WTO-Verhandlungen. Übermässige Konzessionen im Bereich der Landwirtschaft
- ShortId
-
04.3310
- Id
-
20043310
- Updated
-
28.07.2023 09:33
- Language
-
de
- Title
-
WTO-Verhandlungen. Übermässige Konzessionen im Bereich der Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;Ursprungsbezeichnung;Lebensmitteldeklaration;Handel mit Agrarerzeugnissen;WTO;internationale Verhandlungen;Agrarpolitik (speziell);Erhaltung der Landwirtschaft;Agrarstrukturpolitik
- 1
-
- L05K0701020401, WTO
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L04K14010402, Agrarstrukturpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die WTO-Verhandlungen und ihre Auswirkungen sind zweifelsohne herausragendes Element der agrarpolitischen Agenda der nächsten Jahre. Erste Berechungen zeigen, dass der schweizerischen Landwirtschaft im Falle von weitgehenden Konzessionen beim Marktzutritt, wie sie zurzeit innerhalb der WTO zur Diskussion stehen, Einbussen von über 2 Milliarden Franken drohen.</p><p>Die Situation in der Landwirtschaft ist heute bereits sehr problematisch. Die Landwirte sind trotz grössten Anstrengungen und trotz einer dynamischen Strukturanpassung mit tiefen Einkommen konfrontiert. Zudem stehen der Landwirtschaft weitere grosse Schritte wie die vollständige Liberalisierung des Käsemarktes gegenüber der EU oder die Aufhebung der Milchkontingentierung bevor. Weitgehende Verpflichtungen vonseiten der WTO könnten die Landwirtschaft in der bereits schwierigen Situation insgesamt vor existenzielle Probleme steIlen.</p><p>Zu bedenken ist insbesondere auch, dass der Bund und die Landwirtschaft ihren Verfassungsauftrag künftig nicht mehr erfüllen könnten, wenn bei den Agrarverhandlungen weitgehende Konzessionen zugestanden werden müssten. Schon heute kann die Landwirtschaft ihren Beitrag zur dezentralen Besiedlung nicht mehr in genügendem Ausmass leisten. Übermässige Verpflichtungen beim Marktzutritt würde u. a. auch die Rindviehproduktion (Fleisch, Milch) schmerzhaft treffen. Dadurch würde gerade derjenige Produktionszweig getroffen, der die Basis für die Bewirtschaftung der Berg- und Randregion darstellt.</p><p>Die Landwirtschaft braucht jetzt volle Klarheit darüber, wie der Bundesrat die laufenden Agrarverhandlungen einschätzt und welche Massnahmen er zur Dämpfung der Auswirkungen der Verpflichtungen im Agrarbereich zu ergreifen gedenkt. Die Landwirtschaft braucht klare Einschätzungen und eine verlässliche Politik des Bundesrates als Grundlage für die anstehenden einzelbetrieblichen Entscheide zahlreicher Bauernfamilien.</p>
- <p>Die 147 Mitglieder der WTO sind am 1. August 2004 bei der Genfer Tagung des Generalrates zu einer Einigung über eine Anzahl Verhandlungsrahmen und Beschlüsse gelangt, die es erlauben werden, die Verhandlungen des Doha-Entwicklungsprogramms neu zu lancieren. Dank dieser Einigung konnte die am 14. November 2001 gestartete Doha-Runde gerettet und damit vermieden werden, ein weiteres Jahr an Verhandlungen zu verlieren. Sie erlaubte zudem, Erfolge zu erzielen, die in Cancún noch nicht möglich gewesen waren, nämlich, sich über die Verhandlungsrahmen im Bereich des Marktzutrittes für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse sowie für die Landwirtschaft zu einigen, den Verhandlungen über die Dienstleistungen und weitere Themen einen Impuls zu verleihen und die Verhandlungen über die Erleichterung des Handelsaustausches zu lancieren.