Reaktion der Behörden im Katastrophenfall

ShortId
04.3319
Id
20043319
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Reaktion der Behörden im Katastrophenfall
AdditionalIndexing
04
1
  • L04K06020206, Katastrophe
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L03K120102, Informationspolitik
  • L04K08060203, Regierung
  • L04K08020303, politische Krise
  • L04K08020326, politische Kultur
  • L03K080203, politisches Leben (speziell)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Flugzeugkatastrophe von Überlingen hat in der Schweiz und in Russland die Gemüter stark erregt. Niemand hätte damit gerechnet, dass ein als so zuverlässig geltendes Kontrollsystem wie jenes, das den schweizerischen und deutschen Luftraum kontrolliert, einen dermassen schrecklichen Unfall nicht zu verhindern vermag.</p><p>Natürlich hat der Name der Skyguide dadurch stark gelitten, aber auch der Ruf unseres ganzen Landes. Nicht nur das Ereignis an sich schadete ihm, sondern auch der Umgang der Behörden mit den Folgen der Katastrophe. In Russlands Öffentlichkeit ist die Meinung sehr weit verbreitet, dass sich die Schweiz in den Tagen, Wochen und Monaten nach der Katastrophe schäbig verhalten hat. Es wurde nämlich eher versucht, sich der Verantwortung zu entziehen, als den Opfern, den Überlebenden und den Angehörigen mit Takt, Mitgefühl und Menschlichkeit zu begegnen.</p><p>Übrigens ist die Situation bis heute noch nicht ganz aufgeklärt. Ein Kondolenzschreiben, das nach zwei Jahren (!), und erst nachdem der Bundesrat einen zerschmetternden Bericht über Skyguide erhalten hatte, verfasst wurde, soll verlorengegangen oder jedenfalls nicht unmittelbar und angemessen bei seinen Adressaten angelangt sein. Vor allem soll es nicht die tröstende Wirkung gehabt haben, die man hätte erwarten dürfen. Wie damals bei der Diskussion um die nachrichtenlosen Vermögen von ehemaligen jüdischen Kunden unserer Banken resultiert daraus, dass wir erneut eine Möglichkeit verpasst haben, das Bild einer ein bisschen gierigen, kalten und zynischen Schweiz loszuwerden. Für diejenigen, die in einer solchen Situation leiden, ist dies sehr bedauerlich und es ist, um es auch kalt und zynisch auszudrücken, schade um den Imageverlust für unsere Beziehungen mit dem Ausland, einschliesslich der wirtschaftlichen.</p><p>Aus diesem Grund muss man sich fragen, wie solche Krisen in Zukunft bewältigt werden sollen, und wie aus den vergangenen Versäumnissen eine Lehre gezogen werden kann. Es scheint vielleicht etwas ungewohnt, wenn Situationen protokollarisch formalisiert werden müssen, bei denen man vielmehr spontan das Herz sprechen lassen sollte. Angesichts dieser Erfahrungen muss jedoch gesagt werden, dass angemessener Formalismus besser ist als verpasste Spontaneität.</p><p>Es ist übrigens üblich, dass öffentliche Stellen ihr Verhalten bei Bestattungen formalisieren, weshalb also nicht auch im Zusammenhang mit Katastrophen, die für die Menschen der Schweiz oder eines anderen Landes tragische Konsequenzen haben?</p>
  • <p>Der Flugzeugzusammenstoss vom 1. Juli 2002 über der deutschen Ortschaft Überlingen, bei dem 71 mehrheitlich aus der russischen Republik Baschkortostan stammende Personen, darunter 45 Kinder, den Tod fanden, hat nicht nur in Russland und Deutschland, sondern auch in der Schweiz Erschütterung hervorgerufen. Der Luftraum, in dem sich der Unfall ereignete, liegt zwar über deutschem Hoheitsgebiet, wurde aber vom schweizerischen Flugsicherungsunternehmen Skyguide kontrolliert.</p><p>Die Schweiz reagierte sofort auf das Unglück, und zwar nicht nur mit technischen und finanziellen Vorkehrungen (Sicherheit im Luftverkehr, Entschädigungsfonds für die Familien der Opfer), sondern ebenso mit Massnahmen symbolischer Natur: Der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger drückte dem russischen Präsidenten Wladimir Putin unverzüglich in einem Telegramm sein Beileid aus. Auch gegenüber der betroffenen Bevölkerung gab die Schweiz ihre Anteilnahme am Schmerz der Familien Ausdruck. Bundesrat Moritz Leuenberger wohnte am 13. Juli 2002 der Gedenkfeier in Überlingen bei, und Bundesrätin Micheline Calmy Rey nahm am 2. Juli 2003 an der Feier zum ersten Jahrestag des Unglücks teil.