Kürzung der Bundesbeiträge bei der kulturellen Erwachsenenbildung

ShortId
04.3317
Id
20043317
Updated
27.07.2023 19:06
Language
de
Title
Kürzung der Bundesbeiträge bei der kulturellen Erwachsenenbildung
AdditionalIndexing
32;2831;Sparmassnahme;Subvention;Kulturverbreitung;Erwachsenenbildung
1
  • L04K13030202, Erwachsenenbildung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K01060309, Kulturverbreitung
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Kultur (BAK) bzw. das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat den Entscheid, die Kredite für die Unterstützung der kulturellen Erwachsenenbildung von rund 1,53 Millionen Franken (2003) auf 0,8 Millionen (2005) bzw. 0,7 Millionen Franken (ab 2006) zu kürzen, im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 gefällt. Das Entlastungsprogramm gab im Bereich der Kultur gegenüber dem damals geltenden Finanzplan Einsparungen im Ausmass von zwischen 4 Millionen (2004) und 11,5 Millionen Franken (ab 2006) vor. Für die Umsetzung dieser Vorgaben bestanden zwei Möglichkeiten:</p><p>- die Kürzungen linear auf alle kulturellen Aktivitäten zu verteilen;</p><p>- kulturelle Prioritäten zu setzen und die Mittel diesen Prioritäten entsprechend zuzuteilen.</p><p>Das BAK und das EDI haben sich für die zweite Variante entschieden, damit anstehenden und für die Zukunft der Kulturpolitik wichtigen kulturellen Anliegen Rechnung getragen werden kann (z. B. Kulturförderungsgesetz). Diese Haltung wurde vom Bundesrat und vom Parlament im Rahmen der Beschlüsse zum Entlastungsprogramm 2003 übernommen.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Kürzung des Kredites zur Unterstützung der kulturellen Erwachsenenbildung für gewisse bisher unterstützte Organisationen Konsequenzen haben könnte. Trotz der gegenwärtig schwierigen finanziellen Situation des Bundes wird sich das EDI um andere Lösungen innerhalb der Bundesverwaltung bemühen.</p><p>2. Bei der Umsetzung der Kürzungsvorgaben im Bereich der kulturellen Erwachsenenbildung hat sich das BAK von den gleichen Prinzipien leiten lassen, wie sie für den gesamten Kulturbereich zur Anwendung gekommen sind, d. h., die Kürzungen sollten nicht linear, sondern nach kulturpolitischen Prioritäten verteilt werden. Das BAK hat deshalb die zwei aus seiner Sicht prioritären Organisationen bestimmt und beschlossen, künftig nur noch ihnen Finanzhilfen zukommen zu lassen (gemäss Art. 13 des Subventionsgesetzes; SR 616.1). Es handelt sich um die Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung und den Verein Lesen und Schreiben.</p><p>Die Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung ist die Dachorganisation für die Weiterbildung in der Schweiz. Es ist die bedeutendste Organisation mit der höchsten Mitgliederzahl. Letztere sind private und öffentliche Organisationen unabhängiger Ausbilderinnen und Ausbilder sowie in der Weiterbildung tätige Vereine und Unternehmensbereiche. Der Verein Lesen und Schreiben konzentriert sich ausschliesslich auf die Bekämpfung des Illettrismus, ein Schwerpunktinteresse des BAK.</p><p>Angesichts der bedeutenden Kürzung hat das BAK beschlossen, diejenigen Organisationen nicht mehr zu unterstützen, welche ein breites Spektrum von Kursangeboten von der Berufsausbildung bis zu Sprachkursen und hin zu Freizeitangeboten offerieren.