Allgemeine Dienstpflicht für Männer

ShortId
04.3369
Id
20043369
Updated
28.07.2023 08:52
Language
de
Title
Allgemeine Dienstpflicht für Männer
AdditionalIndexing
09;Zivilschutzpflicht;Zivildienst;Militärdienstpflicht
1
  • L05K0402031002, Militärdienstpflicht
  • L05K0403020104, Zivilschutzpflicht
  • L04K04020301, Zivildienst
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Zu viele junge Schweizer lassen sich auf dem blauen (sanitarischen) Weg von der Dienstpflicht dispensieren und leisten dann lediglich einen finanziellen Beitrag. Eine echte Dienstgerechtigkeit ist nicht gewährleistet, was von den Betroffenen wie auch von der Öffentlichkeit als stossend empfunden wird.</p><p>Eine allgemeine Dienstpflicht entweder bei der Armee, beim Bevölkerungsschutz, beim Sozialdienst oder bei anderen zivilen Einsätzen im Dienste der Allgemeinheit würde die Möglichkeit schaffen, dass auch die meisten dienstuntauglichen Personen - nach absolvierter fachlicher Grundausbildung - einen angemessenen Einsatz für die Gemeinschaft leisten können. Durch die Einführung der allgemeinen Dienstpflicht würde die Dienstungerechtigkeit eliminiert.</p><p>Eine solche allgemeine Dienstpflicht liegt im Interesse des Staates. Personelle Engpässe in verschiedenen Bereichen (Pflege, Sozialdienste usw.) würden wirkungsvoll überbrückt.</p><p>Für Schweizerinnen soll die Erfüllung einer Dienstpflicht vorderhand weiterhin freiwillig sein.</p>
  • <p>Das Schweizervolk hat sich 1999 mit der Annahme der neuen Bundesverfassung zum Milizprinzip, den Armeeaufträgen und zur Militärdienstpflicht (allgemeine Wehrpflicht) bekannt. Es hat diese verfassungsmässige Grundlage der Schweizer Armee mit der Zustimmung zur Revision des Militärgesetzes 2003 bestätigt. Für den Bundesrat besteht deshalb kein Anlass, den Militärdienst als Grundlage von Unabhängigkeit und Neutralität unseres Landes infrage zu stellen und durch eine allgemeine Dienstpflicht zu ersetzen.</p><p>Die Tauglichkeitsrate bei der Rekrutierung zur Armee beträgt zurzeit rund 62 Prozent. Der Bundesrat hält damit die Wehrgerechtigkeit für ausreichend sichergestellt, weil im Vergleich zu früher infolge der neuen Rekrutierung bedeutend weniger Rekruten im Lauf ihrer Dienstleistung ausgemustert werden müssen. Da die Dienstpflicht heute statt mit 42 in der Regel bereits mit 30 Jahren erfüllt ist, kann in Zukunft auch von weniger Ausfällen während den Wiederholungskursen ausgegangen werden.</p><p>Die Dienstbereitschaft der jungen Schweizer Bürger ist nach wie vor intakt. Der Bundesrat hat auch keinen Grund zur Annahme, junge Stellungspflichtige hätten es in der Hand, sich auf dem blauen (sanitarischen) Weg dispensieren zu lassen, so wie es in der Begründung zur Motion nahegelegt wird.</p><p>Die allgemeine Dienstpflicht geht von der überholten Vorstellung einer staatlich verordneten Anspannung sämtlicher verfügbaren Kräfte aus. Das Ziel kann heute aber nicht sein, unter dem Vorwand der Gerechtigkeit möglichst viele Bürger mit einer Dienstpflicht zu belegen. Vielmehr ist die obligatorische Dienstpflicht auf Bereiche zu beschränken, die der Staat anderweitig nicht abdecken kann. In erster Linie sind dies der Militär- und Schutzdienst, deren Dauer zudem angemessen und verhältnismässig sein muss.