Cassis-de-Dijon-Prinzip

ShortId
04.3390
Id
20043390
Updated
24.06.2025 23:59
Language
de
Title
Cassis-de-Dijon-Prinzip
AdditionalIndexing
15;Klein- und mittleres Unternehmen;Höchstpreis;Europäischer Wirtschaftsraum;Einfuhrpolitik;Parallelimport;Norm;Elektrohaushaltsgerät;Angleichung der Normen;Wettbewerbsfähigkeit;Preisspanne;Grenzgebiet
1
  • L04K11050405, Höchstpreis
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
  • L06K070102030302, Parallelimport
  • L05K0705060202, Elektrohaushaltsgerät
  • L05K0706010201, Norm
  • L04K11050411, Preisspanne
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L03K090205, Europäischer Wirtschaftsraum
  • L06K070601020101, Angleichung der Normen
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist ein Hochpreisland. Nachweislich bezahlen wir für zahlreiche Produkte gegenüber den angrenzenden Nachbarländern im Schnitt 20 Prozent höhere Preise. Das ist schlecht für uns Konsumentinnen und Konsumenten, schwächt aber auch die Konkurrenzfähigkeit der KMU. Jedes Jahr kaufen Schweizerinnen und Schweizer im angrenzenden Deutschland für mehrere Miliarden alleine Lebensmittel, die somit unseren Produzenten entgehen und unseren Markt schwächen.</p><p>Mit der Einführung des Kartellgesetzes wurde eine gute Grundlage gegen Wettbewerbsverzerrungen, Kartelle und Preisabsprachen geschaffen. Die Frage ist, wie sich dieses Gesetz auswirkt und was für weitere Massnahmen nötig sind, um die Preise zu reduzieren.</p><p>Gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip darf ein Produkt, wenn es in einem Land der EU zugelassen ist, auch in den anderen Ländern importiert werden und das ohne weitere Handicaps. Ausgenommen davon ist der Bereich, welcher vom Patentschutz betroffen ist.</p><p>Die Weko hat in einer Studie publiziert, dass lediglich 25 Prozent des Warenkorbs von Parallelimporten tangiert ist. Bei einem grossen Teil der restlichen 75 Prozent verunmöglichen staatliche Vorschriften Parallelimport. So etwa schweizerische Normen für Haushaltgeräte wie Kühlschränke usw., die gegenüber der EU andere Standards aufweisen.</p><p>Ein in Deutschland gekaufter Kühlschrank, selbst wenn der Hersteller schweizerischer Provenienz ist, weist andere Masse auf und passt nicht in eine Standard-Schweizer-Küche.</p><p>Oder der Gesetzgeber verlangt auf dem Produkt die Adresse des schweizerischen Firmenvertreters. Oder wir verlangen Beipackzettel in den drei Landessprachen. Oder es bestehen besondere Zollvorschriften usw. Die Probleme wurden kürzlich auch publik durch die Grossverteiler, die sich beklagen, ihre Preise aufgrund der erwähnten Bestimmungen nicht senken zu können, selbst wenn sie wollten.</p><p>Der kleinste Preis ist nicht alles und nicht immer anzustreben. Und für Schweizer Qualität darf man auch einen höheren Preis bezahlen. Massive Preisunterschiede hingegen bei ein und demselben Produkt sind schwer nachvollziehbar. Und den Import von Waren künstlich zu verteuern mit Vorschriften, deren Nutzen nicht ersichtlich ist, schadet letztlich der Volkswirtschaft.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit Massnahmen zu prüfen, die der "Hochpreisinsel Schweiz" entgegenwirken könnten. Aufgrund des 1995 erlassenen Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse und des 1999 abgeschlossenen bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen sind die Bestrebungen zur Harmonisierung von technischen Vorschriften mit entsprechendem Recht der EG bzw. zur gegenseitigen Anerkennung von Prüfungen, Inspektionen und Zertifizierungen bereits sehr weit fortgeschritten. Der allfällige Anwendungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips und dessen potenzieller Beitrag an Preissenkungen sind dementsprechend begrenzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:</p><p>1. Was würde die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips bedeuten für die Schweizer Preise, den hiesigen Markt und wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen auf die Konsumenten und KMU?</p><p>2. Müsste die Einführung des Prinzips einseitig oder gegenseitig sein mit der EU?</p><p>3. Wie beurteilt er die gegenüber der EU unterschiedlichen Standards und Normen etwa bei Kühlschränken bzw. Küchenmöbeln?</p>
