Entlastung der Arbeitslosenversicherung
- ShortId
-
04.3308
- Id
-
20043308
- Updated
-
27.07.2023 19:18
- Language
-
de
- Title
-
Entlastung der Arbeitslosenversicherung
- AdditionalIndexing
-
28;Leistungsabbau;Taggeld;Versicherungsleistung;junge/r Arbeitnehmer/in;Arbeitslosenversicherung;Jugendarbeitslosigkeit
- 1
-
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L06K111001130401, Taggeld
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
- L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Missbrauch bekämpfen: Das Bundesgesetz über die ALV entspricht in keiner Weise mehr der Realität. Erste Priorität muss es sein, den Missbrauch zu bekämpfen. Dies können wir, indem die Anzahl Taggelder nicht pauschal für alle 400 Tage betragen, sondern nach Beitragszeit abgestuft werden. Somit möchte ich erreichen, dass der Druck zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess für junge Arbeitslose gefördert wird. Die Praxis zeigt, dass, je älter jemand ist, desto schwieriger es für diesen wird, eine Arbeit zu finden. Darum ist für diese eine höhere Anzahl von Taggeldern angebracht. Bei jungen Arbeitslosen mit einer geringen Beitragszeit sind 400 Taggelder jedoch nicht angebracht, da diese, vorausgesetzt der Wille ist vorhanden, sich problemlos in den Arbeitsprozess wieder eingliedern können.</p><p>ALV entlasten: Nur dank den Beitragserhöhungen im Jahr 1993 auf 2 Lohnprozente und im Jahr 1995 auf 3 Lohnprozente und der verbesserten Konjunkturlage in den Jahren 1997-2001 ist der Kapitalstand der Arbeitslosenversicherung wieder angewachsen. Die Ausgaben steigen jedoch seit dem Jahr 2002 wieder markant an und erreichten beinahe den Stand von 1999. Um weiteren Beitragserhöhungen vorzubeugen, sind Massnahmen zu ergreifen, die auf der Ausgabenseite eine Entlastung bewirken.</p>
- <p>Die massive Erhöhung der Beitragszeit auf bis zu 400 Monate - was mehr als 33 Jahren entspricht - für 400 Taggelder löst keines der vorgebrachten Probleme.</p><p>Mit einem Element der Anspruchsberechtigung den Missbrauch bekämpfen zu wollen, würde allen versicherten Personen unterstellen, Missbrauch zu betreiben. Zur Bekämpfung des Missbrauchs stehen der ALV bereits andere bewährte und effiziente Mittel zur Verfügung (Einstellung in der Anspruchsberechtigung, Rückforderungen und Strafanzeigen).</p><p>Das vom Schweizervolk am 24. November 2002 angenommene und per 1. Juli 2003 in Kraft getretene Avig hat sowohl im Bereich der Ausgaben- wie Einnahmenseite einschneidende Änderungen wie namentlich Erhöhung der Beitragszeit, Senkung des Taggeldhöchstanspruches, Senkung des Beitragssatzes vorgenommen. Hauptziel der Revision war, damit eine konjunkturunabhängige Finanzierung dieses Sozialwerkes sicherzustellen.</p><p>Eine Besserung der Konjunktur und damit verbunden ein Rückgang der Zahl der Arbeitslosen ist nicht nur vorausgesagt, sondern bereits Realität.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgenden Entwurf einer Änderung von Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung vorzulegen:</p><p>- höchstens 100 Taggelder, wenn er eine Beitragszeit von 12 bis insgesamt 36 Monate nachweisen kann;</p><p>- höchstens 150 Taggelder, wenn er eine Beitragszeit bis insgesamt 72 Monate nachweisen kann;</p><p>- höchstens 200 Taggelder, wenn er eine Beitragszeit bis insgesamt 144 Monate nachweisen kann;</p><p>- höchstens 300 Taggelder, wenn er eine Beitragszeit bis insgesamt 288 Monate nachweisen kann;</p><p>- höchstens 350 Taggelder, wenn er eine Beitragszeit bis insgesamt 314 Monate nachweisen kann; </p><p>- höchstens 400 Taggelder, wenn er eine Beitragszeit von insgesamt 400 Monaten und mehr nachweisen kann.</p>
