Bundesbeiträge in der Krankenversicherung. Anpassung

ShortId
04.3346
Id
20043346
Updated
28.07.2023 08:34
Language
de
Title
Bundesbeiträge in der Krankenversicherung. Anpassung
AdditionalIndexing
2841;Krankenversicherung;Subvention;Kostenschätzung;Kosten des Gesundheitswesens
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
  • L06K070302020108, Kostenschätzung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) waren die Beiträge für die Prämienverbilligung ein Bereich, der bei den Versicherten am meisten Hoffnung weckte, sie aber auch am meisten enttäuschte, nachdem sich die tatsächlichen Auswirkungen abzeichneten.</p><p>Offensichtlich wurde das Versprechen des Bundesrates in der Abstimmungskampagne im Jahr 1994, wonach die Versicherungsprämien nicht mehr als 8 Prozent des Familieneinkommens ausmachen sollten, nicht gehalten. Die Versicherten haben zu Recht das Gefühl, dass man sie getäuscht hat. Der Bundesrat kündigte an, für die Erreichung der Ziele mehr als 2 Milliarden Franken pro Jahr (Art. 106 KVG) bereitzustellen. Diese Beträge wurden jedoch nie vollumfänglich ausgerichtet.</p><p>Der vorgesehene Gesamtrahmen der Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung entwickelte sich von 1996 bis 2003 wie folgt:</p><p>- 1996: 2470,5 Millionen Franken;</p><p>- 1997: 2716 Millionen Franken; Erhöhung um 9,9 Prozent;</p><p>- 1998: 2972,5 Millionen Franken; Erhöhung um 9,4 Prozent;</p><p>- 1999: 3270 Millionen Franken; Erhöhung um 10 Prozent;</p><p>- 2000: 3319,5 Millionen Franken; Erhöhung um 1,5 Prozent;</p><p>- 2001; 3369 Millionen Franken; Erhöhung um 1,5 Prozent;</p><p>- 2002: 3420 Millionen Franken; Erhöhung um 1,5 Prozent;</p><p>- 2003: 3471 Millionen Franken; Erhöhung um 1,5 Prozent.</p><p>Dies entspricht einer Gesamterhöhung von 35,3 Prozent.</p><p>Im Vergleich zu diesen Beträgen stiegen die Prämien im Bundesdurchschnitt wie folgt: 1997, 12 Prozent; 1998, 4,85 Prozent; 1999, 2,83 Prozent; 2000, 3,8 Prozent; 2001, 5,5 Prozent; 2002, 9,7 Prozent; 2003, 9,6 Prozent. Dies entspricht einem Gesamtanstieg von 48,28 Prozent.</p><p>Die Zahlen zeigen, dass die realen Beiträge für die Krankenversicherung sinken, da ihre Erhöhung geringer ist als der Prämienanstieg. Die Situation der Versicherten verschlechtert sich so jährlich.</p><p>Berücksichtigt man die tatsächlich ausgerichteten Beiträge, sieht die Situation noch schlechter aus, denn sie sind niedriger als vorgesehen: 1996 = 1 493,5 Millionen Franken; 1997 = 1 994,2 Millionen Franken; 1998 = 2446,5 Millionen Franken; 1999 = 2689,7 Millionen Franken; 2000 = 2545,3 Millionen Franken; 2001 = 2657,2 Millionen Franken; 2002 = 2890 Millionen Franken. Dies entspricht einer gesamten Abweichung von etwa 4,5 Milliarden Franken.</p><p>Um diese Entwicklung zu korrigieren, müssen die Bundesbeiträge jährlich um einen Prozentsatz erhöht werden, der mindestens dem Anstieg der Prämien entspricht. Diese Massnahme wird die zusätzliche Belastung, die die Versicherten aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung von Prämien und Verbilligungsbeiträgen seit dem Inkrafttreten des KVG zu tragen haben, nur zum Teil korrigieren. Sie sollte jedoch gewährleisten, dass die Mittel für die Erleichterung der Prämienlast nicht dadurch real vermindert werden, dass die Prämien stärker steigen als die Beiträge, die für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zur Verfügung stehen.</p>
