Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten

ShortId
04.3433
Id
20043433
Updated
25.06.2025 00:08
Language
de
Title
Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten
AdditionalIndexing
34;Vertrieb;Presseförderung;Meinungsbildung;Demokratisierung;Vertriebskosten;lokales Massenmedium;Zeitung
1
  • L06K120205010503, Presseförderung
  • L05K1202050104, lokales Massenmedium
  • L06K070302020115, Vertriebskosten
  • L04K07010501, Vertrieb
  • L04K02021703, Zeitung
  • L04K08020304, Demokratisierung
  • L05K0802030701, Meinungsbildung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Motion verlangt im Grundsatz eine Weiterführung der indirekten Presseförderung über die Subventionierung der Verteilkosten. Wie der Bundesrat schon in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative "Medien und Demokratie" vom 3. September 2003 ausgeführt hat, anerkennt er die heutige Funktion der Medien und namentlich der Presse für die demokratische Willensbildung. Die bisherigen Erfahrungen und die vom Bund gemachten Anstrengungen zur Verbesserung des heutigen Systems haben indessen deutlich gezeigt, dass auf dem Weg der vergünstigten Versandtarife kaum eine befriedigende Lösung zur Förderung der Presse gefunden werden kann. Eine vom UVEK in Auftrag gegebene Analyse durch die Firma Ecoplan hat diese Beurteilung bestätigt.</p><p>Vor dem Hintergrund des weiterhin zunehmenden Spardruckes bei den Bundesfinanzen lässt sich ein derart wirkungsschwaches Subventionssystem nicht aufrechterhalten. Ebenso wenig lassen sich Verbesserungen im Rahmen der indirekten Presseförderung umsetzen. Dieses System soll daher insbesondere mit Blick auf die finanzielle Situation des Bundes nicht weitergeführt werden.</p><p>In diesem Sinne hat auch das Parlament in der Wintersession 2002 einer Änderung von Artikel 15 Absatz 2 des Postgesetzes zugestimmt, den Beitrag des Bundes an die ungedeckten Kosten der Post aus der vergünstigten Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften von 100 auf 80 Millionen Franken reduziert und das Subventionssystem bis Ende 2007 befristet.</p><p>Aus den dargelegten Überlegungen kann der Bundesrat das Anliegen der Motion nicht unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für gesetzliche Grundlagen für die Förderung der Vielfalt der Presse mittels der gezielten Beteiligung an den Verteilungskosten zu erarbeiten. Die Mängel des bis Ende 2007 geltenden Systems sind zu beheben und die verschiedenen Anbieter einzubeziehen. Dabei ist insbesondere die Bedeutung der Presse für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, kantonaler, regionaler und lokaler Ebene zu beachten.</p>
  • Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20030448
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Motion verlangt im Grundsatz eine Weiterführung der indirekten Presseförderung über die Subventionierung der Verteilkosten. Wie der Bundesrat schon in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative "Medien und Demokratie" vom 3. September 2003 ausgeführt hat, anerkennt er die heutige Funktion der Medien und namentlich der Presse für die demokratische Willensbildung. Die bisherigen Erfahrungen und die vom Bund gemachten Anstrengungen zur Verbesserung des heutigen Systems haben indessen deutlich gezeigt, dass auf dem Weg der vergünstigten Versandtarife kaum eine befriedigende Lösung zur Förderung der Presse gefunden werden kann. Eine vom UVEK in Auftrag gegebene Analyse durch die Firma Ecoplan hat diese Beurteilung bestätigt.</p><p>Vor dem Hintergrund des weiterhin zunehmenden Spardruckes bei den Bundesfinanzen lässt sich ein derart wirkungsschwaches Subventionssystem nicht aufrechterhalten. Ebenso wenig lassen sich Verbesserungen im Rahmen der indirekten Presseförderung umsetzen. Dieses System soll daher insbesondere mit Blick auf die finanzielle Situation des Bundes nicht weitergeführt werden.</p><p>In diesem Sinne hat auch das Parlament in der Wintersession 2002 einer Änderung von Artikel 15 Absatz 2 des Postgesetzes zugestimmt, den Beitrag des Bundes an die ungedeckten Kosten der Post aus der vergünstigten Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften von 100 auf 80 Millionen Franken reduziert und das Subventionssystem bis Ende 2007 befristet.</p><p>Aus den dargelegten Überlegungen kann der Bundesrat das Anliegen der Motion nicht unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für gesetzliche Grundlagen für die Förderung der Vielfalt der Presse mittels der gezielten Beteiligung an den Verteilungskosten zu erarbeiten. Die Mängel des bis Ende 2007 geltenden Systems sind zu beheben und die verschiedenen Anbieter einzubeziehen. Dabei ist insbesondere die Bedeutung der Presse für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, kantonaler, regionaler und lokaler Ebene zu beachten.</p>
    • Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten

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