Imes. Wo bleibt die Untersuchung?
- ShortId
-
04.3395
- Id
-
20043395
- Updated
-
27.07.2023 19:29
- Language
-
de
- Title
-
Imes. Wo bleibt die Untersuchung?
- AdditionalIndexing
-
04;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Lohn;Personalverwaltung;Arbeitnehmerschutz;Ausländer/in;Einwanderung;Auswanderung;Bundesamt für Ausländerfragen;Fremdarbeiter/in;Arbeitsbedingungen;Bundesamt für Flüchtlinge
- 1
-
- L05K0804040102, Bundesamt für Flüchtlinge
- L05K0804040101, Bundesamt für Ausländerfragen
- L04K01080303, Einwanderung
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L05K0702010103, Lohn
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L04K05060102, Ausländer/in
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- L04K01080301, Auswanderung
- L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Interpellant erinnert mit diesem Vorstoss an seine Intervention vom Vormonat und legt weitere Informationen vor, welche angebliche Missstände im Amt belegen sollen.</p><p>Der Fall eines langjährigen Mitarbeiters einer anderen Diensteinheit, der gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer, und nicht gegen das Arbeitsgesetz, verstossen hatte, war vor acht Jahren in einem kantonalen Verfahren als leichter Fall mit einer geringfügigen Busse belegt worden. Die damalige Direktion hatte in der Folge aufgrund des lediglich leichten Verschuldens auf eine zusätzliche, disziplinarische Sanktion verzichtet.</p><p>Auch was den Vorwurf bezüglich der Lohneinstufungen im Amt anbelangt, besitzt der Interpellant offensichtlich unvollständige bzw. falsche Informationen. Im Zuge einer Reorganisation des Amtes wurden in einer ersten Runde die Lohnklassen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab Lohnklasse 28 und höher, welche von der überdepartementalen Koordinationskommission für die Einreihung höherer Funktionen zu beurteilen sind, überprüft und teilweise angepasst. Ziel dieser Massnahme war die Angleichung von Lohnklassen bei vergleichbarer Arbeit, nachdem verschiedene Einheiten aus anderen Bundesdiensten mit unterschiedlicher Aufgabe und Einstufung dem Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (Imes) zugeteilt worden sind. Für die Überprüfung und Angleichung der übrigen Lohnklassen - übrigens beträgt der vom Interpellanten erwähnte Einreihungsunterschied eine und nicht zwei Lohnklassen - musste zuerst das Ergebnis der höheren Einreihungen abgewartet werden, da diese die weiteren Einstufungen direkt beeinflussen. Diese zweite Runde war auf Frühjahr 2004 geplant, wurde dann aber infolge des Entscheides über die Zusammenlegung des Imes mit dem BFF zurückgestellt, da im Anschluss an diese Zusammenlegung ohnehin eine beide Ämter umfassende Überprüfung der Einreihungen erfolgen muss.</p><p>Auch der Vorwurf betreffend angeblich das Vergaberecht missachtende Aufträge an Consultantbetriebe entbehrt jeder Grundlage; ebenso konnten keine Doppelbezüge von Reisespesen von Mitarbeitern festgestellt werden.</p><p>Die Tatsache, dass auch die dem Interpellanten neu zugetragenen Informationen teilweise ungenau, falsch oder gar tatsachenwidrig sind, nähren die Vermutung, dass sie in unlauterer Absicht erfolgt sind und bestärken den Bundesrat in seiner bereits in der Antwort zur Interpellation Kohler 04.3211 vom 3. Mai dargelegten Auffassung, dass kein Anlass für eine Untersuchung besteht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 3. Mai 2004 habe ich, aufgrund der Krise, von der einige im Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (Imes) betroffen sind, den Bundesrat und insbesondere Herrn Bundesrat Blocher, den Vorsteher des für das Imes verantwortlichen Departementes, aufgefordert, schnell eine Untersuchung einzuleiten über die Entlassung der drei Westschweizer Mitarbeiterinnen der Abteilung Arbeitsmarkt und Auswanderung, um die schweren Missstände in dieser Abteilung aufzudecken.