</p><p>3. Am 7. November 2003 hat das BAK die sieben vom Kredit für kulturelle Erwachsenenbildung begünstigten Organisationen zu einer Sitzung eingeladen, sie dabei über die Folgen des Entlastungsprogramms 2003 informiert und ihnen seinen Vorschlag präsentiert, ab 2005 nur noch die zwei oben genannten Organisationen zu unterstützen. Das BAK hat alle Organisationen aufgefordert, alternative Vorschläge (beispielsweise Zusammenlegungen) zur Aufteilung des verbleibenden Kredites schriftlich einzureichen.</p><p>Am 30. April 2004 hat das BAK einen von den begünstigten Organisationen unterzeichneten Brief sowie eine bereits publizierte Pressemitteilung erhalten. In diesem Brief zeigten sich die Organisationen schockiert über die Kürzung des Kredites; sie akzeptierten höchstens eine Anpassung ihres Kredites um 4 Prozent (d. h. die dem BAK vorgegebene Kürzung). In der Pressemitteilung bedauerten die Organisationen die Kürzung des Kredites für die kulturelle Erwachsenenbildung.</p><p>Weder in dem Schreiben noch in der Pressemitteilung äusserten sich die Organisationen jedoch zum Entscheid, dass nur noch zwei Organisationen unterstützt werden sollten. Da keine Ersatzlösungen vorgeschlagen worden sind, hat das BAK beschlossen, ab 2005 seinen eigenen Vorschlag vom 7. November 2003 umzusetzen, d. h. nur noch zwei Organisationen finanziell zu unterstützen.</p><p>Anfang Juni hat das BAK ein Schreiben an die Organisationen gerichtet und darin seinen Schritt erläutert. Es befand als wenig sinnvoll, sieben Präsidentinnen und Präsidenten und Sekretärinnen und Sekretäre aus der ganzen Schweiz nach Bern zu bemühen, um ihnen nochmals bekannt zu geben, was bereits am 7. November 2003 angekündigt worden war: Der Kredit wird ab 2005 um 50 Prozent gekürzt.</p><p>Mangels Ersatzlösungen vonseiten der Organisationen wird der verbleibende Kredit nach dem damaligen Vorschlag aufgeteilt. Die Sitzung vom 17. Juni 2004 wurde also in erster Linie aus Überlegungen der Effizienz annulliert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit mehr als zehn Jahren werden sieben im Bereich der kulturellen Erwachsenenbildung tätige Dachorganisationen vom Bundesamt für Kultur (BAK) mit Finanzhilfen unterstützt. In den letzten fünf Jahren wurden im Schnitt 1,4 Millionen Franken ausgerichtet, aufgeteilt nach einem bewährten Verteilschlüssel.</p><p>Am 7. November 2003 kündigte das BAK an, dass der Gesamtbetrag der Finanzhilfen ab 2005 um 50 Prozent gekürzt werde und nur noch an zwei der sieben Organisationen ausgerichtet werden könne. Diese plötzliche und nicht weiter begründete Budgetkürzung gefährdet das ordnungsgemässe Funktionieren, wenn nicht sogar die Existenz dieser Dachorganisationen.</p><p>Dass sie im Bereich der kulturellen Erwachsenenbildung eine wichtige Rolle spielen, müssen diese Institutionen nicht mehr beweisen. Dank dem Einsatz von Freiwilligen, die viel zahlreicher sind als das entlöhnte Verwaltungspersonal, können sie überhaupt bestehen. Die Streichung der nationalen Sekretariate würde diese Freiwilligenarbeit schädigen.</p><p>Das ordnungsgemässe Funktionieren dieser Vereinigungen ist mir ein grosses Anliegen. Deshalb bitte ich den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat im Klaren, dass die ungerechtfertigte Budgetkürzung von 50 Prozent die Existenz dieser Organisationen gefährdet?</p><p>2. Nach welchen Kriterien hat das BAK entschieden, nur noch zwei der sieben Organisationen zu unterstützen?</p><p>3. Aus welchem Grund wurde die für den 17. Juni 2004 vorgesehene Sitzung zwischen den Vertretern dieser Organisationen und dem BAK abgesagt? Den Organisationen wurde so die Möglichkeit verwehrt, ihre Position zu verteidigen und Erklärungen zu verlangen.</p>
