Pensionskasse des Bundes. Weichenstellung für die Zukunft
- ShortId
-
04.3345
- Id
-
20043345
- Updated
-
14.11.2025 07:23
- Language
-
de
- Title
-
Pensionskasse des Bundes. Weichenstellung für die Zukunft
- AdditionalIndexing
-
28;Beziehungen zwischen den Sozialpartnern;Versicherungsleistung;Stellenbewirtschaftung;Pensionskasse des Bundes;Berufliche Vorsorge;vorgezogener Ruhestand;Beitragsprimat;Rente;Führungskraft
- 1
-
- L04K08040511, Pensionskasse des Bundes
- L05K0702030107, vorgezogener Ruhestand
- L06K010401010201, Beitragsprimat
- L04K01040112, Rente
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L05K0702010212, Stellenbewirtschaftung
- L04K07020401, Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
- L05K0702020204, Führungskraft
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Bevölkerung findet es stossend, dass die Renten bei den Bundespensionskassen weit über dem Durchschnitt derjenigen der KMU-Versicherten liegen. Sie versteht es umso weniger, als die KMU-Versicherten im BVG-Bereich laufend höhere Prämien und tiefere Renten in Kauf nehmen müssen. Sie hat Mühe mit der Haltung des Bundesrates, die tendenziell die Versicherungslobby schützt, damit den Wettbewerb behindert und die Versicherten bestraft.</p><p>Der Bundesrat spricht vom Streichen von Stellen bei der Verwaltung, während Herr Peter Hablützel, Leiter des Eidgenössischen Personalamtes, selbst befürchtet, dass im Jahr 2004 die Bundesstellen nochmals ansteigen werden.</p><p>Während man einerseits laufend neues Personal einstellt, wird andererseits die Bundesverwaltung von einer Frühpensionierungswelle besonders bei den Bestverdienenden heimgesucht. Diese Abgänge verursachen immense zusätzliche Kosten. Sie sind unsozial, insbesondere auch den Kleinverdienern des Bundespersonals gegenüber. Für die Steuerzahler ist dies ein Affront.</p><p>Es ist falsch, Anreize zum früheren Rückzug aus dem Berufsleben zu setzen. Die Öffentlichkeit fragt sich, wieso dieses Privileg ausschliesslich den gutbezahlten Kaderleuten zukommt.</p><p>Mit der Erhöhung des Rücktrittsalters zum Bezug der vollen Rente um mindestens zwei Jahre kann eine Gleichstellung mit der Privatwirtschaft erreicht werden, deren Kostenersparnis enorm wäre. Da das Wirtschaftswachstum heute stagniert, muss auch beim Bundespersonal gespart werden. Eine generelle Lohnkürzung z. B. könnte soziale Probleme bei den Betroffenen hervorrufen. Daher ist es sinnvoller, eine solch überhöhte Leistung zu kürzen.</p><p>Die vorzeitige Pensionierung sollte nur noch als völlige Ausnahme möglich sein bei Personal, das aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss, oder wenn ein Arbeitsplatz gestrichen wird. Keinesfalls sollte ein solcher Arbeitsplatz wieder besetzt werden.</p><p>Die grössten Ersparnisse wird jedoch ein schneller Übergang zum Beitragsprimat bringen, der längst überfällig ist.</p>
- <p>1. Eine von beiden Räten angenommene Motion der SPK-N vom 30. März 2000 (00.3179, Pensionskasse des Bundes) beauftragt den Bundesrat, bis spätestens Ende 2006 dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PKB-Gesetz) vorzulegen, welche für die Altersleistungen eine Vorsorgeordnung nach dem Beitragsprimat vorsieht. Der Bundesrat ist bereit, die Umstellung auf das Beitragsprimat vorzuziehen und dem Parlament bereits 2005 eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten. Nach dem aktuellen Zeitplan ist die parlamentarische Beratung der Vorlage ebenfalls schon für das Jahr 2005 vorgesehen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Umstellung auf das Beitragsprimat im optimalen Fall gegen Ende des Jahres 2006 vollzogen werden kann.