</p><p>Das Unglück und dessen Folgen, insbesondere die in Deutschland eröffnete Untersuchung sowie der von Deutschland, der Schweiz und der Firma Skyguide geschaffene aussergerichtliche Entschädigungsfonds, sind in den Kontakten auf höchster Ebene zwischen der Schweiz und Russland im Laufe des vergangenen Jahres regelmässig thematisiert worden, u. a. anlässlich des Treffens zwischen Präsident Putin und dem damaligen Bundespräsidenten Pascal Couchepin während dessen Besuch in Moskau am 11. Juli 2003 sowie im Rahmen des offiziellen Besuchs des russischen Aussenministers Iwanow bei Bundesrätin Calmy-Rey in Bern am 13. Oktober 2003.</p><p>Am 19. Mai 2004 hat die deutsche Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU) die Ergebnisse ihrer Untersuchung des Flugzeugzusammenstosses vom 1. Juli 2002 veröffentlicht. Sie kam zum Schluss, dass auch in der Schweiz und namentlich bei Skyguide Fehler gemacht wurden, die das Unglück und den Tod von 71 Menschen mitverursacht haben. Die Schweiz reagierte in mehrfacher Hinsicht auf den Bericht:</p><p>In einem Schreiben an den Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, ersuchte Bundespräsident Joseph Deiss diesen im Namen des Bundesrates um Entschuldigung; gleichentags bat auch Skyguide die Familien der Opfer um Verzeihung.</p><p>Bereits unmittelbar nach dem Unglück hatte das UVEK den gesamten Bereich der Luftverkehrssicherheit einer grundlegenden Überprüfung unterzogen und eine vollständige Reorganisation der Sicherheitsaufsicht eingeleitet (Aufsicht Skyguide, Projekt Safir, Aufstockung und Umstrukturierung des Bazl). Diese Verbesserungen werden seither mit hoher Priorität vorangetrieben, so dass die Sicherheitsempfehlungen der BFU bereits weitgehend umgesetzt sind.</p><p>Unmittelbar nach dem Unfall leitete die zuständige Bezirksanwaltschaft Bülach strafrechtliche Untersuchungen ein. Die Ermittlungen sind noch im Gang. Sie werden zeigen, ob die Beteiligten eine strafrechtliche Schuld trifft. Wenn ja, werden die zuständigen Gerichte darüber urteilen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Der Bundesrat verfügt über Organisationsstrukturen für ausserordentliche Lagen, nicht aber über vorbereitete Richtlinien zur Frage, wie emotional auf Krisen oder Katastrophen zu reagieren sei. Das würde auch keinen Sinn machen, denn die emotionale Bewältigung negativer Ereignisse lässt sich nicht nach einem vorgezeichneten Raster angehen. Vielmehr muss jedes Vorkommnis für sich einzeln beurteilt und entsprechend bewältigt werden. Insbesondere bei Katastrophenfällen mit Todesopfern erfordern behördliche Reaktionen und zu treffende Massnahmen eine subtile und ganz spezifische Ausrichtung auf das jeweilige Ereignis.</p><p>Nach der Katastrophe von Überlingen wurde unverzüglich eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich der Bewältigung des Ereignisses aus Schweizer Sicht annahm und dem Bundesrat Entscheidungshilfen lieferte. Dabei muss allerdings eingeräumt werden, dass es in den ersten Stunden und Tagen nach dem Unglück nicht gelungen ist, die Kommunikation unter den betroffenen Stellen adäquat zu koordinieren und gegenüber den Angehörigen der Opfer die erwarteten Signale auszusenden.</p><p>3.