</p><p>Des Weiteren konnte der Stolperstein beseitigt werden, der in Cancún jeden Fortschritt der Verhandlungen blockierte, indem diese Einigung neu auch den Interessen der Entwicklungsländer Rechnung trägt. So betrafen die Änderungen, die während der zwei Verhandlungswochen und insbesondere während der letzten Nacht im Juli eingeführt wurden, in erster Linie die Entwicklungsländer. Schliesslich konnten die für die nächste Verhandlungsphase über die Detailmodalitäten notwendigen Grundlagen geschaffen werden.</p><p>Damit sich die Schweiz mit diesem Ergebnis einverstanden erklären konnte, war keine Veränderung des Mandates erforderlich, das der Bundesrat für die 5. WTO-Ministerkonferenz vom September 2003 in Cancún erteilt hatte. Was die Landwirtschaft anbelangt, die seit Anbeginn im Zentrum der Doha-Runde steht, bestand das Ziel der Verhandlungen seit März 2003 darin, den Verhandlungsrahmen in den drei Bereichen Marktzutritt, interne Stützung und Exportsubventionen festzulegen. Die Beratungen im Generalrat zielten seither lediglich darauf ab, diesen Rahmen festzulegen, betreffen jedoch nicht konkrete Zahlen ("Modalitäten").</p><p>Die Schweiz spielt dank der Gruppe von zehn Nettoimportländern von Agrarerzeugnissen (G10), deren Koordinatorin sie ist, eine wichtigere Rolle als je zuvor in den Agrarverhandlungen im Gatt und in der WTO. Dieser Tatsache sind zumindest teilweise die Verbesserungen für die G10 und die Schweiz zu verdanken, die der Beschluss des Generalrates der WTO vom 1. August dieses Jahres gegenüber dem Derbez-Text von Cancún enthält: Der Detaillierungsgrad ist höher, und es verbleiben nunmehr weniger Unsicherheiten, was die künftige Richtung der Verhandlungen anbelangt.</p><p>Der Grossteil des Verhandlungsrahmens für die Landwirtschaft ist im Anhang A des Beschlusses des Generalrates enthalten. Dieser kann wie folgt zusammengefasst werden:</p><p>Marktzutritt: Ein substanzieller und harmonisierender Zollabbau ist vorgesehen, wobei die höchsten Zölle stärker reduziert werden sollen als die tieferen. Es ist wenig wahrscheinlich, dass das Konzept der Höchstzölle ("capping") schliesslich beibehalten werden wird. Was diesen letztgenannten Punkt anbelangt, geht der Wortlaut des Beschlusses des Generalrates deutlich weniger weit als der Derbez-Text von Cancún. Gleichzeitig wird es möglich sein, die Zölle für sensible Produkte weniger stark zu senken als es gemäss der allgemeinen Senkungsformel der Fall sein müsste. Im Gegenzug werden dafür eine gewisse Ausweitung der Zollkontingente oder andere Liberalisierungsmassnahmen verlangt. Daher werden voraussichtlich der Marktzutritt im Allgemeinen, insbesondere aber diese letztgenannte Anforderung Ländern wie der Schweiz die grössten Schwierigkeiten bereiten.</p><p>Interne Stützung: Der Beschluss sieht eine Senkung der produktgebundenen Stützung vor, wobei jene Länder umfangreichere Reduktionen vorzunehmen haben, deren Stützungsniveau am höchsten ist.</p><p>Wie für den Marktzutritt, ist auch hier eine substanzielle und harmonisierende Senkung der produktgebundenen Stützung und eine Beschränkung pro Produkt vorgesehen. Wie diese Senkung im Einzelnen aussehen wird, wird allerdings noch festzulegen sein. Für die Schweiz ergeben sich in diesem Punkt geringere Schwierigkeiten, da die vorhergegangenen Etappen der Agrarreform schon zu einer beträchtlichen Reduktion dieser Form von Stützung geführt haben.</p><p>Exportsubventionen: Vorgesehen ist die Beseitigung sämtlicher Formen von Exporthilfen (Exportsubventionen, Exportkredite mit einer Laufzeit von über 180 Tagen, bestimmte Praktiken von Staatshandelsunternehmen sowie bestimmte Arten von Nahrungsmittelhilfe). Die Dauer der Übergangsperiode und damit der Zeitpunkt, zu dem diese Beseitigung in Kraft treten muss, müssen in der Verhandlungsetappe zu den Modalitäten noch festgelegt werden (zu erwarten ist ein Übergangszeitraum von fünf bis zehn Jahren).