Pädophilie im Internet. Nulltoleranz

ShortId
04.3452
Id
20043452
Updated
28.07.2023 13:31
Language
de
Title
Pädophilie im Internet. Nulltoleranz
AdditionalIndexing
12;gerichtliche Untersuchung;Jugendschutz;Eindämmung der Kriminalität;Verpflichtungskredit;sexuelle Gewalt;Pornographie;Internet
1
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L04K01010210, Pornographie
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
  • L04K11020306, Verpflichtungskredit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die am 11. Dezember 2002 eingereichte Motion Aeppli Wartmann 02.3716 forderte, mehr Mittel für die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch einzusetzen, und zwar insbesondere durch eine Personalaufstockung in der Kobik. In seiner Stellungnahme vom 14. März 2003 antwortete der Bundesrat, dass es zu früh sei, um eine eventuelle Notwendigkeit zusätzlichen Personals zu beurteilen, und dass diese im Rahmen der Evaluation der Kobik geprüft würde. Des Weiteren beantragte er, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p><p>Am 9. Januar 2004 hat die Kobik ihren Jahresbericht 2003 veröffentlicht (http://www.cybercrime.admin.ch/d/rechenschaftsberichte/ Rechenschaftsbericht-2003-kons.pdf). Dieser Bericht ist im Grossen und Ganzen positiv, verweist indes auf einen Mangel an Mitteln: "Eine massvolle personelle Verstärkung im Bereich Monitoring wäre wünschenswert und würde eine noch grössere Aufdeckungsrate strafbarer Taten mit sich bringen. Allerdings ist zu beachten, dass ein zahlenmässiger Anstieg bei einer der drei Stellen (Clearing, Monitoring, Analyse) auch einen Bedarf nach Aufstockung der Ressourcen bei den anderen zwei nach sich ziehen kann."</p><p>Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass der Personalbestand der Kobik unzureichend ist. Die acht Angestellten sind den drei Bereichen Clearing, Monitoring und Analyse zugeteilt, was im Durchschnitt lediglich zwei oder drei Beschäftigten pro Bereich entspricht. Diese zwei oder drei Angestellten haben nun den Auftrag, jegliche Internetkriminalität aufzudecken, zu untersuchen und auszuwerten. Ungefähr 40 Prozent (http://www.cybercrime.admin.ch/d/rechenschaftsberichte/ Rechenschaftsbericht_2003_kons.pdf) der bei der Kobik eingehenden Meldungen betreffen die Pornographie. Der Anteil von Kinderpornographie ist dabei nicht bekannt, doch ist festzustellen, dass sich nicht einmal eine Person ausschliesslich mit diesem Gebiet befasst, was in meinen Augen absolut unzureichend ist.</p><p>In einer Welt, in der alles immer schneller läuft und sich jeden Tag alles ändert und entwickelt, kann es doch der Bundesrat nicht zulassen - unter dem Vorwand zeitraubender Verwaltungsabläufe, finanzieller Schwierigkeiten oder bürokratischer Zwänge -, dass Pädophile das Internet als einen geschützten Ort für Begegnung und Austausch benützen, wo Bilder von missbrauchten, gequälten oder umgebrachten Kindern ganz ungestraft im Umlauf sind. Ich erinnere daran, dass sich die Bürgerinnen und Bürger jedes Jahr zunehmend mobilisieren - wie diesen Monat wieder bei den Schweigemärschen "marches blanches" im ganzen Land -, um diese Seuche auszurotten, und dass es unsere Pflicht ist, das Problem endlich zur Kenntnis zu nehmen, auch im Sinne von Artikel 11 unserer Verfassung.</p>
  • <p>Dank eines innovativen Konzeptes, das auf eine weitgehende Automatisierung von Routinearbeiten und umfassende Informatikunterstützung abstellt und zur Nutzung von Synergien ins Bundesamt für Polizei eingegliedert worden ist, weist die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) bereits mit dem aktuellen Stellenbestand von acht Personen eine beachtliche Erfolgsbilanz auf. So konnte die Kobik in den ersten zwanzig Monaten bereits über 10 000 Meldungen verarbeiten und rund 540 Verdachtsdossiers an die Kantone weiterleiten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Kobik wird zu zwei Dritteln von den Kantonen und zu einem Drittel vom Bund finanziert. Entsprechend ist auch der Leitungsausschuss der Kobik zusammengesetzt, der den Rechenschaftsbericht der Kobik abnimmt und jährlich die Schwerpunkte für die Koordinationsstelle festlegt.</p><p>In diesem Zusammenhang hat der Chef des EJPD über den Vertreter des Bundes im Leitungsausschuss der Kobik Kenntnis vom Rechenschaftsbericht vom 9. Januar 2004 genommen.</p><p>2. Die Kobik basiert auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen, der sich alle Kantone - mit Ausnahme von Zürich - angeschlossen haben.