Versteckte Werbung in Fernsehprogrammen
- ShortId
-
04.3360
- Id
-
20043360
- Updated
-
28.07.2023 10:22
- Language
-
de
- Title
-
Versteckte Werbung in Fernsehprogrammen
- AdditionalIndexing
-
15;34;Fernsehen;Werbeverbot;Sponsoring;unlautere Werbung;Werbung;audiovisuelles Programm;Alkoholwerbung
- 1
-
- L05K1202030103, audiovisuelles Programm
- L05K1202050101, Fernsehen
- L05K0701010302, Werbung
- L06K070101030202, Sponsoring
- L05K0703010108, unlautere Werbung
- L06K070101030201, Alkoholwerbung
- L06K070101030205, Werbeverbot
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Verschiedene an Schweizer Hochschulen gemachte Studien bringen es an den Tag:</p><p>Die so genannte versteckte Werbung (Product Placement) hat insbesondere in den so genannten Sitcoms von Programmen der SRG massiv zugenommen. Einen absoluten Spitzenwert nimmt dabei die indirekte Alkoholwerbung in der Serie "Lüthi und Blanc" ein.</p>
- <p>Seit einiger Zeit ist bei Radio und Fernsehen eine Tendenz feststellbar, wonach Werbebotschaften immer näher zum redaktionellen Teil des Programms gerückt werden, um eine erhöhte Publikumsaufmerksamkeit zu erlangen. In diesem Rahmen gelangen innerhalb von Sendungen auch vermehrt Markenprodukte zur Darstellung, die gegen Bezahlung platziert werden (Product Placement). Diese Tendenz wurde in einer an der Universität Zürich durchgeführten Studie belegt, in der zwei Sendungen während längerer Zeit analysiert wurden.</p><p>Nach dem geltenden Recht ist nicht jede Form von Product Placement unzulässig. Die Platzierung ist erlaubt, wenn die Darstellung oder Erwähnung von Waren oder Dienstleistungen dem dramaturgischen Ablauf der Sendung entspricht und keine unnötigen Hervorhebungen vorgenommen werden. Ferner muss als Sponsor am Anfang und am Ende deklariert werden, wer solche Platzierungen finanziert. Problematisch wird das Product Placement dann, wenn die Werbewirkung in den Vordergrund tritt (Schleichwerbung). Nicht gestattet ist ferner das entgeltliche Platzieren von Produkten, für welche ein Werbeverbot besteht (z. B. alkoholische Getränke).</p><p>Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen stellt bereits heute die geeigneten rechtlichen Grundlagen zur Verfügung, um werbendes Product Placement zu verhindern. Das Gesetz untersagt einerseits werbliche Auftritte des Sponsors in der Sendung, zudem unterstehen bestimmte Produkte einem Werbeverbot (z. B. alkoholische Getränke). Generell ist Schleichwerbung verboten. In Anwendung dieser Bestimmungen hat das Bakom bereits verschiedentlich Aufsichtsverfahren gegen Fernsehveranstalter wegen unzulässigem Product Placement durchgeführt.</p><p>Auch der Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz enthält Instrumente, um wirkungsvoll gegen Product Placement mit übermässiger Werbewirkung vorzugehen. Die Botschaft des Bundesrates fordert, dass Werbung vom übrigen Programm getrennt sein muss und verbietet, dass in gesponserten Sendungen für Produkte des Sponsors geworben werden darf.</p><p>Die Geltung des zuletzt genannten Verbotes ist allerdings durch den Nationalrat in der Frühlingssession 2004 auf die SRG beschränkt worden. Der Bundesrat wird in der Verordnung diese Gesetzesbestimmungen für Werbung und Sponsoring soweit nötig konkretisieren.</p><p>Aus verschiedenen Gründen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass es im Moment nicht angebracht ist, einen Bericht vorzulegen. Die oben erwähnte Studie hat exemplarisch zwei Sitcoms von SF DRS analysiert und dabei detaillierte Erhebungen betreffend Integration, Präsentation und Art der Produkte gemacht. Eine flächendeckende Erfassung der Geschäftspraktiken, die über die vorliegenden Resultate hinausginge, wäre sehr aufwendig und zeitraubend und könnte kaum mehr rechtzeitig für die Gesetzesberatungen vorgelegt werden.</p><p>Im Weiteren ist der Bundesrat der Ansicht, dass angesichts der knappen Ressourcen und der laufenden Sparanstrengungen bei der Erstellung von Berichten Zurückhaltung geboten ist. Selbstverständlich gehört es aber zu den Daueraufgaben der Aufsichtsbehörde, die Entwicklungen im Bereich des Product Placement zu verfolgen und allenfalls Massnahmen zu treffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Entwicklung, die Geschäftspraktiken sowie die rechtlichen und kommerziellen Aspekte der so genannten versteckten Fernsehwerbung zu unterbreiten. Gleichzeitig soll er im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen noch alle Möglichkeiten prüfen, sei es im Rahmen der Gesetzgebung oder der Verordnungen, wie diese - in vieler Hinsicht völlig unerwünschte - Entwicklung gestoppt werden kann.</p>
