Lastenausgleich für Postnetz

ShortId
04.3358
Id
20043358
Updated
27.07.2023 19:30
Language
de
Title
Lastenausgleich für Postnetz
AdditionalIndexing
34;Grundversorgung;Post;Poststelle;Gemeinde;Mitfinanzierung;service public
1
  • L05K1202020202, Poststelle
  • L04K11090207, Mitfinanzierung
  • L04K12020202, Post
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L04K08060111, service public
  • L05K0701030901, Grundversorgung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vom Parlament beschlossene Öffnung des Paketmarktes erfolgte am 1. Januar 2004, die Marktöffnung für Briefe von über 100 Gramm wird 2006 erfolgen. Diese Liberalisierung des Postmarktes steht in Einklang mit dem Grundsatz, dass der Wettbewerb zugunsten der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten verstärkt werden soll.</p><p>Nach der Trennung der Geschäftsbereiche (Profitcenters) zeigt sich, dass zwar das Geschäftsergebnis der Post insgesamt positiv ausfällt, das Postnetz aber einen Verlust von etwa 500 Millionen Franken verursacht, dies ungeachtet der Anstrengungen, die zur Verbesserung der Situation unternommen wurden (Schliessung von 800 Poststellen, Sortimentserweiterung der in den Poststellen erhältlichen Produkte).</p><p>Die Deckung der Postnetzkosten ist für die Post nahezu unmöglich.</p><p>Diese Motion will in erster Linie neu definieren, was unter "Postnetz" zu verstehen ist. Sie will die Postdienstleistungen (Pakete, Briefe, Finanzen) vom Zustellnetz trennen, damit sich auf dem Schweizer Markt ein wirklicher Wettbewerb entfalten kann. Alle privaten und öffentlichen Anbieterinnen auf dem Postmarkt sollen Zugang zum defizitären, über den Ausgleichsfonds finanzierten Postnetz haben.</p><p>Dieses Postnetz soll im Zuge einer wirtschaftlichen Entwicklung und über eine ausgewogene Dezentralisierung zugunsten der KMU und der Bürgerinnen und Bürger fester Bestandteil der Gemeindeinfrastruktur werden.</p><p>Diese Motion schlägt ein innovatives Finanzierungssystem vor, das den betroffenen Gemeinden mehr Verantwortung überträgt und auf keine Weise auf die Finanzen des Bundes zurückgreift.</p><p>Die Motion trägt dem Bericht des Bundesrates vom 22. Mai 2002 Rechnung, der unterstreicht, dass die Einnahmen aus den reservierten und den nicht reservierten Postdiensten und die Einnahmen aus den Wettbewerbsdiensten ebenfalls zur Finanzierung des Universaldienstes beitragen müssen.</p><p>Diese Motion stellt einen qualitativ hochstehenden Universaldienst sicher, indem sie die Verfügbarkeit der Infrastrukturen gewährleistet. Ausserdem soll dadurch, dass die Gemeinden den Bedarf selbst überprüfen, vermieden werden, dass kaum ausgelastete Poststellen bestehen. Die Gemeinden beteiligen sich finanziell an der Deckung des Defizites und bekommen so mehr Eigenverantwortung.</p><p>Das vorgeschlagene System ist unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung über die Initiative "Postdienste für alle" anwendbar.</p>
  • <p>Im Rahmen der Behandlung der Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz hat das Parlament im März 2003 im Postgesetz einen neuen Infrastrukturauftrag zum Poststellennetz eingefügt. Zur Sicherstellung der Dienstleistungen des Universaldienstes gehört gemäss dem Willen des Gesetzgebers neu auch ein flächendeckendes Poststellennetz. Seit dem 1. Januar 2004 verpflichtet das Gesetz die Post, landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben und sicherzustellen, dass die Dienstleistungen des Universaldienstes in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen erhältlich sind. Der Bundesrat hat diesen Infrastrukturauftrag mit der revidierten Postverordnung per 1. Januar 2004 weiter konkretisiert und umgesetzt.</p><p>Das Konzept der schrittweisen Marktöffnung wird ebenfalls bereits in der revidierten Postgesetzgebung umgesetzt. Per 1. Januar 2004 wurde zunächst der Paketmarkt vollständig geöffnet, d. h., sämtliche Pakete bis 20 Kilogramm unterstehen neu den nicht reservierten Diensten und unterliegen der Konzessionspflicht. Im Jahre 2006 soll zudem die Monopolgrenze für die Briefpost auf 100 Gramm gesenkt werden. Dieser zweite Schritt wird nur vollzogen, sofern die Finanzierung der Grundversorgung - und damit auch des Poststellennetzes - sichergestellt ist und die Auswirkungen der Marktöffnung evaluiert sind.