Steuerliche Begünstigung umweltfreundlicher Autos

ShortId
04.3341
Id
20043341
Updated
28.07.2023 15:16
Language
de
Title
Steuerliche Begünstigung umweltfreundlicher Autos
AdditionalIndexing
52;Steuerabzug;Verschmutzung durch das Auto;Motorfahrzeugsteuer;schadstoffarmes Fahrzeug;Lenkungsabgabe
1
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L04K06010413, schadstoffarmes Fahrzeug
  • L04K11070104, Motorfahrzeugsteuer
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L04K11070304, Steuerabzug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bevor die Einführung einer CO2-Abgabe unumgänglich wird, müssen wir versuchen, deren ökologisches Ziel auf einfacheren Wegen zu erreichen. Genau dies ist das Ziel meines Vorschlages: Er will ausrichten, dass anstelle umweltschädigender oder sonst gefährlicher Autos Fahrzeuge gekauft werden, die sowohl für die Umwelt als auch für die Gesundheit weniger risikoreich sind. Das Bestreben verschiedener Kantone, diesbezügliche Anreize über Gesetzesänderungen zu schaffen, hatte nur unbedeutende Wirkungen. Möglicherweise waren die gewählten Lösungen nicht geeignet oder nicht ehrgeizig genug. Sicher ist jedenfalls, dass sie mit solch kleinen Auswirkungen eher illusorisch sind, zumindest im Vergleich zu den mit einer CO2-Abgabe angestrebten Zielen. Der vorliegende Vorschlag ist also ambitiöser, schon nur weil das System in der ganzen Schweiz angewandt werden soll und weil es nicht nur umweltfreundliche und sichere Fahrzeuge bevorzugen, sondern auch diejenigen "bestrafen" soll, die diese Kriterien nicht erfüllen. Das Ziel ist nicht, mit diesem Instrument die gesamten Aufkommen aus der Fahrzeugsteuer spürbar zu verändern. Mit Rücksicht auf den Föderalismus sollen die Steueraufkommen der Kantone vielmehr nach ökologischen Kriterien umverteilt werden, im Vergleich zu den gegenwärtigen Einnahmen aber gleich bleiben. Um diese Steuer zu erheben, soll natürlich keine zusätzliche Bundesstelle geschaffen werden. Besser ist, wenn die Kantone dies wie bisher über ihre bereits vorhandenen Verwaltungsstellen erledigen. Sie sollen dabei jedoch die neuen Bemessungsgrundlagen und Steuertarife anwenden, die der Bund gestützt auf die erwähnten Grundsätze definiert. Für die Zukunft ist abzuschätzen und zu hoffen, dass das Gesamtaufkommen der Steuer bei gleichbleibendem Fahrzeugpark sinken wird, was ein Zeichen für die Wirksamkeit dieses Systems sein wird. Die entsprechenden Mindereinnahmen der Kantone können dann aber mit einem Rückgang der Umweltbelastung und geringeren Schädigungen der Gesundheit kompensiert werden, die zu erwarten sind, wenn Käuferinnen und Käufer sich für umweltverträglichere Autos entscheiden. Mein Vorschlag ist im Sinne der Motionen der Nationalrätinnen Jeanprêtre und Stump, der Nationalräte Baader und Weigelt und der vor einigen Jahren eingereichten Initiativen der Kantone Bern und Zürich. Durch die Energiekrise und die Verschlechterung der Luftqualität ist die vorliegende Motion dringender und nötiger denn je.</p>
  • <p>Der Motionär verlangt die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung, mit der umweltfreundliche und sichere Motorfahrzeuge landesweit steuerlich begünstigt werden. Umgekehrt sollen Fahrzeuge stärker besteuert werden, die hohe Schadstoffemissionen verursachen oder einen geringen Sicherheitsstandard aufweisen.</p><p>Bei den Steuern auf Motorfahrzeugen ist zu unterscheiden zwischen der jährlich zu entrichtenden Steuer auf Motorfahrzeugen (Motorfahrzeugsteuer) und der eidgenössischen Steuer auf Automobilen, die bei der Einfuhr oder Herstellung im Inland erhoben wird (Automobilsteuer). Die Erhebung der Motorfahrzeugsteuer fällt in die Kompetenz der Kantone. Wollte der Bund in diesem Bereich Vorschriften erlassen, müsste die Verfassung entsprechend geändert werden. Aufgrund der bestehenden rechtlichen Grundlagen wäre die Schaffung eines Steueranreizes auf Bundesebene einzig im Rahmen der Automobilsteuer möglich. Am 23. November 2005 hat sich der Bundesrat entschieden, auf die Revision der Automobilsteuer zu verzichten, weil er die Wirkung im Verhältnis zum Vollzugsaufwand als zu gering einstuft. Am 20. April 2006 hat der Bundesrat das Postulat Heim "Förderung verbrauchsarmer Motorfahrzeuge" (05.3703) gutgeheissen. Dieses fordert die Prüfung der Einführung einer proportionalen Mehrverbrauchsabgabe bei der Zulassung von Neufahrzeugen. Am 8. September 2005 wurde im bernischen Parlament die Motion "Standesinitiative für eine Differenzierung der Automobilsteuer auf Bundesebene" angenommen. Diese Standesinitiative ist von der UREK-S und der UREK-N gutgeheissen worden, womit die UREK-S beauftragt ist, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.