Borkenkäfer. Zusatzkredit
- ShortId
-
04.3312
- Id
-
20043312
- Updated
-
27.07.2023 20:41
- Language
-
de
- Title
-
Borkenkäfer. Zusatzkredit
- AdditionalIndexing
-
55;52;Forstpolitik;Wildschäden;Katastrophe;Waldschutz;Finanzhilfe
- 1
-
- L05K1401070108, Waldschutz
- L04K14010701, Forstpolitik
- L05K1401070109, Wildschäden
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L04K06020206, Katastrophe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach dem Orkan Lothar im Dezember 1999 wurde der Schweizer Wald von einer regelrechten Borkenkäferinvasion heimgesucht, wie es sie seit zwanzig Jahren nicht mehr gegeben hatte. 1,3 Millionen Kubikmeter Fichten wurden 2001 befallen, und 2002 kamen weitere 1,2 Millionen Kubikmeter hinzu. Vergangenes Jahr konnten sich die Borkenkäfer aufgrund der Trockenheit erneut stark vermehren und rund 2 Millionen Kubikmeter befallen.</p><p>Bereits 2003 mussten sowohl öffentliche wie private Waldeigentümer aufgrund der fehlenden Mittel in vielen Regionen, einschliesslich in Gebirgswäldern, auf das Aufrüsten von Schadholz verzichten, was wiederum zur starken Vermehrung dieser Schädlinge und zur Ausweitung der Plage führte. So ist eine offensichtliche Zunahme von 11 090 Borkenkäfernestern im Jahr 2002 auf 17 085 im Jahr 2003 festzustellen, wobei die durch den Orkan Lothar verwüsteten Alpen- und Voralpenregionen natürlich besonders stark betroffen sind.</p><p>Angesichts des Ausmasses dieser Plage und der Tatsache, dass nicht in allen betroffenen Wäldern Behebungsmassnahmen ausgeführt werden konnten, ist für 2004 und für die kommenden Jahre eine starke Zunahme des Borkenkäferbefalls absehbar. Deshalb müssen insbesondere die öffentlichen Waldeigentümer unbedingt über die Mittel verfügen, um in allen Zonen, wo dies nötig ist, gegen die Borkenkäfer vorgehen zu können, insbesondere aber in den Gebirgszonen, in denen dem Wald eine wichtige Schutzfunktion zukommt.</p><p>Wegen der Budgetkürzungen werden die Kantone im Jahr 2004 vom Bund lediglich für die Schutzwälder im Gebirge, die einen Schwerpunkt des Waldprogramms 2004-2015 bilden, Abgeltungen erhalten. Diese Einschränkung läuft dem WaG in seiner 2004 noch geltenden Fassung zuwider. Weit dramatischer ist jedoch, dass die Bundesbeiträge bei weitem nicht ausreichen werden, um die Borkenkäfer in den Schutzwäldern wirksam zu bekämpfen.</p><p>Das Beispiel des Kantons Freiburg, dessen Wälder von Lothar stark geschädigt wurden, ist besonders alarmierend: Für 2004 wird erwartet, dass 144 000 Kubikmeter Gebirgswald dem Borkenkäfer zum Opfer fallen (200 000 Kubikmeter Wald im ganzen Kanton). Allein um die Bekämpfungsmassnahmen in den Schutzwäldern zu Ende zu führen, würden Bundesbeiträge in der Höhe von 7 Millionen Franken benötigt. Gesprochen wurde für den Kanton Freiburg jedoch lediglich ein Beitrag in der Höhe von 1,954 Millionen Franken, womit nur ein Viertel des zu erwartenden Schadens abgegolten werden kann.</p><p>Im Kanton Waadt, der von Lothar ebenfalls stark betroffen war, schätzt das zuständige Amt (Service des forêts, de la faune et de la nature), dass der Borkenkäfer in den Monaten Juni bis Dezember 2004 75 000 Kubikmeter Holz in den Waadtländer Alpen zerstören wird. Um eine solche Menge Holz aufrüsten zu können, bräuchte es Bundesbeiträge in der Höhe von 5,5 Millionen Franken; dem Kanton Waadt wurde aber nur 1 Million Franken zugesprochen.