- Entlastung der Arbeitslosenversicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Missbrauch bekämpfen: Das Bundesgesetz über die ALV entspricht in keiner Weise mehr der Realität. Erste Priorität muss es sein, den Missbrauch zu bekämpfen. Dies können wir, indem die Anzahl Taggelder nicht pauschal für alle 400 Tage betragen, sondern nach Beitragszeit abgestuft werden. Somit möchte ich erreichen, dass der Druck zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess für junge Arbeitslose gefördert wird. Die Praxis zeigt, dass, je älter jemand ist, desto schwieriger es für diesen wird, eine Arbeit zu finden. Darum ist für diese eine höhere Anzahl von Taggeldern angebracht. Bei jungen Arbeitslosen mit einer geringen Beitragszeit sind 400 Taggelder jedoch nicht angebracht, da diese, vorausgesetzt der Wille ist vorhanden, sich problemlos in den Arbeitsprozess wieder eingliedern können.</p><p>ALV entlasten: Nur dank den Beitragserhöhungen im Jahr 1993 auf 2 Lohnprozente und im Jahr 1995 auf 3 Lohnprozente und der verbesserten Konjunkturlage in den Jahren 1997-2001 ist der Kapitalstand der Arbeitslosenversicherung wieder angewachsen. Die Ausgaben steigen jedoch seit dem Jahr 2002 wieder markant an und erreichten beinahe den Stand von 1999. Um weiteren Beitragserhöhungen vorzubeugen, sind Massnahmen zu ergreifen, die auf der Ausgabenseite eine Entlastung bewirken.</p>
- <p>Die massive Erhöhung der Beitragszeit auf bis zu 400 Monate - was mehr als 33 Jahren entspricht - für 400 Taggelder löst keines der vorgebrachten Probleme.</p><p>Mit einem Element der Anspruchsberechtigung den Missbrauch bekämpfen zu wollen, würde allen versicherten Personen unterstellen, Missbrauch zu betreiben. Zur Bekämpfung des Missbrauchs stehen der ALV bereits andere bewährte und effiziente Mittel zur Verfügung (Einstellung in der Anspruchsberechtigung, Rückforderungen und Strafanzeigen).</p><p>Das vom Schweizervolk am 24. November 2002 angenommene und per 1. Juli 2003 in Kraft getretene Avig hat sowohl im Bereich der Ausgaben- wie Einnahmenseite einschneidende Änderungen wie namentlich Erhöhung der Beitragszeit, Senkung des Taggeldhöchstanspruches, Senkung des Beitragssatzes vorgenommen. Hauptziel der Revision war, damit eine konjunkturunabhängige Finanzierung dieses Sozialwerkes sicherzustellen.</p><p>Eine Besserung der Konjunktur und damit verbunden ein Rückgang der Zahl der Arbeitslosen ist nicht nur vorausgesagt, sondern bereits Realität.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgenden Entwurf einer Änderung von Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung vorzulegen:</p><p>- höchstens 100 Taggelder, wenn er eine Beitragszeit von 12 bis insgesamt 36 Monate nachweisen kann;</p><p>- höchstens 150 Taggelder, wenn er eine Beitragszeit bis insgesamt 72 Monate nachweisen kann;</p><p>- höchstens 200 Taggelder, wenn er eine Beitragszeit bis insgesamt 144 Monate nachweisen kann;</p><p>- höchstens 300 Taggelder, wenn er eine Beitragszeit bis insgesamt 288 Monate nachweisen kann;</p><p>- höchstens 350 Taggelder, wenn er eine Beitragszeit bis insgesamt 314 Monate nachweisen kann; </p><p>- höchstens 400 Taggelder, wenn er eine Beitragszeit von insgesamt 400 Monaten und mehr nachweisen kann.</p>
- Entlastung der Arbeitslosenversicherung
Back to List