Verkehrsmilchproduzenten. Umlagerung des Abbaus von Marktstützungen in Raufutterbeiträge

ShortId
04.3412
Id
20043412
Updated
28.07.2023 09:26
Language
de
Title
Verkehrsmilchproduzenten. Umlagerung des Abbaus von Marktstützungen in Raufutterbeiträge
AdditionalIndexing
55;landwirtschaftliche Produktionsumstellung;Milchindustrie;Lenkung der Agrarproduktion;Milchviehbetrieb;Futterbau;Milcherzeugung
1
  • L04K14010403, Lenkung der Agrarproduktion
  • L05K1401040104, landwirtschaftliche Produktionsumstellung
  • L05K1402030108, Milchindustrie
  • L05K1401010107, Futterbau
  • L05K1401050305, Milchviehbetrieb
  • L05K1401010306, Milcherzeugung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Finanzplanung ist im Bereich Landwirtschaft erneut die Milchwirtschaft besonders hart betroffen, indem sie den grössten Preisabbau innerhalb der Landwirtschaft verkraften muss. Bereits heute ist die Milchwirtschaft von den Verhandlungsergebnissen der WTO-Verhandlungen und durch die Liberalisierung des Käsemarktes in der Europäischen Union betroffen. Deshalb kann es nicht angehen, dass der Abbau bei der Marktstützung für die Sparmassnahmen herangezogen wird und somit einseitig die Verkehrsmilchproduzenten getroffen werden. Dies umso mehr, als eine an sich unbestrittene Milchkuhprämie aus wiederum finanzpolitischen Gründen als nicht realisierbar erscheint. Soll nicht einseitig die Milchwirtschaft getroffen werden, ist jeder weitere Stützungsabbau in Raufutterbeiträge für Verkehrsmilchproduzenten (kostenneutral) umzulagern.</p>
  • <p>Die Lage der Milchproduzenten wird vom Bundesrat aufmerksam verfolgt. Bisher ist im Vergleich zu anderen Produzenten, die in den vergangenen Jahren ebenfalls zu Anpassungen gezwungen waren und Opfer dafür brachten, keine Verschlechterung zu beobachten.</p><p>Die Finanzmittel für die Marktstützung, insbesondere für den Milchmarkt, wurden als Bestandteil der Zahlungsrahmen für den Zeitraum 2004 bis 2007 am 5. Juni 2003 vom Parlament festgelegt. Dieses äusserte dabei den Willen zu einem weiteren stufenweisen Abbau der Marktstützung in allen Produktionszweigen (minus 8 Prozent). Hinzu kommen die Sparmassnahmen, von denen das Agrarbudget angesichts der besorgniserregenden Finanzlage des Bundes nicht ausgenommen werden kann.</p><p>Im Bundesbeschluss vom 5. Juni 2003 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 gab das Parlament dem Bundesrat ausdrücklich die Möglichkeit, gemäss den in der WTO eingegangenen Verpflichtungen und aufgrund von Artikel 73 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) Finanzmittel von der Marktstützung zu den Direktzahlungen umzulagern.</p><p>Diese Grundlage erlaubt es dem Bundesrat, eine der Entwicklung der Lage angepasste Politik zu betreiben. Eine neue Gesetzesbestimmung scheint ihm daher nicht zweckmässig. Zudem ist es nicht möglich, bereits gekürzte, d. h. nicht mehr verfügbare Mittel der Milchmarktstützung für die Gewährung von Raufutterbeiträgen (RGVE) zu verwenden. Hingegen wird bei den effektiv in den Finanzplänen vorgesehenen Krediten eine allfällige Umlagerung von der Marktstützung zu den Direktzahlungen über RGVE-Beiträge in erster Linie den Milchproduzenten zugute kommen.</p><p>In Anbetracht der im Rahmen der Sanierung der Bundesfinanzen auferlegten allgemeinen Kreditreduktionen muss der Bundesrat über einen genügenden Spielraum verfügen, um im Interesse aller schweizerischen Landwirtinnen und Landwirte handeln zu können, insbesondere im Zusammenhang mit den laufenden WTO-Verhandlungen und den bilateralen Verträgen mit der Europäischen Union. Der Bundesrat wird dabei der Lage der Milchproduzenten besondere Beachtung schenken.</p><p>Nach Artikel 187b Absatz 7 LwG ist der Bundesrat beauftragt, dem Parlament bis 2006 einen Vorschlag für die Ausgestaltung der Milchmarktordnung und der flankierenden Massnahmen nach dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung zu unterbreiten. In diesem Bericht sollen die Fragen bezüglich Neugestaltung und Verwendung der Finanzmittel aus der Marktstützung für die Finanzierung des RGVE-Beitrages im Detail behandelt werden. Falls sich weitere strategische Änderungen bei den Direktzahlungen aufdrängen, wird der Bundesrat diese im Rahmen der geplanten Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("Agrarpolitik 2011") prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf zu einem neuen Absatz zu Artikel 73 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) vorzulegen, der besagt, dass ein Abbau von Marktstützungen gemäss den Artikeln 38 bis 41 LwG in Raufutterbeiträge für Verkehrsmilchproduzenten umzulagern ist.</p>