-5. Der Bundesrat hat nach dem Unglück von Überlingen zwar alles unternommen, um rasch und in einer der Tragik des Ereignisses angemessenen Form reagieren zu können (vgl. Ausführungen oben). Er bedauert, dass es dennoch nicht gelungen ist, den Angehörigen der Opfer unser Mitgefühl in genügendem Mass auszudrücken. Es sei jedoch daran erinnert, dass der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger beabsichtigt hatte, an der Bestattung der Opfer in Ufa, der Hauptstadt Baschkortostans, teilzunehmen, dass dies von den örtlichen Behörden jedoch abgelehnt wurde, weil in Ufa damals starker Unmut gegenüber der Schweiz herrschte. Ebenfalls nicht realisieren liess sich eine von den Schweizer Behörden ausgesprochene Einladung an eine baschkirische Delegation zum Besuch unseres Landes.</p><p>Was die Schuldfrage betrifft, hatte der Bundesrat zunächst den Schlussbericht der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen abzuwarten. Die Vorverurteilung einer Institution oder die Schuldzuweisung gegenüber involvierten Personen ohne genügende Beweise entsprechen nicht dem bei uns geltenden Rechtsempfinden. Was hingegen die technischen und organisatorischen Erfordernisse betrifft, so haben das UVEK, das Bazl und Skyguide schon kurz nach dem tragischen Unglück alle erforderlichen Massnahmen ergriffen (vgl. einleitende Ausführungen).</p>
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verfügte der Bundesrat zum Zeitpunkt der Katastrophe von Überlingen über Richtlinien für seine Reaktion auf Katastrophen, die die Schweiz direkt betreffen?</p><p>2. Verfügt er heute über solche Richtlinien oder sind diese, falls sie bereits existieren, revidiert worden?</p><p>3. Im vorliegenden Fall bestand das Dilemma der moralischen Forderung, mit Takt, Mitgefühl und Menschlichkeit zu reagieren, dabei aber zu riskieren, dass die Opfer der Katastrophe ermutigt werden könnten, den Bund zur Verantwortung zu ziehen. Sollte in einem solchen Fall nicht der moralischen Forderung der Vorzug gegeben werden?</p><p>4. Findet der Bundesrat, er habe auf die Flugzeugkatastrophe von Überlingen angemessen reagiert, oder erachtet er es als notwendig, mit Blick auf die zukünftige Bewältigung solcher Krisen Lehren daraus zu ziehen?</p><p>5. Wäre es heute nicht am Platz, dem (wenn auch verspäteten) Mitgefühl mit den betroffenen Personen Ausdruck zu geben, unabhängig davon, ob deshalb eine Haftung gegenüber dem Bund geltend gemacht wird oder nicht?</p>
  • Reaktion der Behörden im Katastrophenfall
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Flugzeugkatastrophe von Überlingen hat in der Schweiz und in Russland die Gemüter stark erregt. Niemand hätte damit gerechnet, dass ein als so zuverlässig geltendes Kontrollsystem wie jenes, das den schweizerischen und deutschen Luftraum kontrolliert, einen dermassen schrecklichen Unfall nicht zu verhindern vermag.</p><p>Natürlich hat der Name der Skyguide dadurch stark gelitten, aber auch der Ruf unseres ganzen Landes. Nicht nur das Ereignis an sich schadete ihm, sondern auch der Umgang der Behörden mit den Folgen der Katastrophe. In Russlands Öffentlichkeit ist die Meinung sehr weit verbreitet, dass sich die Schweiz in den Tagen, Wochen und Monaten nach der Katastrophe schäbig verhalten hat. Es wurde nämlich eher versucht, sich der Verantwortung zu entziehen, als den Opfern, den Überlebenden und den Angehörigen mit Takt, Mitgefühl und Menschlichkeit zu begegnen.</p><p>Übrigens ist die Situation bis heute noch nicht ganz aufgeklärt. Ein Kondolenzschreiben, das nach zwei Jahren (!), und erst nachdem der Bundesrat einen zerschmetternden Bericht über Skyguide erhalten hatte, verfasst wurde, soll verlorengegangen oder jedenfalls nicht unmittelbar und angemessen bei seinen Adressaten angelangt sein. Vor allem soll es nicht die tröstende Wirkung gehabt haben, die man hätte erwarten dürfen. Wie damals bei der Diskussion um die nachrichtenlosen Vermögen von ehemaligen jüdischen Kunden unserer Banken resultiert daraus, dass wir erneut eine Möglichkeit verpasst haben, das Bild einer ein bisschen gierigen, kalten und zynischen Schweiz loszuwerden. Für diejenigen, die in einer solchen Situation leiden, ist dies sehr bedauerlich und es ist, um es auch kalt und zynisch auszudrücken, schade um den Imageverlust für unsere Beziehungen mit dem Ausland, einschliesslich der wirtschaftlichen.