</p><p>2.-4. Diese Fragen betreffen das gleiche Thema und werden deshalb im Folgenden gemeinsam beantwortet:</p><p>Im August 2004 vereinbarten das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Verbände des Personals der Bundesverwaltung ein Gesamtpaket, das die Lohnmassnahmen der nächsten Jahre und Änderungen in der beruflichen Vorsorge umfasst. Die Personalverbände stimmen darin der Einführung des Beitragsprimates spätestens auf Anfang 2007 zu. Im Gegenzug verzichtet der Bund auf eine vorgezogene Verschärfung der geltenden Bestimmungen über die vorzeitige Pensionierung. Aus rechtlichen und technischen Gründen wäre eine solche Verschärfung ohnehin frühestens Mitte 2006 wirksam geworden. Bei Publica vorhandene Rückstellungen reichen aus, um die allfällig entstehenden ungedeckten Kosten der freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen im Normalfall bis etwa 2007 zu decken. Eine neue, kostendeckende Regelung der freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen wird mit dem Übergang zum Beitragsprimat realisiert.</p><p>5. Die natürliche Fluktuation spielt in den Überlegungen des Bundesrates beim bevorstehenden Stellenabbau eine wichtige Rolle. Indes soll zur Realisierung des Stellenabbaus nicht in erster Linie bei den Vakanzen angesetzt werden, sondern bei den Aufgaben. Bei einer Konzentration auf den Abbau über Vakanzen würde der Stellenabbau nach dem Zufallsprinzip erfolgen, und dies ist nicht die Absicht des Bundesrates. Vielmehr will er einen systematischen Aufgabenverzicht durchführen, in dessen Folge Stellen abgebaut werden. Fallen Aufgabenverzicht/Stellenabbau und der Altersrücktritt des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin (zwischen 60 und 65 Jahren) zeitlich zusammen, ist dies der günstigste Fall. Trifft dies jedoch nicht zu, will der Bundesrat die vom Stellenabbau betroffenen Personen nach Möglichkeit auf freiwerdende Stellen innerhalb der Bundesverwaltung verschieben. Dies kann Umschulungen und Weiterbildungen nach sich ziehen.</p><p>6. Die personalpolitischen Massnahmen, welche der Bundesrat zur Bewältigung des Stellenabbaus vorsieht, laufen unter dem Begriff Umbau mit Perspektiven. Das gesamte Massnahmenpaket bildet Gegenstand der per 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Verordnung vom 10. Juni 2004 über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen (SR 172.220.111.5). Mit der Verordnung und weiteren flankierenden Massnahmen hat der Bundesrat wesentliche Schritte zur Stärkung des bundesinternen Stellenmarktes unternommen. Im Weiteren hat das VBS zusätzlich, bedingt durch den massiven Stellenabbau, dezentrale Job-Center eingerichtet, welche auch die verwaltungsexterne Stellenvermittlung fördern. Zur weiteren Verbesserung der verwaltungsinternen Stellenvermittlung wird derzeit mit Hochdruck an einer eigenen Datenbank gearbeitet, die bis Ende 2004 den Personaldiensten und Stellensuchenden in der Bundesverwaltung zur Verfügung stehen wird.</p><p>7. Es gehört zu den wesentlichen Elementen der Personalpolitik des Bundes, dass einschneidende Richtungsänderungen in der Personal- und Vorsorgepolitik im Dialog mit den Personalverbänden erarbeitet werden. Im Mai und August 2004 fanden im Hinblick auf die Änderungen in der beruflichen Vorsorge des Bundes und vor dem Hintergrund der Entlastungsmassnahmen unter der Leitung des Vorstehers des EFD Gespräche mit den Personalverbänden statt.