</p><p>Im Rahmen der Gesamtschau Post wurde auch das Finanzierungskonzept für den Universaldienst festgelegt bzw. bestätigt. Zur Sicherstellung der Finanzierung der Grundversorgung inklusive Poststellennetz stehen demnach folgende Möglichkeiten offen:</p><p>- Erträge aus dem reservierten Bereich;</p><p>- Erträge aus den nicht reservierten Diensten;</p><p>- Rationalisierungen und Optimierungen bei der Post;</p><p>- neue Geschäftsfelder (Erträge aus den Wettbewerbsdiensten);</p><p>- Konzessionsgebühren auf den Umsätzen privater Anbieter im nicht reservierten Bereich (soweit die Post trotz wirtschaftlicher Betriebsführung beim Universaldienst nachweislich keine volle Kostendeckung erreicht).</p><p>Dieses Finanzierungskonzept hat sich bewährt: Bislang konnte die Post die Kosten des Universaldienstes inklusive des Poststellennetzes eigenwirtschaftlich erbringen.</p><p>Mit der Ablehnung der Volksinitiative "Postdienste für alle" vom 26. September 2004 folgten auch Volk und Stände der von Bundesrat und Parlament eingeschlagenen Postpolitik. Für eine grundsätzliche Neuausrichtung des geltenden Finanzierungskonzeptes besteht zum heutigen Zeitpunkt somit kein Bedarf.</p><p>Die Anliegen des Motionärs stehen im Widerspruch zum geschilderten Konzept und würden dessen Umsetzung gefährden. Wo die Motion eine Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung des Poststellennetzes vorschlägt, widerspricht sie einem Kernanliegen der Grundversorgung, wonach alle Bevölkerungskreise zu einem erschwinglichen und einheitlichen Preis Zugang zu dieser haben sollen. Dem steht das vorgeschlagene System entgegen, welches auf die Finanzkraft der Gemeinden abstellt und so zu einer Ungleichbehandlung von reichen gegenüber armen Gemeinden führen könnte. Weiter wäre das vom Motionär verlangte System des regulierten Zuganges der Privaten zum Poststellennetz unter Errichtung eines Lastenausgleichssystems in Europa einzigartig. Hingegen sind selbstverständlich vertragliche Vereinbarungen zwischen der Post und privaten Anbietern möglich. Abschliessend sei darauf verwiesen, dass das System des Motionärs einen sehr grossen Verwaltungsaufwand nach sich zöge. Allein die in der Begründung der Motion skizzierte Kostenkontrolle jeder einzelnen Poststelle dürfte die heute bei der Post und der Postregulationsbehörde PostReg bestehenden Ressourcen beträchtlich übersteigen (Definition der anrechenbaren Kosten, Festlegung des Zugangspreises, Verwaltung des Ausgleichsfonds, Verhandlungen mit den Gemeinden über die Art der Poststelle sowie die jeweils anzubietenden Dienstleistungen usw.). Insbesondere müsste die Postregulationsbehörde PostReg für ein System, das heute unnötig ist, massiv aufgestockt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Finanzierung eines qualitativ hochstehenden Postnetzes ein Lastenausgleichssystem einzurichten. Der Ausgleichsfonds wird durch einen festen Anteil der Brief- und Pakettaxen, die bei der Beförderung durch die Post und die privaten Konzessionärinnen erhoben werden, gespeist.</p><p>Die Defizitdeckung wird gewährt, wenn die Post und die betreffende Gemeinde einen gemeinsamen, begründeten und mit den erforderlichen Zahlen versehenen Antrag stellen. Die Gemeinde muss sich mit 20 Prozent am Defizit ihrer Poststelle beteiligen, nötigenfalls in Form einer Gegenleistung. Sie wird jährlich transparent über die Kosten ihrer Poststelle unterrichtet.</p><p>Diese Finanzierungsart berücksichtigt die folgenden Punkte:</p><p>Über die Brief- und Pakettaxen ist der Grundsatz des Lastenausgleiches zwischen Regionen mit dichtem Postverkehr und Randgebieten gewährleistet.</p><p>Durch die finanzielle Beteiligung an der Defizitdeckung wird die Eigenverantwortung der antragstellenden Gemeinden gefördert.</p><p>Die privaten Anbieterinnen erhalten zu den gleichen Bedingungen Zugang zu den durch den Ausgleichsfonds finanzierten Poststellen.</p><p>Die Regulationsbehörde PostReg kontrolliert und analysiert die Netzkosten und bestimmt so das durch den Ausgleichsfonds zu deckende Defizit.</p><p>Die PostReg bestimmt, in Abhängigkeit vom festgestellten Defizit, auch die Posttaxe und die Beiträge der Gemeinden. Im Sinne von Abschnitt 11 der Postverordnung stellt sie einen wirksamen Wettbewerb sicher, indem sie jeden Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt zwischen den verschiedenen Anbieterinnen anzeigt.</p>
