kunden, die sich für ein so genanntes Set entscheiden, profitieren von Sonderkonditionen. Diese setzen sich aus einer reduzierten Jahresgebühr für die Kreditkarte, einem erhöhten Zinssatz auf den Gelben Deposito- und E-Deposito-Konten und einer Halbierung der Ausgabekommission für Gelbe Fonds zusammen. Zudem bietet die Post bei den Sets auf die Interessen der Kundengruppe zugeschnittene Vergünstigungen an. Von den Sonderkonditionen und Vergünstigungen können alle Set-Inhaber profitieren, unabhängig von ihrem Vermögen.</p><p>Für Kunden, die mittels Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Monatsdurchschnitt mehr als 7500 Franken bei Postfinance angelegt haben, ist das Set gratis. Ohne Berücksichtigung der Sonderkonditionen und Zusatzleistungen entspricht dies im Vergleich zum bisherigen Preismodell für das Gelbe Konto einer Verbilligung von 3 Franken im Monat. Für Kunden mit einem Set-Vermögen bis 7500 Franken kostet das Set 4 Franken pro Monat, im Online-Set (mit E-Banking) 2 Franken pro Monat. Bei den Einzeldienstleistungen betragen die Kosten für Kontoführung und Postcard 3 Franken pro Monat. Zusätzlich benutzte Dienstleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Dieses Preismodell begünstigt Kunden, welche nur wenige Zahlungstransaktionen über das Gelbe Konto abwickeln. Für die Mehrzahl der Kunden, welche dieses Gebührenmodell gewählt haben, bleibt der Preis gleich wie bisher.</p><p>Auch mit der neuen Gebührenordnung deckt aber gemäss Angaben der Post weiterhin ein Grossteil der Privatkunden (etwa 60 Prozent) die durch sie verursachten Kosten nicht.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Erhöhung der Postkontogebühren nicht von allen Kundinnen und Kunden vollumfänglich akzeptiert wird. Unter Einhaltung der zitierten gesetzlichen Voraussetzungen macht diese aber trotzdem Sinn: Die Dienste von Postfinance tragen zur Finanzierung des Poststellennetzes bei, das insbesondere auch den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden dient. Ferner ist die monatliche Gebühr nach wie vor angemessen; die Post bleibt im Vergleich zur Konkurrenz weiterhin eine der günstigsten Dienstleistungsanbieterinnen in der Schweiz.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass die Postfinance für alle Finanztransaktionen von Inhaberinnen und Inhabern eines Postkontos massiv höhere Gebühren erheben wird, und dass mit dem neuen Gebührenmodell all jene benachteiligt werden, die nur wenig Geld auf ihrem Postkonto haben.</p><p>In den Neunzigerjahren lockte die Postfinance noch zahlreiche Kunden an, indem sie in den leuchtendsten Farben mit niedrigen Gebühren oder gar mit Gebührenfreiheit warb.</p><p>Ist der Bundesrat der Meinung, dass das neue Gebührenmodell mit der Stellung der Post als öffentliches Unternehmen und als Service public vereinbar ist?</p><p>Wird der Bundesrat bei der Post, die ja ein Unternehmen des öffentlichen Rechtes ist, intervenieren, damit das Gebührenmodell der Postfinance wieder gerechter wird?</p>
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