WTO-Verhandlungen und Zukunft des schweizerischen Gemüsebaus

ShortId
04.3361
Id
20043361
Updated
28.07.2023 09:05
Language
de
Title
WTO-Verhandlungen und Zukunft des schweizerischen Gemüsebaus
AdditionalIndexing
55;Gemüsebau;Handel mit Agrarerzeugnissen;WTO;internationale Verhandlungen;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;Erhaltung der Landwirtschaft
1
  • L05K0701020401, WTO
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L05K1401010109, Gemüsebau
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die 147 Mitglieder der WTO sind am 1. August 2004 bei der Genfer Tagung des Generalrates zu einer Einigung über eine Anzahl Verhandlungsrahmen und Beschlüsse gelangt, die es erlauben werden, die Verhandlungen des Doha-Entwicklungsprogramms neu zu lancieren. Dank dieser Einigung konnte die am 14. November 2001 gestartete Doha-Runde gerettet und damit vermieden werden, ein weiteres Jahr an Verhandlungen zu verlieren. Sie erlaubte zudem, Erfolge zu erzielen, die in Cancún noch nicht möglich gewesen waren, nämlich, sich über die Verhandlungsrahmen im Bereich des Marktzutritts für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse sowie für die Landwirtschaft zu einigen, den Verhandlungen über die Dienstleistungen und weitere Themen einen Impuls zu verleihen und die Verhandlungen über die Erleichterung des Handelsaustausches zu lancieren.</p><p>Des Weiteren konnte der Stolperstein beseitigt werden, der in Cancún jeden Fortschritt der Verhandlungen blockierte, indem diese Einigung neu auch den Interessen der Entwicklungsländer Rechnung trägt. So betrafen die Änderungen, die während der zwei Verhandlungswochen und insbesondere während der letzten Nacht im Juli eingeführt wurden, in erster Linie die Entwicklungsländer. Schliesslich konnten die für die nächste Verhandlungsphase über die Detailmodalitäten notwendigen Grundlagen geschaffen werden.</p><p>Damit sich die Schweiz mit diesem Ergebnis einverstanden erklären konnte, war keine Veränderung des Mandates erforderlich, das der Bundesrat für die 5. WTO-Ministerkonferenz vom September 2003 in Cancún erteilt hatte. Was die Landwirtschaft anbelangt, die seit Anbeginn im Zentrum der Doha-Runde steht, bestand das Ziel der Verhandlungen seit März 2003 darin, den Verhandlungsrahmen in den drei Bereichen Marktzutritt, interne Stützung und Exportsubventionen festzulegen. Die Beratungen im Generalrat zielten seither lediglich darauf ab, diesen Rahmen festzulegen, betreffen jedoch nicht konkrete Zahlen ("Modalitäten").</p><p>Die Schweiz spielt dank der Gruppe von zehn Nettoimportländern von Agrarerzeugnissen (G10), deren Koordinatorin sie ist, eine wichtigere Rolle als je zuvor in den Agrarverhandlungen im Gatt und in der WTO. Dieser Tatsache sind zumindest teilweise die Verbesserungen für die G10 und die Schweiz zu verdanken, die der Beschluss des Generalrates der WTO vom 1. August dieses Jahres gegenüber dem Derbez-Text von Cancún enthält: der Detaillierungsgrad ist höher und es verbleiben nunmehr weniger Unsicherheiten, was die künftige Richtung der Verhandlungen anbelangt.</p><p>Der Grossteil des Verhandlungsrahmens für die Landwirtschaft ist im Anhang A des Beschlusses des Generalrates enthalten. Dieser kann wie folgt zusammengefasst werden:</p><p>Marktzutritt: Ein substanzieller und harmonisierender Zollabbau ist vorgesehen, wobei die höchsten Zölle stärker reduziert werden sollen als die tieferen. Es ist wenig wahrscheinlich, dass das Konzept der Höchstzölle ("capping") schliesslich beibehalten werden wird. Was diesen letztgenannten Punkt anbelangt, geht der Wortlaut des Beschlusses des Generalrates deutlich weniger weit als der Derbez-Text von Cancún. Gleichzeitig wird es möglich sein, die Zölle für sensible Produkte weniger stark zu senken als es gemäss der allgemeinen Senkungsformel der Fall sein müsste. Im Gegenzug werden dafür eine gewisse Ausweitung der Zollkontingente oder andere Liberalisierungsmassnahmen verlangt. Daher werden voraussichtlich der Marktzutritt im Allgemeinen, insbesondere aber diese letztgenannte Anforderung, Ländern wie der Schweiz die grössten Schwierigkeiten bereiten.