Kulturland als Lebensraum für Vogelarten
- ShortId
-
04.3415
- Id
-
20043415
- Updated
-
28.07.2023 10:42
- Language
-
de
- Title
-
Kulturland als Lebensraum für Vogelarten
- AdditionalIndexing
-
52;Bodennutzung;Monitoring;biologische Vielfalt;Lebensraum;Naturschutzgebiet;Schutz der Tierwelt
- 1
-
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L05K0603030501, Lebensraum
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L04K14010201, Bodennutzung
- L05K0802030209, Monitoring
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Anteil der naturnahen Landschaftselemente im Schweizer Mittelland ist in den vergangenen Jahrzehnten massiv zurückgegangen und nimmt weiter ab. So sind im vergangenen Jahrhundert über 90 Prozent der Auen, Feuchtgebiete und Trockenwiesen verschwunden. Viele Vogelarten des Kulturlandes, in tieferen Lagen der Schweiz gar über 50 Prozent, sind durch den Mangel an naturnahen Landschaftselementen im Fortbestand bedroht.</p><p>So weisen zwei Drittel der 127 von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach untersuchten Gebiete weniger als 7 Prozent naturnahe Landschaftselemente auf. Nur gerade ein Zehntel der untersuchten Gebiete kann als strukturreich bezeichnet werden.</p><p>Mit dem ökologischen Ausgleich wurde ein erster Schritt für eine Trendwende beim Artenschwund gemacht. Erste Erfahrungen mit diesem von allen Beteiligten positiv bewerteten Anreizsystem zeigen aber auch Schwächen auf. Angepeilt waren 65 000 Hektaren naturnaher Ausgleichsflächen. Realisiert sind bis Ende 2003 lediglich 40 000 Hektaren, wovon ein Grossteil nicht die nötige Qualität zur Steigerung der Artenvielfalt aufweist.</p><p>Minderwertige Ausgleichsflächen, die bezüglich Artenreichtum und Lebensraumvielfalt den Anforderungen nicht genügen, sollen zukünftig nicht mehr gefördert werden.</p><p>Die Artenvielfalt ist national nicht homogen verteilt, sondern unterscheidet sich regional sehr stark. Gewisse Kulturlandschaften wie das Unterengadin, Gebiete des Wallis, die Champagne genevoise, weisen national bedeutende Bestände - oft die letzten der Schweiz - von Kulturlandarten auf. Der Bund hat die Verpflichtung, diese hochgradig gefährdeten Populationen zu erhalten und zu fördern. Damit diese Populationen überlebensfähig bleiben, genügen die freiwilligen Massnahmen des ökologischen Ausgleichs inklusive der Ökoqualitätsverordnung nicht, sondern der Bund muss hier klare Prioritäten setzen und seine Verantwortung wahrnehmen. Diese traditionell extensiv genutzten Kulturlandschaften stehen heute oft unter einem starken Druck, da sie oft Grenzertragslagen umfassen. Einerseits werden die landwirtschaftlich besseren Flächen intensiviert, andererseits die Flächen von minderer Qualität (schlechte Bonität, Steillagen, abgelegen) aus der Produktion genommen.</p><p>Beide Entwicklungen haben verheerende Auswirkungen auf die vorhandene Artenvielfalt. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, welche Bauernfamilien mit der extensiven Nutzung der Kulturlandschaft erbringen, sind für die Erreichung des Wirkungsziels aus nationaler Sicht überproportional. Deshalb sind zielorientierte höhere Beiträge gerechtfertigt.</p><p>Die Wirksamkeit der Fördermassnahmen soll vom Bund regelmässig überprüft werden, und bei Nichtgenügen sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.</p><p>Zur Förderung und Erhaltung grosser, extensiv genutzter Kulturlandschaften mit einer hohen Artenvielfalt müssen Biodiversitäts-Vorranggebiete mit klaren Zielsetzungen und Massnahmen zu deren Erreichung ausgeschieden werden.</p><p>Werden Direktzahlungen vermehrt nach qualitativen Kriterien ausgeschüttet, kann das heutige System durch einen effizienten, zielorientierten Mitteleinsatz abgelöst werden, welcher zudem bessere Resultate erzeugt.</p>