</p><p>Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Feinstaub ist das UVEK gegenwärtig daran, Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge zu erarbeiten. Für leichte Motorfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird ein umfassendes Set von Kriterien erstellt, das sich auf den Treibstoffverbrauch sowie auf die ökologische und gesundheitliche Bedeutung der Emissionen dieser Fahrzeuge bezieht. Dies erlaubt es den verschiedenen Akteuren (Kantonen, Städten, Flottenbetreibern, Bürgerinnen und Bürgern usw.), energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge zu kaufen bzw. zu fördern. Es steht den Kantonen frei, dieses Kriterienset auch für eine entsprechende Differenzierung ihrer kantonalen Motorfahrzeugsteuern zu verwenden.</p><p>Eine Ausweitung des Kriteriensets auf den Aspekt der Sicherheit ist grundsätzlich denkbar. Die Arbeiten zur Definition eines "sicheren" Fahrzeuges dürften sich allerdings als sehr umfangreich gestalten, wenn eine umfassende Lösung (z. B. aktive und passive Sicherheit, Kompatibilität mit schwächeren Verkehrsteilnehmern, Fahrassistenzsysteme) angestrebt werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der eine Steuerbemessungsgrundlage und einen differenzierten jährlichen Steuertarif für Automobile und andere Motorfahrzeuge vorsieht. Die umweltfreundlichen und sicheren Fahrzeuge sollen dabei bevorzugt, die umweltfreundlichsten und sichersten unter ihnen sogar von der Steuer befreit werden, während diejenigen Fahrzeuge benachteiligt werden sollen, die die höchsten Schadstoffemissionen verursachen oder den geringsten Sicherheitsstandard aufweisen. Die Umsetzung des Steuersystems sowie die Einforderung des daraus entstehenden Aufkommens können den Kantonen überlassen werden. In einer ersten Phase soll die Höhe der Steuern so gestaltet werden, dass den Kantonen im Vergleich zum gegenwärtigen System keine Steuerverluste erwachsen. Später, falls sich das Anreizsystem als wirksam erweist, wird es natürlich zu einer Verminderung des Steueraufkommens pro Fahrzeug führen, gleichzeitig werden aber auch die Umweltbeeinträchtigungen und die mit den Fahrzeugen verbundenen externen Kosten sinken.</p>
  • Steuerliche Begünstigung umweltfreundlicher Autos
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bevor die Einführung einer CO2-Abgabe unumgänglich wird, müssen wir versuchen, deren ökologisches Ziel auf einfacheren Wegen zu erreichen. Genau dies ist das Ziel meines Vorschlages: Er will ausrichten, dass anstelle umweltschädigender oder sonst gefährlicher Autos Fahrzeuge gekauft werden, die sowohl für die Umwelt als auch für die Gesundheit weniger risikoreich sind. Das Bestreben verschiedener Kantone, diesbezügliche Anreize über Gesetzesänderungen zu schaffen, hatte nur unbedeutende Wirkungen. Möglicherweise waren die gewählten Lösungen nicht geeignet oder nicht ehrgeizig genug. Sicher ist jedenfalls, dass sie mit solch kleinen Auswirkungen eher illusorisch sind, zumindest im Vergleich zu den mit einer CO2-Abgabe angestrebten Zielen. Der vorliegende Vorschlag ist also ambitiöser, schon nur weil das System in der ganzen Schweiz angewandt werden soll und weil es nicht nur umweltfreundliche und sichere Fahrzeuge bevorzugen, sondern auch diejenigen "bestrafen" soll, die diese Kriterien nicht erfüllen. Das Ziel ist nicht, mit diesem Instrument die gesamten Aufkommen aus der Fahrzeugsteuer spürbar zu verändern. Mit Rücksicht auf den Föderalismus sollen die Steueraufkommen der Kantone vielmehr nach ökologischen Kriterien umverteilt werden, im Vergleich zu den gegenwärtigen Einnahmen aber gleich bleiben. Um diese Steuer zu erheben, soll natürlich keine zusätzliche Bundesstelle geschaffen werden. Besser ist, wenn die Kantone dies wie bisher über ihre bereits vorhandenen Verwaltungsstellen erledigen. Sie sollen dabei jedoch die neuen Bemessungsgrundlagen und Steuertarife anwenden, die der Bund gestützt auf die erwähnten Grundsätze definiert. Für die Zukunft ist abzuschätzen und zu hoffen, dass das Gesamtaufkommen der Steuer bei gleichbleibendem Fahrzeugpark sinken wird, was ein Zeichen für die Wirksamkeit dieses Systems sein wird. Die entsprechenden Mindereinnahmen der Kantone können dann aber mit einem Rückgang der Umweltbelastung und geringeren Schädigungen der Gesundheit kompensiert werden, die zu erwarten sind, wenn Käuferinnen und Käufer sich für umweltverträglichere Autos entscheiden. Mein Vorschlag ist im Sinne der Motionen der Nationalrätinnen Jeanprêtre und Stump, der Nationalräte Baader und Weigelt und der vor einigen Jahren eingereichten Initiativen der Kantone Bern und Zürich. Durch die Energiekrise und die Verschlechterung der Luftqualität ist die vorliegende Motion dringender und nötiger denn je.</p>