</p><p>Interne Stützung: Der Beschluss sieht eine Senkung der produktgebundenen Stützung vor, wobei jene Länder umfangreichere Reduktionen vorzunehmen haben, deren Stützungsniveau am höchsten ist. Wie für den Marktzutritt, ist auch hier eine substanzielle und harmonisierende Senkung der produktgebundenen Stützung und eine Beschränkung pro Produkt vorgesehen.</p><p>Wie diese Senkung im Einzelnen aussehen wird, wird allerdings noch festzulegen sein. Für die Schweiz ergeben sich in diesem Punkt geringere Schwierigkeiten, da die vorhergegangenen Etappen der Agrarreform schon zu einer beträchtlichen Reduktion dieser Form von Stützung geführt haben.</p><p>Exportsubventionen: Vorgesehen ist die Beseitigung sämtlicher Formen von Exporthilfen (Exportsubventionen, Exportkredite mit einer Laufzeit von über 180 Tagen, bestimmte Praktiken von Staatshandelsunternehmen sowie bestimmte Arten von Nahrungsmittelhilfe). Die Dauer der Übergangsperiode und damit der Zeitpunkt, zu dem diese Beseitigung in Kraft treten muss, müssen in der Verhandlungsetappe zu den Modalitäten noch festgelegt werden (zu erwarten ist ein Übergangszeitraum von fünf bis zehn Jahren).</p><p>Das Ende der Exporthilfen, welche die Schweiz für bestimmte Grunderzeugnisse (insbesondere Milchpulver) und verarbeitete Produkte ("Schoggigesetz") gewährt, wird sich auf die Preise und die Marktanteile für die einheimische Landwirtschaft auswirken.</p><p>Es ist zu erwarten, dass der Umsetzungszeitraum für die Verpflichtungen von Doha ungefähr jenem der "Agrarpolitik 2011" entspricht. Wahrscheinlich ist allerdings eine längere Übergangsperiode für die Beseitigung der Exportsubventionen.</p><p>Die Auswirkungen der aktuellen Landwirtschaftsverhandlungen werden deutlich stärker sein als jene der Uruguay-Runde. Sie werden zwei Reformperioden in der Agrarpolitik erfordern ("AP 2007" und "AP 2011"), damit eine sozial verträgliche Umsetzung sichergestellt werden kann. Der Rhythmus der notwendigen Strukturanpassung wird erst abgeschätzt werden können, wenn die definitiven Verpflichtungen feststehen; dieser wird sicherlich nicht geringer sein als jener, der im Rahmen der "AP 2007" geschätzt wurde.</p><p>Nach erfolgter Umsetzung der Verpflichtungen wird es weniger Zollschutz und weniger handelsverzerrende produktgebundene interne Stützung geben. Gleichzeitig werden sämtliche Exportsubventionen beseitigt sein. Der Umfang der Konzessionen, die gemacht werden müssen, soll in der nächsten Verhandlungsphase festgelegt werden, die im Oktober 2004 beginnt und anlässlich der sechsten WTO-Ministerkonferenz in Hongkong im Dezember 2005 abgeschlossen werden sollte. Es wird sich dabei zweifellos um schwierige Verhandlungen handeln.</p><p>Angesichts des Vorhergehenden können folgende spezifische Antworten auf die fünf in der Interpellation gestellten Fragen gegeben werden:</p><p>1. Der Umfang der Zollreduktionszahlen und weitere Modalitäten sollen erst anlässlich der nächsten WTO-Ministerkonferenz verabschiedet werden. Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft und insbesondere auf den Gemüsebau können zurzeit nicht genau abgeschätzt werden.