Obligatorische Fahrprüfung für Ausländer aus Ex-Jugoslawien
- ShortId
-
04.3410
- Id
-
20043410
- Updated
-
14.11.2025 07:06
- Language
-
de
- Title
-
Obligatorische Fahrprüfung für Ausländer aus Ex-Jugoslawien
- AdditionalIndexing
-
48;Mazedonien;Ausländer/in;Führerschein;Kosovo;Verkehrsrecht;Bosnien-Herzegowina;Jugoslawien;Sicherheit im Strassenverkehr;Serbien;Verkehrsunfall;Montenegro
- 1
-
- L04K18020401, Führerschein
- L04K05060102, Ausländer/in
- L05K0301020401, Serbien
- L05K0301020402, Montenegro
- L05K1802020302, Verkehrsunfall
- L04K03010202, Bosnien-Herzegowina
- L04K03010206, Mazedonien
- L04K03010204, Jugoslawien
- L06K030102040101, Kosovo
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L03K180204, Verkehrsrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aus Polizeiberichten aus allen Schweizer Kantonen geht hervor, dass überdurchschnittlich viele Verursacher von Raserunfällen aus dem ehemaligen Jugoslawien stammen.</p><p>Es drängt sich angesichts dieser Tatsache auf, dass in Staaten des ehemaligen Jugoslawiens ausgestellte Fahrbewilligungen in der Schweiz nicht automatisch gültig sein dürfen. Es ist vielmehr anzuordnen, dass jeder aus Ex-Jugoslawien in die Schweiz gelangte Erwachsene in der Schweiz eine Fahrschule mit anschliessender Fahrprüfung zu bestehen hat, bevor ihm eine in der Schweiz gültige Fahrbewilligung erteilt wird.</p>
- <p>Die gesamtschweizerische Unfallstatistik lässt keine Aussagen zur Nationalität oder zur Herkunft der Unfallbeteiligten zu. Aufgrund des Fahrberechtigungsregisters lässt sich feststellen, dass die grosse Mehrheit der Personen aus Ex-Jugoslawien im Alterssegment von 18 bis 25 Jahren Fahrausbildung und Führerprüfung in der Schweiz absolviert hat. Auch denjenigen, die mit ausländischen Ausweisen in die Schweiz einreisen, wird ein schweizerischer Führerausweis nur dann erteilt, wenn sie auf einer Kontrollfahrt nachweisen, dass sie die Verkehrsregeln kennen und Fahrzeuge der Kategorien, Unterkategorien oder Spezialkategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen verstehen.</p><p>Nach Artikel 150 Absatz 5 Buchstabe e VZV kann das Bundesamt für Strassen auf die Kontrollfahrt verzichten gegenüber Motorfahrzeugführern und -führerinnen aus Staaten, welche in Bezug auf Fahrausbildung und -prüfung der Schweiz entsprechende Anforderungen stellen. Alle Fahrzeugführenden aus den in der Motion erwähnten Ländern unterstehen seit Anfang der Neunzigerjare dieser Kontrollfahrt. Die Praxis zeigt zudem, dass ohne entsprechende Ausbildung und Vorbereitung durch einen Fahrlehrer oder eine Fahrlehrerin die Kontrollfahrt meist nicht bestanden wird. Die in der Motion erwähnten Forderungen sind mit dem geltenden Recht somit bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass alle in der Schweiz wohnhaften Ausländer mit Herkunft Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Mazedonien in der Schweiz eine Fahrprüfung im Anschluss an eine ordentliche Fahrschule zu bestehen haben, bevor ihnen eine Fahrbewilligung ausgehändigt wird.</p>
- Obligatorische Fahrprüfung für Ausländer aus Ex-Jugoslawien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Aus Polizeiberichten aus allen Schweizer Kantonen geht hervor, dass überdurchschnittlich viele Verursacher von Raserunfällen aus dem ehemaligen Jugoslawien stammen.</p><p>Es drängt sich angesichts dieser Tatsache auf, dass in Staaten des ehemaligen Jugoslawiens ausgestellte Fahrbewilligungen in der Schweiz nicht automatisch gültig sein dürfen. Es ist vielmehr anzuordnen, dass jeder aus Ex-Jugoslawien in die Schweiz gelangte Erwachsene in der Schweiz eine Fahrschule mit anschliessender Fahrprüfung zu bestehen hat, bevor ihm eine in der Schweiz gültige Fahrbewilligung erteilt wird.</p>
- <p>Die gesamtschweizerische Unfallstatistik lässt keine Aussagen zur Nationalität oder zur Herkunft der Unfallbeteiligten zu. Aufgrund des Fahrberechtigungsregisters lässt sich feststellen, dass die grosse Mehrheit der Personen aus Ex-Jugoslawien im Alterssegment von 18 bis 25 Jahren Fahrausbildung und Führerprüfung in der Schweiz absolviert hat. Auch denjenigen, die mit ausländischen Ausweisen in die Schweiz einreisen, wird ein schweizerischer Führerausweis nur dann erteilt, wenn sie auf einer Kontrollfahrt nachweisen, dass sie die Verkehrsregeln kennen und Fahrzeuge der Kategorien, Unterkategorien oder Spezialkategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen verstehen.</p><p>Nach Artikel 150 Absatz 5 Buchstabe e VZV kann das Bundesamt für Strassen auf die Kontrollfahrt verzichten gegenüber Motorfahrzeugführern und -führerinnen aus Staaten, welche in Bezug auf Fahrausbildung und -prüfung der Schweiz entsprechende Anforderungen stellen. Alle Fahrzeugführenden aus den in der Motion erwähnten Ländern unterstehen seit Anfang der Neunzigerjare dieser Kontrollfahrt. Die Praxis zeigt zudem, dass ohne entsprechende Ausbildung und Vorbereitung durch einen Fahrlehrer oder eine Fahrlehrerin die Kontrollfahrt meist nicht bestanden wird. Die in der Motion erwähnten Forderungen sind mit dem geltenden Recht somit bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass alle in der Schweiz wohnhaften Ausländer mit Herkunft Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Mazedonien in der Schweiz eine Fahrprüfung im Anschluss an eine ordentliche Fahrschule zu bestehen haben, bevor ihnen eine Fahrbewilligung ausgehändigt wird.</p>
- Obligatorische Fahrprüfung für Ausländer aus Ex-Jugoslawien
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