</p><p>Im Kanton Bern wiederum wurden 2003 rund 650 000 Kubikmeter Holz vom Borkenkäfer befallen; davon konnten 250 000 Kubikmeter in den Regionen, in denen der Käfer nicht aktiv bekämpft wurde, nicht beseitigt werden, dies ist dreimal mehr als im Vorjahr. Ohne Panikmache weist das Amt für Wald des Kantons Bern in seinem "Schlussbericht Lothar" darauf hin, dass die erwartete Abnahme der Käferschäden wegen der extremen Witterung 2003 noch nicht eingetreten ist und es immer noch sehr unsicher ist, wie sich die Situation im laufenden Jahr entwickelt.</p><p>Angesichts dieser Situation ist es sehr wichtig, dass der Bund bei der Gewährung von Forstkrediten seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Einzig ein Zusatzkredit, der den betroffenen Kantonen zur Bekämpfung der Borkenkäfer so schnell wie möglich gewährt wird, kann das Überleben zahlreicher Schutzwälder sichern, deren Verschwinden über kurz oder lang irreversible Konsequenzen hätte.</p><p>Da gemäss dem Phytosanitären Beobachtungs- und Meldedienst der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft auch in den folgenden Jahren nochmals mit starkem Borkenkäferbefall gerechnet werden muss, wird der Bund in Zukunft darauf bedacht sein müssen, sich nicht nur dem Spardruck zu beugen, sondern auch aktuelle Gegebenheiten im Forstwesen zu berücksichtigen. Es geht dabei um die Zukunft unserer Wälder.</p>
- <p>Für die Verhütung und Behebung von Waldschäden leistet der Bund gemäss Artikel 37 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) Abgeltungen. Die finanziellen Mittel, die er dafür einsetzt, werden durch einen von der Bundesversammlung bewilligten Zahlungsrahmen gesteuert (Art. 41 Abs. 2 WaG).</p><p>Der aktuelle Zahlungsrahmen 2001-2004 über 118 Millionen Franken für Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden läuft Ende 2004 aus. Nach den überdurchschnittlich hohen Auszahlungen in den Vorjahren (Stichworte Lothar und Hitzesommer) können im laufenden Jahr unter Berücksichtigung des Zahlungsrahmens noch maximal rund 18 Millionen Franken ausbezahlt werden. Demgegenüber beläuft sich der Finanzbedarf der Kantone für das Jahr 2004 auf rund 47 Millionen Franken.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass sich das Forstwesen in einer schwierigen Situation befindet. Verstärkt wird die Problematik dadurch, dass die ausserordentlichen Naturereignisse Folgeprojekte nötig machen. Auch haben sich die durch den Hitzesommer 2003 geschwächten Bäume noch nicht erholt und stellen somit für die Borkenkäferpopulationen weiterhin einen idealen Nährboden dar.</p><p>Gleichzeitig muss der Bundesrat aber den Kürzungsbeschlüssen, die vom Parlament im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 für den Wald getroffen worden sind, Rechnung tragen. Diese Parlamentsbeschlüsse sowie der nach wie vor grosse Spardruck erlauben es nicht (vgl. Rundschreiben der EFV vom 1. Juli 2004 zu den Nachträgen), Nachtragskredite ohne Kompensation in anderen Bereichen zu beantragen, wie dies vom Motionär gefordert wird.</p><p>Der Bundesrat beantragt daher dem Parlament einen Nachtrag II/04 für die Bekämpfung der ausserordentlichen Käferschäden in der Höhe von 8 Millionen Franken, mit entsprechender Erhöhung des Zahlungsrahmens. Der Kredit wird innerhalb des Buwal vollumfänglich kompensiert.</p><p>Für die Waldpflege und -bewirtschaftungsmassnahmen würden damit im laufenden Jahr insgesamt 93 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit dem Nachtragskredit für die Bekämpfung der ausserordentlichen Käferschäden nur die Behebung und Verhütung der gravierendsten Schäden möglich ist. Die finanziellen Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo der Wald besondere Schutzfunktion ausübt und Menschenleben sowie Verkehrswege und andere Infrastrukturanlagen vor Naturereignissen zu schützen sind.