</p><p>2. Bei vielen Gemüsesorten liegt der heutige Ausserkontingentszollansatz bei über 100 Prozent ad valorem. Die laufenden WTO-Verhandlungen sehen einen starken harmonisierenden Zollabbau vor. Es wird allerdings nicht zu einer Aufhebung des Grenzschutzes kommen. Gewisse Gemüse können heute zu den sensiblen Produkten gezählt werden. Bei diesen Produkten sollen gemäss Rahmenabkommen der WTO geringere Zollsenkungen erfolgen. Dafür wird im Gegenzug ein gewisser "Preis" verlangt, d. h. eine gewisse Erhöhung der Zollkontingente oder eine zusätzliche Senkung von Zöllen.</p><p>Der Abschluss der Doha-Runde wird zu einer Reduktion des Grenzschutzes führen und somit zu einer verstärkten Konkurrenzierung inländischer Gemüseproduktion durch ausländisches Gemüse. Die Reaktion der Produzenten auf die neuen Konkurrenzbedingungen und weitere Faktoren, wie sich verändernde Konsumpräferenzen, werden deren wirtschaftliche Perspektiven bestimmen.</p><p>3. Die wirtschaftliche Situation des Gemüsebaus ist unter den heutigen Rahmenbedingungen gut. Bevor der Umfang der Zollreduktionszahlen und weitere Modalitäten wie beispielsweise die Dauer der Umsetzungsperiode bekannt sind, ist es nicht sinnvoll, die Rahmenbedingungen für den Gemüsebau zu ändern. Bei der Vorbereitung der "Agrarpolitik 2011" werden in der Perspektive eines reduzierten Grenzschutzes Überlegungen zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Gemüseproduktion gemacht.</p><p>4. Die Produktionsbedingungen sind mit dem gesellschaftlichen Wandel ständigen Änderungen unterworfen. Es stimmt, dass verschiedene Auflagen und Bedingungen den Gemüsebau einschränken und so die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Produktion in anderen Umfeldern schwächen. Aus diesem Grund könnten verschiedene mögliche Erleichterungen, z. B. im Bereich Raumplanung, geprüft werden.</p><p>5. Der Bund fördert im Rahmen der Direktzahlungen den ökologischen Anbau. Die Gemüseproduzenten haben diesbezüglich grosse Anstrengungen unternommen. Heute stammen 83 Prozent des Gemüses aus der integrierten Produktion und 12 Prozent aus dem biologischen Anbau. Zudem räumt der Schweizer Konsument, dies besagen die neuesten Marktanalysen, der einheimischen landwirtschaftlichen Produktion einen hohen Grad an Vertrauen und Umweltvereinbarkeit ein.</p><p>Mit der zunehmenden Marktöffnung nimmt die Bedeutung einer professionellen Kommunikation zu. Es liegt an der Gemüsebranche, insbesondere an den Produzenten, das Vertrauen der Konsumenten und deren Kaufpräferenzen mittels Absatzförderungsmassnahmen laufend sicherzustellen. Der Bund beteiligt sich heute an bestimmten Absatzförderungsmassnahmen im Gemüsebereich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der gegenwärtig laufenden WTO-Runde wird im Agrarbereich auch über Tarifsenkungen beim Gemüse verhandelt. Dabei geht es um die Abbauformeln und über die Höhe des Abbaus. Der Stand der Verhandlungen lässt befürchten, dass bei einem Schlussergebnis ein massiver Abbau der heutigen Tarife nicht ausgeschlossen werden kann. </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen des diskutierten massiven Abbaus der Tarife auf die wirtschaftliche Situation der schweizerischen Gemüseproduzenten?</p><p>2. Welche Chancen sieht er, bei den WTO-Verhandlungen einen Grenzschutz zu erhalten, welcher den Gemüsebetrieben unter den bestehenden schweizerischen Bedingungen Zukunftsperspektiven bietet?</p><p>3. Wie will er die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Gemüsebaus verändern, damit dieser in unserem Land auch bei einem massiven Abbau der Tarife eine wirtschaftliche Perspektive hat?</p><p>4. Ist er der Auffassung, dass bei einem massiven Zollabbau auch die Produktionsbedingungen in unserem Land dem Niveau angepasst werden sollen, das für die künftigen Konkurrenten gilt (z. B. bei Umweltschutz, Raumplanung usw.)?</p><p>5. Wie kann bei einer massiven Senkung der Tarife nach Auffassung des Bundesrates der heute in unserem Land erreichte hohe Standard bei der Qualität und den Produktionsmethoden gehalten und gleichzeitig dem Gemüsebau eine wirtschaftliche Perspektive eröffnet werden?</p>