  • Lastenausgleich für Postnetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vom Parlament beschlossene Öffnung des Paketmarktes erfolgte am 1. Januar 2004, die Marktöffnung für Briefe von über 100 Gramm wird 2006 erfolgen. Diese Liberalisierung des Postmarktes steht in Einklang mit dem Grundsatz, dass der Wettbewerb zugunsten der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten verstärkt werden soll.</p><p>Nach der Trennung der Geschäftsbereiche (Profitcenters) zeigt sich, dass zwar das Geschäftsergebnis der Post insgesamt positiv ausfällt, das Postnetz aber einen Verlust von etwa 500 Millionen Franken verursacht, dies ungeachtet der Anstrengungen, die zur Verbesserung der Situation unternommen wurden (Schliessung von 800 Poststellen, Sortimentserweiterung der in den Poststellen erhältlichen Produkte).</p><p>Die Deckung der Postnetzkosten ist für die Post nahezu unmöglich.</p><p>Diese Motion will in erster Linie neu definieren, was unter "Postnetz" zu verstehen ist. Sie will die Postdienstleistungen (Pakete, Briefe, Finanzen) vom Zustellnetz trennen, damit sich auf dem Schweizer Markt ein wirklicher Wettbewerb entfalten kann. Alle privaten und öffentlichen Anbieterinnen auf dem Postmarkt sollen Zugang zum defizitären, über den Ausgleichsfonds finanzierten Postnetz haben.</p><p>Dieses Postnetz soll im Zuge einer wirtschaftlichen Entwicklung und über eine ausgewogene Dezentralisierung zugunsten der KMU und der Bürgerinnen und Bürger fester Bestandteil der Gemeindeinfrastruktur werden.</p><p>Diese Motion schlägt ein innovatives Finanzierungssystem vor, das den betroffenen Gemeinden mehr Verantwortung überträgt und auf keine Weise auf die Finanzen des Bundes zurückgreift.</p><p>Die Motion trägt dem Bericht des Bundesrates vom 22. Mai 2002 Rechnung, der unterstreicht, dass die Einnahmen aus den reservierten und den nicht reservierten Postdiensten und die Einnahmen aus den Wettbewerbsdiensten ebenfalls zur Finanzierung des Universaldienstes beitragen müssen.</p><p>Diese Motion stellt einen qualitativ hochstehenden Universaldienst sicher, indem sie die Verfügbarkeit der Infrastrukturen gewährleistet. Ausserdem soll dadurch, dass die Gemeinden den Bedarf selbst überprüfen, vermieden werden, dass kaum ausgelastete Poststellen bestehen. Die Gemeinden beteiligen sich finanziell an der Deckung des Defizites und bekommen so mehr Eigenverantwortung.</p><p>Das vorgeschlagene System ist unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung über die Initiative "Postdienste für alle" anwendbar.</p>
    • <p>Im Rahmen der Behandlung der Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz hat das Parlament im März 2003 im Postgesetz einen neuen Infrastrukturauftrag zum Poststellennetz eingefügt. Zur Sicherstellung der Dienstleistungen des Universaldienstes gehört gemäss dem Willen des Gesetzgebers neu auch ein flächendeckendes Poststellennetz. Seit dem 1. Januar 2004 verpflichtet das Gesetz die Post, landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben und sicherzustellen, dass die Dienstleistungen des Universaldienstes in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen erhältlich sind. Der Bundesrat hat diesen Infrastrukturauftrag mit der revidierten Postverordnung per 1. Januar 2004 weiter konkretisiert und umgesetzt.</p><p>Das Konzept der schrittweisen Marktöffnung wird ebenfalls bereits in der revidierten Postgesetzgebung umgesetzt. Per 1. Januar 2004 wurde zunächst der Paketmarkt vollständig geöffnet, d. h., sämtliche Pakete bis 20 Kilogramm unterstehen neu den nicht reservierten Diensten und unterliegen der Konzessionspflicht. Im Jahre 2006 soll zudem die Monopolgrenze für die Briefpost auf 100 Gramm gesenkt werden. Dieser zweite Schritt wird nur vollzogen, sofern die Finanzierung der Grundversorgung - und damit auch des Poststellennetzes - sichergestellt ist und die Auswirkungen der Marktöffnung evaluiert sind.