</p><p>Jene Massnahmen zur Behebung und Verhütung von Käferschäden, welche der Bund aufgrund der knappen finanziellen Mittel nicht im laufenden Jahr mitfinanzieren kann, müssen in den Folgejahren mit ordentlichen Budgetmitteln abgegolten werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung nach Artikel 41 Absatz 2 des Waldgesetzes (WaG) einen einfachen Bundesbeschluss zu unterbreiten. Damit soll die Höhe eines Zusatzkredites (der nicht durch Budgetkürzungen in anderen Bereichen kompensiert werden darf) festgelegt werden, der bei der Finanzierung der Massnahmen, die zur Bekämpfung der Borkenkäfer unerlässlich sind, helfen soll. Die derzeitige Vermehrung dieser Insekten gefährdet zahlreiche Schutzwälder in mehreren Kantonen, insbesondere Freiburg, Waadt und Bern. Bereits 2003 wurden Massnahmen zur Bekämpfung der Borkenkäfer durchgeführt; diese Massnahmen müssen 2004 unbedingt wiederholt werden, was aber ohne hinreichende Unterstützung des Bundes nicht in effizienter Weise möglich ist. Diese Unterstützung hat der Bund zu gewähren, wenn er seinen Verpflichtungen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden nach Artikel 37 WaG nachkommen will.</p><p>Angesichts der im Waldprogramm Schweiz 2004-2015 festgelegten Schwerpunkte ist es erst recht unerlässlich, einen solchen Zusatzkredit zu sprechen. Wie das Beispiel der Kantone Freiburg und Waadt zeigt, reichen die im Rahmen des Voranschlages 2004 des Bundes vorgesehenen Beträge nämlich nicht einmal aus, um in den Schutzwäldern wirksam gegen die Borkenkäfer vorzugehen.</p><p>Um den Fortbestand des Waldes in der Schweiz gemäss den im Waldprogramm festgesetzten Zielen und Schwerpunkten zu sichern, muss der Bund in den kommenden Jahren bei der Gewährung von Forstkrediten unbedingt seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.</p>
- Borkenkäfer. Zusatzkredit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach dem Orkan Lothar im Dezember 1999 wurde der Schweizer Wald von einer regelrechten Borkenkäferinvasion heimgesucht, wie es sie seit zwanzig Jahren nicht mehr gegeben hatte. 1,3 Millionen Kubikmeter Fichten wurden 2001 befallen, und 2002 kamen weitere 1,2 Millionen Kubikmeter hinzu. Vergangenes Jahr konnten sich die Borkenkäfer aufgrund der Trockenheit erneut stark vermehren und rund 2 Millionen Kubikmeter befallen.</p><p>Bereits 2003 mussten sowohl öffentliche wie private Waldeigentümer aufgrund der fehlenden Mittel in vielen Regionen, einschliesslich in Gebirgswäldern, auf das Aufrüsten von Schadholz verzichten, was wiederum zur starken Vermehrung dieser Schädlinge und zur Ausweitung der Plage führte. So ist eine offensichtliche Zunahme von 11 090 Borkenkäfernestern im Jahr 2002 auf 17 085 im Jahr 2003 festzustellen, wobei die durch den Orkan Lothar verwüsteten Alpen- und Voralpenregionen natürlich besonders stark betroffen sind.</p><p>Angesichts des Ausmasses dieser Plage und der Tatsache, dass nicht in allen betroffenen Wäldern Behebungsmassnahmen ausgeführt werden konnten, ist für 2004 und für die kommenden Jahre eine starke Zunahme des Borkenkäferbefalls absehbar. Deshalb müssen insbesondere die öffentlichen Waldeigentümer unbedingt über die Mittel verfügen, um in allen Zonen, wo dies nötig ist, gegen die Borkenkäfer vorgehen zu können, insbesondere aber in den Gebirgszonen, in denen dem Wald eine wichtige Schutzfunktion zukommt.