</p><p>Das Ende der Exporthilfen, welche die Schweiz für bestimmte Grunderzeugnisse (insbesondere Milchpulver) und verarbeitete Produkte ("Schoggigesetz") gewährt, wird sich auf die Preise und die Marktanteile für die einheimische Landwirtschaft auswirken.</p><p>Es ist zu erwarten, dass der Umsetzungszeitraum für die Verpflichtungen von Doha ungefähr jenem der "Agrarpolitik 2011" entspricht. Wahrscheinlich ist allerdings eine längere Übergangsperiode für die Beseitigung der Exportsubventionen.</p><p>Die Auswirkungen der aktuellen Landwirtschaftsverhandlungen werden deutlich stärker sein als jene der Uruguay-Runde. Sie werden zwei Reformperioden in der Agrarpolitik erfordern ("AP 2007" und "AP 2011"), damit eine sozial verträgliche Umsetzung sichergestellt werden kann. Der Rhythmus der notwendigen Strukturanpassung wird erst abgeschätzt werden können, wenn die definitiven Verpflichtungen feststehen; dieser wird sicherlich nicht geringer sein als jener, der im Rahmen der "AP 2007" geschätzt wurde.</p><p>Nach erfolgter Umsetzung der Verpflichtungen wird es weniger Zollschutz und weniger handelsverzerrende produktgebundene interne Stützung geben. Gleichzeitig werden sämtliche Exportsubventionen beseitigt sein. Der Umfang der Konzessionen, die gemacht werden müssen, soll in der nächsten Verhandlungsphase festgelegt werden, die im Oktober 2004 beginnt und anlässlich der sechsten WTO-Ministerkonferenz in Hongkong im Dezember 2005 abgeschlossen werden sollte. Es wird sich dabei zweifellos um schwierige Verhandlungen handeln.</p><p>Angesichts des Vorhergehenden können folgende spezifische Antworten auf die sechs in der Interpellation gestellten Fragen gegeben werden:</p><p>1. Das vom Bundesrat erteilte Mandat brauchte im Vorfeld des Beschlusses des Generalrates vom 1. August nicht geändert zu werden, da der aus den Verhandlungen hervorgegangene Text in mehreren Bereichen verschiedene Auslegungen erlaubt, die erst im Rahmen der Verhandlungen über die Modalitäten geklärt werden können. Zu diesem Zweck wird der Bundesrat das Mandat im Laufe des nächsten Jahres präzisieren und ergänzen. Die Aussenpolitischen Kommissionen der beiden Kammern werden konsultiert werden.</p><p>2. Die Bereiche, in denen die Schweiz offensive Interessen vertritt, seien es der Marktzutritt für Industrieerzeugnisse, die Singapur-Themen oder der Schutz der geografischen Herkunftsangaben, sind aus den Verhandlungen im Juli nicht oder kaum geschwächt hervorgegangen. Dies ist einer der Gründe, warum die Schweiz dem Beschluss vom 1. August zustimmen konnte. Wie weit der Schutz der geographischen Herkunftsangaben für Produkte ausser Wein und Spirituosen ausgedehnt werden kann, bleibt weiterhin ebenso offen wie ein Register für geographische Herkunftsangaben und wird vom Ausgang der anstehenden Verhandlungen zu den Modalitäten abhängen.</p><p>3. Die Strategie einer stärkeren Differenzierung der Produkte auf dem inländischen und ausländischen Markt mit besonders hochwertigen Erzeugnissen, die sich durch ihren Ursprung auszeichnen, bleibt damit gültig. Die bereits zur Verfügung stehenden Instrumente wie die geschützte Ursprungsbezeichnung und die geschützte geographische Angabe, die Bezeichnung der Produktionsmethoden, die Absatzförderung und die Selbsthilfemassnahmen sind von grosser Bedeutung in diesem Zusammenhang. Es soll ebenfalls erwähnt werden, dass der Schutz der geographischen Herkunftsangaben für den grössten Teil der Schweizer Agrarexporte im Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU vorgesehen ist.</p><p>4. Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass die "Green Box", unser wichtigstes Instrument bei nicht handelsbezogenen Anliegen (Aspekte einer multifunktionalen Landwirtschaft oder "Non Trade Concerns"), durch den Beschluss vom 1. August nicht infrage gestellt wurde. Grundsätzlich besteht daher kein Widerspruch zwischen der Förderung der multifunktionalen Leistungen nach Artikel 104 der Bundesverfassung durch die Landwirtschaftspolitik und einer stärkeren Öffnung der Agrarmärkte, vorausgesetzt allerdings, dass genügend finanzielle Mittel für die Direktzahlungen, die in der "Green Box" enthalten sind, zur Verfügung stehen.</p><p>5. Der Bundesrat wird sich vergewissern, dass das Tempo der schrittweisen Liberalisierung des Marktzuganges, der Reduktion der produktgebundenen internen Stützung und die Abschaffung der Exportsubventionen mit einer sozial akzeptablen Strukturanpassung sowie mit der zukünftigen Entwicklung der Haushaltressourcen der Eidgenossenschaft kompatibel sind.</p><p>6. Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass Erleichterungen im Handel in das Verhandlungsprogramm der Doha-Runde aufgenommen worden sind. Dies entspricht einer wichtigen Forderung unserer Wirtschaft. Solche Erleichterungen werden einfachere und reibungslosere Zollverfahren erlauben. Das Ergebnis werden niedrigere Kosten und damit Effizienzsteigerungen sein, die den exportierenden Firmen, insbesondere den KMU, zugute kommen werden.</p><p>Dagegen bedauert der Bundesrat ausserordentlich, dass die drei anderen Singapur-Themen (Handel und Investitionen, Handel und Wettbewerb sowie Transparenz des öffentlichen Beschaffungswesens) im Rahmen der Doha-Runde kein Verhandlungsgegenstand sein werden. Sie bleiben allerdings als Themen von Aktualität im laufenden ordentlichen Arbeitsprogramm der WTO erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den laufenden WTO-Verhandlungen, der so genannten Doha-Runde, ist die Landwirtschaft ins Zentrum gerückt. Es sieht ganz danach aus, dass die Doha-Runde in erster Linie zu einer "Marktzutrittsrunde" im Bereich der Landwirtschaft wird. Entsprechend viel steht für die schweizerische Landwirtschaft auf dem Spiel, welche ihre Leistungen in einem äusserst anspruchsvollen Umfeld bezüglich Kosten, Topographie und Klima sowie Vorschriften in den Bereichen Ökologie, Tierschutz und Raumplanung erbringt.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Für die Ministerkonferenz vom September 2003 in Cancún hatte der Bundesrat für den Bereich Landwirtschaft ein klares Mandat verabschiedet. In allen Bereichen wurde die maximale Konzessionsbereitschaft festgelegt. Wird sich der Bundesrat auch künftig an das für Cancún verabschiedete Mandat halten?</p><p>2. Kommt für ihn ein Abschluss der Agrarverhandlungen infrage, ohne dass parallel dazu der Schutz von geographischen Angaben bei Wein und Spirituosen im Sinne von Artikel 23 des Trips-Abkommens auf andere Produktkategorien ausgedehnt wird?</p><p>3. Falls ja, wie soll nach ihm die von der Landwirtschaft durch die Produktion von qualitativ hoch stehenden und durch den Bezug zum Ursprung ausgezeichneten Agrargütern verfolgte Strategie der Differenzierung auf den Märkten des In- und Auslandes künftig umgesetzt werden?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass die Landwirtschaft die im Artikel 104 der Bundesverfassung (Landwirtschaftsartikel) umschriebenen multifunktionalen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, wenn im Bereich des Marktzutrittes Konzessionen eingestanden werden müssten, die über diejenigen der Uruguay-Runde hinausgehen?</p><p>5. Welche Massnahmen sieht er vor, damit die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung weiterhin erfüllen kann, falls im Bereich der Landwirtschaft weiter gehende Zugeständnisse gemacht werden müssten?</p><p>6. Wie schätzt er den Fortgang der Verhandlungen bei den Singapur-Themen ein?</p>