</p><p>Aus diesem Grund muss man sich fragen, wie solche Krisen in Zukunft bewältigt werden sollen, und wie aus den vergangenen Versäumnissen eine Lehre gezogen werden kann. Es scheint vielleicht etwas ungewohnt, wenn Situationen protokollarisch formalisiert werden müssen, bei denen man vielmehr spontan das Herz sprechen lassen sollte. Angesichts dieser Erfahrungen muss jedoch gesagt werden, dass angemessener Formalismus besser ist als verpasste Spontaneität.</p><p>Es ist übrigens üblich, dass öffentliche Stellen ihr Verhalten bei Bestattungen formalisieren, weshalb also nicht auch im Zusammenhang mit Katastrophen, die für die Menschen der Schweiz oder eines anderen Landes tragische Konsequenzen haben?</p>
    • <p>Der Flugzeugzusammenstoss vom 1. Juli 2002 über der deutschen Ortschaft Überlingen, bei dem 71 mehrheitlich aus der russischen Republik Baschkortostan stammende Personen, darunter 45 Kinder, den Tod fanden, hat nicht nur in Russland und Deutschland, sondern auch in der Schweiz Erschütterung hervorgerufen. Der Luftraum, in dem sich der Unfall ereignete, liegt zwar über deutschem Hoheitsgebiet, wurde aber vom schweizerischen Flugsicherungsunternehmen Skyguide kontrolliert.</p><p>Die Schweiz reagierte sofort auf das Unglück, und zwar nicht nur mit technischen und finanziellen Vorkehrungen (Sicherheit im Luftverkehr, Entschädigungsfonds für die Familien der Opfer), sondern ebenso mit Massnahmen symbolischer Natur: Der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger drückte dem russischen Präsidenten Wladimir Putin unverzüglich in einem Telegramm sein Beileid aus. Auch gegenüber der betroffenen Bevölkerung gab die Schweiz ihre Anteilnahme am Schmerz der Familien Ausdruck. Bundesrat Moritz Leuenberger wohnte am 13. Juli 2002 der Gedenkfeier in Überlingen bei, und Bundesrätin Micheline Calmy Rey nahm am 2. Juli 2003 an der Feier zum ersten Jahrestag des Unglücks teil.</p><p>Das Unglück und dessen Folgen, insbesondere die in Deutschland eröffnete Untersuchung sowie der von Deutschland, der Schweiz und der Firma Skyguide geschaffene aussergerichtliche Entschädigungsfonds, sind in den Kontakten auf höchster Ebene zwischen der Schweiz und Russland im Laufe des vergangenen Jahres regelmässig thematisiert worden, u. a. anlässlich des Treffens zwischen Präsident Putin und dem damaligen Bundespräsidenten Pascal Couchepin während dessen Besuch in Moskau am 11. Juli 2003 sowie im Rahmen des offiziellen Besuchs des russischen Aussenministers Iwanow bei Bundesrätin Calmy-Rey in Bern am 13. Oktober 2003.</p><p>Am 19. Mai 2004 hat die deutsche Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU) die Ergebnisse ihrer Untersuchung des Flugzeugzusammenstosses vom 1. Juli 2002 veröffentlicht. Sie kam zum Schluss, dass auch in der Schweiz und namentlich bei Skyguide Fehler gemacht wurden, die das Unglück und den Tod von 71 Menschen mitverursacht haben. Die Schweiz reagierte in mehrfacher Hinsicht auf den Bericht:</p><p>In einem Schreiben an den Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, ersuchte Bundespräsident Joseph Deiss diesen im Namen des Bundesrates um Entschuldigung; gleichentags bat auch Skyguide die Familien der Opfer um Verzeihung.</p><p>Bereits unmittelbar nach dem Unglück hatte das UVEK den gesamten Bereich der Luftverkehrssicherheit einer grundlegenden Überprüfung unterzogen und eine vollständige Reorganisation der Sicherheitsaufsicht eingeleitet (Aufsicht Skyguide, Projekt Safir, Aufstockung und Umstrukturierung des Bazl). Diese Verbesserungen werden seither mit hoher Priorität vorangetrieben, so dass die Sicherheitsempfehlungen der BFU bereits weitgehend umgesetzt sind.