</p><p>Im Rahmen der Gesamtschau Post wurde auch das Finanzierungskonzept für den Universaldienst festgelegt bzw. bestätigt. Zur Sicherstellung der Finanzierung der Grundversorgung inklusive Poststellennetz stehen demnach folgende Möglichkeiten offen:</p><p>- Erträge aus dem reservierten Bereich;</p><p>- Erträge aus den nicht reservierten Diensten;</p><p>- Rationalisierungen und Optimierungen bei der Post;</p><p>- neue Geschäftsfelder (Erträge aus den Wettbewerbsdiensten);</p><p>- Konzessionsgebühren auf den Umsätzen privater Anbieter im nicht reservierten Bereich (soweit die Post trotz wirtschaftlicher Betriebsführung beim Universaldienst nachweislich keine volle Kostendeckung erreicht).</p><p>Dieses Finanzierungskonzept hat sich bewährt: Bislang konnte die Post die Kosten des Universaldienstes inklusive des Poststellennetzes eigenwirtschaftlich erbringen.</p><p>Mit der Ablehnung der Volksinitiative "Postdienste für alle" vom 26. September 2004 folgten auch Volk und Stände der von Bundesrat und Parlament eingeschlagenen Postpolitik. Für eine grundsätzliche Neuausrichtung des geltenden Finanzierungskonzeptes besteht zum heutigen Zeitpunkt somit kein Bedarf.</p><p>Die Anliegen des Motionärs stehen im Widerspruch zum geschilderten Konzept und würden dessen Umsetzung gefährden. Wo die Motion eine Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung des Poststellennetzes vorschlägt, widerspricht sie einem Kernanliegen der Grundversorgung, wonach alle Bevölkerungskreise zu einem erschwinglichen und einheitlichen Preis Zugang zu dieser haben sollen. Dem steht das vorgeschlagene System entgegen, welches auf die Finanzkraft der Gemeinden abstellt und so zu einer Ungleichbehandlung von reichen gegenüber armen Gemeinden führen könnte. Weiter wäre das vom Motionär verlangte System des regulierten Zuganges der Privaten zum Poststellennetz unter Errichtung eines Lastenausgleichssystems in Europa einzigartig. Hingegen sind selbstverständlich vertragliche Vereinbarungen zwischen der Post und privaten Anbietern möglich. Abschliessend sei darauf verwiesen, dass das System des Motionärs einen sehr grossen Verwaltungsaufwand nach sich zöge. Allein die in der Begründung der Motion skizzierte Kostenkontrolle jeder einzelnen Poststelle dürfte die heute bei der Post und der Postregulationsbehörde PostReg bestehenden Ressourcen beträchtlich übersteigen (Definition der anrechenbaren Kosten, Festlegung des Zugangspreises, Verwaltung des Ausgleichsfonds, Verhandlungen mit den Gemeinden über die Art der Poststelle sowie die jeweils anzubietenden Dienstleistungen usw.). Insbesondere müsste die Postregulationsbehörde PostReg für ein System, das heute unnötig ist, massiv aufgestockt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Finanzierung eines qualitativ hochstehenden Postnetzes ein Lastenausgleichssystem einzurichten. Der Ausgleichsfonds wird durch einen festen Anteil der Brief- und Pakettaxen, die bei der Beförderung durch die Post und die privaten Konzessionärinnen erhoben werden, gespeist.</p><p>Die Defizitdeckung wird gewährt, wenn die Post und die betreffende Gemeinde einen gemeinsamen, begründeten und mit den erforderlichen Zahlen versehenen Antrag stellen. Die Gemeinde muss sich mit 20 Prozent am Defizit ihrer Poststelle beteiligen, nötigenfalls in Form einer Gegenleistung. Sie wird jährlich transparent über die Kosten ihrer Poststelle unterrichtet.</p><p>Diese Finanzierungsart berücksichtigt die folgenden Punkte:</p><p>Über die Brief- und Pakettaxen ist der Grundsatz des Lastenausgleiches zwischen Regionen mit dichtem Postverkehr und Randgebieten gewährleistet.</p><p>Durch die finanzielle Beteiligung an der Defizitdeckung wird die Eigenverantwortung der antragstellenden Gemeinden gefördert.</p><p>Die privaten Anbieterinnen erhalten zu den gleichen Bedingungen Zugang zu den durch den Ausgleichsfonds finanzierten Poststellen.</p><p>Die Regulationsbehörde PostReg kontrolliert und analysiert die Netzkosten und bestimmt so das durch den Ausgleichsfonds zu deckende Defizit.</p><p>Die PostReg bestimmt, in Abhängigkeit vom festgestellten Defizit, auch die Posttaxe und die Beiträge der Gemeinden. Im Sinne von Abschnitt 11 der Postverordnung stellt sie einen wirksamen Wettbewerb sicher, indem sie jeden Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt zwischen den verschiedenen Anbieterinnen anzeigt.</p>
    • Lastenausgleich für Postnetz

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