- WTO-Verhandlungen. Übermässige Konzessionen im Bereich der Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die WTO-Verhandlungen und ihre Auswirkungen sind zweifelsohne herausragendes Element der agrarpolitischen Agenda der nächsten Jahre. Erste Berechungen zeigen, dass der schweizerischen Landwirtschaft im Falle von weitgehenden Konzessionen beim Marktzutritt, wie sie zurzeit innerhalb der WTO zur Diskussion stehen, Einbussen von über 2 Milliarden Franken drohen.</p><p>Die Situation in der Landwirtschaft ist heute bereits sehr problematisch. Die Landwirte sind trotz grössten Anstrengungen und trotz einer dynamischen Strukturanpassung mit tiefen Einkommen konfrontiert. Zudem stehen der Landwirtschaft weitere grosse Schritte wie die vollständige Liberalisierung des Käsemarktes gegenüber der EU oder die Aufhebung der Milchkontingentierung bevor. Weitgehende Verpflichtungen vonseiten der WTO könnten die Landwirtschaft in der bereits schwierigen Situation insgesamt vor existenzielle Probleme steIlen.</p><p>Zu bedenken ist insbesondere auch, dass der Bund und die Landwirtschaft ihren Verfassungsauftrag künftig nicht mehr erfüllen könnten, wenn bei den Agrarverhandlungen weitgehende Konzessionen zugestanden werden müssten. Schon heute kann die Landwirtschaft ihren Beitrag zur dezentralen Besiedlung nicht mehr in genügendem Ausmass leisten. Übermässige Verpflichtungen beim Marktzutritt würde u. a. auch die Rindviehproduktion (Fleisch, Milch) schmerzhaft treffen. Dadurch würde gerade derjenige Produktionszweig getroffen, der die Basis für die Bewirtschaftung der Berg- und Randregion darstellt.</p><p>Die Landwirtschaft braucht jetzt volle Klarheit darüber, wie der Bundesrat die laufenden Agrarverhandlungen einschätzt und welche Massnahmen er zur Dämpfung der Auswirkungen der Verpflichtungen im Agrarbereich zu ergreifen gedenkt. Die Landwirtschaft braucht klare Einschätzungen und eine verlässliche Politik des Bundesrates als Grundlage für die anstehenden einzelbetrieblichen Entscheide zahlreicher Bauernfamilien.</p>
- <p>Die 147 Mitglieder der WTO sind am 1. August 2004 bei der Genfer Tagung des Generalrates zu einer Einigung über eine Anzahl Verhandlungsrahmen und Beschlüsse gelangt, die es erlauben werden, die Verhandlungen des Doha-Entwicklungsprogramms neu zu lancieren. Dank dieser Einigung konnte die am 14. November 2001 gestartete Doha-Runde gerettet und damit vermieden werden, ein weiteres Jahr an Verhandlungen zu verlieren. Sie erlaubte zudem, Erfolge zu erzielen, die in Cancún noch nicht möglich gewesen waren, nämlich, sich über die Verhandlungsrahmen im Bereich des Marktzutrittes für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse sowie für die Landwirtschaft zu einigen, den Verhandlungen über die Dienstleistungen und weitere Themen einen Impuls zu verleihen und die Verhandlungen über die Erleichterung des Handelsaustausches zu lancieren.</p><p>Des Weiteren konnte der Stolperstein beseitigt werden, der in Cancún jeden Fortschritt der Verhandlungen blockierte, indem diese Einigung neu auch den Interessen der Entwicklungsländer Rechnung trägt. So betrafen die Änderungen, die während der zwei Verhandlungswochen und insbesondere während der letzten Nacht im Juli eingeführt wurden, in erster Linie die Entwicklungsländer. Schliesslich konnten die für die nächste Verhandlungsphase über die Detailmodalitäten notwendigen Grundlagen geschaffen werden.