</p><p>Bis heute wurde keine Untersuchung eingeleitet.</p><p>Da der Bundesrat offenbar keine Eile hat, im Imes und insbesondere in der Abteilung Arbeitsmarkt und Auswanderung Ordnung zu schaffen, erlaube ich mir, ihn darauf hinzuweisen, dass eine Untersuchung immer noch dringlich ist, und dass in dieser Untersuchung ehemalige und gegenwärtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehört werden sollten.</p><p>Ich weise den Bundesrat darauf hin, dass nach meinen Kenntnissen wirklich Gefahr im Verzug ist, scheinen mir doch einige Punkte so schwerwiegend zu sein, dass eine sorgfältige Prüfung der Geschäftsführung dieser Abteilung des Imes notwendig ist.</p><p>Ohne den Ergebnissen der Prüfung vorgreifen zu wollen, halte ich fest, dass:</p><p>- beim Abschluss von Verträgen mit Beratungsfirmen geltendes Recht und Weisungen zum öffentlichen Beschaffungswesen verletzt wurden;</p><p>- eine Person immer noch vom Bund angestellt ist, obwohl sie in gravierender Weise gegen das Arbeitsrecht verstossen hat (Schwarzarbeit);</p><p>- eine Neueinstufung in höhere Lohnklassen nur bei einigen Personen erfolgte, obwohl sie für das ganze Amt hätte erfolgen müssen und damit die Personen der betroffenen Abteilung durchschnittlich zwei Lohnklassen höher eingestuft sind als die anderen Angestellten des Imes;</p><p>- gewisse Angestellte Entschädigungen und Spesenrückerstattungen doppelt erhalten haben, insbesondere im Zusammenhang mit Auslandreisen.</p><p>Und die Liste ist nicht vollständig ....</p><p>Wünscht der Bundesrat, dass das Parlament die Untersuchungen in der Bundesverwaltung führt?</p><p>Mit welchen wirksamen Kontrollen können solche Vorkommnisse bekämpft werden?</p><p>Schliesslich möchte ich betonen, dass sämtliche Angestellten, auch die, welche das Amt und die betroffene Abteilung verlassen haben, wünschen, dass die Art und Weise der Sektionsführung offen gelegt wird.</p>
- Imes. Wo bleibt die Untersuchung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Interpellant erinnert mit diesem Vorstoss an seine Intervention vom Vormonat und legt weitere Informationen vor, welche angebliche Missstände im Amt belegen sollen.</p><p>Der Fall eines langjährigen Mitarbeiters einer anderen Diensteinheit, der gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer, und nicht gegen das Arbeitsgesetz, verstossen hatte, war vor acht Jahren in einem kantonalen Verfahren als leichter Fall mit einer geringfügigen Busse belegt worden. Die damalige Direktion hatte in der Folge aufgrund des lediglich leichten Verschuldens auf eine zusätzliche, disziplinarische Sanktion verzichtet.</p><p>Auch was den Vorwurf bezüglich der Lohneinstufungen im Amt anbelangt, besitzt der Interpellant offensichtlich unvollständige bzw. falsche Informationen. Im Zuge einer Reorganisation des Amtes wurden in einer ersten Runde die Lohnklassen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab Lohnklasse 28 und höher, welche von der überdepartementalen Koordinationskommission für die Einreihung höherer Funktionen zu beurteilen sind, überprüft und teilweise angepasst. Ziel dieser Massnahme war die Angleichung von Lohnklassen bei vergleichbarer Arbeit, nachdem verschiedene Einheiten aus anderen Bundesdiensten mit unterschiedlicher Aufgabe und Einstufung dem Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (Imes) zugeteilt worden sind. Für die Überprüfung und Angleichung der übrigen Lohnklassen - übrigens beträgt der vom Interpellanten erwähnte Einreihungsunterschied eine und nicht zwei Lohnklassen - musste zuerst das Ergebnis der höheren Einreihungen abgewartet werden, da diese die weiteren Einstufungen direkt beeinflussen. Diese zweite Runde war auf Frühjahr 2004 geplant, wurde dann aber infolge des Entscheides über die Zusammenlegung des Imes mit dem BFF zurückgestellt, da im Anschluss an diese Zusammenlegung ohnehin eine beide Ämter umfassende Überprüfung der Einreihungen erfolgen muss.