  • Cassis-de-Dijon-Prinzip
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist ein Hochpreisland. Nachweislich bezahlen wir für zahlreiche Produkte gegenüber den angrenzenden Nachbarländern im Schnitt 20 Prozent höhere Preise. Das ist schlecht für uns Konsumentinnen und Konsumenten, schwächt aber auch die Konkurrenzfähigkeit der KMU. Jedes Jahr kaufen Schweizerinnen und Schweizer im angrenzenden Deutschland für mehrere Miliarden alleine Lebensmittel, die somit unseren Produzenten entgehen und unseren Markt schwächen.</p><p>Mit der Einführung des Kartellgesetzes wurde eine gute Grundlage gegen Wettbewerbsverzerrungen, Kartelle und Preisabsprachen geschaffen. Die Frage ist, wie sich dieses Gesetz auswirkt und was für weitere Massnahmen nötig sind, um die Preise zu reduzieren.</p><p>Gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip darf ein Produkt, wenn es in einem Land der EU zugelassen ist, auch in den anderen Ländern importiert werden und das ohne weitere Handicaps. Ausgenommen davon ist der Bereich, welcher vom Patentschutz betroffen ist.</p><p>Die Weko hat in einer Studie publiziert, dass lediglich 25 Prozent des Warenkorbs von Parallelimporten tangiert ist. Bei einem grossen Teil der restlichen 75 Prozent verunmöglichen staatliche Vorschriften Parallelimport. So etwa schweizerische Normen für Haushaltgeräte wie Kühlschränke usw., die gegenüber der EU andere Standards aufweisen.</p><p>Ein in Deutschland gekaufter Kühlschrank, selbst wenn der Hersteller schweizerischer Provenienz ist, weist andere Masse auf und passt nicht in eine Standard-Schweizer-Küche.</p><p>Oder der Gesetzgeber verlangt auf dem Produkt die Adresse des schweizerischen Firmenvertreters. Oder wir verlangen Beipackzettel in den drei Landessprachen. Oder es bestehen besondere Zollvorschriften usw. Die Probleme wurden kürzlich auch publik durch die Grossverteiler, die sich beklagen, ihre Preise aufgrund der erwähnten Bestimmungen nicht senken zu können, selbst wenn sie wollten.</p><p>Der kleinste Preis ist nicht alles und nicht immer anzustreben. Und für Schweizer Qualität darf man auch einen höheren Preis bezahlen. Massive Preisunterschiede hingegen bei ein und demselben Produkt sind schwer nachvollziehbar. Und den Import von Waren künstlich zu verteuern mit Vorschriften, deren Nutzen nicht ersichtlich ist, schadet letztlich der Volkswirtschaft.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit Massnahmen zu prüfen, die der "Hochpreisinsel Schweiz" entgegenwirken könnten. Aufgrund des 1995 erlassenen Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse und des 1999 abgeschlossenen bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen sind die Bestrebungen zur Harmonisierung von technischen Vorschriften mit entsprechendem Recht der EG bzw. zur gegenseitigen Anerkennung von Prüfungen, Inspektionen und Zertifizierungen bereits sehr weit fortgeschritten. Der allfällige Anwendungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips und dessen potenzieller Beitrag an Preissenkungen sind dementsprechend begrenzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:</p><p>1. Was würde die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips bedeuten für die Schweizer Preise, den hiesigen Markt und wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen auf die Konsumenten und KMU?</p><p>2. Müsste die Einführung des Prinzips einseitig oder gegenseitig sein mit der EU?</p><p>3. Wie beurteilt er die gegenüber der EU unterschiedlichen Standards und Normen etwa bei Kühlschränken bzw. Küchenmöbeln?</p>
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