Doha-Welthandelsrunde. Auswirkungen für die Landwirtschaft
- ShortId
-
04.3451
- Id
-
20043451
- Updated
-
28.07.2023 09:28
- Language
-
de
- Title
-
Doha-Welthandelsrunde. Auswirkungen für die Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;Handel mit Agrarerzeugnissen;WTO;Liberalisierung des Handels;internationale Verhandlungen;landwirtschaftliches Einkommen;Erhaltung der Landwirtschaft;landwirtschaftliche Produkte
- 1
-
- L05K0701020401, WTO
- L02K1402, landwirtschaftliche Produkte
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K0701020404, Liberalisierung des Handels
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die 147 Mitglieder der WTO sind am 1. August 2004 bei der Genfer Tagung des Generalrates zu einer Einigung über eine Anzahl Verhandlungsrahmen und Beschlüsse gelangt, die es erlauben werden, die Verhandlungen des Doha-Entwicklungsprogramms neu zu lancieren. Sie einigten sich über die Verhandlungsrahmen im Bereich des Marktzutrittes für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse sowie für die Landwirtschaft, verliehen den Verhandlungen über die Dienstleistungen und weitere Themen einen Impuls und lancierten die Verhandlungen über die Erleichterung des Handelsaustausches. Des Weiteren konnte der Stolperstein beseitigt werden, der in Cancún jeden Fortschritt der Verhandlungen blockierte, indem diese Einigung neu auch den Interessen der Entwicklungsländer Rechnung trägt. Schliesslich konnten die für die nächste Verhandlungsphase über die Detailmodalitäten notwendigen Grundlagen geschaffen werden.</p><p>Angesichts des Vorhergehenden können folgende spezifischen Antworten auf die fünf in der Interpellation gestellten Fragen gegeben werden:</p><p>1. Der Bundesrat verweist auf seine Antworten auf die Interpellationen 04.3310 (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei), 04.3337 (christlichdemokratische Fraktion) und 04.3361 (Müller Walter).</p><p>2./3. Aufgrund des aus den Verhandlungen vom 1. August 2004 hervorgegangenen Textes dürfte das Ergebnis der Doha-Runde für die Schweiz insgesamt ausgewogen ausfallen. Die Landwirtschaft wird aber zweifellos grosse Herausforderungen bewältigen müssen. Es wird Sache der Innenpolitik sein, ihr diese Aufgabe zu erleichtern.</p><p>Die Schätzungen des BLW zu den möglichen Auswirkungen auf die Landwirtschaft, welche die Interpellation erwähnt, sind zu relativieren.</p><p>- Der Text vom 1. August 2004 enthält keine Zahlen für die drei Pfeiler Marktzutritt (Zollabbau), Inlandstützung und Exportsubventionen. Daher sind zum heutigen Zeitpunkt keine genauen Schätzungen möglich.</p><p>- Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf den Zollabbau und die Vorzugsbehandlung für sensible Produkte, deren Grundsatz nun in der WTO anerkannt ist.</p><p>- In der jetzigen Phase wird mit Hypothesen gearbeitet, damit in erster Linie die Verhandlung über die Modalitäten im Jahre 2005 geführt und der Handlungsspielraum der Schweiz in den verschiedenen zur Diskussion stehenden Punkten abgeschätzt werden kann.</p><p>Aus diesen Gründen können die Bereiche, die von den WTO-Entscheiden besonders tangiert sein werden, noch nicht benannt werden. Generell ist davon auszugehen, dass in der einen oder anderen Form alle Sektoren betroffen sein werden, wenn auch in unterschiedlichem Masse und je nach Art und Umfang der Stützung und des Schutzes, die gegenwärtig gewährt werden. Zu beachten sind auch die wechselseitigen Zusammenhänge beispielsweise zwischen den vorgelagerten (Futtermittel) und den nachgelagerten Branchen (z. B. weisses Fleisch).