  • <p>Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vom 26. Mai 2004 vor, das System der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu reformieren. Der Entwurf, der im Wesentlichen das im Rahmen der 2. KVG-Revision diskutierte Modell aufnimmt, charakterisiert sich durch eine präzisere Definition des Bezügerkreises und durch die Einführung eines Sozialzieles, das unterschiedlich gestaffelte Prämienverbilligungen für Familien und für die anderen Anspruchsberechtigten vorsieht.</p><p>Es ist die Aufgabe eines jeden Kantons, mindestens vier Einkommenskategorien festzulegen und Prämienverbilligungen zu gewähren, so dass die gestaffelten Eigenanteile für Familien zwischen 2 und 10 Prozent und für die anderen Anspruchsberechtigten zwischen 4 und 12 Prozent des Einkommens liegen. Die Kantone können zudem Höchsteinkommen festlegen, die den Anspruch auf Prämienverbilligung nach oben begrenzen.</p><p>Die zwei entscheidenden Kriterien für den Anspruch auf Prämienverbilligung sind einerseits die durch den Bundesrat festgelegten kantonalen Referenzprämien und andererseits das Reineinkommen gemäss Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Dabei wird das Reineinkommen um einen Faktor korrigiert, der das nach kantonalem Recht steuerbare Vermögen berücksichtigt.</p><p>Da die Umsetzung des vorgeschlagenen Sozialzieles eine Erhöhung der Beiträge der öffentlichen Hand für die Prämienverbilligung erforderlich macht, schlägt der Bundesrat parallel zur Gesetzesänderung einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung vor, der eine Erhöhung der Bundesbeiträge um 200 Millionen Franken verteilt auf drei Jahre sowie eine jährliche Anpassung um 1,5 Prozent vorsieht.</p><p>Dieser Entwurf ist zurzeit in den eidgenössischen Räten hängig (04.033). Das Parlament hat also die Mittel in der Hand, die von der Motionärin geforderten Massnahmen im Rahmen der laufenden Reform aufzunehmen und gegebenenfalls andere Änderungen vorzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung mindestens im gleichen Mass erhöht werden, wie die durchschnittlichen Krankenversicherungsprämien in der Schweiz steigen.</p>
  • Bundesbeiträge in der Krankenversicherung. Anpassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) waren die Beiträge für die Prämienverbilligung ein Bereich, der bei den Versicherten am meisten Hoffnung weckte, sie aber auch am meisten enttäuschte, nachdem sich die tatsächlichen Auswirkungen abzeichneten.</p><p>Offensichtlich wurde das Versprechen des Bundesrates in der Abstimmungskampagne im Jahr 1994, wonach die Versicherungsprämien nicht mehr als 8 Prozent des Familieneinkommens ausmachen sollten, nicht gehalten. Die Versicherten haben zu Recht das Gefühl, dass man sie getäuscht hat. Der Bundesrat kündigte an, für die Erreichung der Ziele mehr als 2 Milliarden Franken pro Jahr (Art. 106 KVG) bereitzustellen. Diese Beträge wurden jedoch nie vollumfänglich ausgerichtet.</p><p>Der vorgesehene Gesamtrahmen der Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung entwickelte sich von 1996 bis 2003 wie folgt:</p><p>- 1996: 2470,5 Millionen Franken;</p><p>- 1997: 2716 Millionen Franken; Erhöhung um 9,9 Prozent;</p><p>- 1998: 2972,5 Millionen Franken; Erhöhung um 9,4 Prozent;</p><p>- 1999: 3270 Millionen Franken; Erhöhung um 10 Prozent;</p><p>- 2000: 3319,5 Millionen Franken; Erhöhung um 1,5 Prozent;</p><p>- 2001; 3369 Millionen Franken; Erhöhung um 1,5 Prozent;</p><p>- 2002: 3420 Millionen Franken; Erhöhung um 1,5 Prozent;</p><p>- 2003: 3471 Millionen Franken; Erhöhung um 1,5 Prozent.</p><p>Dies entspricht einer Gesamterhöhung von 35,3 Prozent.</p><p>Im Vergleich zu diesen Beträgen stiegen die Prämien im Bundesdurchschnitt wie folgt: 1997, 12 Prozent; 1998, 4,85 Prozent; 1999, 2,83 Prozent; 2000, 3,8 Prozent; 2001, 5,5 Prozent; 2002, 9,7 Prozent; 2003, 9,6 Prozent. Dies entspricht einem Gesamtanstieg von 48,28 Prozent.