Revision des Betäubungsmittelgesetzes
- ShortId
-
04.3376
- Id
-
20043376
- Updated
-
28.07.2023 10:08
- Language
-
de
- Title
-
Revision des Betäubungsmittelgesetzes
- AdditionalIndexing
-
2841;Drogenentzug;Suchtprävention;Betäubungsmittel;Drogenpolitik;weiche Droge;Gesetz
- 1
-
- L06K010102010201, Betäubungsmittel
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K01050504, Drogenpolitik
- L07K01010201020102, weiche Droge
- L05K0105050401, Drogenentzug
- L06K010505070201, Suchtprävention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 14. Juni 2004 hat der Nationalrat zum zweiten Mal beschlossen, auf das BetmG nicht einzutreten. Um in einigen Punkten Klarheit zu schaffen und gewisse Stossrichtungen neu zu definieren, ist es sinnvoll, das BetmG einer Revision zu unterziehen.</p><p>Der Vorschlag des Bundesrates, der am 14. Juni 2004 im Nationalrat scheiterte, ging nach Ansicht des Nationalrates von einer allgemein falschen Stossrichtung und der Legalisierung des Cannabis aus. Ebenso wurden die heutige Drogenpolitik und die fehlenden Informationen kritisiert. </p><p>Vorgängig zu einer erneuten Revision müssen die Grundlagen betreffend die Gefährlichkeit des Cannabiskonsums umfassend dargestellt werden. Auch die mögliche Entwicklung der Drogen, auf die das Gesetz eine Antwort haben muss, ist darzustellen. Es ist auch bekannt, dass die Präventionsmassnahmen, z. B. was die Bereiche Alkohol und Nikotin anbelangt, aber generell auch der Jugendschutz, heute kaum Wirkung zeigen. Eine gute Prävention ist keinesfalls gesichert. Letztlich ist die Wirksamkeit aller (abstinenzorientierter) Therapien darzustellen. </p><p>In Kenntnis dieser Grundlagen ist das Gesetz zu revidieren, wobei die 4-Säulen-Politik durchaus verankert werden kann. Die einzelnen Säulen sind gegenüber der heutigen Praxis jedoch anders zu gewichten.</p><p>In der Prävention ist vorerst deren Wirksamkeit zu klären. Es geht nicht, dass Prävention verkündet wird, diese aber letztlich unwirksam ist, wie dies die Beispiele in den Bereichen Alkohol und Nikotin leider zeigen. Die Säule Prävention kann durchaus eine starke Stellung einnehmen, nur muss die Prävention dann auch wirklich greifen.</p><p>Die Säule Schadenminderung ist dahin gehend zu überprüfen, dass nicht Personen unnötig in der Sucht belassen werden und alle nur erdenklichen Einrichtungen vorfinden, um ihre Sucht zu befriedigen. Die Säule Schadenminderung muss viel enger mit der Säule Therapie vernetzt werden. Die Heroinverschreibung gehört in diese Säule und nicht zur Therapie. Weiter gehende Abgaben von Betäubungsmitteln an Süchtige sollen grundsätzlich nicht möglich sein. Die Heroinabgabe soll die einzige diesbezügliche Massnahme und auf Heroinsüchtige beschränkt bleiben. Kokain und weitere Drogen abzugeben macht keinen Sinn. Letztlich sind auch die sehr zahlreichen Patientinnen und Patienten in der Methadonabgabe zu überprüfen, ein Bereich, von dem kaum gesprochen wird.</p><p>Die Säule Therapie ist zu verstärken und, wie der Name sagt, in Richtung Ausstieg aus den Drogen zu konzipieren. Mit der Einführung und Ausweitung der Heroinabgaben und aus anderen Gründen sind die (abstinenzorientierten) Therapien zum Teil in grosse Schwierigkeiten geraten. Es geht darum, diesen Therapien wieder ein grösseres Gewicht zu geben. Die Heroinabgabe ist nicht als Therapie, sondern als Schadenminderungsmassnahme einzustufen. Die Säulen Therapie und Schadenminderung sind eng zu vernetzen.