  • WTO-Verhandlungen und Zukunft des schweizerischen Gemüsebaus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die 147 Mitglieder der WTO sind am 1. August 2004 bei der Genfer Tagung des Generalrates zu einer Einigung über eine Anzahl Verhandlungsrahmen und Beschlüsse gelangt, die es erlauben werden, die Verhandlungen des Doha-Entwicklungsprogramms neu zu lancieren. Dank dieser Einigung konnte die am 14. November 2001 gestartete Doha-Runde gerettet und damit vermieden werden, ein weiteres Jahr an Verhandlungen zu verlieren. Sie erlaubte zudem, Erfolge zu erzielen, die in Cancún noch nicht möglich gewesen waren, nämlich, sich über die Verhandlungsrahmen im Bereich des Marktzutritts für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse sowie für die Landwirtschaft zu einigen, den Verhandlungen über die Dienstleistungen und weitere Themen einen Impuls zu verleihen und die Verhandlungen über die Erleichterung des Handelsaustausches zu lancieren.</p><p>Des Weiteren konnte der Stolperstein beseitigt werden, der in Cancún jeden Fortschritt der Verhandlungen blockierte, indem diese Einigung neu auch den Interessen der Entwicklungsländer Rechnung trägt. So betrafen die Änderungen, die während der zwei Verhandlungswochen und insbesondere während der letzten Nacht im Juli eingeführt wurden, in erster Linie die Entwicklungsländer. Schliesslich konnten die für die nächste Verhandlungsphase über die Detailmodalitäten notwendigen Grundlagen geschaffen werden.</p><p>Damit sich die Schweiz mit diesem Ergebnis einverstanden erklären konnte, war keine Veränderung des Mandates erforderlich, das der Bundesrat für die 5. WTO-Ministerkonferenz vom September 2003 in Cancún erteilt hatte. Was die Landwirtschaft anbelangt, die seit Anbeginn im Zentrum der Doha-Runde steht, bestand das Ziel der Verhandlungen seit März 2003 darin, den Verhandlungsrahmen in den drei Bereichen Marktzutritt, interne Stützung und Exportsubventionen festzulegen. Die Beratungen im Generalrat zielten seither lediglich darauf ab, diesen Rahmen festzulegen, betreffen jedoch nicht konkrete Zahlen ("Modalitäten").</p><p>Die Schweiz spielt dank der Gruppe von zehn Nettoimportländern von Agrarerzeugnissen (G10), deren Koordinatorin sie ist, eine wichtigere Rolle als je zuvor in den Agrarverhandlungen im Gatt und in der WTO. Dieser Tatsache sind zumindest teilweise die Verbesserungen für die G10 und die Schweiz zu verdanken, die der Beschluss des Generalrates der WTO vom 1. August dieses Jahres gegenüber dem Derbez-Text von Cancún enthält: der Detaillierungsgrad ist höher und es verbleiben nunmehr weniger Unsicherheiten, was die künftige Richtung der Verhandlungen anbelangt.</p><p>Der Grossteil des Verhandlungsrahmens für die Landwirtschaft ist im Anhang A des Beschlusses des Generalrates enthalten. Dieser kann wie folgt zusammengefasst werden:</p><p>Marktzutritt: Ein substanzieller und harmonisierender Zollabbau ist vorgesehen, wobei die höchsten Zölle stärker reduziert werden sollen als die tieferen. Es ist wenig wahrscheinlich, dass das Konzept der Höchstzölle ("capping") schliesslich beibehalten werden wird. Was diesen letztgenannten Punkt anbelangt, geht der Wortlaut des Beschlusses des Generalrates deutlich weniger weit als der Derbez-Text von Cancún. Gleichzeitig wird es möglich sein, die Zölle für sensible Produkte weniger stark zu senken als es gemäss der allgemeinen Senkungsformel der Fall sein müsste. Im Gegenzug werden dafür eine gewisse Ausweitung der Zollkontingente oder andere Liberalisierungsmassnahmen verlangt. Daher werden voraussichtlich der Marktzutritt im Allgemeinen, insbesondere aber diese letztgenannte Anforderung, Ländern wie der Schweiz die grössten Schwierigkeiten bereiten.