Bundesanwalt. Überprüfung der Aufsicht
- ShortId
-
04.3411
- Id
-
20043411
- Updated
-
25.06.2025 00:14
- Language
-
de
- Title
-
Bundesanwalt. Überprüfung der Aufsicht
- AdditionalIndexing
-
04;12;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Staatsanwalt/-anwältin;Kontrolle;Bundesstrafrechtspflege;Bundesanwaltschaft;Evaluation
- 1
-
- L04K08040407, Bundesanwaltschaft
- L04K05050204, Staatsanwalt/-anwältin
- L04K08020302, Evaluation
- L04K08020313, Kontrolle
- L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
- L05K0505010401, Bundesstrafrechtspflege
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Diskussionen um die Effizienz der Effizienzvorlage (Effvor) haben gezeigt, dass die heutige Regelung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (administrative Aufsicht durch den Bundesrat, Art. 14 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege; inhaltlich-fachliche Aufsicht im Rahmen von Beschwerdeverfahren durch das Bundesstrafgericht, Art. 28 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes über das Bundesstrafgericht; Oberaufsicht durch das Parlament) zu Unklarheiten führt, Lücken aufweist und deshalb nicht befriedigt. Dies namentlich auch unter Berücksichtigung der durch Effvor erweiterten Zuständigkeiten der Bundesanwaltschaft. Eine klare Aufsichtsregelung erweist sich namentlich auch im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden als wichtig.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, die verschiedenen denkbaren - auch im Ausland angewandten - Modelle der Zuordnung und Aufsicht der höchsten bundesstaatlichen Anklagebehörde aufzuzeigen und den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag für die künftige Regelung der Aufsicht zu unterbreiten.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft einer Überprüfung zu unterziehen und den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag zu unterbreiten für Rechtsgrundlagen, die eine wirksame Aufsicht über die Tätigkeit der Bundesanwaltschaft gewährleisten.</p>
- Bundesanwalt. Überprüfung der Aufsicht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Diskussionen um die Effizienz der Effizienzvorlage (Effvor) haben gezeigt, dass die heutige Regelung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (administrative Aufsicht durch den Bundesrat, Art. 14 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege; inhaltlich-fachliche Aufsicht im Rahmen von Beschwerdeverfahren durch das Bundesstrafgericht, Art. 28 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes über das Bundesstrafgericht; Oberaufsicht durch das Parlament) zu Unklarheiten führt, Lücken aufweist und deshalb nicht befriedigt. Dies namentlich auch unter Berücksichtigung der durch Effvor erweiterten Zuständigkeiten der Bundesanwaltschaft. Eine klare Aufsichtsregelung erweist sich namentlich auch im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden als wichtig.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, die verschiedenen denkbaren - auch im Ausland angewandten - Modelle der Zuordnung und Aufsicht der höchsten bundesstaatlichen Anklagebehörde aufzuzeigen und den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag für die künftige Regelung der Aufsicht zu unterbreiten.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft einer Überprüfung zu unterziehen und den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag zu unterbreiten für Rechtsgrundlagen, die eine wirksame Aufsicht über die Tätigkeit der Bundesanwaltschaft gewährleisten.</p>
- Bundesanwalt. Überprüfung der Aufsicht
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