</p><p>Damit sich die Schweiz mit diesem Ergebnis einverstanden erklären konnte, war keine Veränderung des Mandates erforderlich, das der Bundesrat für die 5. WTO-Ministerkonferenz vom September 2003 in Cancún erteilt hatte. Was die Landwirtschaft anbelangt, die seit Anbeginn im Zentrum der Doha-Runde steht, bestand das Ziel der Verhandlungen seit März 2003 darin, den Verhandlungsrahmen in den drei Bereichen Marktzutritt, interne Stützung und Exportsubventionen festzulegen. Die Beratungen im Generalrat zielten seither lediglich darauf ab, diesen Rahmen festzulegen, betreffen jedoch nicht konkrete Zahlen ("Modalitäten").</p><p>Die Schweiz spielt dank der Gruppe von zehn Nettoimportländern von Agrarerzeugnissen (G10), deren Koordinatorin sie ist, eine wichtigere Rolle als je zuvor in den Agrarverhandlungen im Gatt und in der WTO. Dieser Tatsache sind zumindest teilweise die Verbesserungen für die G10 und die Schweiz zu verdanken, die der Beschluss des Generalrates der WTO vom 1. August dieses Jahres gegenüber dem Derbez-Text von Cancún enthält: Der Detaillierungsgrad ist höher, und es verbleiben nunmehr weniger Unsicherheiten, was die künftige Richtung der Verhandlungen anbelangt.</p><p>Der Grossteil des Verhandlungsrahmens für die Landwirtschaft ist im Anhang A des Beschlusses des Generalrates enthalten. Dieser kann wie folgt zusammengefasst werden:</p><p>Marktzutritt: Ein substanzieller und harmonisierender Zollabbau ist vorgesehen, wobei die höchsten Zölle stärker reduziert werden sollen als die tieferen. Es ist wenig wahrscheinlich, dass das Konzept der Höchstzölle ("capping") schliesslich beibehalten werden wird. Was diesen letztgenannten Punkt anbelangt, geht der Wortlaut des Beschlusses des Generalrates deutlich weniger weit als der Derbez-Text von Cancún. Gleichzeitig wird es möglich sein, die Zölle für sensible Produkte weniger stark zu senken als es gemäss der allgemeinen Senkungsformel der Fall sein müsste. Im Gegenzug werden dafür eine gewisse Ausweitung der Zollkontingente oder andere Liberalisierungsmassnahmen verlangt. Daher werden voraussichtlich der Marktzutritt im Allgemeinen, insbesondere aber diese letztgenannte Anforderung Ländern wie der Schweiz die grössten Schwierigkeiten bereiten.</p><p>Interne Stützung: Der Beschluss sieht eine Senkung der produktgebundenen Stützung vor, wobei jene Länder umfangreichere Reduktionen vorzunehmen haben, deren Stützungsniveau am höchsten ist.</p><p>Wie für den Marktzutritt, ist auch hier eine substanzielle und harmonisierende Senkung der produktgebundenen Stützung und eine Beschränkung pro Produkt vorgesehen. Wie diese Senkung im Einzelnen aussehen wird, wird allerdings noch festzulegen sein. Für die Schweiz ergeben sich in diesem Punkt geringere Schwierigkeiten, da die vorhergegangenen Etappen der Agrarreform schon zu einer beträchtlichen Reduktion dieser Form von Stützung geführt haben.</p><p>Exportsubventionen: Vorgesehen ist die Beseitigung sämtlicher Formen von Exporthilfen (Exportsubventionen, Exportkredite mit einer Laufzeit von über 180 Tagen, bestimmte Praktiken von Staatshandelsunternehmen sowie bestimmte Arten von Nahrungsmittelhilfe). Die Dauer der Übergangsperiode und damit der Zeitpunkt, zu dem diese Beseitigung in Kraft treten muss, müssen in der Verhandlungsetappe zu den Modalitäten noch festgelegt werden (zu erwarten ist ein Übergangszeitraum von fünf bis zehn Jahren).</p><p>Das Ende der Exporthilfen, welche die Schweiz für bestimmte Grunderzeugnisse (insbesondere Milchpulver) und verarbeitete Produkte ("Schoggigesetz") gewährt, wird sich auf die Preise und die Marktanteile für die einheimische Landwirtschaft auswirken.