</p><p>Die Kobik hat einerseits den Auftrag, eine Meldestelle für Verdachtsmeldungen zu betreiben, und andererseits, selbstständig im Internet nach verdächtigen Sachverhalten und Inhalten Ausschau zu halten (sogenannte Monitoringrecherche).</p><p>Als Meldestelle ist die Kobik mit genügenden Mitteln ausgestattet, um die monatlich rund 500 eingehenden Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung, von denen rund 25 Prozent harte Pornographie gemäss Artikel 197 Absatz 3 StGB betreffen, ohne Zeitverzug zu bearbeiten.</p><p>Die Monitoringrecherche umfasst nicht die ganze Bandbreite der Internetkriminalität, sondern konzentriert sich auf diejenigen Schwerpunktdelikte, die vom Leitungsausschuss alljährlich bestimmt werden. Seit der Arbeitsaufnahme der Kobik liegt das Schwergewicht allein auf der Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet. Daher befasst sich bereits heute die Hälfte aller Kobik-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ausschliesslich damit und die andere schwergewichtig mit der Thematik Kinderpornographie im Internet. Im Rechenschaftsbericht 2003 wird ausgeführt, dass aufgrund der gemachten Erfahrungen eine massvolle personelle Verstärkung im Bereich Monitoring wünschenswert wäre und zu einer noch grösseren Aufdeckungsrate strafbarer Taten führen könnte. Die Rede ist hier von einer Aufstockung um eine bis zwei Personen. Würden sich alle Kantone an der Kobik beteiligen, könnte diese Lücke bereits geschlossen werden.</p><p>3. Bereits heute trägt der Bund einen Drittel der Kosten, obwohl die Dienstleistungen der Kobik namentlich im Bereich Kinderpornographie mehrheitlich zugunsten der Kantone erbracht werden. Ein Ausbau des Bundesanteiles ist angesichts der föderalen Kompetenzverteilung nicht angezeigt.</p><p>4. Der Bundesrat würde es sehr begrüssen, wenn durch die Mitwirkung aller Kantone die Kobik verstärkt würde.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) hat am 9. Januar 2004 ihren Jahresbericht veröffentlicht. Hat der Bundesrat davon Kenntnis genommen?</p><p>2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die der Kobik zur Verfügung gestellten Mittel bei weitem nicht ausreichen?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, dieser Situation abzuhelfen?</p><p>4. Wenn ja, mit welchen Mitteln?</p>
  • Pädophilie im Internet. Nulltoleranz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die am 11. Dezember 2002 eingereichte Motion Aeppli Wartmann 02.3716 forderte, mehr Mittel für die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch einzusetzen, und zwar insbesondere durch eine Personalaufstockung in der Kobik. In seiner Stellungnahme vom 14. März 2003 antwortete der Bundesrat, dass es zu früh sei, um eine eventuelle Notwendigkeit zusätzlichen Personals zu beurteilen, und dass diese im Rahmen der Evaluation der Kobik geprüft würde. Des Weiteren beantragte er, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p><p>Am 9. Januar 2004 hat die Kobik ihren Jahresbericht 2003 veröffentlicht (http://www.cybercrime.admin.ch/d/rechenschaftsberichte/ Rechenschaftsbericht-2003-kons.pdf). Dieser Bericht ist im Grossen und Ganzen positiv, verweist indes auf einen Mangel an Mitteln: "Eine massvolle personelle Verstärkung im Bereich Monitoring wäre wünschenswert und würde eine noch grössere Aufdeckungsrate strafbarer Taten mit sich bringen. Allerdings ist zu beachten, dass ein zahlenmässiger Anstieg bei einer der drei Stellen (Clearing, Monitoring, Analyse) auch einen Bedarf nach Aufstockung der Ressourcen bei den anderen zwei nach sich ziehen kann."</p><p>Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass der Personalbestand der Kobik unzureichend ist. Die acht Angestellten sind den drei Bereichen Clearing, Monitoring und Analyse zugeteilt, was im Durchschnitt lediglich zwei oder drei Beschäftigten pro Bereich entspricht. Diese zwei oder drei Angestellten haben nun den Auftrag, jegliche Internetkriminalität aufzudecken, zu untersuchen und auszuwerten. Ungefähr 40 Prozent (http://www.cybercrime.admin.ch/d/rechenschaftsberichte/ Rechenschaftsbericht_2003_kons.pdf) der bei der Kobik eingehenden Meldungen betreffen die Pornographie. Der Anteil von Kinderpornographie ist dabei nicht bekannt, doch ist festzustellen, dass sich nicht einmal eine Person ausschliesslich mit diesem Gebiet befasst, was in meinen Augen absolut unzureichend ist.