</p><p>Diese führten dazu, dass bereits auf den 1. Januar 2005 im Rahmen einer dringlichen Revision des PKB-Gesetzes die garantierte Teuerungsanpassung der Renten aufgehoben werden soll. Ferner stimmen die Verbände der Ausrichtung einer einmaligen unversicherten Zulage anstelle des Einbaus des Teuerungsausgleichs in die Löhne für die Jahre 2005 und 2006 zu. Wie bereits erwähnt, bleibt das geltende System der vorzeitigen Pensionierung bis zum Primatwechsel unverändert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die berufliche Vorsorge des Bundespersonals entspricht nicht mehr der heutigen Realität.</p><p>Bezüglich Frühpensionierungen und genereller Leistungen steht sie im krassen Widerspruch zur überwiegenden Mehrheit der Privatwirtschaft. Insbesondere die Frühpensionierungen stehen auch im Widerspruch zu einer immer wieder diskutierten Erhöhung des Pensionierungsalters.</p><p>Die heutige Ausgestaltung führt zu enormen zusätzlichen Defiziten für die Bundeskasse.</p><p>Beitragsprimat:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, in Anbetracht der sich prekär anhäufenden Defizite die Vernehmlassungsvorlage für die Umstellung auf das Beitragsprimat auf Ende 2004 vorzuziehen und die Umstellung spätestens auf 2006 in Kraft zu setzen?</p><p>Frühpensionierungen:</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die heute bestehenden Anreize zum freiwilligen vorzeitigen Rücktritt ab 60 bis Ende 2004 zu korrigieren?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das Rücktrittsalter zum Bezug der vollen Rente bis Ende 2004 um mindestens zwei Jahre zu erhöhen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die Renten bezüglich freiwilligem vorzeitigen Rücktritt bis Ende 2004 angemessen zulasten der vorzeitig Pensionierten zu kürzen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, freiwillig Frühpensionierte nicht mehr zu ersetzen?</p><p>Interdepartementale Stellenbörse:</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, unverzüglich innert zwei Monaten eine interdepartementale Stellenbörse zu schaffen?</p><p>Gespräche mit Personalgewerkschaften:</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, sofort mit den Personalgewerkschaften der öffentlichen Hand unter Einbezug von Brückenbauern aus dem Parlament konkrete Verhandlungen zu führen?</p>
- Pensionskasse des Bundes. Weichenstellung für die Zukunft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Bevölkerung findet es stossend, dass die Renten bei den Bundespensionskassen weit über dem Durchschnitt derjenigen der KMU-Versicherten liegen. Sie versteht es umso weniger, als die KMU-Versicherten im BVG-Bereich laufend höhere Prämien und tiefere Renten in Kauf nehmen müssen. Sie hat Mühe mit der Haltung des Bundesrates, die tendenziell die Versicherungslobby schützt, damit den Wettbewerb behindert und die Versicherten bestraft.</p><p>Der Bundesrat spricht vom Streichen von Stellen bei der Verwaltung, während Herr Peter Hablützel, Leiter des Eidgenössischen Personalamtes, selbst befürchtet, dass im Jahr 2004 die Bundesstellen nochmals ansteigen werden.</p><p>Während man einerseits laufend neues Personal einstellt, wird andererseits die Bundesverwaltung von einer Frühpensionierungswelle besonders bei den Bestverdienenden heimgesucht. Diese Abgänge verursachen immense zusätzliche Kosten. Sie sind unsozial, insbesondere auch den Kleinverdienern des Bundespersonals gegenüber. Für die Steuerzahler ist dies ein Affront.</p><p>Es ist falsch, Anreize zum früheren Rückzug aus dem Berufsleben zu setzen. Die Öffentlichkeit fragt sich, wieso dieses Privileg ausschliesslich den gutbezahlten Kaderleuten zukommt.