</p><p>Die Auswirkungen des künftigen WTO-Abkommens werden für die Landwirtschaft letztlich von grosser Bedeutung sein. Mit den bereits eingeleiteten (Agrarpolitik 2002 und 2007) oder anstehenden (Agrarpolitik 2011) Reformprozessen bereitet sich die Landwirtschaft darauf vor. Zu betonen ist, dass die Berechtigung der Direktzahlungen zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Landwirtschaft durch das Rahmenabkommen vom 1. August 2004 bestätigt wird. Die produktionsabhängigen Subventionen und die Exporthilfen wurden bereits stark gekürzt, sodass die Schweiz gegenüber den künftigen WTO-Verpflichtungen über einen gewissen Handlungsspielraum verfügt. Die neu zu erwartenden WTO-Verpflichtungen werden frühestens ab 2008 umgesetzt werden müssen, wobei Übergangsfristen von wahrscheinlich fünf oder mehr Jahren je nach Disziplinen gelten dürften.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Landwirtschaft ebenso im hohen schweizerischen Kostenumfeld wirtschaftet wie die anderen Wirtschaftssektoren. Er trägt mit allgemeinen Massnahmen zur Stärkung der Konkurrenz dazu bei, die Preisdifferenzen zum Ausland bei Produktionsmitteln, Maschinen und Bauten zu reduzieren (Kartellgesetz, Binnenmarktgesetz, Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, Erleichterung von Parallelimporten usw.). Die Reduktion dieser Preisdifferenzen wird jedoch voraussichtlich nicht genügen, um die mit der Umsetzung der Doha-Runde verbundenen Einbussen zu kompensieren. Die Überprüfung, Vereinfachung und Koordination von Vorschriften und Kontrollen insbesondere im Bereich der Ökologie sind besonders notwendig, wenn der ökonomische Druck auf die Landwirtschaft steigt. Es wird jedoch auf jeden Fall weiterhin nötig sein sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für Direktzahlungen, beispielsweise die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises, erfüllt werden.</p><p>Ein sehr grosser Teil der Mehrkosten unserer Landwirtschaft ist bedingt durch Betriebsstrukturen, welche pro Einheit einen höheren Besatz von Maschinen- und Gebäudekapital und einen höheren Arbeitseinsatz als im Ausland zur Folge haben. Kostensenkungen im Bereich zweistelliger Prozentzahlen erfordern deshalb strukturelle Anpassungen. In den letzten Jahren nahm die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe um 2,5 bis 3 Prozent pro Jahr ab. Sofern ein WTO-Ergebnis einen wesentlich höheren Strukturwandel zur Folge hätte, wird es darum gehen, diesen zu erleichtern und sozial abzufedern. Die entsprechenden Massnahmen sollen mit der Agrarpolitik 2011 dem Parlament vorgeschlagen werden. Die Vernehmlassung über diese Massnahmen sowie die Grundlinien des Zahlungsrahmens 2008-2011 sollen im nächsten Herbst eröffnet werden. Weiter soll die Erschliessung ausserlandwirtschaftlicher Erwerbsquellen (Agrotourismus usw.) erleichtert werden (z. B. durch die Neuausrichtung der Regionalpolitik oder die Revision des Raumplanungsgesetzes). Erfahrungsgemäss finden die Bauernfamilien mit grosser Flexibilität die verschiedensten Lösungen, nicht nur in Form des Ausstieges aus der Landwirtschaft, sondern auch in Form verschiedenster Erwerbskombinationen.</p><p>5. Der Bundesrat vertritt die Schweizer Interessen aktiv und in allen Bereichen der WTO-Verhandlungen. Im Agrardossier wird sich der Bundesrat vergewissern, dass das Tempo der schrittweisen Liberalisierung des Marktzutrittes und die übrigen Verpflichtungen mit einem sozialverträglichen Strukturwandel vereinbar sind und die Landwirtschaft ihren Auftrag nach Artikel 104 der Bundesverfassung weiterhin erfüllen kann.