Kulturförderungsgesetz

ShortId
04.3343
Id
20043343
Updated
24.06.2025 23:30
Language
de
Title
Kulturförderungsgesetz
AdditionalIndexing
2831;Gemeinde;Kanton;Evaluation;Musik;Kulturförderung;Kulturpolitik;Kunsterziehung;Gesetz;kulturelle Zusammenarbeit
1
  • L04K01060307, Kulturförderung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K01060407, Musik
  • L04K13020104, Kunsterziehung
  • L04K10010209, kulturelle Zusammenarbeit
  • L03K010603, Kulturpolitik
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Kultur ist für eine Gesellschaft fundamental: Für ihre Identität, für die Auseinandersetzung mit sich selbst und den anderen. Das Parlament erwartet demnächst den Entwurf eines Kulturförderungsgesetzes für die Umsetzung des Kulturartikels der Bundesverfassung (vgl. Legislaturziele).</p><p>Das Projekt fällt in eine Zeit finanzpolitischer Engpässe. Deshalb kann es nicht primär darum gehen, dass der Bund aufgrund dieses Gesetzes mit wesentlich mehr finanziellen Mitteln die dringend nötige Kulturförderung an die Hand nimmt.</p><p>Unter diesen Umständen ist es viel wichtiger, dass der Bund in seiner von der Verfassung vorgegebenen subsidiären Rolle mit den Kantonen und Gemeinden partnerschaftlich zusammenarbeitet (vgl. Vorentwurf der Expertengruppe zu einem Kulturförderungsgesetz von 2003). Er muss zudem eine Vorstellung entwickeln, wo und wie der Bund in Zukunft seine Schwerpunkte im Rahmen der Kulturförderung setzen will. Ziel muss eine umfassende und dynamische Kulturförderungspolitik sein.</p><p>Die vertiefte Auseinandersetzung mit kulturpolitischen Vorlagen in den vorbereitenden parlamentarischenen Kommissionen (WBK) haben gezeigt, dass eine grundlegende Überprüfung der Kulturförderung des Bundes sinnvoll ist - inhaltlich wie organisatorisch.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft zum Kulturförderungsgesetz folgende Themen vertieft zu prüfen und die Erkenntnisse im neuen Gesetz einfliessen zu lassen:</p><p>1. Evaluation der bisherigen Kulturförderungsmassnahmen des Bundes;</p><p>2. Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen sowie Gemeinden; zu prüfen ist vor allem, wie der Bund mit Kantonen und Gemeinden zusammenarbeiten will;</p><p>3. inhaltliche Schwergewichtsbildung mit vierjähriger finanzieller Steuerung, ähnlich wie bei Bildung und Forschung;</p><p>4. Organisationsstruktur: Effizientere Kulturförderung durch institutionelle Reorganisationen und Aufbrechen gewachsener Strukturen (Konzentration - keine Zersplitterung und Abbau von Doppelspurigkeiten).</p><p>Zu prüfen ist insbesondere, ob nicht die gesamte Kulturförderung beim Bundesamt für Kultur anzusiedeln ist. Diesem müssten aber starke Fachkommissionen, die mit Fachleuten aus der Kultur zu besetzen sind, zur Seite gestellt werden. In diesem Zusammenhang sind auch die Rolle, Aufgaben und Organisationsstruktur (Stiftung) von Pro Helvetia kritisch zu überprüfen.</p><p>Schliesslich ist zu prüfen, ob es Sinn macht, mit der neuen Kulturabteilung im EDA eine weitere Einheit in Sachen Kultur beim Bund aufzubauen.</p><p>5. Förderung der Musikausbildung: Zu prüfen ist insbesondere, wie der Bundesrat seinen Verfassungsauftrag von Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung in der Musikausbildung, vor allem für die Jugend, wahrzunehmen gedenkt (ich erinnere an den Vorstoss Danioth/Bieri 99.3502).</p>
  • Kulturförderungsgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kultur ist für eine Gesellschaft fundamental: Für ihre Identität, für die Auseinandersetzung mit sich selbst und den anderen. Das Parlament erwartet demnächst den Entwurf eines Kulturförderungsgesetzes für die Umsetzung des Kulturartikels der Bundesverfassung (vgl. Legislaturziele).</p><p>Das Projekt fällt in eine Zeit finanzpolitischer Engpässe. Deshalb kann es nicht primär darum gehen, dass der Bund aufgrund dieses Gesetzes mit wesentlich mehr finanziellen Mitteln die dringend nötige Kulturförderung an die Hand nimmt.</p><p>Unter diesen Umständen ist es viel wichtiger, dass der Bund in seiner von der Verfassung vorgegebenen subsidiären Rolle mit den Kantonen und Gemeinden partnerschaftlich zusammenarbeitet (vgl. Vorentwurf der Expertengruppe zu einem Kulturförderungsgesetz von 2003). Er muss zudem eine Vorstellung entwickeln, wo und wie der Bund in Zukunft seine Schwerpunkte im Rahmen der Kulturförderung setzen will. Ziel muss eine umfassende und dynamische Kulturförderungspolitik sein.</p><p>Die vertiefte Auseinandersetzung mit kulturpolitischen Vorlagen in den vorbereitenden parlamentarischenen Kommissionen (WBK) haben gezeigt, dass eine grundlegende Überprüfung der Kulturförderung des Bundes sinnvoll ist - inhaltlich wie organisatorisch.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft zum Kulturförderungsgesetz folgende Themen vertieft zu prüfen und die Erkenntnisse im neuen Gesetz einfliessen zu lassen:</p><p>1. Evaluation der bisherigen Kulturförderungsmassnahmen des Bundes;</p><p>2. Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen sowie Gemeinden; zu prüfen ist vor allem, wie der Bund mit Kantonen und Gemeinden zusammenarbeiten will;</p><p>3. inhaltliche Schwergewichtsbildung mit vierjähriger finanzieller Steuerung, ähnlich wie bei Bildung und Forschung;</p><p>4. Organisationsstruktur: Effizientere Kulturförderung durch institutionelle Reorganisationen und Aufbrechen gewachsener Strukturen (Konzentration - keine Zersplitterung und Abbau von Doppelspurigkeiten).</p><p>Zu prüfen ist insbesondere, ob nicht die gesamte Kulturförderung beim Bundesamt für Kultur anzusiedeln ist. Diesem müssten aber starke Fachkommissionen, die mit Fachleuten aus der Kultur zu besetzen sind, zur Seite gestellt werden. In diesem Zusammenhang sind auch die Rolle, Aufgaben und Organisationsstruktur (Stiftung) von Pro Helvetia kritisch zu überprüfen.</p><p>Schliesslich ist zu prüfen, ob es Sinn macht, mit der neuen Kulturabteilung im EDA eine weitere Einheit in Sachen Kultur beim Bund aufzubauen.</p><p>5. Förderung der Musikausbildung: Zu prüfen ist insbesondere, wie der Bundesrat seinen Verfassungsauftrag von Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung in der Musikausbildung, vor allem für die Jugend, wahrzunehmen gedenkt (ich erinnere an den Vorstoss Danioth/Bieri 99.3502).</p>
    • Kulturförderungsgesetz

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