</p><p>Interne Stützung: Der Beschluss sieht eine Senkung der produktgebundenen Stützung vor, wobei jene Länder umfangreichere Reduktionen vorzunehmen haben, deren Stützungsniveau am höchsten ist. Wie für den Marktzutritt, ist auch hier eine substanzielle und harmonisierende Senkung der produktgebundenen Stützung und eine Beschränkung pro Produkt vorgesehen.</p><p>Wie diese Senkung im Einzelnen aussehen wird, wird allerdings noch festzulegen sein. Für die Schweiz ergeben sich in diesem Punkt geringere Schwierigkeiten, da die vorhergegangenen Etappen der Agrarreform schon zu einer beträchtlichen Reduktion dieser Form von Stützung geführt haben.</p><p>Exportsubventionen: Vorgesehen ist die Beseitigung sämtlicher Formen von Exporthilfen (Exportsubventionen, Exportkredite mit einer Laufzeit von über 180 Tagen, bestimmte Praktiken von Staatshandelsunternehmen sowie bestimmte Arten von Nahrungsmittelhilfe). Die Dauer der Übergangsperiode und damit der Zeitpunkt, zu dem diese Beseitigung in Kraft treten muss, müssen in der Verhandlungsetappe zu den Modalitäten noch festgelegt werden (zu erwarten ist ein Übergangszeitraum von fünf bis zehn Jahren).</p><p>Das Ende der Exporthilfen, welche die Schweiz für bestimmte Grunderzeugnisse (insbesondere Milchpulver) und verarbeitete Produkte ("Schoggigesetz") gewährt, wird sich auf die Preise und die Marktanteile für die einheimische Landwirtschaft auswirken.</p><p>Es ist zu erwarten, dass der Umsetzungszeitraum für die Verpflichtungen von Doha ungefähr jenem der "Agrarpolitik 2011" entspricht. Wahrscheinlich ist allerdings eine längere Übergangsperiode für die Beseitigung der Exportsubventionen.</p><p>Die Auswirkungen der aktuellen Landwirtschaftsverhandlungen werden deutlich stärker sein als jene der Uruguay-Runde. Sie werden zwei Reformperioden in der Agrarpolitik erfordern ("AP 2007" und "AP 2011"), damit eine sozial verträgliche Umsetzung sichergestellt werden kann. Der Rhythmus der notwendigen Strukturanpassung wird erst abgeschätzt werden können, wenn die definitiven Verpflichtungen feststehen; dieser wird sicherlich nicht geringer sein als jener, der im Rahmen der "AP 2007" geschätzt wurde.</p><p>Nach erfolgter Umsetzung der Verpflichtungen wird es weniger Zollschutz und weniger handelsverzerrende produktgebundene interne Stützung geben. Gleichzeitig werden sämtliche Exportsubventionen beseitigt sein. Der Umfang der Konzessionen, die gemacht werden müssen, soll in der nächsten Verhandlungsphase festgelegt werden, die im Oktober 2004 beginnt und anlässlich der sechsten WTO-Ministerkonferenz in Hongkong im Dezember 2005 abgeschlossen werden sollte. Es wird sich dabei zweifellos um schwierige Verhandlungen handeln.</p><p>Angesichts des Vorhergehenden können folgende spezifische Antworten auf die fünf in der Interpellation gestellten Fragen gegeben werden:</p><p>1. Der Umfang der Zollreduktionszahlen und weitere Modalitäten sollen erst anlässlich der nächsten WTO-Ministerkonferenz verabschiedet werden. Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft und insbesondere auf den Gemüsebau können zurzeit nicht genau abgeschätzt werden.</p><p>2. Bei vielen Gemüsesorten liegt der heutige Ausserkontingentszollansatz bei über 100 Prozent ad valorem. Die laufenden WTO-Verhandlungen sehen einen starken harmonisierenden Zollabbau vor. Es wird allerdings nicht zu einer Aufhebung des Grenzschutzes kommen. Gewisse Gemüse können heute zu den sensiblen Produkten gezählt werden. Bei diesen Produkten sollen gemäss Rahmenabkommen der WTO geringere Zollsenkungen erfolgen. Dafür wird im Gegenzug ein gewisser "Preis" verlangt, d. h. eine gewisse Erhöhung der Zollkontingente oder eine zusätzliche Senkung von Zöllen.