    • <p>Der Motionär verlangt die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung, mit der umweltfreundliche und sichere Motorfahrzeuge landesweit steuerlich begünstigt werden. Umgekehrt sollen Fahrzeuge stärker besteuert werden, die hohe Schadstoffemissionen verursachen oder einen geringen Sicherheitsstandard aufweisen.</p><p>Bei den Steuern auf Motorfahrzeugen ist zu unterscheiden zwischen der jährlich zu entrichtenden Steuer auf Motorfahrzeugen (Motorfahrzeugsteuer) und der eidgenössischen Steuer auf Automobilen, die bei der Einfuhr oder Herstellung im Inland erhoben wird (Automobilsteuer). Die Erhebung der Motorfahrzeugsteuer fällt in die Kompetenz der Kantone. Wollte der Bund in diesem Bereich Vorschriften erlassen, müsste die Verfassung entsprechend geändert werden. Aufgrund der bestehenden rechtlichen Grundlagen wäre die Schaffung eines Steueranreizes auf Bundesebene einzig im Rahmen der Automobilsteuer möglich. Am 23. November 2005 hat sich der Bundesrat entschieden, auf die Revision der Automobilsteuer zu verzichten, weil er die Wirkung im Verhältnis zum Vollzugsaufwand als zu gering einstuft. Am 20. April 2006 hat der Bundesrat das Postulat Heim "Förderung verbrauchsarmer Motorfahrzeuge" (05.3703) gutgeheissen. Dieses fordert die Prüfung der Einführung einer proportionalen Mehrverbrauchsabgabe bei der Zulassung von Neufahrzeugen. Am 8. September 2005 wurde im bernischen Parlament die Motion "Standesinitiative für eine Differenzierung der Automobilsteuer auf Bundesebene" angenommen. Diese Standesinitiative ist von der UREK-S und der UREK-N gutgeheissen worden, womit die UREK-S beauftragt ist, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.</p><p>Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Feinstaub ist das UVEK gegenwärtig daran, Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge zu erarbeiten. Für leichte Motorfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird ein umfassendes Set von Kriterien erstellt, das sich auf den Treibstoffverbrauch sowie auf die ökologische und gesundheitliche Bedeutung der Emissionen dieser Fahrzeuge bezieht. Dies erlaubt es den verschiedenen Akteuren (Kantonen, Städten, Flottenbetreibern, Bürgerinnen und Bürgern usw.), energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge zu kaufen bzw. zu fördern. Es steht den Kantonen frei, dieses Kriterienset auch für eine entsprechende Differenzierung ihrer kantonalen Motorfahrzeugsteuern zu verwenden.</p><p>Eine Ausweitung des Kriteriensets auf den Aspekt der Sicherheit ist grundsätzlich denkbar. Die Arbeiten zur Definition eines "sicheren" Fahrzeuges dürften sich allerdings als sehr umfangreich gestalten, wenn eine umfassende Lösung (z. B. aktive und passive Sicherheit, Kompatibilität mit schwächeren Verkehrsteilnehmern, Fahrassistenzsysteme) angestrebt werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der eine Steuerbemessungsgrundlage und einen differenzierten jährlichen Steuertarif für Automobile und andere Motorfahrzeuge vorsieht. Die umweltfreundlichen und sicheren Fahrzeuge sollen dabei bevorzugt, die umweltfreundlichsten und sichersten unter ihnen sogar von der Steuer befreit werden, während diejenigen Fahrzeuge benachteiligt werden sollen, die die höchsten Schadstoffemissionen verursachen oder den geringsten Sicherheitsstandard aufweisen. Die Umsetzung des Steuersystems sowie die Einforderung des daraus entstehenden Aufkommens können den Kantonen überlassen werden. In einer ersten Phase soll die Höhe der Steuern so gestaltet werden, dass den Kantonen im Vergleich zum gegenwärtigen System keine Steuerverluste erwachsen. Später, falls sich das Anreizsystem als wirksam erweist, wird es natürlich zu einer Verminderung des Steueraufkommens pro Fahrzeug führen, gleichzeitig werden aber auch die Umweltbeeinträchtigungen und die mit den Fahrzeugen verbundenen externen Kosten sinken.</p>
    • Steuerliche Begünstigung umweltfreundlicher Autos

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