- <p>Die Motion möchte die Erhaltung der Biodiversität über die angepasste Nutzung der Lebensräume in Vorranggebieten - namentlich in grossräumigen, extensiv genutzten Kulturlandschaften - sicherstellen. Sie schlägt zu diesem Zweck vor, die bedeutendsten Vorranggebiete zu inventarisieren, Zielarten zu bezeichnen und Umsetzungsinstrumente in Form von Anreizen einzuführen. Die Lebensraumentwicklung soll mit Leitartenkonzepten überwacht und Gegenstand einer Berichterstattung werden.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die inhaltliche Stossrichtung der Motion. Er ist aber der Auffassung, dass das verfolgte Ziel mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen und Instrumenten sowie einem konsequenten Vollzug erreicht werden kann.</p><p>Zu den geeigneten Instrumenten zur Sicherung der Biodiversität zählen beispielsweise die aufgrund des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; Art. 18a und 23b) erstellten Lebensrauminventare oder das nationale ökologische Netzwerk. Auch das im Aufbau begriffene Smaragd-Netzwerk, welches Schutzgebiete von europäischer Bedeutung ausscheidet, wirkt sich positiv auf die Artenvielfalt aus. Die regelmässigen Erfolgskontrollen der Bundesinventare einerseits und das Biodiversitätsmonitoring andererseits ermöglichen es, den Erfolg dieser Massnahmen zu überprüfen.</p><p>Die Schaffung weiterer Inventare stellt nach Ansicht des Bundesrates nicht den richtigen Ansatz dar, um die Biodiversität in der Schweiz langfristig zu erhalten. Erfolg verspricht vielmehr die Umsetzung einer nachhaltigen Landnutzung, wie sie eine der Multifunktionalität verpflichtete Landwirtschaftspolitik, eine moderne Waldpolitik und das NHG anstreben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- geeignete Massnahmen zur Schaffung von Biodiversitäts-Vorranggebieten mit angepassten Konzepten und Anreizsystemen zu ergreifen, um grosse, extensiv genutzte Kulturlandschaften mit ihrer typischen Arten- und Lebensraumvielfalt zu erhalten. Dazu sind in einem ersten Schritt die für die Artenvielfalt national bedeutendsten Kulturlandschaften zu bezeichnen;</p><p>- die wichtigsten zu fördernden Arten und die dazu notwendigen Massnahmen (qualitativ und quantitativ) zu bestimmen und die Umsetzung zielorientiert mit Anreizbeiträgen zu unterstützen. Insbesondere ist die Einführung von Prämien für Brutpaare von besonders gefährdeten Arten zu prüfen, welche Landwirte auf ihrem Land betreuen und dazu besondere Leistungen erbringen;</p><p>- die Lebensraumentwicklung aufgrund von Zielartenkonzepten zu überwachen. Über die Wirksamkeit der Massnahmen ist in einem Abstand von drei Jahren Bericht zu erstatten;</p><p>- bei mangelhafter Wirkung der getroffenen Massnahmen zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.</p>
- Kulturland als Lebensraum für Vogelarten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Anteil der naturnahen Landschaftselemente im Schweizer Mittelland ist in den vergangenen Jahrzehnten massiv zurückgegangen und nimmt weiter ab. So sind im vergangenen Jahrhundert über 90 Prozent der Auen, Feuchtgebiete und Trockenwiesen verschwunden. Viele Vogelarten des Kulturlandes, in tieferen Lagen der Schweiz gar über 50 Prozent, sind durch den Mangel an naturnahen Landschaftselementen im Fortbestand bedroht.</p><p>So weisen zwei Drittel der 127 von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach untersuchten Gebiete weniger als 7 Prozent naturnahe Landschaftselemente auf. Nur gerade ein Zehntel der untersuchten Gebiete kann als strukturreich bezeichnet werden.</p><p>Mit dem ökologischen Ausgleich wurde ein erster Schritt für eine Trendwende beim Artenschwund gemacht. Erste Erfahrungen mit diesem von allen Beteiligten positiv bewerteten Anreizsystem zeigen aber auch Schwächen auf. Angepeilt waren 65 000 Hektaren naturnaher Ausgleichsflächen. Realisiert sind bis Ende 2003 lediglich 40 000 Hektaren, wovon ein Grossteil nicht die nötige Qualität zur Steigerung der Artenvielfalt aufweist.</p><p>Minderwertige Ausgleichsflächen, die bezüglich Artenreichtum und Lebensraumvielfalt den Anforderungen nicht genügen, sollen zukünftig nicht mehr gefördert werden.</p><p>Die Artenvielfalt ist national nicht homogen verteilt, sondern unterscheidet sich regional sehr stark. Gewisse Kulturlandschaften wie das Unterengadin, Gebiete des Wallis, die Champagne genevoise, weisen national bedeutende Bestände - oft die letzten der Schweiz - von Kulturlandarten auf. Der Bund hat die Verpflichtung, diese hochgradig gefährdeten Populationen zu erhalten und zu fördern. Damit diese Populationen überlebensfähig bleiben, genügen die freiwilligen Massnahmen des ökologischen Ausgleichs inklusive der Ökoqualitätsverordnung nicht, sondern der Bund muss hier klare Prioritäten setzen und seine Verantwortung wahrnehmen. Diese traditionell extensiv genutzten Kulturlandschaften stehen heute oft unter einem starken Druck, da sie oft Grenzertragslagen umfassen. Einerseits werden die landwirtschaftlich besseren Flächen intensiviert, andererseits die Flächen von minderer Qualität (schlechte Bonität, Steillagen, abgelegen) aus der Produktion genommen.