</p><p>Der Abschluss der Doha-Runde wird zu einer Reduktion des Grenzschutzes führen und somit zu einer verstärkten Konkurrenzierung inländischer Gemüseproduktion durch ausländisches Gemüse. Die Reaktion der Produzenten auf die neuen Konkurrenzbedingungen und weitere Faktoren, wie sich verändernde Konsumpräferenzen, werden deren wirtschaftliche Perspektiven bestimmen.</p><p>3. Die wirtschaftliche Situation des Gemüsebaus ist unter den heutigen Rahmenbedingungen gut. Bevor der Umfang der Zollreduktionszahlen und weitere Modalitäten wie beispielsweise die Dauer der Umsetzungsperiode bekannt sind, ist es nicht sinnvoll, die Rahmenbedingungen für den Gemüsebau zu ändern. Bei der Vorbereitung der "Agrarpolitik 2011" werden in der Perspektive eines reduzierten Grenzschutzes Überlegungen zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Gemüseproduktion gemacht.</p><p>4. Die Produktionsbedingungen sind mit dem gesellschaftlichen Wandel ständigen Änderungen unterworfen. Es stimmt, dass verschiedene Auflagen und Bedingungen den Gemüsebau einschränken und so die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Produktion in anderen Umfeldern schwächen. Aus diesem Grund könnten verschiedene mögliche Erleichterungen, z. B. im Bereich Raumplanung, geprüft werden.</p><p>5. Der Bund fördert im Rahmen der Direktzahlungen den ökologischen Anbau. Die Gemüseproduzenten haben diesbezüglich grosse Anstrengungen unternommen. Heute stammen 83 Prozent des Gemüses aus der integrierten Produktion und 12 Prozent aus dem biologischen Anbau. Zudem räumt der Schweizer Konsument, dies besagen die neuesten Marktanalysen, der einheimischen landwirtschaftlichen Produktion einen hohen Grad an Vertrauen und Umweltvereinbarkeit ein.</p><p>Mit der zunehmenden Marktöffnung nimmt die Bedeutung einer professionellen Kommunikation zu. Es liegt an der Gemüsebranche, insbesondere an den Produzenten, das Vertrauen der Konsumenten und deren Kaufpräferenzen mittels Absatzförderungsmassnahmen laufend sicherzustellen. Der Bund beteiligt sich heute an bestimmten Absatzförderungsmassnahmen im Gemüsebereich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der gegenwärtig laufenden WTO-Runde wird im Agrarbereich auch über Tarifsenkungen beim Gemüse verhandelt. Dabei geht es um die Abbauformeln und über die Höhe des Abbaus. Der Stand der Verhandlungen lässt befürchten, dass bei einem Schlussergebnis ein massiver Abbau der heutigen Tarife nicht ausgeschlossen werden kann. </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen des diskutierten massiven Abbaus der Tarife auf die wirtschaftliche Situation der schweizerischen Gemüseproduzenten?</p><p>2. Welche Chancen sieht er, bei den WTO-Verhandlungen einen Grenzschutz zu erhalten, welcher den Gemüsebetrieben unter den bestehenden schweizerischen Bedingungen Zukunftsperspektiven bietet?</p><p>3. Wie will er die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Gemüsebaus verändern, damit dieser in unserem Land auch bei einem massiven Abbau der Tarife eine wirtschaftliche Perspektive hat?</p><p>4. Ist er der Auffassung, dass bei einem massiven Zollabbau auch die Produktionsbedingungen in unserem Land dem Niveau angepasst werden sollen, das für die künftigen Konkurrenten gilt (z. B. bei Umweltschutz, Raumplanung usw.)?</p><p>5. Wie kann bei einer massiven Senkung der Tarife nach Auffassung des Bundesrates der heute in unserem Land erreichte hohe Standard bei der Qualität und den Produktionsmethoden gehalten und gleichzeitig dem Gemüsebau eine wirtschaftliche Perspektive eröffnet werden?</p>
    • WTO-Verhandlungen und Zukunft des schweizerischen Gemüsebaus

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