</p><p>Diese Auffassung vertrat auch die "Studienkommission allgemeine Dienstpflicht". Sie hat dem Bundesrat 1996 empfohlen, auf die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zu verzichten und die bestehende Wehrverfassung in Richtung Gleichstellung von Wehr- und Schutzdienstpflicht zu entwickeln. Die Artikel 57 bis 61 der neuen Bundesverfassung und die Reformen von Armee und Bevölkerungsschutz sowie die Modernisierung der Rekrutierung tragen diesem Anliegen Rechnung. Über den Wehrpflichtersatz ist zudem dafür gesorgt, dass die Wehrgerechtigkeit im Rahmen des Möglichen sichergestellt ist. In diesem Zusammenhang kann sich der Bundesrat auch eine weitere Anhebung der Ersatzabgabe vorstellen. Diese müsste aber massvoll und verhältnismässig sein.</p><p>Schliesslich sprechen auch gewichtige volkswirtschaftliche Gründe gegen die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. Es wäre nämlich nicht sachgerecht, das Personalproblem im Gesundheitswesen über die Schaffung eines künstlichen Zwangsangebotes zu lösen. Militär- und Schutzdienst zeichnen sich gegenüber anderen Arten des Dienens gerade dadurch aus, dass sie marktneutral erbracht werden. Sie können deshalb auch nicht auf die Löhne der Beschäftigten drücken. Dieser Effekt würde sich aber unweigerlich einstellen, wenn junge Arbeitskräfte aufgrund einer allgemeinen, obligatorischen Dienstpflicht zu nicht marktkonformen Bedingungen dem Gesundheitswesen zugeführt würden.</p><p>Wollen junge Leute über die Wehrpflicht hinaus oder bei Militärdienstuntauglichkeit trotzdem der Allgemeinheit dienen, können sie dies jederzeit auch auf freiwilliger Basis unentgeltlich oder über den Arbeitsmarkt tun. Die Einführung eines weiteren staatlichen Zwangs ist weder nötig noch motivierend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen über die Wehrpflicht in der Bundesverfassung in dem Sinne zu ergänzen, dass grundsätzlich alle Männer die Dienstpflicht entweder im militärischen Bereich, im Bevölkerungsschutz oder im zivilen Bereich zu absolvieren haben. Der Auftrag der Armee ist bestandesmässig prioritär zu gewährleisten.</p>
  • Allgemeine Dienstpflicht für Männer
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20043379
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu viele junge Schweizer lassen sich auf dem blauen (sanitarischen) Weg von der Dienstpflicht dispensieren und leisten dann lediglich einen finanziellen Beitrag. Eine echte Dienstgerechtigkeit ist nicht gewährleistet, was von den Betroffenen wie auch von der Öffentlichkeit als stossend empfunden wird.</p><p>Eine allgemeine Dienstpflicht entweder bei der Armee, beim Bevölkerungsschutz, beim Sozialdienst oder bei anderen zivilen Einsätzen im Dienste der Allgemeinheit würde die Möglichkeit schaffen, dass auch die meisten dienstuntauglichen Personen - nach absolvierter fachlicher Grundausbildung - einen angemessenen Einsatz für die Gemeinschaft leisten können. Durch die Einführung der allgemeinen Dienstpflicht würde die Dienstungerechtigkeit eliminiert.</p><p>Eine solche allgemeine Dienstpflicht liegt im Interesse des Staates. Personelle Engpässe in verschiedenen Bereichen (Pflege, Sozialdienste usw.) würden wirkungsvoll überbrückt.</p><p>Für Schweizerinnen soll die Erfüllung einer Dienstpflicht vorderhand weiterhin freiwillig sein.</p>