</p><p>Die Säule Repression ist in Bezug auf die Strafmasse zu verstärken. Der bekannte Bundesgerichtsentscheid, der den leichten vom schweren Fall punkto Betäubungsmitteldelikte (Handel, Verkauf, Export usw.) abgrenzt, ist durch die Erhöhung der Strafmasse bzw. weitere Änderungen zu korrigieren. Heute urteilen die Gerichte zu large, was dazu geführt hat, dass vor allem die weichen Drogen in weiten Kreisen als erlaubt angesehen werden. An sich wären die Strafmasse im jetzigen Gesetz genügend, aber die Gerichte urteilen, nicht zuletzt aufgrund des erwähnten Bundesgerichtsurteils und wohl auch der Politik, am unteren Ende der Skala. Handel, Verkauf, Export, Import usw. sind viel strenger, mit Geldstrafen und Gefängnis/Zuchthaus, zu bestrafen. Die Gerichte müssen via Gesetzgebung zu strengeren Strafen veranlasst werden. Darunter fallen selbstverständlich auch die strafbaren Handlungen im Cannabisbereich. Im Konsumbereich ist zudem die Massnahme der fürsorgerischen Freiheitsentziehung vermehrt im Sinne des Ziels des Ausstiegs aus den Drogen einzusetzen.</p><p>Das Gesetz ist letztlich auf die internationalen Gegebenheiten abzustimmen. Die Schweiz ist keine Insel und darf auch keine sein. Vor allem sind die Vorschriften in den Staaten der EU zu beachten. Nur im Gleichschritt mit dem Ausland, vor allem mit den an die Schweiz angrenzenden Staaten, ist eine vernetzte Drogenpolitik erfolgreich.</p>
- <p>In den Jahren 2003 und 2004 hat der Nationalrat zweimal entschieden, nicht auf die Vorlage zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten, und hat diesem Verfahren somit ein Ende gesetzt.</p><p>Seither wurden mehrere Anträge - verschiedene parlamentarische Vorstösse, eine Volksinitiative - eingereicht oder sind in Bearbeitung. Sie sind widersprüchlich, und es lässt sich keine klare Richtung für eine eventuelle neue Revision des Gesetzes festlegen. Angesichts dieser Ausgangslage wünscht der Bundesrat eine vertiefte Prüfung der aktuellen politischen Lage vorzunehmen, bevor er weitere Schritte unternimmt. Viele der vom Motionär aufgeworfenen Forderungen verstossen allerdings gegen politisch und gesellschaftlich breit abgestützte drogenpolitische Grundsätze, die sich in der Praxis seit längerem bewährt haben. Es sind dies insbesondere: die 4-Säulen-Politik, die heroingestützte Behandlung als Therapieform, die konsequente Anwendung von Präventionsmassnahmen - insbesondere bei Jugendlichen - sowie die kontinuierliche Beschaffung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Der Bundesrat hält an seinen Grundsätzen bei der Weiterführung seiner Aktivitäten im Bereich der Suchtprävention fest.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) vorzulegen. Das Gesetz soll wie folgt revidiert werden:</p><p>1. Das Verbot für Cannabiskonsum, -handel, -anbau usw. wird klar verankert.</p><p>2. Die Strafen bei Cannabiskonsum werden in Bezug auf die Effizienz der Verfahren und die Wirksamkeit angepasst (z. B. progressive Bussen vor Verzeigung).</p><p>3. die 4-Säulen-Politik wird verankert mit folgenden Stossrichtungen:</p><p>- die Strafmasse für Drogenhandel, -anbau, -export, -import usw. (inklusive Cannabis) werden stark erhöht;</p><p>- die Heroinabgabe wird als Schadenminderungsmassnahme und nicht als Therapie definiert. Sie bleibt grundsätzlich die einzige Betäubungsmittelabgabe, nur für heroinabhängige Personen bestimmt und für die Patienten zeitlich limitiert;</p><p>- abstinenzorientierte Therapien stehen im Vordergrund;</p><p>- Prävention wird erfolgversprechend durchgeführt;</p><p>- das Gesetz ist auf die internationalen (rechtlichen) Bestimmungen, insbesondere auf diejenigen in den europäischen Staaten bzw. in den Nachbarländern, abzustimmen.</p><p>Vorgängig zur Revision des BetmG überprüft der Bundesrat nach neuesten (wissenschaftlichen) Erkenntnissen und von neutraler Stelle die Grundlagen, insbesondere:</p><p>- die Gefährlichkeit des Cannabiskonsums;</p><p>- die mögliche Entwicklung der Drogen (Designerdrogen usw.);</p><p>- die Wirksamkeit von Präventionsmassnahmen und Jugendschutz;</p><p>- die Wirksamkeit verschiedener Therapiemassnahmen, insbesondere bezüglich Ausstieg aus den Drogen,</p><p>und erstattet Bericht.</p>