  • Verkehrsmilchproduzenten. Umlagerung des Abbaus von Marktstützungen in Raufutterbeiträge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Finanzplanung ist im Bereich Landwirtschaft erneut die Milchwirtschaft besonders hart betroffen, indem sie den grössten Preisabbau innerhalb der Landwirtschaft verkraften muss. Bereits heute ist die Milchwirtschaft von den Verhandlungsergebnissen der WTO-Verhandlungen und durch die Liberalisierung des Käsemarktes in der Europäischen Union betroffen. Deshalb kann es nicht angehen, dass der Abbau bei der Marktstützung für die Sparmassnahmen herangezogen wird und somit einseitig die Verkehrsmilchproduzenten getroffen werden. Dies umso mehr, als eine an sich unbestrittene Milchkuhprämie aus wiederum finanzpolitischen Gründen als nicht realisierbar erscheint. Soll nicht einseitig die Milchwirtschaft getroffen werden, ist jeder weitere Stützungsabbau in Raufutterbeiträge für Verkehrsmilchproduzenten (kostenneutral) umzulagern.</p>
    • <p>Die Lage der Milchproduzenten wird vom Bundesrat aufmerksam verfolgt. Bisher ist im Vergleich zu anderen Produzenten, die in den vergangenen Jahren ebenfalls zu Anpassungen gezwungen waren und Opfer dafür brachten, keine Verschlechterung zu beobachten.</p><p>Die Finanzmittel für die Marktstützung, insbesondere für den Milchmarkt, wurden als Bestandteil der Zahlungsrahmen für den Zeitraum 2004 bis 2007 am 5. Juni 2003 vom Parlament festgelegt. Dieses äusserte dabei den Willen zu einem weiteren stufenweisen Abbau der Marktstützung in allen Produktionszweigen (minus 8 Prozent). Hinzu kommen die Sparmassnahmen, von denen das Agrarbudget angesichts der besorgniserregenden Finanzlage des Bundes nicht ausgenommen werden kann.</p><p>Im Bundesbeschluss vom 5. Juni 2003 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 gab das Parlament dem Bundesrat ausdrücklich die Möglichkeit, gemäss den in der WTO eingegangenen Verpflichtungen und aufgrund von Artikel 73 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) Finanzmittel von der Marktstützung zu den Direktzahlungen umzulagern.</p><p>Diese Grundlage erlaubt es dem Bundesrat, eine der Entwicklung der Lage angepasste Politik zu betreiben. Eine neue Gesetzesbestimmung scheint ihm daher nicht zweckmässig. Zudem ist es nicht möglich, bereits gekürzte, d. h. nicht mehr verfügbare Mittel der Milchmarktstützung für die Gewährung von Raufutterbeiträgen (RGVE) zu verwenden. Hingegen wird bei den effektiv in den Finanzplänen vorgesehenen Krediten eine allfällige Umlagerung von der Marktstützung zu den Direktzahlungen über RGVE-Beiträge in erster Linie den Milchproduzenten zugute kommen.</p><p>In Anbetracht der im Rahmen der Sanierung der Bundesfinanzen auferlegten allgemeinen Kreditreduktionen muss der Bundesrat über einen genügenden Spielraum verfügen, um im Interesse aller schweizerischen Landwirtinnen und Landwirte handeln zu können, insbesondere im Zusammenhang mit den laufenden WTO-Verhandlungen und den bilateralen Verträgen mit der Europäischen Union. Der Bundesrat wird dabei der Lage der Milchproduzenten besondere Beachtung schenken.</p><p>Nach Artikel 187b Absatz 7 LwG ist der Bundesrat beauftragt, dem Parlament bis 2006 einen Vorschlag für die Ausgestaltung der Milchmarktordnung und der flankierenden Massnahmen nach dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung zu unterbreiten. In diesem Bericht sollen die Fragen bezüglich Neugestaltung und Verwendung der Finanzmittel aus der Marktstützung für die Finanzierung des RGVE-Beitrages im Detail behandelt werden. Falls sich weitere strategische Änderungen bei den Direktzahlungen aufdrängen, wird der Bundesrat diese im Rahmen der geplanten Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("Agrarpolitik 2011") prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf zu einem neuen Absatz zu Artikel 73 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) vorzulegen, der besagt, dass ein Abbau von Marktstützungen gemäss den Artikeln 38 bis 41 LwG in Raufutterbeiträge für Verkehrsmilchproduzenten umzulagern ist.</p>
    • Verkehrsmilchproduzenten. Umlagerung des Abbaus von Marktstützungen in Raufutterbeiträge

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