    • <p>Das Schweizervolk hat sich 1999 mit der Annahme der neuen Bundesverfassung zum Milizprinzip, den Armeeaufträgen und zur Militärdienstpflicht (allgemeine Wehrpflicht) bekannt. Es hat diese verfassungsmässige Grundlage der Schweizer Armee mit der Zustimmung zur Revision des Militärgesetzes 2003 bestätigt. Für den Bundesrat besteht deshalb kein Anlass, den Militärdienst als Grundlage von Unabhängigkeit und Neutralität unseres Landes infrage zu stellen und durch eine allgemeine Dienstpflicht zu ersetzen.</p><p>Die Tauglichkeitsrate bei der Rekrutierung zur Armee beträgt zurzeit rund 62 Prozent. Der Bundesrat hält damit die Wehrgerechtigkeit für ausreichend sichergestellt, weil im Vergleich zu früher infolge der neuen Rekrutierung bedeutend weniger Rekruten im Lauf ihrer Dienstleistung ausgemustert werden müssen. Da die Dienstpflicht heute statt mit 42 in der Regel bereits mit 30 Jahren erfüllt ist, kann in Zukunft auch von weniger Ausfällen während den Wiederholungskursen ausgegangen werden.</p><p>Die Dienstbereitschaft der jungen Schweizer Bürger ist nach wie vor intakt. Der Bundesrat hat auch keinen Grund zur Annahme, junge Stellungspflichtige hätten es in der Hand, sich auf dem blauen (sanitarischen) Weg dispensieren zu lassen, so wie es in der Begründung zur Motion nahegelegt wird.</p><p>Die allgemeine Dienstpflicht geht von der überholten Vorstellung einer staatlich verordneten Anspannung sämtlicher verfügbaren Kräfte aus. Das Ziel kann heute aber nicht sein, unter dem Vorwand der Gerechtigkeit möglichst viele Bürger mit einer Dienstpflicht zu belegen. Vielmehr ist die obligatorische Dienstpflicht auf Bereiche zu beschränken, die der Staat anderweitig nicht abdecken kann. In erster Linie sind dies der Militär- und Schutzdienst, deren Dauer zudem angemessen und verhältnismässig sein muss.</p><p>Diese Auffassung vertrat auch die "Studienkommission allgemeine Dienstpflicht". Sie hat dem Bundesrat 1996 empfohlen, auf die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zu verzichten und die bestehende Wehrverfassung in Richtung Gleichstellung von Wehr- und Schutzdienstpflicht zu entwickeln. Die Artikel 57 bis 61 der neuen Bundesverfassung und die Reformen von Armee und Bevölkerungsschutz sowie die Modernisierung der Rekrutierung tragen diesem Anliegen Rechnung. Über den Wehrpflichtersatz ist zudem dafür gesorgt, dass die Wehrgerechtigkeit im Rahmen des Möglichen sichergestellt ist. In diesem Zusammenhang kann sich der Bundesrat auch eine weitere Anhebung der Ersatzabgabe vorstellen. Diese müsste aber massvoll und verhältnismässig sein.</p><p>Schliesslich sprechen auch gewichtige volkswirtschaftliche Gründe gegen die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. Es wäre nämlich nicht sachgerecht, das Personalproblem im Gesundheitswesen über die Schaffung eines künstlichen Zwangsangebotes zu lösen. Militär- und Schutzdienst zeichnen sich gegenüber anderen Arten des Dienens gerade dadurch aus, dass sie marktneutral erbracht werden. Sie können deshalb auch nicht auf die Löhne der Beschäftigten drücken. Dieser Effekt würde sich aber unweigerlich einstellen, wenn junge Arbeitskräfte aufgrund einer allgemeinen, obligatorischen Dienstpflicht zu nicht marktkonformen Bedingungen dem Gesundheitswesen zugeführt würden.</p><p>Wollen junge Leute über die Wehrpflicht hinaus oder bei Militärdienstuntauglichkeit trotzdem der Allgemeinheit dienen, können sie dies jederzeit auch auf freiwilliger Basis unentgeltlich oder über den Arbeitsmarkt tun. Die Einführung eines weiteren staatlichen Zwangs ist weder nötig noch motivierend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen über die Wehrpflicht in der Bundesverfassung in dem Sinne zu ergänzen, dass grundsätzlich alle Männer die Dienstpflicht entweder im militärischen Bereich, im Bevölkerungsschutz oder im zivilen Bereich zu absolvieren haben. Der Auftrag der Armee ist bestandesmässig prioritär zu gewährleisten.</p>
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