- Revision des Betäubungsmittelgesetzes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 14. Juni 2004 hat der Nationalrat zum zweiten Mal beschlossen, auf das BetmG nicht einzutreten. Um in einigen Punkten Klarheit zu schaffen und gewisse Stossrichtungen neu zu definieren, ist es sinnvoll, das BetmG einer Revision zu unterziehen.</p><p>Der Vorschlag des Bundesrates, der am 14. Juni 2004 im Nationalrat scheiterte, ging nach Ansicht des Nationalrates von einer allgemein falschen Stossrichtung und der Legalisierung des Cannabis aus. Ebenso wurden die heutige Drogenpolitik und die fehlenden Informationen kritisiert. </p><p>Vorgängig zu einer erneuten Revision müssen die Grundlagen betreffend die Gefährlichkeit des Cannabiskonsums umfassend dargestellt werden. Auch die mögliche Entwicklung der Drogen, auf die das Gesetz eine Antwort haben muss, ist darzustellen. Es ist auch bekannt, dass die Präventionsmassnahmen, z. B. was die Bereiche Alkohol und Nikotin anbelangt, aber generell auch der Jugendschutz, heute kaum Wirkung zeigen. Eine gute Prävention ist keinesfalls gesichert. Letztlich ist die Wirksamkeit aller (abstinenzorientierter) Therapien darzustellen. </p><p>In Kenntnis dieser Grundlagen ist das Gesetz zu revidieren, wobei die 4-Säulen-Politik durchaus verankert werden kann. Die einzelnen Säulen sind gegenüber der heutigen Praxis jedoch anders zu gewichten.</p><p>In der Prävention ist vorerst deren Wirksamkeit zu klären. Es geht nicht, dass Prävention verkündet wird, diese aber letztlich unwirksam ist, wie dies die Beispiele in den Bereichen Alkohol und Nikotin leider zeigen. Die Säule Prävention kann durchaus eine starke Stellung einnehmen, nur muss die Prävention dann auch wirklich greifen.</p><p>Die Säule Schadenminderung ist dahin gehend zu überprüfen, dass nicht Personen unnötig in der Sucht belassen werden und alle nur erdenklichen Einrichtungen vorfinden, um ihre Sucht zu befriedigen. Die Säule Schadenminderung muss viel enger mit der Säule Therapie vernetzt werden. Die Heroinverschreibung gehört in diese Säule und nicht zur Therapie. Weiter gehende Abgaben von Betäubungsmitteln an Süchtige sollen grundsätzlich nicht möglich sein. Die Heroinabgabe soll die einzige diesbezügliche Massnahme und auf Heroinsüchtige beschränkt bleiben. Kokain und weitere Drogen abzugeben macht keinen Sinn. Letztlich sind auch die sehr zahlreichen Patientinnen und Patienten in der Methadonabgabe zu überprüfen, ein Bereich, von dem kaum gesprochen wird.</p><p>Die Säule Therapie ist zu verstärken und, wie der Name sagt, in Richtung Ausstieg aus den Drogen zu konzipieren. Mit der Einführung und Ausweitung der Heroinabgaben und aus anderen Gründen sind die (abstinenzorientierten) Therapien zum Teil in grosse Schwierigkeiten geraten. Es geht darum, diesen Therapien wieder ein grösseres Gewicht zu geben. Die Heroinabgabe ist nicht als Therapie, sondern als Schadenminderungsmassnahme einzustufen. Die Säulen Therapie und Schadenminderung sind eng zu vernetzen.</p><p>Die Säule Repression ist in Bezug auf die Strafmasse zu verstärken. Der bekannte Bundesgerichtsentscheid, der den leichten vom schweren Fall punkto Betäubungsmitteldelikte (Handel, Verkauf, Export usw.) abgrenzt, ist durch die Erhöhung der Strafmasse bzw. weitere Änderungen zu korrigieren. Heute urteilen die Gerichte zu large, was dazu geführt hat, dass vor allem die weichen Drogen in weiten Kreisen als erlaubt angesehen werden. An sich wären die Strafmasse im jetzigen Gesetz genügend, aber die Gerichte urteilen, nicht zuletzt aufgrund des erwähnten Bundesgerichtsurteils und wohl auch der Politik, am unteren Ende der Skala. Handel, Verkauf, Export, Import usw. sind viel strenger, mit Geldstrafen und Gefängnis/Zuchthaus, zu bestrafen. Die Gerichte müssen via Gesetzgebung zu strengeren Strafen veranlasst werden. Darunter fallen selbstverständlich auch die strafbaren Handlungen im Cannabisbereich. Im Konsumbereich ist zudem die Massnahme der fürsorgerischen Freiheitsentziehung vermehrt im Sinne des Ziels des Ausstiegs aus den Drogen einzusetzen.