</p><p>In einer Welt, in der alles immer schneller läuft und sich jeden Tag alles ändert und entwickelt, kann es doch der Bundesrat nicht zulassen - unter dem Vorwand zeitraubender Verwaltungsabläufe, finanzieller Schwierigkeiten oder bürokratischer Zwänge -, dass Pädophile das Internet als einen geschützten Ort für Begegnung und Austausch benützen, wo Bilder von missbrauchten, gequälten oder umgebrachten Kindern ganz ungestraft im Umlauf sind. Ich erinnere daran, dass sich die Bürgerinnen und Bürger jedes Jahr zunehmend mobilisieren - wie diesen Monat wieder bei den Schweigemärschen "marches blanches" im ganzen Land -, um diese Seuche auszurotten, und dass es unsere Pflicht ist, das Problem endlich zur Kenntnis zu nehmen, auch im Sinne von Artikel 11 unserer Verfassung.</p>
    • <p>Dank eines innovativen Konzeptes, das auf eine weitgehende Automatisierung von Routinearbeiten und umfassende Informatikunterstützung abstellt und zur Nutzung von Synergien ins Bundesamt für Polizei eingegliedert worden ist, weist die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) bereits mit dem aktuellen Stellenbestand von acht Personen eine beachtliche Erfolgsbilanz auf. So konnte die Kobik in den ersten zwanzig Monaten bereits über 10 000 Meldungen verarbeiten und rund 540 Verdachtsdossiers an die Kantone weiterleiten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Kobik wird zu zwei Dritteln von den Kantonen und zu einem Drittel vom Bund finanziert. Entsprechend ist auch der Leitungsausschuss der Kobik zusammengesetzt, der den Rechenschaftsbericht der Kobik abnimmt und jährlich die Schwerpunkte für die Koordinationsstelle festlegt.</p><p>In diesem Zusammenhang hat der Chef des EJPD über den Vertreter des Bundes im Leitungsausschuss der Kobik Kenntnis vom Rechenschaftsbericht vom 9. Januar 2004 genommen.</p><p>2. Die Kobik basiert auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen, der sich alle Kantone - mit Ausnahme von Zürich - angeschlossen haben.</p><p>Die Kobik hat einerseits den Auftrag, eine Meldestelle für Verdachtsmeldungen zu betreiben, und andererseits, selbstständig im Internet nach verdächtigen Sachverhalten und Inhalten Ausschau zu halten (sogenannte Monitoringrecherche).</p><p>Als Meldestelle ist die Kobik mit genügenden Mitteln ausgestattet, um die monatlich rund 500 eingehenden Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung, von denen rund 25 Prozent harte Pornographie gemäss Artikel 197 Absatz 3 StGB betreffen, ohne Zeitverzug zu bearbeiten.</p><p>Die Monitoringrecherche umfasst nicht die ganze Bandbreite der Internetkriminalität, sondern konzentriert sich auf diejenigen Schwerpunktdelikte, die vom Leitungsausschuss alljährlich bestimmt werden. Seit der Arbeitsaufnahme der Kobik liegt das Schwergewicht allein auf der Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet. Daher befasst sich bereits heute die Hälfte aller Kobik-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ausschliesslich damit und die andere schwergewichtig mit der Thematik Kinderpornographie im Internet. Im Rechenschaftsbericht 2003 wird ausgeführt, dass aufgrund der gemachten Erfahrungen eine massvolle personelle Verstärkung im Bereich Monitoring wünschenswert wäre und zu einer noch grösseren Aufdeckungsrate strafbarer Taten führen könnte. Die Rede ist hier von einer Aufstockung um eine bis zwei Personen. Würden sich alle Kantone an der Kobik beteiligen, könnte diese Lücke bereits geschlossen werden.</p><p>3. Bereits heute trägt der Bund einen Drittel der Kosten, obwohl die Dienstleistungen der Kobik namentlich im Bereich Kinderpornographie mehrheitlich zugunsten der Kantone erbracht werden. Ein Ausbau des Bundesanteiles ist angesichts der föderalen Kompetenzverteilung nicht angezeigt.</p><p>4. Der Bundesrat würde es sehr begrüssen, wenn durch die Mitwirkung aller Kantone die Kobik verstärkt würde.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) hat am 9. Januar 2004 ihren Jahresbericht veröffentlicht. Hat der Bundesrat davon Kenntnis genommen?</p><p>2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die der Kobik zur Verfügung gestellten Mittel bei weitem nicht ausreichen?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, dieser Situation abzuhelfen?</p><p>4. Wenn ja, mit welchen Mitteln?</p>
    • Pädophilie im Internet. Nulltoleranz

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