</p><p>Die oben genannte neue Botschaft zur Agrarpolitik ("AP 2011") und der Zahlungsrahmen für den Zeitraum 2008-2011 erlauben es dem Parlament, aufgrund einer Analyse aller anstehenden Herausforderungen und Perspektiven, mit denen sich die Landwirtschaft konfrontiert sieht, die erforderlichen Entscheidungen und geeigneten politischen Massnahmen zu treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bekanntlich haben sich die Delegationen der 147 WTO-Mitgliedstaaten auf ein Rahmenabkommen für die Fortsetzung der Doha-Welthandelsrunde geeinigt. Das Abkommen umfasst Richtlinien für die weiteren Verhandlungen zur Liberalisierung der Landwirtschaft und die Marktöffnung für Industrieprodukte. Bereits heute steht fest, dass die Landwirtschaft weitere Liberalisierungsschritte über sich ergehen lassen muss, bis Grenzschutz, Inlandstützung und Exportsubventionen vollständig abgebaut sein werden. Bundesrat Deiss hat nach den Verhandlungen von einem ausgeglichenen Ergebnis gesprochen; gleichzeitig muss mit einem Ertragsausfall von 2 bis 3 Milliarden Franken für die Landwirtschaft gerechnet werden, was einer Einkommenseinbusse von 20 bis 30 Prozent für die Bauern entspricht.</p><p>Bereits Anfang Oktober sollen die Verhandlungen über die Modalitäten im Agrardossier aufgenommen werden. Aufgrund der bis dahin verbleibenden, sehr kurzen Zeit und in Anbetracht dessen, dass die Landwirtschaft noch vor Beginn der Verhandlungen über den Stand der Dinge und die zu erwartenden Auswirkungen unterrichtet sein muss, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie ist der genaue Stand der Verhandlungen? Was wurde konkret vereinbart?</p><p>2. Wie lässt sich der Widerspruch von Bundesrat Deiss bezüglich eines ausgeglichenen Ergebnisses einerseits und eines 20-prozentigen Ertragsausfalles für die Landwirtschaft andererseits erklären?</p><p>3. Mit welchen Ertragsminderungen wird die Landwirtschaft insgesamt rechnen müssen? Welche Produktionsbereiche werden besonders betroffen sein?</p><p>4. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Landwirtschaft um 20 bis 30 Prozent auf der Kostenseite zu entlasten, damit die Ertragsausfälle aufgefangen werden können? Bestehen Konzepte und Zeitvorstellungen? Welche Gesetze und Verordnungen sind allenfalls aufzuheben oder zu ändern? Wo sieht der Bundesrat Handlungsspielraum, um der Landwirtschaft unternehmerischen Freiraum zu schaffen? Wird die Landwirtschaft in diese Arbeiten mit einbezogen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, sich in den kommenden Verhandlungen für ein ausgewogenes Resultat einzusetzen? Wie wird er das jetzt vorliegende, für die Landwirtschaft völlig unbefriedigende Verhandlungsresultat noch verbessern können?</p>
- Doha-Welthandelsrunde. Auswirkungen für die Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die 147 Mitglieder der WTO sind am 1. August 2004 bei der Genfer Tagung des Generalrates zu einer Einigung über eine Anzahl Verhandlungsrahmen und Beschlüsse gelangt, die es erlauben werden, die Verhandlungen des Doha-Entwicklungsprogramms neu zu lancieren. Sie einigten sich über die Verhandlungsrahmen im Bereich des Marktzutrittes für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse sowie für die Landwirtschaft, verliehen den Verhandlungen über die Dienstleistungen und weitere Themen einen Impuls und lancierten die Verhandlungen über die Erleichterung des Handelsaustausches. Des Weiteren konnte der Stolperstein beseitigt werden, der in Cancún jeden Fortschritt der Verhandlungen blockierte, indem diese Einigung neu auch den Interessen der Entwicklungsländer Rechnung trägt. Schliesslich konnten die für die nächste Verhandlungsphase über die Detailmodalitäten notwendigen Grundlagen geschaffen werden.</p><p>Angesichts des Vorhergehenden können folgende spezifischen Antworten auf die fünf in der Interpellation gestellten Fragen gegeben werden:</p><p>1. Der Bundesrat verweist auf seine Antworten auf die Interpellationen 04.3310 (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei), 04.3337 (christlichdemokratische Fraktion) und 04.3361 (Müller Walter).</p><p>2./3. Aufgrund des aus den Verhandlungen vom 1. August 2004 hervorgegangenen Textes dürfte das Ergebnis der Doha-Runde für die Schweiz insgesamt ausgewogen ausfallen. Die Landwirtschaft wird aber zweifellos grosse Herausforderungen bewältigen müssen. Es wird Sache der Innenpolitik sein, ihr diese Aufgabe zu erleichtern.