Auftritt unserer Landesregierung

ShortId
04.3466
Id
20043466
Updated
27.07.2023 20:06
Language
de
Title
Auftritt unserer Landesregierung
AdditionalIndexing
04;Informationspolitik;Regierung;Vertrauen;Image;politische Kultur;Kollegialitätsprinzip
1
  • L04K08060203, Regierung
  • L06K080701010106, Kollegialitätsprinzip
  • L04K08020326, politische Kultur
  • L03K120102, Informationspolitik
  • L04K08020215, Image
  • L04K08020232, Vertrauen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Beantwortung der einzelnen Fragen:</p><p>1. Ja. Der Bundesrat entscheidet und handelt als Kollegialbehörde. Die Verantwortung für seine Entscheidungen tragen alle Regierungsmitglieder gemeinsam.</p><p>2. Der Bundesrat kommentiert öffentlich weder das Verhalten noch die Äusserungen seiner Mitglieder. Das gehört zum Kollegialprinzip.</p><p>3. Der Bundesrat misst der Imagepflege unseres Landes grosse Bedeutung bei. Deshalb sollen die dazu verfügbaren Mittel weiter eingesetzt werden.</p><p>4. Die Vertrauensfrage stellt sich nicht: Es handelt sich hierbei um eine institutionelle Regelung, die es im Schweizer Recht so nicht gibt. Der Bundesrat erinnert daran, dass dessen Mitglieder alle vier Jahre von der Bundesversammlung gewählt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Auftritt von drei Mitgliedern unserer Landesregierung an der Pressekonferenz über die Volksabstimmung vom 26. September 2004 erfüllt mich mit Sorge. Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Funktioniert der Bundesrat noch als Kollegialbehörde?</p><p>2. Nimmt er an, dass öffentliche Anspielungen eines Regierungsmitgliedes gegen das andere und Hohngelächter als Antwort darauf der Glaubwürdigkeit unserer Regierung förderlich sind?</p><p>3. Lohnen sich Millioneninvestitionen in die Imagepflege unseres Landes, wenn sich die Regierung solche Auftritte in der Öffentlichkeit leistet?</p><p>4. Ist er willig, in sich zu gehen, oder ist er bereit, dem Parlament die Vertrauensfrage zu stellen?</p>
  • Auftritt unserer Landesregierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beantwortung der einzelnen Fragen:</p><p>1. Ja. Der Bundesrat entscheidet und handelt als Kollegialbehörde. Die Verantwortung für seine Entscheidungen tragen alle Regierungsmitglieder gemeinsam.</p><p>2. Der Bundesrat kommentiert öffentlich weder das Verhalten noch die Äusserungen seiner Mitglieder. Das gehört zum Kollegialprinzip.</p><p>3. Der Bundesrat misst der Imagepflege unseres Landes grosse Bedeutung bei. Deshalb sollen die dazu verfügbaren Mittel weiter eingesetzt werden.</p><p>4. Die Vertrauensfrage stellt sich nicht: Es handelt sich hierbei um eine institutionelle Regelung, die es im Schweizer Recht so nicht gibt. Der Bundesrat erinnert daran, dass dessen Mitglieder alle vier Jahre von der Bundesversammlung gewählt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Auftritt von drei Mitgliedern unserer Landesregierung an der Pressekonferenz über die Volksabstimmung vom 26. September 2004 erfüllt mich mit Sorge. Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Funktioniert der Bundesrat noch als Kollegialbehörde?</p><p>2. Nimmt er an, dass öffentliche Anspielungen eines Regierungsmitgliedes gegen das andere und Hohngelächter als Antwort darauf der Glaubwürdigkeit unserer Regierung förderlich sind?</p><p>3. Lohnen sich Millioneninvestitionen in die Imagepflege unseres Landes, wenn sich die Regierung solche Auftritte in der Öffentlichkeit leistet?</p><p>4. Ist er willig, in sich zu gehen, oder ist er bereit, dem Parlament die Vertrauensfrage zu stellen?</p>
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