</p><p>Das Gesetz ist letztlich auf die internationalen Gegebenheiten abzustimmen. Die Schweiz ist keine Insel und darf auch keine sein. Vor allem sind die Vorschriften in den Staaten der EU zu beachten. Nur im Gleichschritt mit dem Ausland, vor allem mit den an die Schweiz angrenzenden Staaten, ist eine vernetzte Drogenpolitik erfolgreich.</p>
- <p>In den Jahren 2003 und 2004 hat der Nationalrat zweimal entschieden, nicht auf die Vorlage zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten, und hat diesem Verfahren somit ein Ende gesetzt.</p><p>Seither wurden mehrere Anträge - verschiedene parlamentarische Vorstösse, eine Volksinitiative - eingereicht oder sind in Bearbeitung. Sie sind widersprüchlich, und es lässt sich keine klare Richtung für eine eventuelle neue Revision des Gesetzes festlegen. Angesichts dieser Ausgangslage wünscht der Bundesrat eine vertiefte Prüfung der aktuellen politischen Lage vorzunehmen, bevor er weitere Schritte unternimmt. Viele der vom Motionär aufgeworfenen Forderungen verstossen allerdings gegen politisch und gesellschaftlich breit abgestützte drogenpolitische Grundsätze, die sich in der Praxis seit längerem bewährt haben. Es sind dies insbesondere: die 4-Säulen-Politik, die heroingestützte Behandlung als Therapieform, die konsequente Anwendung von Präventionsmassnahmen - insbesondere bei Jugendlichen - sowie die kontinuierliche Beschaffung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Der Bundesrat hält an seinen Grundsätzen bei der Weiterführung seiner Aktivitäten im Bereich der Suchtprävention fest.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) vorzulegen. Das Gesetz soll wie folgt revidiert werden:</p><p>1. Das Verbot für Cannabiskonsum, -handel, -anbau usw. wird klar verankert.</p><p>2. Die Strafen bei Cannabiskonsum werden in Bezug auf die Effizienz der Verfahren und die Wirksamkeit angepasst (z. B. progressive Bussen vor Verzeigung).</p><p>3. die 4-Säulen-Politik wird verankert mit folgenden Stossrichtungen:</p><p>- die Strafmasse für Drogenhandel, -anbau, -export, -import usw. (inklusive Cannabis) werden stark erhöht;</p><p>- die Heroinabgabe wird als Schadenminderungsmassnahme und nicht als Therapie definiert. Sie bleibt grundsätzlich die einzige Betäubungsmittelabgabe, nur für heroinabhängige Personen bestimmt und für die Patienten zeitlich limitiert;</p><p>- abstinenzorientierte Therapien stehen im Vordergrund;</p><p>- Prävention wird erfolgversprechend durchgeführt;</p><p>- das Gesetz ist auf die internationalen (rechtlichen) Bestimmungen, insbesondere auf diejenigen in den europäischen Staaten bzw. in den Nachbarländern, abzustimmen.</p><p>Vorgängig zur Revision des BetmG überprüft der Bundesrat nach neuesten (wissenschaftlichen) Erkenntnissen und von neutraler Stelle die Grundlagen, insbesondere:</p><p>- die Gefährlichkeit des Cannabiskonsums;</p><p>- die mögliche Entwicklung der Drogen (Designerdrogen usw.);</p><p>- die Wirksamkeit von Präventionsmassnahmen und Jugendschutz;</p><p>- die Wirksamkeit verschiedener Therapiemassnahmen, insbesondere bezüglich Ausstieg aus den Drogen,</p><p>und erstattet Bericht.</p>
- Revision des Betäubungsmittelgesetzes
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