Steuerabzüge. Wer profitiert?

ShortId
04.3429
Id
20043429
Updated
28.07.2023 01:39
Language
de
Title
Steuerabzüge. Wer profitiert?
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Steuererklärung;Steuerausweichung;Vermögensumverteilung;Steuerrecht;Gesetzesevaluation
1
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L04K11070603, Steuererklärung
  • L08K0704050205020101, Vermögensumverteilung
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die verschiedenen Abzüge (Auswahl von Abzugsmöglichkeiten: Abzug für Säule 3a - mit oder ohne Pensionskasse, zweite Säule -, Zweiverdienerabzug, Kinderabzug, Versicherungsabzug, Unterstützungsabzug, Vergabungen; Berufskosten: Fahrkosten, auswärtige Verpflegung, Verpflegungskosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt, übrige Berufskosten, Berufskosten, Nebenerwerb, Kapitalleistungen aus Vorsorge - mit separater Besteuerung zu einem besonderen Tarif -; Abzüge für Wertschriftenverwaltung: u. a. Kosten für Verwahrung von Wertpapieren und andere), welche das geltende Steuerrecht zulässt, erfüllen unterschiedliche Zwecke. In erster Linie soll damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen ermittelt werden. Es gibt aber auch Abzüge, welche politische Anreize verfolgen.</p><p>Die Vielfalt von Abzugsmöglichkeiten ist der Transparenz und der Effizienz des heutigen Steuersystems nicht dienlich. Auch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen ist oft unklar und umstritten. So gelten z. B. Krankenkassenprämien-Abzüge oder auch Kinderbetreuungskosten-Abzüge grundsätzlich nicht als Sozialabzüge.</p><p>Es liegt im Interesse eines kohärenten und effizienten Steuersystems, dass der Bund die Folgen der Abzugsmöglichkeiten periodisch überprüft und darlegt. Insbesondere soll überprüft werden, ob das geltende Steuersystem den verfassungsrechtlichen Anspruch der Besteuerung gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch tatsächlich erfüllt. Die vorliegende Interpellation soll diesem Zweck dienen.</p>
  • <p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat den Auftrag übernommen, die in den Ziffern 1 und 2 der Interpellation gestellten Fragen zu beantworten. Wegen der grossen Anzahl der zu untersuchenden Steuerabzüge und der Vielfalt der gewünschten Auswertungen benötigt die Eidgenössische Steuerverwaltung jedoch ausreichend Zeit, um statistisch gesicherte Antworten auf die gestellten Fragen liefern zu können. Voraussichtlich dürften konsolidierte Ergebnisse bis Ende Jahr zur Verfügung stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Welches sind die finanziellen Dimensionen der einzelnen Abzüge, welche im Rahmen der direkten Bundessteuer getätigt werden können?</p><p>a. Wie hoch ist die durch die einzelnen Abzüge bewirkte Einkommensverminderung bei den Steuerpflichtigen (pro Abzug unterteilt nach Einkommensklassen)?</p><p>b. Wie hoch ist die durch die einzelnen Abzüge bewirkte Steuerreduktion bzw. der Einnahmeausfall beim Bund (pro Abzug unterteilt nach Einkommensklassen)?</p><p>Gewünscht ist eine Darstellung, welche einerseits die Betrachtung der einzelnen Abzüge nach ihrer Wirkung in den einzelnen Einkommensklassen zeigt und andererseits eine Gesamtsicht über alle Steuerabzüge hinweg erlaubt.</p><p>2. Kann der Bundesrat die Wirkung dieser vielen Steuerabzüge auf die Steuerprogression darstellen und wie beurteilt er diese Wirkung?</p><p>3. Falls die Eidgenössische Steuerverwaltung diese Berechnungen mangels Daten nicht machen kann: Wie könnte eine solche Untersuchung bewerkstelligt werden, und wäre der Bundesrat bereit, eine solche in Auftrag zu geben?</p>
  • Steuerabzüge. Wer profitiert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die verschiedenen Abzüge (Auswahl von Abzugsmöglichkeiten: Abzug für Säule 3a - mit oder ohne Pensionskasse, zweite Säule -, Zweiverdienerabzug, Kinderabzug, Versicherungsabzug, Unterstützungsabzug, Vergabungen; Berufskosten: Fahrkosten, auswärtige Verpflegung, Verpflegungskosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt, übrige Berufskosten, Berufskosten, Nebenerwerb, Kapitalleistungen aus Vorsorge - mit separater Besteuerung zu einem besonderen Tarif -; Abzüge für Wertschriftenverwaltung: u. a. Kosten für Verwahrung von Wertpapieren und andere), welche das geltende Steuerrecht zulässt, erfüllen unterschiedliche Zwecke. In erster Linie soll damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen ermittelt werden. Es gibt aber auch Abzüge, welche politische Anreize verfolgen.</p><p>Die Vielfalt von Abzugsmöglichkeiten ist der Transparenz und der Effizienz des heutigen Steuersystems nicht dienlich. Auch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen ist oft unklar und umstritten. So gelten z. B. Krankenkassenprämien-Abzüge oder auch Kinderbetreuungskosten-Abzüge grundsätzlich nicht als Sozialabzüge.</p><p>Es liegt im Interesse eines kohärenten und effizienten Steuersystems, dass der Bund die Folgen der Abzugsmöglichkeiten periodisch überprüft und darlegt. Insbesondere soll überprüft werden, ob das geltende Steuersystem den verfassungsrechtlichen Anspruch der Besteuerung gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch tatsächlich erfüllt. Die vorliegende Interpellation soll diesem Zweck dienen.</p>
    • <p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat den Auftrag übernommen, die in den Ziffern 1 und 2 der Interpellation gestellten Fragen zu beantworten. Wegen der grossen Anzahl der zu untersuchenden Steuerabzüge und der Vielfalt der gewünschten Auswertungen benötigt die Eidgenössische Steuerverwaltung jedoch ausreichend Zeit, um statistisch gesicherte Antworten auf die gestellten Fragen liefern zu können. Voraussichtlich dürften konsolidierte Ergebnisse bis Ende Jahr zur Verfügung stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Welches sind die finanziellen Dimensionen der einzelnen Abzüge, welche im Rahmen der direkten Bundessteuer getätigt werden können?</p><p>a. Wie hoch ist die durch die einzelnen Abzüge bewirkte Einkommensverminderung bei den Steuerpflichtigen (pro Abzug unterteilt nach Einkommensklassen)?</p><p>b. Wie hoch ist die durch die einzelnen Abzüge bewirkte Steuerreduktion bzw. der Einnahmeausfall beim Bund (pro Abzug unterteilt nach Einkommensklassen)?</p><p>Gewünscht ist eine Darstellung, welche einerseits die Betrachtung der einzelnen Abzüge nach ihrer Wirkung in den einzelnen Einkommensklassen zeigt und andererseits eine Gesamtsicht über alle Steuerabzüge hinweg erlaubt.</p><p>2. Kann der Bundesrat die Wirkung dieser vielen Steuerabzüge auf die Steuerprogression darstellen und wie beurteilt er diese Wirkung?</p><p>3. Falls die Eidgenössische Steuerverwaltung diese Berechnungen mangels Daten nicht machen kann: Wie könnte eine solche Untersuchung bewerkstelligt werden, und wäre der Bundesrat bereit, eine solche in Auftrag zu geben?</p>
    • Steuerabzüge. Wer profitiert?

Back to List