</p><p>Mit der Erhöhung des Rücktrittsalters zum Bezug der vollen Rente um mindestens zwei Jahre kann eine Gleichstellung mit der Privatwirtschaft erreicht werden, deren Kostenersparnis enorm wäre. Da das Wirtschaftswachstum heute stagniert, muss auch beim Bundespersonal gespart werden. Eine generelle Lohnkürzung z. B. könnte soziale Probleme bei den Betroffenen hervorrufen. Daher ist es sinnvoller, eine solch überhöhte Leistung zu kürzen.</p><p>Die vorzeitige Pensionierung sollte nur noch als völlige Ausnahme möglich sein bei Personal, das aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss, oder wenn ein Arbeitsplatz gestrichen wird. Keinesfalls sollte ein solcher Arbeitsplatz wieder besetzt werden.</p><p>Die grössten Ersparnisse wird jedoch ein schneller Übergang zum Beitragsprimat bringen, der längst überfällig ist.</p>
- <p>1. Eine von beiden Räten angenommene Motion der SPK-N vom 30. März 2000 (00.3179, Pensionskasse des Bundes) beauftragt den Bundesrat, bis spätestens Ende 2006 dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PKB-Gesetz) vorzulegen, welche für die Altersleistungen eine Vorsorgeordnung nach dem Beitragsprimat vorsieht. Der Bundesrat ist bereit, die Umstellung auf das Beitragsprimat vorzuziehen und dem Parlament bereits 2005 eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten. Nach dem aktuellen Zeitplan ist die parlamentarische Beratung der Vorlage ebenfalls schon für das Jahr 2005 vorgesehen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Umstellung auf das Beitragsprimat im optimalen Fall gegen Ende des Jahres 2006 vollzogen werden kann.</p><p>2.-4. Diese Fragen betreffen das gleiche Thema und werden deshalb im Folgenden gemeinsam beantwortet:</p><p>Im August 2004 vereinbarten das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Verbände des Personals der Bundesverwaltung ein Gesamtpaket, das die Lohnmassnahmen der nächsten Jahre und Änderungen in der beruflichen Vorsorge umfasst. Die Personalverbände stimmen darin der Einführung des Beitragsprimates spätestens auf Anfang 2007 zu. Im Gegenzug verzichtet der Bund auf eine vorgezogene Verschärfung der geltenden Bestimmungen über die vorzeitige Pensionierung. Aus rechtlichen und technischen Gründen wäre eine solche Verschärfung ohnehin frühestens Mitte 2006 wirksam geworden. Bei Publica vorhandene Rückstellungen reichen aus, um die allfällig entstehenden ungedeckten Kosten der freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen im Normalfall bis etwa 2007 zu decken. Eine neue, kostendeckende Regelung der freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen wird mit dem Übergang zum Beitragsprimat realisiert.</p><p>5. Die natürliche Fluktuation spielt in den Überlegungen des Bundesrates beim bevorstehenden Stellenabbau eine wichtige Rolle. Indes soll zur Realisierung des Stellenabbaus nicht in erster Linie bei den Vakanzen angesetzt werden, sondern bei den Aufgaben. Bei einer Konzentration auf den Abbau über Vakanzen würde der Stellenabbau nach dem Zufallsprinzip erfolgen, und dies ist nicht die Absicht des Bundesrates. Vielmehr will er einen systematischen Aufgabenverzicht durchführen, in dessen Folge Stellen abgebaut werden. Fallen Aufgabenverzicht/Stellenabbau und der Altersrücktritt des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin (zwischen 60 und 65 Jahren) zeitlich zusammen, ist dies der günstigste Fall. Trifft dies jedoch nicht zu, will der Bundesrat die vom Stellenabbau betroffenen Personen nach Möglichkeit auf freiwerdende Stellen innerhalb der Bundesverwaltung verschieben. Dies kann Umschulungen und Weiterbildungen nach sich ziehen.