Beitrag an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der Europäischen Union

ShortId
04.3371
Id
20043371
Updated
27.07.2023 20:51
Language
de
Title
Beitrag an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der Europäischen Union
AdditionalIndexing
10;08;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;Hilfe im Gesundheitswesen;wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Gemeinschaft;Hilfe im Ausbildungswesen;Nord-Süd-Beziehungen;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L04K09020211, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Gemeinschaft
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L04K10020110, Nord-Süd-Beziehungen
  • L04K10010218, Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten
  • L04K10010408, Hilfe im Gesundheitswesen
  • L04K10010407, Hilfe im Ausbildungswesen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Vom Abschluss der "Bilateralen II" profitieren Staat, Bevölkerung und Wirtschaft gleichermassen. Der Abschluss der "Bilateralen II" kostet unser Land aber auch etwas. Der Bundesrat hat sich gegenüber der EU bereit erklärt, einen Beitrag von 1 Milliarde Franken - verteilt über fünf Jahre - an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der Europäischen Union zu bezahlen.</p><p>Dieser Beitrag an die europäische Integration ist ein Anliegen unseres gesamten Landes, unserer Bevölkerung, aber auch unserer Wirtschaft. </p><p>Die Schweiz hat gegenüber der EU bereits festgehalten, dass sie ihren Beitrag an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der EU mit eigenen Projekten gestalten wird. Dabei soll sich die Schweiz vor allem in jenen Bereichen engagieren, in denen sie Kompetenz, Fachwissen und eine grosse Erfahrung mitbringt. Dazu gehören in erster Linie Bildung, Forschung, Gesundheit, Sicherheit und Gouvernanz. Gerade mit ihrem Berufsbildungssystem kann die Schweiz eine Vorbildfunktion übernehmen und für die Jugend in den neuen EU-Beitrittsländern wichtige Aufbauarbeit leisten.</p>
  • <p>Das Postulat fordert, einzelne Aufgabenbereiche von EDA und EVD von Kompensationen auszunehmen. Aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 12. Mai 2004, die zur Finanzierung des Kohäsionsbeitrages nötigen Mittel im EDA und im EVD zu kompensieren, dürfte dies kaum realisierbar sein. Der Bundesrat ist aber bereit, andere Finanzierungsquellen zu prüfen. So hält der Bundesrat im Finanzplanbericht 2006-2008 vom 24. September 2004 fest, dass bei der Kompensation des Kohäsionsbeitrages allfällige Einnahmen aus der EU-Zinsbesteuerung angemessene Berücksichtigung finden könnten.</p><p>Das Postulat bezieht sich auch auf Fragen der Verwendung des Kohäsionsbeitrages, welche noch nicht entschieden wurden. Die thematische Vielfalt der Massnahmen darf nicht von vornherein eingeschränkt werden, sondern soll sich nach den effektiven Bedürfnissen der Partnerländer richten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Abschluss der "Bilateralen II" hat für die Schweiz bedeutende Vorteile, aber auch Kosten zur Folge. Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem Beitrag der Schweiz an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der Europäischen Union folgende Vorgaben zu prüfen.</p><p>Der Beitrag der Schweiz an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der Europäischen Union:</p><p>- soll weder zulasten der Entwicklungszusammenarbeit (Osthilfe und Südhilfe) noch zulasten der zivilen Friedensförderung gehen; </p><p>- soll in erster Linie für Projekte in den Bereichen Bildung (Berufsbildung, tertiäre Bildung), Forschung, Gesundheit, Sicherheit, Stabilität und Gouvernanz verwendet werden.</p>
  • Beitrag an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der Europäischen Union
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vom Abschluss der "Bilateralen II" profitieren Staat, Bevölkerung und Wirtschaft gleichermassen. Der Abschluss der "Bilateralen II" kostet unser Land aber auch etwas. Der Bundesrat hat sich gegenüber der EU bereit erklärt, einen Beitrag von 1 Milliarde Franken - verteilt über fünf Jahre - an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der Europäischen Union zu bezahlen.</p><p>Dieser Beitrag an die europäische Integration ist ein Anliegen unseres gesamten Landes, unserer Bevölkerung, aber auch unserer Wirtschaft. </p><p>Die Schweiz hat gegenüber der EU bereits festgehalten, dass sie ihren Beitrag an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der EU mit eigenen Projekten gestalten wird. Dabei soll sich die Schweiz vor allem in jenen Bereichen engagieren, in denen sie Kompetenz, Fachwissen und eine grosse Erfahrung mitbringt. Dazu gehören in erster Linie Bildung, Forschung, Gesundheit, Sicherheit und Gouvernanz. Gerade mit ihrem Berufsbildungssystem kann die Schweiz eine Vorbildfunktion übernehmen und für die Jugend in den neuen EU-Beitrittsländern wichtige Aufbauarbeit leisten.</p>
    • <p>Das Postulat fordert, einzelne Aufgabenbereiche von EDA und EVD von Kompensationen auszunehmen. Aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 12. Mai 2004, die zur Finanzierung des Kohäsionsbeitrages nötigen Mittel im EDA und im EVD zu kompensieren, dürfte dies kaum realisierbar sein. Der Bundesrat ist aber bereit, andere Finanzierungsquellen zu prüfen. So hält der Bundesrat im Finanzplanbericht 2006-2008 vom 24. September 2004 fest, dass bei der Kompensation des Kohäsionsbeitrages allfällige Einnahmen aus der EU-Zinsbesteuerung angemessene Berücksichtigung finden könnten.</p><p>Das Postulat bezieht sich auch auf Fragen der Verwendung des Kohäsionsbeitrages, welche noch nicht entschieden wurden. Die thematische Vielfalt der Massnahmen darf nicht von vornherein eingeschränkt werden, sondern soll sich nach den effektiven Bedürfnissen der Partnerländer richten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Abschluss der "Bilateralen II" hat für die Schweiz bedeutende Vorteile, aber auch Kosten zur Folge. Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem Beitrag der Schweiz an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der Europäischen Union folgende Vorgaben zu prüfen.</p><p>Der Beitrag der Schweiz an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der Europäischen Union:</p><p>- soll weder zulasten der Entwicklungszusammenarbeit (Osthilfe und Südhilfe) noch zulasten der zivilen Friedensförderung gehen; </p><p>- soll in erster Linie für Projekte in den Bereichen Bildung (Berufsbildung, tertiäre Bildung), Forschung, Gesundheit, Sicherheit, Stabilität und Gouvernanz verwendet werden.</p>
    • Beitrag an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der Europäischen Union

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