</p><p>Wegen der Budgetkürzungen werden die Kantone im Jahr 2004 vom Bund lediglich für die Schutzwälder im Gebirge, die einen Schwerpunkt des Waldprogramms 2004-2015 bilden, Abgeltungen erhalten. Diese Einschränkung läuft dem WaG in seiner 2004 noch geltenden Fassung zuwider. Weit dramatischer ist jedoch, dass die Bundesbeiträge bei weitem nicht ausreichen werden, um die Borkenkäfer in den Schutzwäldern wirksam zu bekämpfen.</p><p>Das Beispiel des Kantons Freiburg, dessen Wälder von Lothar stark geschädigt wurden, ist besonders alarmierend: Für 2004 wird erwartet, dass 144 000 Kubikmeter Gebirgswald dem Borkenkäfer zum Opfer fallen (200 000 Kubikmeter Wald im ganzen Kanton). Allein um die Bekämpfungsmassnahmen in den Schutzwäldern zu Ende zu führen, würden Bundesbeiträge in der Höhe von 7 Millionen Franken benötigt. Gesprochen wurde für den Kanton Freiburg jedoch lediglich ein Beitrag in der Höhe von 1,954 Millionen Franken, womit nur ein Viertel des zu erwartenden Schadens abgegolten werden kann.</p><p>Im Kanton Waadt, der von Lothar ebenfalls stark betroffen war, schätzt das zuständige Amt (Service des forêts, de la faune et de la nature), dass der Borkenkäfer in den Monaten Juni bis Dezember 2004 75 000 Kubikmeter Holz in den Waadtländer Alpen zerstören wird. Um eine solche Menge Holz aufrüsten zu können, bräuchte es Bundesbeiträge in der Höhe von 5,5 Millionen Franken; dem Kanton Waadt wurde aber nur 1 Million Franken zugesprochen.</p><p>Im Kanton Bern wiederum wurden 2003 rund 650 000 Kubikmeter Holz vom Borkenkäfer befallen; davon konnten 250 000 Kubikmeter in den Regionen, in denen der Käfer nicht aktiv bekämpft wurde, nicht beseitigt werden, dies ist dreimal mehr als im Vorjahr. Ohne Panikmache weist das Amt für Wald des Kantons Bern in seinem "Schlussbericht Lothar" darauf hin, dass die erwartete Abnahme der Käferschäden wegen der extremen Witterung 2003 noch nicht eingetreten ist und es immer noch sehr unsicher ist, wie sich die Situation im laufenden Jahr entwickelt.</p><p>Angesichts dieser Situation ist es sehr wichtig, dass der Bund bei der Gewährung von Forstkrediten seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Einzig ein Zusatzkredit, der den betroffenen Kantonen zur Bekämpfung der Borkenkäfer so schnell wie möglich gewährt wird, kann das Überleben zahlreicher Schutzwälder sichern, deren Verschwinden über kurz oder lang irreversible Konsequenzen hätte.</p><p>Da gemäss dem Phytosanitären Beobachtungs- und Meldedienst der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft auch in den folgenden Jahren nochmals mit starkem Borkenkäferbefall gerechnet werden muss, wird der Bund in Zukunft darauf bedacht sein müssen, sich nicht nur dem Spardruck zu beugen, sondern auch aktuelle Gegebenheiten im Forstwesen zu berücksichtigen. Es geht dabei um die Zukunft unserer Wälder.</p>
- <p>Für die Verhütung und Behebung von Waldschäden leistet der Bund gemäss Artikel 37 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) Abgeltungen. Die finanziellen Mittel, die er dafür einsetzt, werden durch einen von der Bundesversammlung bewilligten Zahlungsrahmen gesteuert (Art. 41 Abs. 2 WaG).</p><p>Der aktuelle Zahlungsrahmen 2001-2004 über 118 Millionen Franken für Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden läuft Ende 2004 aus. Nach den überdurchschnittlich hohen Auszahlungen in den Vorjahren (Stichworte Lothar und Hitzesommer) können im laufenden Jahr unter Berücksichtigung des Zahlungsrahmens noch maximal rund 18 Millionen Franken ausbezahlt werden. Demgegenüber beläuft sich der Finanzbedarf der Kantone für das Jahr 2004 auf rund 47 Millionen Franken.