</p><p>Es ist zu erwarten, dass der Umsetzungszeitraum für die Verpflichtungen von Doha ungefähr jenem der "Agrarpolitik 2011" entspricht. Wahrscheinlich ist allerdings eine längere Übergangsperiode für die Beseitigung der Exportsubventionen.</p><p>Die Auswirkungen der aktuellen Landwirtschaftsverhandlungen werden deutlich stärker sein als jene der Uruguay-Runde. Sie werden zwei Reformperioden in der Agrarpolitik erfordern ("AP 2007" und "AP 2011"), damit eine sozial verträgliche Umsetzung sichergestellt werden kann. Der Rhythmus der notwendigen Strukturanpassung wird erst abgeschätzt werden können, wenn die definitiven Verpflichtungen feststehen; dieser wird sicherlich nicht geringer sein als jener, der im Rahmen der "AP 2007" geschätzt wurde.</p><p>Nach erfolgter Umsetzung der Verpflichtungen wird es weniger Zollschutz und weniger handelsverzerrende produktgebundene interne Stützung geben. Gleichzeitig werden sämtliche Exportsubventionen beseitigt sein. Der Umfang der Konzessionen, die gemacht werden müssen, soll in der nächsten Verhandlungsphase festgelegt werden, die im Oktober 2004 beginnt und anlässlich der sechsten WTO-Ministerkonferenz in Hongkong im Dezember 2005 abgeschlossen werden sollte. Es wird sich dabei zweifellos um schwierige Verhandlungen handeln.</p><p>Angesichts des Vorhergehenden können folgende spezifische Antworten auf die sechs in der Interpellation gestellten Fragen gegeben werden:</p><p>1. Das vom Bundesrat erteilte Mandat brauchte im Vorfeld des Beschlusses des Generalrates vom 1. August nicht geändert zu werden, da der aus den Verhandlungen hervorgegangene Text in mehreren Bereichen verschiedene Auslegungen erlaubt, die erst im Rahmen der Verhandlungen über die Modalitäten geklärt werden können. Zu diesem Zweck wird der Bundesrat das Mandat im Laufe des nächsten Jahres präzisieren und ergänzen. Die Aussenpolitischen Kommissionen der beiden Kammern werden konsultiert werden.</p><p>2. Die Bereiche, in denen die Schweiz offensive Interessen vertritt, seien es der Marktzutritt für Industrieerzeugnisse, die Singapur-Themen oder der Schutz der geografischen Herkunftsangaben, sind aus den Verhandlungen im Juli nicht oder kaum geschwächt hervorgegangen. Dies ist einer der Gründe, warum die Schweiz dem Beschluss vom 1. August zustimmen konnte. Wie weit der Schutz der geographischen Herkunftsangaben für Produkte ausser Wein und Spirituosen ausgedehnt werden kann, bleibt weiterhin ebenso offen wie ein Register für geographische Herkunftsangaben und wird vom Ausgang der anstehenden Verhandlungen zu den Modalitäten abhängen.</p><p>3. Die Strategie einer stärkeren Differenzierung der Produkte auf dem inländischen und ausländischen Markt mit besonders hochwertigen Erzeugnissen, die sich durch ihren Ursprung auszeichnen, bleibt damit gültig. Die bereits zur Verfügung stehenden Instrumente wie die geschützte Ursprungsbezeichnung und die geschützte geographische Angabe, die Bezeichnung der Produktionsmethoden, die Absatzförderung und die Selbsthilfemassnahmen sind von grosser Bedeutung in diesem Zusammenhang. Es soll ebenfalls erwähnt werden, dass der Schutz der geographischen Herkunftsangaben für den grössten Teil der Schweizer Agrarexporte im Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU vorgesehen ist.</p><p>4. Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass die "Green Box", unser wichtigstes Instrument bei nicht handelsbezogenen Anliegen (Aspekte einer multifunktionalen Landwirtschaft oder "Non Trade Concerns"), durch den Beschluss vom 1. August nicht infrage gestellt wurde. Grundsätzlich besteht daher kein Widerspruch zwischen der Förderung der multifunktionalen Leistungen nach Artikel 104 der Bundesverfassung durch die Landwirtschaftspolitik und einer stärkeren Öffnung der Agrarmärkte, vorausgesetzt allerdings, dass genügend finanzielle Mittel für die Direktzahlungen, die in der "Green Box" enthalten sind, zur Verfügung stehen.