</p><p>Die Schätzungen des BLW zu den möglichen Auswirkungen auf die Landwirtschaft, welche die Interpellation erwähnt, sind zu relativieren.</p><p>- Der Text vom 1. August 2004 enthält keine Zahlen für die drei Pfeiler Marktzutritt (Zollabbau), Inlandstützung und Exportsubventionen. Daher sind zum heutigen Zeitpunkt keine genauen Schätzungen möglich.</p><p>- Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf den Zollabbau und die Vorzugsbehandlung für sensible Produkte, deren Grundsatz nun in der WTO anerkannt ist.</p><p>- In der jetzigen Phase wird mit Hypothesen gearbeitet, damit in erster Linie die Verhandlung über die Modalitäten im Jahre 2005 geführt und der Handlungsspielraum der Schweiz in den verschiedenen zur Diskussion stehenden Punkten abgeschätzt werden kann.</p><p>Aus diesen Gründen können die Bereiche, die von den WTO-Entscheiden besonders tangiert sein werden, noch nicht benannt werden. Generell ist davon auszugehen, dass in der einen oder anderen Form alle Sektoren betroffen sein werden, wenn auch in unterschiedlichem Masse und je nach Art und Umfang der Stützung und des Schutzes, die gegenwärtig gewährt werden. Zu beachten sind auch die wechselseitigen Zusammenhänge beispielsweise zwischen den vorgelagerten (Futtermittel) und den nachgelagerten Branchen (z. B. weisses Fleisch).</p><p>Die Auswirkungen des künftigen WTO-Abkommens werden für die Landwirtschaft letztlich von grosser Bedeutung sein. Mit den bereits eingeleiteten (Agrarpolitik 2002 und 2007) oder anstehenden (Agrarpolitik 2011) Reformprozessen bereitet sich die Landwirtschaft darauf vor. Zu betonen ist, dass die Berechtigung der Direktzahlungen zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Landwirtschaft durch das Rahmenabkommen vom 1. August 2004 bestätigt wird. Die produktionsabhängigen Subventionen und die Exporthilfen wurden bereits stark gekürzt, sodass die Schweiz gegenüber den künftigen WTO-Verpflichtungen über einen gewissen Handlungsspielraum verfügt. Die neu zu erwartenden WTO-Verpflichtungen werden frühestens ab 2008 umgesetzt werden müssen, wobei Übergangsfristen von wahrscheinlich fünf oder mehr Jahren je nach Disziplinen gelten dürften.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Landwirtschaft ebenso im hohen schweizerischen Kostenumfeld wirtschaftet wie die anderen Wirtschaftssektoren. Er trägt mit allgemeinen Massnahmen zur Stärkung der Konkurrenz dazu bei, die Preisdifferenzen zum Ausland bei Produktionsmitteln, Maschinen und Bauten zu reduzieren (Kartellgesetz, Binnenmarktgesetz, Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, Erleichterung von Parallelimporten usw.). Die Reduktion dieser Preisdifferenzen wird jedoch voraussichtlich nicht genügen, um die mit der Umsetzung der Doha-Runde verbundenen Einbussen zu kompensieren. Die Überprüfung, Vereinfachung und Koordination von Vorschriften und Kontrollen insbesondere im Bereich der Ökologie sind besonders notwendig, wenn der ökonomische Druck auf die Landwirtschaft steigt. Es wird jedoch auf jeden Fall weiterhin nötig sein sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für Direktzahlungen, beispielsweise die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises, erfüllt werden.</p><p>Ein sehr grosser Teil der Mehrkosten unserer Landwirtschaft ist bedingt durch Betriebsstrukturen, welche pro Einheit einen höheren Besatz von Maschinen- und Gebäudekapital und einen höheren Arbeitseinsatz als im Ausland zur Folge haben. Kostensenkungen im Bereich zweistelliger Prozentzahlen erfordern deshalb strukturelle Anpassungen. In den letzten Jahren nahm die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe um 2,5 bis 3 Prozent pro Jahr ab. Sofern ein WTO-Ergebnis einen wesentlich höheren Strukturwandel zur Folge hätte, wird es darum gehen, diesen zu erleichtern und sozial abzufedern. Die entsprechenden Massnahmen sollen mit der Agrarpolitik 