- Versteckte Werbung in Fernsehprogrammen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Verschiedene an Schweizer Hochschulen gemachte Studien bringen es an den Tag:</p><p>Die so genannte versteckte Werbung (Product Placement) hat insbesondere in den so genannten Sitcoms von Programmen der SRG massiv zugenommen. Einen absoluten Spitzenwert nimmt dabei die indirekte Alkoholwerbung in der Serie "Lüthi und Blanc" ein.</p>
- <p>Seit einiger Zeit ist bei Radio und Fernsehen eine Tendenz feststellbar, wonach Werbebotschaften immer näher zum redaktionellen Teil des Programms gerückt werden, um eine erhöhte Publikumsaufmerksamkeit zu erlangen. In diesem Rahmen gelangen innerhalb von Sendungen auch vermehrt Markenprodukte zur Darstellung, die gegen Bezahlung platziert werden (Product Placement). Diese Tendenz wurde in einer an der Universität Zürich durchgeführten Studie belegt, in der zwei Sendungen während längerer Zeit analysiert wurden.</p><p>Nach dem geltenden Recht ist nicht jede Form von Product Placement unzulässig. Die Platzierung ist erlaubt, wenn die Darstellung oder Erwähnung von Waren oder Dienstleistungen dem dramaturgischen Ablauf der Sendung entspricht und keine unnötigen Hervorhebungen vorgenommen werden. Ferner muss als Sponsor am Anfang und am Ende deklariert werden, wer solche Platzierungen finanziert. Problematisch wird das Product Placement dann, wenn die Werbewirkung in den Vordergrund tritt (Schleichwerbung). Nicht gestattet ist ferner das entgeltliche Platzieren von Produkten, für welche ein Werbeverbot besteht (z. B. alkoholische Getränke).</p><p>Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen stellt bereits heute die geeigneten rechtlichen Grundlagen zur Verfügung, um werbendes Product Placement zu verhindern. Das Gesetz untersagt einerseits werbliche Auftritte des Sponsors in der Sendung, zudem unterstehen bestimmte Produkte einem Werbeverbot (z. B. alkoholische Getränke). Generell ist Schleichwerbung verboten. In Anwendung dieser Bestimmungen hat das Bakom bereits verschiedentlich Aufsichtsverfahren gegen Fernsehveranstalter wegen unzulässigem Product Placement durchgeführt.</p><p>Auch der Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz enthält Instrumente, um wirkungsvoll gegen Product Placement mit übermässiger Werbewirkung vorzugehen. Die Botschaft des Bundesrates fordert, dass Werbung vom übrigen Programm getrennt sein muss und verbietet, dass in gesponserten Sendungen für Produkte des Sponsors geworben werden darf.</p><p>Die Geltung des zuletzt genannten Verbotes ist allerdings durch den Nationalrat in der Frühlingssession 2004 auf die SRG beschränkt worden. Der Bundesrat wird in der Verordnung diese Gesetzesbestimmungen für Werbung und Sponsoring soweit nötig konkretisieren.</p><p>Aus verschiedenen Gründen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass es im Moment nicht angebracht ist, einen Bericht vorzulegen. Die oben erwähnte Studie hat exemplarisch zwei Sitcoms von SF DRS analysiert und dabei detaillierte Erhebungen betreffend Integration, Präsentation und Art der Produkte gemacht. Eine flächendeckende Erfassung der Geschäftspraktiken, die über die vorliegenden Resultate hinausginge, wäre sehr aufwendig und zeitraubend und könnte kaum mehr rechtzeitig für die Gesetzesberatungen vorgelegt werden.</p><p>Im Weiteren ist der Bundesrat der Ansicht, dass angesichts der knappen Ressourcen und der laufenden Sparanstrengungen bei der Erstellung von Berichten Zurückhaltung geboten ist. Selbstverständlich gehört es aber zu den Daueraufgaben der Aufsichtsbehörde, die Entwicklungen im Bereich des Product Placement zu verfolgen und allenfalls Massnahmen zu treffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Entwicklung, die Geschäftspraktiken sowie die rechtlichen und kommerziellen Aspekte der so genannten versteckten Fernsehwerbung zu unterbreiten. Gleichzeitig soll er im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen noch alle Möglichkeiten prüfen, sei es im Rahmen der Gesetzgebung oder der Verordnungen, wie diese - in vieler Hinsicht völlig unerwünschte - Entwicklung gestoppt werden kann.</p>
- Versteckte Werbung in Fernsehprogrammen
Back to List