</p><p>Beide Entwicklungen haben verheerende Auswirkungen auf die vorhandene Artenvielfalt. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, welche Bauernfamilien mit der extensiven Nutzung der Kulturlandschaft erbringen, sind für die Erreichung des Wirkungsziels aus nationaler Sicht überproportional. Deshalb sind zielorientierte höhere Beiträge gerechtfertigt.</p><p>Die Wirksamkeit der Fördermassnahmen soll vom Bund regelmässig überprüft werden, und bei Nichtgenügen sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.</p><p>Zur Förderung und Erhaltung grosser, extensiv genutzter Kulturlandschaften mit einer hohen Artenvielfalt müssen Biodiversitäts-Vorranggebiete mit klaren Zielsetzungen und Massnahmen zu deren Erreichung ausgeschieden werden.</p><p>Werden Direktzahlungen vermehrt nach qualitativen Kriterien ausgeschüttet, kann das heutige System durch einen effizienten, zielorientierten Mitteleinsatz abgelöst werden, welcher zudem bessere Resultate erzeugt.</p>
- <p>Die Motion möchte die Erhaltung der Biodiversität über die angepasste Nutzung der Lebensräume in Vorranggebieten - namentlich in grossräumigen, extensiv genutzten Kulturlandschaften - sicherstellen. Sie schlägt zu diesem Zweck vor, die bedeutendsten Vorranggebiete zu inventarisieren, Zielarten zu bezeichnen und Umsetzungsinstrumente in Form von Anreizen einzuführen. Die Lebensraumentwicklung soll mit Leitartenkonzepten überwacht und Gegenstand einer Berichterstattung werden.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die inhaltliche Stossrichtung der Motion. Er ist aber der Auffassung, dass das verfolgte Ziel mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen und Instrumenten sowie einem konsequenten Vollzug erreicht werden kann.</p><p>Zu den geeigneten Instrumenten zur Sicherung der Biodiversität zählen beispielsweise die aufgrund des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; Art. 18a und 23b) erstellten Lebensrauminventare oder das nationale ökologische Netzwerk. Auch das im Aufbau begriffene Smaragd-Netzwerk, welches Schutzgebiete von europäischer Bedeutung ausscheidet, wirkt sich positiv auf die Artenvielfalt aus. Die regelmässigen Erfolgskontrollen der Bundesinventare einerseits und das Biodiversitätsmonitoring andererseits ermöglichen es, den Erfolg dieser Massnahmen zu überprüfen.</p><p>Die Schaffung weiterer Inventare stellt nach Ansicht des Bundesrates nicht den richtigen Ansatz dar, um die Biodiversität in der Schweiz langfristig zu erhalten. Erfolg verspricht vielmehr die Umsetzung einer nachhaltigen Landnutzung, wie sie eine der Multifunktionalität verpflichtete Landwirtschaftspolitik, eine moderne Waldpolitik und das NHG anstreben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- geeignete Massnahmen zur Schaffung von Biodiversitäts-Vorranggebieten mit angepassten Konzepten und Anreizsystemen zu ergreifen, um grosse, extensiv genutzte Kulturlandschaften mit ihrer typischen Arten- und Lebensraumvielfalt zu erhalten. Dazu sind in einem ersten Schritt die für die Artenvielfalt national bedeutendsten Kulturlandschaften zu bezeichnen;</p><p>- die wichtigsten zu fördernden Arten und die dazu notwendigen Massnahmen (qualitativ und quantitativ) zu bestimmen und die Umsetzung zielorientiert mit Anreizbeiträgen zu unterstützen. Insbesondere ist die Einführung von Prämien für Brutpaare von besonders gefährdeten Arten zu prüfen, welche Landwirte auf ihrem Land betreuen und dazu besondere Leistungen erbringen;</p><p>- die Lebensraumentwicklung aufgrund von Zielartenkonzepten zu überwachen. Über die Wirksamkeit der Massnahmen ist in einem Abstand von drei Jahren Bericht zu erstatten;</p><p>- bei mangelhafter Wirkung der getroffenen Massnahmen zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.</p>
- Kulturland als Lebensraum für Vogelarten
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