Artenförderungsprogramme für besonders bedrohte Vogelarten

ShortId
04.3309
Id
20043309
Updated
28.07.2023 11:17
Language
de
Title
Artenförderungsprogramme für besonders bedrohte Vogelarten
AdditionalIndexing
52;Subvention;biologische Vielfalt;Schutz der Tierwelt
1
  • L04K06010408, Schutz der Tierwelt
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Dramatik der Abnahme der Artenvielfalt wird von keiner Seite bestritten. Doch trotz aller Bemühungen seitens des Gesetzgebers ist es bis jetzt nicht gelungen, das Artensterben zu stoppen.</p><p>Sechs Brutvogelarten sind gemäss roter Liste in der Schweiz bereits ausgestorben, neun Arten sind vom Aussterben akut bedroht, und weitere 18 Vogelarten sind stark gefährdet. Dieser dramatischen Abnahme der Artenvielfalt muss dringend Einhalt geboten werden.</p><p>Wenn wir das Raumplanungsgesetz, das den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Landschaft festschreibt (dazu gehört eine reiche Vogelwelt), wenn wir den Nachhaltigkeitsartikel in der Bundesverfassung (Art. 73) ernst nehmen, dann ist sofortiges Handeln geboten. Wir sind es den zukünftigen Generationen, von denen wir diese Erde geborgt haben, schuldig, eine breite Artenvielfalt zu hinterlassen.</p><p>Verschiedene Arten (u. a. das Auerhuhn, das Rebhuhn, der Ziegenmelker, der Steinkauz, der Mittelspecht, der Wachtelkönig) sind langfristig nur noch vor dem Aussterben zu retten, wenn umgehend spezifische Förderungsprogramme gestartet werden. Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und die Schweizerische Vogelwarte Sempach haben 50 prioritäre Arten für spezifische Artenförderungsprogramme identifiziert, die auf die Vogelart zugeschnittene Massnahmen angewiesen sind. Um die Vielfalt der Vogelwelt in der Schweiz zu erhalten, ist sofortiges Handeln nötig.</p>
  • <p>Die Situation der in der Schweiz lebenden Vögel gibt schon seit einiger Zeit Anlass zur Besorgnis. Das Buwal hat deshalb im Jahre 2003 in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Vogelwarte Sempach und dem Schweizerischen Vogelschutz (SVS/BirdLife Schweiz) das Programm "Artenförderung Vögel Schweiz" gestartet. Im Rahmen dieses Programms werden 50 einheimische Vogelarten gefördert, deren Schutz als prioritär eingestuft wird. Dazu gehören zum einen bedrohte oder seltene Arten, zum anderen aber auch häufigere Arten, für welche die Schweiz international eine besondere Verantwortung trägt. Für jede Art werden im Rahmen von Aktionsplänen mögliche Massnahmen zur Erhaltung der jeweiligen Art und ihrer Lebensräume definiert.</p><p>Unter Vorbehalt der jährlich vom Parlament gesprochenen Kredite setzt das Buwal mittels eines Leistungsauftrages rund 200 000 Franken zur Förderung der prioritären Vogelarten ein.</p><p>Die Erfolgskontrolle ist Bestandteil der zu erarbeitenden Aktionspläne. Darin werden auch die Periodizität und der Umfang der für die Bestandesaufnahmen notwendigen Datenerhebungen festgelegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Erreichung folgender Ziele zu treffen:</p><p>- Der Bund entwickelt und realisiert Artenförderungsprogramme für stark bedrohte Vogelarten in der Schweiz, die auf spezifische Unterstützungsmassnahmen angewiesen sind.</p><p>- Der Bund stellt genügend finanzielle Mittel zur Umsetzung des Dringlichkeitsprogramms zur Verfügung und zeigt auf, wie die Kosten kompensiert werden können.</p><p>- Der Bund gewährleistet eine jährliche Erfolgskontrolle, u. a. durch Bestandsaufnahmen.</p>
  • Artenförderungsprogramme für besonders bedrohte Vogelarten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Dramatik der Abnahme der Artenvielfalt wird von keiner Seite bestritten. Doch trotz aller Bemühungen seitens des Gesetzgebers ist es bis jetzt nicht gelungen, das Artensterben zu stoppen.</p><p>Sechs Brutvogelarten sind gemäss roter Liste in der Schweiz bereits ausgestorben, neun Arten sind vom Aussterben akut bedroht, und weitere 18 Vogelarten sind stark gefährdet. Dieser dramatischen Abnahme der Artenvielfalt muss dringend Einhalt geboten werden.</p><p>Wenn wir das Raumplanungsgesetz, das den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Landschaft festschreibt (dazu gehört eine reiche Vogelwelt), wenn wir den Nachhaltigkeitsartikel in der Bundesverfassung (Art. 73) ernst nehmen, dann ist sofortiges Handeln geboten. Wir sind es den zukünftigen Generationen, von denen wir diese Erde geborgt haben, schuldig, eine breite Artenvielfalt zu hinterlassen.</p><p>Verschiedene Arten (u. a. das Auerhuhn, das Rebhuhn, der Ziegenmelker, der Steinkauz, der Mittelspecht, der Wachtelkönig) sind langfristig nur noch vor dem Aussterben zu retten, wenn umgehend spezifische Förderungsprogramme gestartet werden. Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und die Schweizerische Vogelwarte Sempach haben 50 prioritäre Arten für spezifische Artenförderungsprogramme identifiziert, die auf die Vogelart zugeschnittene Massnahmen angewiesen sind. Um die Vielfalt der Vogelwelt in der Schweiz zu erhalten, ist sofortiges Handeln nötig.</p>
    • <p>Die Situation der in der Schweiz lebenden Vögel gibt schon seit einiger Zeit Anlass zur Besorgnis. Das Buwal hat deshalb im Jahre 2003 in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Vogelwarte Sempach und dem Schweizerischen Vogelschutz (SVS/BirdLife Schweiz) das Programm "Artenförderung Vögel Schweiz" gestartet. Im Rahmen dieses Programms werden 50 einheimische Vogelarten gefördert, deren Schutz als prioritär eingestuft wird. Dazu gehören zum einen bedrohte oder seltene Arten, zum anderen aber auch häufigere Arten, für welche die Schweiz international eine besondere Verantwortung trägt. Für jede Art werden im Rahmen von Aktionsplänen mögliche Massnahmen zur Erhaltung der jeweiligen Art und ihrer Lebensräume definiert.</p><p>Unter Vorbehalt der jährlich vom Parlament gesprochenen Kredite setzt das Buwal mittels eines Leistungsauftrages rund 200 000 Franken zur Förderung der prioritären Vogelarten ein.</p><p>Die Erfolgskontrolle ist Bestandteil der zu erarbeitenden Aktionspläne. Darin werden auch die Periodizität und der Umfang der für die Bestandesaufnahmen notwendigen Datenerhebungen festgelegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Erreichung folgender Ziele zu treffen:</p><p>- Der Bund entwickelt und realisiert Artenförderungsprogramme für stark bedrohte Vogelarten in der Schweiz, die auf spezifische Unterstützungsmassnahmen angewiesen sind.</p><p>- Der Bund stellt genügend finanzielle Mittel zur Umsetzung des Dringlichkeitsprogramms zur Verfügung und zeigt auf, wie die Kosten kompensiert werden können.</p><p>- Der Bund gewährleistet eine jährliche Erfolgskontrolle, u. a. durch Bestandsaufnahmen.</p>
    • Artenförderungsprogramme für besonders bedrohte Vogelarten

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