</p><p>Die Zahlen zeigen, dass die realen Beiträge für die Krankenversicherung sinken, da ihre Erhöhung geringer ist als der Prämienanstieg. Die Situation der Versicherten verschlechtert sich so jährlich.</p><p>Berücksichtigt man die tatsächlich ausgerichteten Beiträge, sieht die Situation noch schlechter aus, denn sie sind niedriger als vorgesehen: 1996 = 1 493,5 Millionen Franken; 1997 = 1 994,2 Millionen Franken; 1998 = 2446,5 Millionen Franken; 1999 = 2689,7 Millionen Franken; 2000 = 2545,3 Millionen Franken; 2001 = 2657,2 Millionen Franken; 2002 = 2890 Millionen Franken. Dies entspricht einer gesamten Abweichung von etwa 4,5 Milliarden Franken.</p><p>Um diese Entwicklung zu korrigieren, müssen die Bundesbeiträge jährlich um einen Prozentsatz erhöht werden, der mindestens dem Anstieg der Prämien entspricht. Diese Massnahme wird die zusätzliche Belastung, die die Versicherten aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung von Prämien und Verbilligungsbeiträgen seit dem Inkrafttreten des KVG zu tragen haben, nur zum Teil korrigieren. Sie sollte jedoch gewährleisten, dass die Mittel für die Erleichterung der Prämienlast nicht dadurch real vermindert werden, dass die Prämien stärker steigen als die Beiträge, die für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zur Verfügung stehen.</p>
    • <p>Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vom 26. Mai 2004 vor, das System der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu reformieren. Der Entwurf, der im Wesentlichen das im Rahmen der 2. KVG-Revision diskutierte Modell aufnimmt, charakterisiert sich durch eine präzisere Definition des Bezügerkreises und durch die Einführung eines Sozialzieles, das unterschiedlich gestaffelte Prämienverbilligungen für Familien und für die anderen Anspruchsberechtigten vorsieht.</p><p>Es ist die Aufgabe eines jeden Kantons, mindestens vier Einkommenskategorien festzulegen und Prämienverbilligungen zu gewähren, so dass die gestaffelten Eigenanteile für Familien zwischen 2 und 10 Prozent und für die anderen Anspruchsberechtigten zwischen 4 und 12 Prozent des Einkommens liegen. Die Kantone können zudem Höchsteinkommen festlegen, die den Anspruch auf Prämienverbilligung nach oben begrenzen.</p><p>Die zwei entscheidenden Kriterien für den Anspruch auf Prämienverbilligung sind einerseits die durch den Bundesrat festgelegten kantonalen Referenzprämien und andererseits das Reineinkommen gemäss Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Dabei wird das Reineinkommen um einen Faktor korrigiert, der das nach kantonalem Recht steuerbare Vermögen berücksichtigt.</p><p>Da die Umsetzung des vorgeschlagenen Sozialzieles eine Erhöhung der Beiträge der öffentlichen Hand für die Prämienverbilligung erforderlich macht, schlägt der Bundesrat parallel zur Gesetzesänderung einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung vor, der eine Erhöhung der Bundesbeiträge um 200 Millionen Franken verteilt auf drei Jahre sowie eine jährliche Anpassung um 1,5 Prozent vorsieht.</p><p>Dieser Entwurf ist zurzeit in den eidgenössischen Räten hängig (04.033). Das Parlament hat also die Mittel in der Hand, die von der Motionärin geforderten Massnahmen im Rahmen der laufenden Reform aufzunehmen und gegebenenfalls andere Änderungen vorzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung mindestens im gleichen Mass erhöht werden, wie die durchschnittlichen Krankenversicherungsprämien in der Schweiz steigen.</p>
    • Bundesbeiträge in der Krankenversicherung. Anpassung

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