Bundesrätliche Abqualifizierung eines Kantons

ShortId
04.3372
Id
20043372
Updated
14.11.2025 07:17
Language
de
Title
Bundesrätliche Abqualifizierung eines Kantons
AdditionalIndexing
04;Regierungsmitglied;Wallis;politische Kultur;Beziehung Bund-Kanton;Subvention
1
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L04K08020326, politische Kultur
  • L05K0301010121, Wallis
  • L05K1102030202, Subvention
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Ständerat Rolf Escher zitiert in seiner Interpellation vom 17. Juni 2004 eine Passage aus einem Interview der "NZZ" mit Bundesrat Hans-Rudolf Merz. Diese Passage gab nach der Publikation am 1. April 2004 Anlass zu öffentlichen Diskussionen. Bundesrat Merz sprach sich am 2. April mit dem Walliser Finanzdirektor Wilhelm Schnyder aus und gab in "Le Nouvelliste" vom 3. April, in "Le Matin Dimanche" und im "SonntagsBlick" - je vom 4. April - folgende Erklärung ab:</p><p>"Meine Ausführungen zum Wallis in der 'NZZ' vom Donnerstag sind nicht umfassend wiedergegeben. Dass nun eine scharfe Kritik am Wallis herausgelesen werden kann, bedaure ich. Es war nie meine Absicht, Republik und Kanton Wallis anzugreifen, zu verletzen oder zu beleidigen. Ich bin auf die Zusammenarbeit mit den Kantonen angewiesen."</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In einem "NZZ"-Interview vom 1. April 2004 wird Herr Bundesrat Merz wie folgt zitiert: "Es gilt ja als unbestritten, dass etwa der Kanton Wallis für seine ausgeprägten Fähigkeiten, zu jammern und Subventionen abzuholen, bekannt ist."</p><p>Eine solche Aussage stellt eine Abqualifizierung eines einzelnen Kantons dar. Einem Kanton wird damit vorgeworfen, er jammere mehr als die anderen Kantone und dass alle anderen Kantone viel zurückhaltender Bundessubventionen abholen würden.</p><p>Die Standesvertreter des Kantons Wallis sind der festen Überzeugung, dass eine solche Behauptung weder sachlich richtig noch bundesstaatlich angezeigt ist. Sie ersuchen deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Aussage von Herrn Bundesrat Merz?</p><p>2. Wenn er diese Aussage teilt, auf welche kantonsvergleichenden Sachverhaltsfeststellungen stützt er sich?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass derartige negative Qualifikationen eines einzelnen Gliedstaates durch ein Mitglied der Zentralregierung für das bundesstaatliche Verhältnis förderlich sind?</p>
  • Bundesrätliche Abqualifizierung eines Kantons
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ständerat Rolf Escher zitiert in seiner Interpellation vom 17. Juni 2004 eine Passage aus einem Interview der "NZZ" mit Bundesrat Hans-Rudolf Merz. Diese Passage gab nach der Publikation am 1. April 2004 Anlass zu öffentlichen Diskussionen. Bundesrat Merz sprach sich am 2. April mit dem Walliser Finanzdirektor Wilhelm Schnyder aus und gab in "Le Nouvelliste" vom 3. April, in "Le Matin Dimanche" und im "SonntagsBlick" - je vom 4. April - folgende Erklärung ab:</p><p>"Meine Ausführungen zum Wallis in der 'NZZ' vom Donnerstag sind nicht umfassend wiedergegeben. Dass nun eine scharfe Kritik am Wallis herausgelesen werden kann, bedaure ich. Es war nie meine Absicht, Republik und Kanton Wallis anzugreifen, zu verletzen oder zu beleidigen. Ich bin auf die Zusammenarbeit mit den Kantonen angewiesen."</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In einem "NZZ"-Interview vom 1. April 2004 wird Herr Bundesrat Merz wie folgt zitiert: "Es gilt ja als unbestritten, dass etwa der Kanton Wallis für seine ausgeprägten Fähigkeiten, zu jammern und Subventionen abzuholen, bekannt ist."</p><p>Eine solche Aussage stellt eine Abqualifizierung eines einzelnen Kantons dar. Einem Kanton wird damit vorgeworfen, er jammere mehr als die anderen Kantone und dass alle anderen Kantone viel zurückhaltender Bundessubventionen abholen würden.</p><p>Die Standesvertreter des Kantons Wallis sind der festen Überzeugung, dass eine solche Behauptung weder sachlich richtig noch bundesstaatlich angezeigt ist. Sie ersuchen deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Aussage von Herrn Bundesrat Merz?</p><p>2. Wenn er diese Aussage teilt, auf welche kantonsvergleichenden Sachverhaltsfeststellungen stützt er sich?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass derartige negative Qualifikationen eines einzelnen Gliedstaates durch ein Mitglied der Zentralregierung für das bundesstaatliche Verhältnis förderlich sind?</p>
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