</p><p>6. Die personalpolitischen Massnahmen, welche der Bundesrat zur Bewältigung des Stellenabbaus vorsieht, laufen unter dem Begriff Umbau mit Perspektiven. Das gesamte Massnahmenpaket bildet Gegenstand der per 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Verordnung vom 10. Juni 2004 über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen (SR 172.220.111.5). Mit der Verordnung und weiteren flankierenden Massnahmen hat der Bundesrat wesentliche Schritte zur Stärkung des bundesinternen Stellenmarktes unternommen. Im Weiteren hat das VBS zusätzlich, bedingt durch den massiven Stellenabbau, dezentrale Job-Center eingerichtet, welche auch die verwaltungsexterne Stellenvermittlung fördern. Zur weiteren Verbesserung der verwaltungsinternen Stellenvermittlung wird derzeit mit Hochdruck an einer eigenen Datenbank gearbeitet, die bis Ende 2004 den Personaldiensten und Stellensuchenden in der Bundesverwaltung zur Verfügung stehen wird.</p><p>7. Es gehört zu den wesentlichen Elementen der Personalpolitik des Bundes, dass einschneidende Richtungsänderungen in der Personal- und Vorsorgepolitik im Dialog mit den Personalverbänden erarbeitet werden. Im Mai und August 2004 fanden im Hinblick auf die Änderungen in der beruflichen Vorsorge des Bundes und vor dem Hintergrund der Entlastungsmassnahmen unter der Leitung des Vorstehers des EFD Gespräche mit den Personalverbänden statt.</p><p>Diese führten dazu, dass bereits auf den 1. Januar 2005 im Rahmen einer dringlichen Revision des PKB-Gesetzes die garantierte Teuerungsanpassung der Renten aufgehoben werden soll. Ferner stimmen die Verbände der Ausrichtung einer einmaligen unversicherten Zulage anstelle des Einbaus des Teuerungsausgleichs in die Löhne für die Jahre 2005 und 2006 zu. Wie bereits erwähnt, bleibt das geltende System der vorzeitigen Pensionierung bis zum Primatwechsel unverändert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die berufliche Vorsorge des Bundespersonals entspricht nicht mehr der heutigen Realität.</p><p>Bezüglich Frühpensionierungen und genereller Leistungen steht sie im krassen Widerspruch zur überwiegenden Mehrheit der Privatwirtschaft. Insbesondere die Frühpensionierungen stehen auch im Widerspruch zu einer immer wieder diskutierten Erhöhung des Pensionierungsalters.</p><p>Die heutige Ausgestaltung führt zu enormen zusätzlichen Defiziten für die Bundeskasse.</p><p>Beitragsprimat:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, in Anbetracht der sich prekär anhäufenden Defizite die Vernehmlassungsvorlage für die Umstellung auf das Beitragsprimat auf Ende 2004 vorzuziehen und die Umstellung spätestens auf 2006 in Kraft zu setzen?</p><p>Frühpensionierungen:</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die heute bestehenden Anreize zum freiwilligen vorzeitigen Rücktritt ab 60 bis Ende 2004 zu korrigieren?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das Rücktrittsalter zum Bezug der vollen Rente bis Ende 2004 um mindestens zwei Jahre zu erhöhen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die Renten bezüglich freiwilligem vorzeitigen Rücktritt bis Ende 2004 angemessen zulasten der vorzeitig Pensionierten zu kürzen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, freiwillig Frühpensionierte nicht mehr zu ersetzen?</p><p>Interdepartementale Stellenbörse:</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, unverzüglich innert zwei Monaten eine interdepartementale Stellenbörse zu schaffen?</p><p>Gespräche mit Personalgewerkschaften:</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, sofort mit den Personalgewerkschaften der öffentlichen Hand unter Einbezug von Brückenbauern aus dem Parlament konkrete Verhandlungen zu führen?</p>
- Pensionskasse des Bundes. Weichenstellung für die Zukunft
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