</p><p>Unmittelbar nach dem Unfall leitete die zuständige Bezirksanwaltschaft Bülach strafrechtliche Untersuchungen ein. Die Ermittlungen sind noch im Gang. Sie werden zeigen, ob die Beteiligten eine strafrechtliche Schuld trifft. Wenn ja, werden die zuständigen Gerichte darüber urteilen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Der Bundesrat verfügt über Organisationsstrukturen für ausserordentliche Lagen, nicht aber über vorbereitete Richtlinien zur Frage, wie emotional auf Krisen oder Katastrophen zu reagieren sei. Das würde auch keinen Sinn machen, denn die emotionale Bewältigung negativer Ereignisse lässt sich nicht nach einem vorgezeichneten Raster angehen. Vielmehr muss jedes Vorkommnis für sich einzeln beurteilt und entsprechend bewältigt werden. Insbesondere bei Katastrophenfällen mit Todesopfern erfordern behördliche Reaktionen und zu treffende Massnahmen eine subtile und ganz spezifische Ausrichtung auf das jeweilige Ereignis.</p><p>Nach der Katastrophe von Überlingen wurde unverzüglich eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich der Bewältigung des Ereignisses aus Schweizer Sicht annahm und dem Bundesrat Entscheidungshilfen lieferte. Dabei muss allerdings eingeräumt werden, dass es in den ersten Stunden und Tagen nach dem Unglück nicht gelungen ist, die Kommunikation unter den betroffenen Stellen adäquat zu koordinieren und gegenüber den Angehörigen der Opfer die erwarteten Signale auszusenden.</p><p>3.-5. Der Bundesrat hat nach dem Unglück von Überlingen zwar alles unternommen, um rasch und in einer der Tragik des Ereignisses angemessenen Form reagieren zu können (vgl. Ausführungen oben). Er bedauert, dass es dennoch nicht gelungen ist, den Angehörigen der Opfer unser Mitgefühl in genügendem Mass auszudrücken. Es sei jedoch daran erinnert, dass der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger beabsichtigt hatte, an der Bestattung der Opfer in Ufa, der Hauptstadt Baschkortostans, teilzunehmen, dass dies von den örtlichen Behörden jedoch abgelehnt wurde, weil in Ufa damals starker Unmut gegenüber der Schweiz herrschte. Ebenfalls nicht realisieren liess sich eine von den Schweizer Behörden ausgesprochene Einladung an eine baschkirische Delegation zum Besuch unseres Landes.</p><p>Was die Schuldfrage betrifft, hatte der Bundesrat zunächst den Schlussbericht der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen abzuwarten. Die Vorverurteilung einer Institution oder die Schuldzuweisung gegenüber involvierten Personen ohne genügende Beweise entsprechen nicht dem bei uns geltenden Rechtsempfinden. Was hingegen die technischen und organisatorischen Erfordernisse betrifft, so haben das UVEK, das Bazl und Skyguide schon kurz nach dem tragischen Unglück alle erforderlichen Massnahmen ergriffen (vgl. einleitende Ausführungen).</p>
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verfügte der Bundesrat zum Zeitpunkt der Katastrophe von Überlingen über Richtlinien für seine Reaktion auf Katastrophen, die die Schweiz direkt betreffen?</p><p>2. Verfügt er heute über solche Richtlinien oder sind diese, falls sie bereits existieren, revidiert worden?</p><p>3. Im vorliegenden Fall bestand das Dilemma der moralischen Forderung, mit Takt, Mitgefühl und Menschlichkeit zu reagieren, dabei aber zu riskieren, dass die Opfer der Katastrophe ermutigt werden könnten, den Bund zur Verantwortung zu ziehen. Sollte in einem solchen Fall nicht der moralischen Forderung der Vorzug gegeben werden?</p><p>4. Findet der Bundesrat, er habe auf die Flugzeugkatastrophe von Überlingen angemessen reagiert, oder erachtet er es als notwendig, mit Blick auf die zukünftige Bewältigung solcher Krisen Lehren daraus zu ziehen?</p><p>5. Wäre es heute nicht am Platz, dem (wenn auch verspäteten) Mitgefühl mit den betroffenen Personen Ausdruck zu geben, unabhängig davon, ob deshalb eine Haftung gegenüber dem Bund geltend gemacht wird oder nicht?</p>
    • Reaktion der Behörden im Katastrophenfall

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