  • Kürzung der Bundesbeiträge bei der kulturellen Erwachsenenbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Kultur (BAK) bzw. das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat den Entscheid, die Kredite für die Unterstützung der kulturellen Erwachsenenbildung von rund 1,53 Millionen Franken (2003) auf 0,8 Millionen (2005) bzw. 0,7 Millionen Franken (ab 2006) zu kürzen, im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 gefällt. Das Entlastungsprogramm gab im Bereich der Kultur gegenüber dem damals geltenden Finanzplan Einsparungen im Ausmass von zwischen 4 Millionen (2004) und 11,5 Millionen Franken (ab 2006) vor. Für die Umsetzung dieser Vorgaben bestanden zwei Möglichkeiten:</p><p>- die Kürzungen linear auf alle kulturellen Aktivitäten zu verteilen;</p><p>- kulturelle Prioritäten zu setzen und die Mittel diesen Prioritäten entsprechend zuzuteilen.</p><p>Das BAK und das EDI haben sich für die zweite Variante entschieden, damit anstehenden und für die Zukunft der Kulturpolitik wichtigen kulturellen Anliegen Rechnung getragen werden kann (z. B. Kulturförderungsgesetz). Diese Haltung wurde vom Bundesrat und vom Parlament im Rahmen der Beschlüsse zum Entlastungsprogramm 2003 übernommen.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Kürzung des Kredites zur Unterstützung der kulturellen Erwachsenenbildung für gewisse bisher unterstützte Organisationen Konsequenzen haben könnte. Trotz der gegenwärtig schwierigen finanziellen Situation des Bundes wird sich das EDI um andere Lösungen innerhalb der Bundesverwaltung bemühen.</p><p>2. Bei der Umsetzung der Kürzungsvorgaben im Bereich der kulturellen Erwachsenenbildung hat sich das BAK von den gleichen Prinzipien leiten lassen, wie sie für den gesamten Kulturbereich zur Anwendung gekommen sind, d. h., die Kürzungen sollten nicht linear, sondern nach kulturpolitischen Prioritäten verteilt werden. Das BAK hat deshalb die zwei aus seiner Sicht prioritären Organisationen bestimmt und beschlossen, künftig nur noch ihnen Finanzhilfen zukommen zu lassen (gemäss Art. 13 des Subventionsgesetzes; SR 616.1). Es handelt sich um die Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung und den Verein Lesen und Schreiben.</p><p>Die Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung ist die Dachorganisation für die Weiterbildung in der Schweiz. Es ist die bedeutendste Organisation mit der höchsten Mitgliederzahl. Letztere sind private und öffentliche Organisationen unabhängiger Ausbilderinnen und Ausbilder sowie in der Weiterbildung tätige Vereine und Unternehmensbereiche. Der Verein Lesen und Schreiben konzentriert sich ausschliesslich auf die Bekämpfung des Illettrismus, ein Schwerpunktinteresse des BAK.</p><p>Angesichts der bedeutenden Kürzung hat das BAK beschlossen, diejenigen Organisationen nicht mehr zu unterstützen, welche ein breites Spektrum von Kursangeboten von der Berufsausbildung bis zu Sprachkursen und hin zu Freizeitangeboten offerieren.</p><p>3. Am 7. November 2003 hat das BAK die sieben vom Kredit für kulturelle Erwachsenenbildung begünstigten Organisationen zu einer Sitzung eingeladen, sie dabei über die Folgen des Entlastungsprogramms 2003 informiert und ihnen seinen Vorschlag präsentiert, ab 2005 nur noch die zwei oben genannten Organisationen zu unterstützen. Das BAK hat alle Organisationen aufgefordert, alternative Vorschläge (beispielsweise Zusammenlegungen) zur Aufteilung des verbleibenden Kredites schriftlich einzureichen.