2011 dem Parlament vorgeschlagen werden. Die Vernehmlassung über diese Massnahmen sowie die Grundlinien des Zahlungsrahmens 2008-2011 sollen im nächsten Herbst eröffnet werden. Weiter soll die Erschliessung ausserlandwirtschaftlicher Erwerbsquellen (Agrotourismus usw.) erleichtert werden (z. B. durch die Neuausrichtung der Regionalpolitik oder die Revision des Raumplanungsgesetzes). Erfahrungsgemäss finden die Bauernfamilien mit grosser Flexibilität die verschiedensten Lösungen, nicht nur in Form des Ausstieges aus der Landwirtschaft, sondern auch in Form verschiedenster Erwerbskombinationen.</p><p>5. Der Bundesrat vertritt die Schweizer Interessen aktiv und in allen Bereichen der WTO-Verhandlungen. Im Agrardossier wird sich der Bundesrat vergewissern, dass das Tempo der schrittweisen Liberalisierung des Marktzutrittes und die übrigen Verpflichtungen mit einem sozialverträglichen Strukturwandel vereinbar sind und die Landwirtschaft ihren Auftrag nach Artikel 104 der Bundesverfassung weiterhin erfüllen kann.</p><p>Die oben genannte neue Botschaft zur Agrarpolitik ("AP 2011") und der Zahlungsrahmen für den Zeitraum 2008-2011 erlauben es dem Parlament, aufgrund einer Analyse aller anstehenden Herausforderungen und Perspektiven, mit denen sich die Landwirtschaft konfrontiert sieht, die erforderlichen Entscheidungen und geeigneten politischen Massnahmen zu treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bekanntlich haben sich die Delegationen der 147 WTO-Mitgliedstaaten auf ein Rahmenabkommen für die Fortsetzung der Doha-Welthandelsrunde geeinigt. Das Abkommen umfasst Richtlinien für die weiteren Verhandlungen zur Liberalisierung der Landwirtschaft und die Marktöffnung für Industrieprodukte. Bereits heute steht fest, dass die Landwirtschaft weitere Liberalisierungsschritte über sich ergehen lassen muss, bis Grenzschutz, Inlandstützung und Exportsubventionen vollständig abgebaut sein werden. Bundesrat Deiss hat nach den Verhandlungen von einem ausgeglichenen Ergebnis gesprochen; gleichzeitig muss mit einem Ertragsausfall von 2 bis 3 Milliarden Franken für die Landwirtschaft gerechnet werden, was einer Einkommenseinbusse von 20 bis 30 Prozent für die Bauern entspricht.</p><p>Bereits Anfang Oktober sollen die Verhandlungen über die Modalitäten im Agrardossier aufgenommen werden. Aufgrund der bis dahin verbleibenden, sehr kurzen Zeit und in Anbetracht dessen, dass die Landwirtschaft noch vor Beginn der Verhandlungen über den Stand der Dinge und die zu erwartenden Auswirkungen unterrichtet sein muss, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie ist der genaue Stand der Verhandlungen? Was wurde konkret vereinbart?</p><p>2. Wie lässt sich der Widerspruch von Bundesrat Deiss bezüglich eines ausgeglichenen Ergebnisses einerseits und eines 20-prozentigen Ertragsausfalles für die Landwirtschaft andererseits erklären?</p><p>3. Mit welchen Ertragsminderungen wird die Landwirtschaft insgesamt rechnen müssen? Welche Produktionsbereiche werden besonders betroffen sein?</p><p>4. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Landwirtschaft um 20 bis 30 Prozent auf der Kostenseite zu entlasten, damit die Ertragsausfälle aufgefangen werden können? Bestehen Konzepte und Zeitvorstellungen? Welche Gesetze und Verordnungen sind allenfalls aufzuheben oder zu ändern? Wo sieht der Bundesrat Handlungsspielraum, um der Landwirtschaft unternehmerischen Freiraum zu schaffen? Wird die Landwirtschaft in diese Arbeiten mit einbezogen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, sich in den kommenden Verhandlungen für ein ausgewogenes Resultat einzusetzen? Wie wird er das jetzt vorliegende, für die Landwirtschaft völlig unbefriedigende Verhandlungsresultat noch verbessern können?</p>
- Doha-Welthandelsrunde. Auswirkungen für die Landwirtschaft
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