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass sich das Forstwesen in einer schwierigen Situation befindet. Verstärkt wird die Problematik dadurch, dass die ausserordentlichen Naturereignisse Folgeprojekte nötig machen. Auch haben sich die durch den Hitzesommer 2003 geschwächten Bäume noch nicht erholt und stellen somit für die Borkenkäferpopulationen weiterhin einen idealen Nährboden dar.</p><p>Gleichzeitig muss der Bundesrat aber den Kürzungsbeschlüssen, die vom Parlament im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 für den Wald getroffen worden sind, Rechnung tragen. Diese Parlamentsbeschlüsse sowie der nach wie vor grosse Spardruck erlauben es nicht (vgl. Rundschreiben der EFV vom 1. Juli 2004 zu den Nachträgen), Nachtragskredite ohne Kompensation in anderen Bereichen zu beantragen, wie dies vom Motionär gefordert wird.</p><p>Der Bundesrat beantragt daher dem Parlament einen Nachtrag II/04 für die Bekämpfung der ausserordentlichen Käferschäden in der Höhe von 8 Millionen Franken, mit entsprechender Erhöhung des Zahlungsrahmens. Der Kredit wird innerhalb des Buwal vollumfänglich kompensiert.</p><p>Für die Waldpflege und -bewirtschaftungsmassnahmen würden damit im laufenden Jahr insgesamt 93 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit dem Nachtragskredit für die Bekämpfung der ausserordentlichen Käferschäden nur die Behebung und Verhütung der gravierendsten Schäden möglich ist. Die finanziellen Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo der Wald besondere Schutzfunktion ausübt und Menschenleben sowie Verkehrswege und andere Infrastrukturanlagen vor Naturereignissen zu schützen sind.</p><p>Jene Massnahmen zur Behebung und Verhütung von Käferschäden, welche der Bund aufgrund der knappen finanziellen Mittel nicht im laufenden Jahr mitfinanzieren kann, müssen in den Folgejahren mit ordentlichen Budgetmitteln abgegolten werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung nach Artikel 41 Absatz 2 des Waldgesetzes (WaG) einen einfachen Bundesbeschluss zu unterbreiten. Damit soll die Höhe eines Zusatzkredites (der nicht durch Budgetkürzungen in anderen Bereichen kompensiert werden darf) festgelegt werden, der bei der Finanzierung der Massnahmen, die zur Bekämpfung der Borkenkäfer unerlässlich sind, helfen soll. Die derzeitige Vermehrung dieser Insekten gefährdet zahlreiche Schutzwälder in mehreren Kantonen, insbesondere Freiburg, Waadt und Bern. Bereits 2003 wurden Massnahmen zur Bekämpfung der Borkenkäfer durchgeführt; diese Massnahmen müssen 2004 unbedingt wiederholt werden, was aber ohne hinreichende Unterstützung des Bundes nicht in effizienter Weise möglich ist. Diese Unterstützung hat der Bund zu gewähren, wenn er seinen Verpflichtungen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden nach Artikel 37 WaG nachkommen will.</p><p>Angesichts der im Waldprogramm Schweiz 2004-2015 festgelegten Schwerpunkte ist es erst recht unerlässlich, einen solchen Zusatzkredit zu sprechen. Wie das Beispiel der Kantone Freiburg und Waadt zeigt, reichen die im Rahmen des Voranschlages 2004 des Bundes vorgesehenen Beträge nämlich nicht einmal aus, um in den Schutzwäldern wirksam gegen die Borkenkäfer vorzugehen.</p><p>Um den Fortbestand des Waldes in der Schweiz gemäss den im Waldprogramm festgesetzten Zielen und Schwerpunkten zu sichern, muss der Bund in den kommenden Jahren bei der Gewährung von Forstkrediten unbedingt seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.</p>
- Borkenkäfer. Zusatzkredit
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