</p><p>5. Der Bundesrat wird sich vergewissern, dass das Tempo der schrittweisen Liberalisierung des Marktzuganges, der Reduktion der produktgebundenen internen Stützung und die Abschaffung der Exportsubventionen mit einer sozial akzeptablen Strukturanpassung sowie mit der zukünftigen Entwicklung der Haushaltressourcen der Eidgenossenschaft kompatibel sind.</p><p>6. Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass Erleichterungen im Handel in das Verhandlungsprogramm der Doha-Runde aufgenommen worden sind. Dies entspricht einer wichtigen Forderung unserer Wirtschaft. Solche Erleichterungen werden einfachere und reibungslosere Zollverfahren erlauben. Das Ergebnis werden niedrigere Kosten und damit Effizienzsteigerungen sein, die den exportierenden Firmen, insbesondere den KMU, zugute kommen werden.</p><p>Dagegen bedauert der Bundesrat ausserordentlich, dass die drei anderen Singapur-Themen (Handel und Investitionen, Handel und Wettbewerb sowie Transparenz des öffentlichen Beschaffungswesens) im Rahmen der Doha-Runde kein Verhandlungsgegenstand sein werden. Sie bleiben allerdings als Themen von Aktualität im laufenden ordentlichen Arbeitsprogramm der WTO erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den laufenden WTO-Verhandlungen, der so genannten Doha-Runde, ist die Landwirtschaft ins Zentrum gerückt. Es sieht ganz danach aus, dass die Doha-Runde in erster Linie zu einer "Marktzutrittsrunde" im Bereich der Landwirtschaft wird. Entsprechend viel steht für die schweizerische Landwirtschaft auf dem Spiel, welche ihre Leistungen in einem äusserst anspruchsvollen Umfeld bezüglich Kosten, Topographie und Klima sowie Vorschriften in den Bereichen Ökologie, Tierschutz und Raumplanung erbringt.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Für die Ministerkonferenz vom September 2003 in Cancún hatte der Bundesrat für den Bereich Landwirtschaft ein klares Mandat verabschiedet. In allen Bereichen wurde die maximale Konzessionsbereitschaft festgelegt. Wird sich der Bundesrat auch künftig an das für Cancún verabschiedete Mandat halten?</p><p>2. Kommt für ihn ein Abschluss der Agrarverhandlungen infrage, ohne dass parallel dazu der Schutz von geographischen Angaben bei Wein und Spirituosen im Sinne von Artikel 23 des Trips-Abkommens auf andere Produktkategorien ausgedehnt wird?</p><p>3. Falls ja, wie soll nach ihm die von der Landwirtschaft durch die Produktion von qualitativ hoch stehenden und durch den Bezug zum Ursprung ausgezeichneten Agrargütern verfolgte Strategie der Differenzierung auf den Märkten des In- und Auslandes künftig umgesetzt werden?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass die Landwirtschaft die im Artikel 104 der Bundesverfassung (Landwirtschaftsartikel) umschriebenen multifunktionalen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, wenn im Bereich des Marktzutrittes Konzessionen eingestanden werden müssten, die über diejenigen der Uruguay-Runde hinausgehen?</p><p>5. Welche Massnahmen sieht er vor, damit die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung weiterhin erfüllen kann, falls im Bereich der Landwirtschaft weiter gehende Zugeständnisse gemacht werden müssten?</p><p>6. Wie schätzt er den Fortgang der Verhandlungen bei den Singapur-Themen ein?</p>
- WTO-Verhandlungen. Übermässige Konzessionen im Bereich der Landwirtschaft
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