</p><p>Auch der Vorwurf betreffend angeblich das Vergaberecht missachtende Aufträge an Consultantbetriebe entbehrt jeder Grundlage; ebenso konnten keine Doppelbezüge von Reisespesen von Mitarbeitern festgestellt werden.</p><p>Die Tatsache, dass auch die dem Interpellanten neu zugetragenen Informationen teilweise ungenau, falsch oder gar tatsachenwidrig sind, nähren die Vermutung, dass sie in unlauterer Absicht erfolgt sind und bestärken den Bundesrat in seiner bereits in der Antwort zur Interpellation Kohler 04.3211 vom 3. Mai dargelegten Auffassung, dass kein Anlass für eine Untersuchung besteht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 3. Mai 2004 habe ich, aufgrund der Krise, von der einige im Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (Imes) betroffen sind, den Bundesrat und insbesondere Herrn Bundesrat Blocher, den Vorsteher des für das Imes verantwortlichen Departementes, aufgefordert, schnell eine Untersuchung einzuleiten über die Entlassung der drei Westschweizer Mitarbeiterinnen der Abteilung Arbeitsmarkt und Auswanderung, um die schweren Missstände in dieser Abteilung aufzudecken.</p><p>Bis heute wurde keine Untersuchung eingeleitet.</p><p>Da der Bundesrat offenbar keine Eile hat, im Imes und insbesondere in der Abteilung Arbeitsmarkt und Auswanderung Ordnung zu schaffen, erlaube ich mir, ihn darauf hinzuweisen, dass eine Untersuchung immer noch dringlich ist, und dass in dieser Untersuchung ehemalige und gegenwärtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehört werden sollten.</p><p>Ich weise den Bundesrat darauf hin, dass nach meinen Kenntnissen wirklich Gefahr im Verzug ist, scheinen mir doch einige Punkte so schwerwiegend zu sein, dass eine sorgfältige Prüfung der Geschäftsführung dieser Abteilung des Imes notwendig ist.</p><p>Ohne den Ergebnissen der Prüfung vorgreifen zu wollen, halte ich fest, dass:</p><p>- beim Abschluss von Verträgen mit Beratungsfirmen geltendes Recht und Weisungen zum öffentlichen Beschaffungswesen verletzt wurden;</p><p>- eine Person immer noch vom Bund angestellt ist, obwohl sie in gravierender Weise gegen das Arbeitsrecht verstossen hat (Schwarzarbeit);</p><p>- eine Neueinstufung in höhere Lohnklassen nur bei einigen Personen erfolgte, obwohl sie für das ganze Amt hätte erfolgen müssen und damit die Personen der betroffenen Abteilung durchschnittlich zwei Lohnklassen höher eingestuft sind als die anderen Angestellten des Imes;</p><p>- gewisse Angestellte Entschädigungen und Spesenrückerstattungen doppelt erhalten haben, insbesondere im Zusammenhang mit Auslandreisen.</p><p>Und die Liste ist nicht vollständig ....</p><p>Wünscht der Bundesrat, dass das Parlament die Untersuchungen in der Bundesverwaltung führt?</p><p>Mit welchen wirksamen Kontrollen können solche Vorkommnisse bekämpft werden?</p><p>Schliesslich möchte ich betonen, dass sämtliche Angestellten, auch die, welche das Amt und die betroffene Abteilung verlassen haben, wünschen, dass die Art und Weise der Sektionsführung offen gelegt wird.</p>
- Imes. Wo bleibt die Untersuchung?
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