</p><p>Am 30. April 2004 hat das BAK einen von den begünstigten Organisationen unterzeichneten Brief sowie eine bereits publizierte Pressemitteilung erhalten. In diesem Brief zeigten sich die Organisationen schockiert über die Kürzung des Kredites; sie akzeptierten höchstens eine Anpassung ihres Kredites um 4 Prozent (d. h. die dem BAK vorgegebene Kürzung). In der Pressemitteilung bedauerten die Organisationen die Kürzung des Kredites für die kulturelle Erwachsenenbildung.</p><p>Weder in dem Schreiben noch in der Pressemitteilung äusserten sich die Organisationen jedoch zum Entscheid, dass nur noch zwei Organisationen unterstützt werden sollten. Da keine Ersatzlösungen vorgeschlagen worden sind, hat das BAK beschlossen, ab 2005 seinen eigenen Vorschlag vom 7. November 2003 umzusetzen, d. h. nur noch zwei Organisationen finanziell zu unterstützen.</p><p>Anfang Juni hat das BAK ein Schreiben an die Organisationen gerichtet und darin seinen Schritt erläutert. Es befand als wenig sinnvoll, sieben Präsidentinnen und Präsidenten und Sekretärinnen und Sekretäre aus der ganzen Schweiz nach Bern zu bemühen, um ihnen nochmals bekannt zu geben, was bereits am 7. November 2003 angekündigt worden war: Der Kredit wird ab 2005 um 50 Prozent gekürzt.</p><p>Mangels Ersatzlösungen vonseiten der Organisationen wird der verbleibende Kredit nach dem damaligen Vorschlag aufgeteilt. Die Sitzung vom 17. Juni 2004 wurde also in erster Linie aus Überlegungen der Effizienz annulliert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit mehr als zehn Jahren werden sieben im Bereich der kulturellen Erwachsenenbildung tätige Dachorganisationen vom Bundesamt für Kultur (BAK) mit Finanzhilfen unterstützt. In den letzten fünf Jahren wurden im Schnitt 1,4 Millionen Franken ausgerichtet, aufgeteilt nach einem bewährten Verteilschlüssel.</p><p>Am 7. November 2003 kündigte das BAK an, dass der Gesamtbetrag der Finanzhilfen ab 2005 um 50 Prozent gekürzt werde und nur noch an zwei der sieben Organisationen ausgerichtet werden könne. Diese plötzliche und nicht weiter begründete Budgetkürzung gefährdet das ordnungsgemässe Funktionieren, wenn nicht sogar die Existenz dieser Dachorganisationen.</p><p>Dass sie im Bereich der kulturellen Erwachsenenbildung eine wichtige Rolle spielen, müssen diese Institutionen nicht mehr beweisen. Dank dem Einsatz von Freiwilligen, die viel zahlreicher sind als das entlöhnte Verwaltungspersonal, können sie überhaupt bestehen. Die Streichung der nationalen Sekretariate würde diese Freiwilligenarbeit schädigen.</p><p>Das ordnungsgemässe Funktionieren dieser Vereinigungen ist mir ein grosses Anliegen. Deshalb bitte ich den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat im Klaren, dass die ungerechtfertigte Budgetkürzung von 50 Prozent die Existenz dieser Organisationen gefährdet?</p><p>2. Nach welchen Kriterien hat das BAK entschieden, nur noch zwei der sieben Organisationen zu unterstützen?</p><p>3. Aus welchem Grund wurde die für den 17. Juni 2004 vorgesehene Sitzung zwischen den Vertretern dieser Organisationen und dem BAK abgesagt? Den Organisationen wurde so die Möglichkeit verwehrt, ihre Position zu verteidigen und Erklärungen zu verlangen.</p>
    • Kürzung der Bundesbeiträge bei der kulturellen Erwachsenenbildung

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