Auftritt unserer Landesregierung
- ShortId
-
04.3466
- Id
-
20043466
- Updated
-
27.07.2023 20:06
- Language
-
de
- Title
-
Auftritt unserer Landesregierung
- AdditionalIndexing
-
04;Informationspolitik;Regierung;Vertrauen;Image;politische Kultur;Kollegialitätsprinzip
- 1
-
- L04K08060203, Regierung
- L06K080701010106, Kollegialitätsprinzip
- L04K08020326, politische Kultur
- L03K120102, Informationspolitik
- L04K08020215, Image
- L04K08020232, Vertrauen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Beantwortung der einzelnen Fragen:</p><p>1. Ja. Der Bundesrat entscheidet und handelt als Kollegialbehörde. Die Verantwortung für seine Entscheidungen tragen alle Regierungsmitglieder gemeinsam.</p><p>2. Der Bundesrat kommentiert öffentlich weder das Verhalten noch die Äusserungen seiner Mitglieder. Das gehört zum Kollegialprinzip.</p><p>3. Der Bundesrat misst der Imagepflege unseres Landes grosse Bedeutung bei. Deshalb sollen die dazu verfügbaren Mittel weiter eingesetzt werden.</p><p>4. Die Vertrauensfrage stellt sich nicht: Es handelt sich hierbei um eine institutionelle Regelung, die es im Schweizer Recht so nicht gibt. Der Bundesrat erinnert daran, dass dessen Mitglieder alle vier Jahre von der Bundesversammlung gewählt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Auftritt von drei Mitgliedern unserer Landesregierung an der Pressekonferenz über die Volksabstimmung vom 26. September 2004 erfüllt mich mit Sorge. Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Funktioniert der Bundesrat noch als Kollegialbehörde?</p><p>2. Nimmt er an, dass öffentliche Anspielungen eines Regierungsmitgliedes gegen das andere und Hohngelächter als Antwort darauf der Glaubwürdigkeit unserer Regierung förderlich sind?</p><p>3. Lohnen sich Millioneninvestitionen in die Imagepflege unseres Landes, wenn sich die Regierung solche Auftritte in der Öffentlichkeit leistet?</p><p>4. Ist er willig, in sich zu gehen, oder ist er bereit, dem Parlament die Vertrauensfrage zu stellen?</p>
- Auftritt unserer Landesregierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Beantwortung der einzelnen Fragen:</p><p>1. Ja. Der Bundesrat entscheidet und handelt als Kollegialbehörde. Die Verantwortung für seine Entscheidungen tragen alle Regierungsmitglieder gemeinsam.</p><p>2. Der Bundesrat kommentiert öffentlich weder das Verhalten noch die Äusserungen seiner Mitglieder. Das gehört zum Kollegialprinzip.</p><p>3. Der Bundesrat misst der Imagepflege unseres Landes grosse Bedeutung bei. Deshalb sollen die dazu verfügbaren Mittel weiter eingesetzt werden.</p><p>4. Die Vertrauensfrage stellt sich nicht: Es handelt sich hierbei um eine institutionelle Regelung, die es im Schweizer Recht so nicht gibt. Der Bundesrat erinnert daran, dass dessen Mitglieder alle vier Jahre von der Bundesversammlung gewählt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Auftritt von drei Mitgliedern unserer Landesregierung an der Pressekonferenz über die Volksabstimmung vom 26. September 2004 erfüllt mich mit Sorge. Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Funktioniert der Bundesrat noch als Kollegialbehörde?</p><p>2. Nimmt er an, dass öffentliche Anspielungen eines Regierungsmitgliedes gegen das andere und Hohngelächter als Antwort darauf der Glaubwürdigkeit unserer Regierung förderlich sind?</p><p>3. Lohnen sich Millioneninvestitionen in die Imagepflege unseres Landes, wenn sich die Regierung solche Auftritte in der Öffentlichkeit leistet?</p><p>4. Ist er willig, in sich zu gehen, oder ist er bereit, dem Parlament die Vertrauensfrage zu stellen?</p>
- Auftritt unserer Landesregierung
Back to List