Betriebsverlagerungen ins Ausland
- ShortId
-
04.3470
- Id
-
20043470
- Updated
-
27.07.2023 19:15
- Language
-
de
- Title
-
Betriebsverlagerungen ins Ausland
- AdditionalIndexing
-
15;Demokratisierung;wirtschaftliche Zusammenarbeit;Weiterbildung;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Hilfe im Umweltbereich;Verlagerung der Tätigkeit von Unternehmen ins Ausland;Hilfe im Gesundheitswesen;Erhaltung von Arbeitsplätzen;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L06K070304030401, Verlagerung der Tätigkeit von Unternehmen ins Ausland
- L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
- L04K07030308, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L04K13030203, Weiterbildung
- L04K10010215, wirtschaftliche Zusammenarbeit
- L04K10010408, Hilfe im Gesundheitswesen
- L04K10010409, Hilfe im Umweltbereich
- L04K08020304, Demokratisierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Betriebsverlagerungen sind für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer dramatisch. Sie haben jedoch für den gesamten Arbeitsmarkt der westlichen Länder relativ wenig Gewicht (4,8 Prozent des Stellenabbaus in Europa seit 2002 sind auf Betriebsverlagerungen zurückzuführen; gemäss einer Erhebung des Europäischen Zentrums zur Beobachtung des Wandels). Ferner sind die Unterschiede (Personalkosten, Arbeitsrecht usw.) zwischen den westlichen Ländern einerseits und Asien, Indien oder selbst den osteuropäischen Ländern andererseits ohnehin viel zu gross, um durch den Abbau von Sozialabgaben oder eine Erhöhung der Arbeitszeit spürbar verkleinert zu werden. Somit bezwecken die Arbeitgeber, die das Schreckgespenst der Betriebsverlagerung an die Wand malen, hauptsächlich eine Herabsetzung der westlichen Standards auf dem Gebiet der sozialen Errungenschaften.</p><p>Deshalb sollten in erster Linie die sozialen Bedingungen in den Ländern verbessert werden, die solche Unternehmen anziehen. Diese haben nämlich dort momentan genügend wirtschaftliches und politisches Gewicht, um Druck auf die Regierungen auszuüben und sogar den lokalen Zugang zur Technologie und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu hemmen. Aus diesem Grunde sollten Unternehmen, die Betriebsverlagerungen vornehmen, dazu gedrängt werden, sich für ein qualitatives Wachstum in diesen Regionen einzusetzen. Solange Länder wie China ein Paradies für skrupellose Arbeitgeber bleiben, werden ihre Wettbewerbsvorteile in den Niederlassungs- wie in den Herkunftsländern der Unternehmen weiterhin nachteilige Auswirkungen haben.</p><p>Da Betriebsverlagerungen oft auf der einen Seite Arbeitslose und auf der anderen Seite Ausgebeutete schaffen, werfen sie sowohl wirtschaftliche als auch politische Fragen auf, um die sich die Behörden kümmern müssen, insbesondere indem sie die Berufsbildung fördern. Dies gilt umso mehr, als sich das Phänomen auszubreiten droht: Waren Betriebsverlagerungen früher noch auf den Industriesektor begrenzt, so ist heute auch der Dienstleistungssektor davon betroffen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Betriebsverlagerungen ins Ausland für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schmerzliche Folgen haben können. Der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz beruht jedoch massgeblich darauf, dass unsere Wirtschaft die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung nutzt und dadurch zusätzliche Exporte aus der Schweiz generiert (insbesondere im Dienstleistungssektor) sowie Importe zu günstigen Bedingungen ermöglicht.</p><p>Betriebsverlagerungen erklären sich hauptsächlich durch die drei Faktoren Lohnstückkosten, rechtliche Rahmenbedingungen und Transaktionskosten. Damit Betriebsverlagerungen entweder unterbleiben oder deren Folgen durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze kompensiert werden können, ist es daher wichtig, dass die Lohnstückkosten im Gleichgewicht sind, dass die Rahmenbedingungen wertschöpfungsstarke Investitionen begünstigen sowie die öffentliche Infrastruktur intakt ist. Nur wenn unsere Wirtschaft auf den Wachstumspfad zurückfindet und eine hohe Arbeitsproduktivität aufweist, können unsere sozialen Errungenschaften gesichert werden.</p><p>1. Aufgrund des oben Gesagten lehnt es der Bundesrat ab, staatliche Beihilfen oder öffentliche Beschaffungen an die Bedingung zu knüpfen, dass Auslagerungen untersagt sind. Unternehmen sollen nicht daran gehindert werden, durch die weltweite Optimierung ihrer Produktion neue Märkte von der Schweiz aus zu erobern.</p><p>2. Die flexiblen Lohnverhandlungen in der Schweiz haben in der Vergangenheit ein langfristiges Gleichgewicht auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt ohne grosse Staatseingriffe sichergestellt. Die Weiterverfolgung dieses Weges gewährleistet am besten, dass die von Auslagerungen betroffenen Personen in akzeptabler Frist wieder Arbeit finden können. Ausserdem bietet die Arbeitslosenversicherung bereits heute Möglichkeiten zur Umschulung an. Im Weiteren wird die berufliche Weiterbildung das Thema eines Berichtes des Bundesrates im Jahr 2006 sein.</p><p>3. Die Schweiz engagiert sich international stark für die Demokratieförderung sowie für die Verbesserung des Umweltschutzes und der sozialen Bedingungen.</p><p>Auf privater Ebene tragen schon jetzt zahlreiche Schweizer Investoren mit ihren hohen Standards dazu bei, dass sich die sozialen und ökologischen Bedingungen in den jeweiligen Gaststaaten verbessern. Einige Unternehmen gehen noch weiter und engagieren sich in Entwicklungsprojekten. Damit diejenigen Unternehmen, die Auslagerungen planen, die wesentlichen sozialen und ökologischen Prinzipien respektieren, unterstützt der Bundesrat diverse Initiativen, um die unternehmerische Verantwortung (corporate responsibility) zu fördern. Darunter befinden sich die Instrumente der Internationalen Arbeitsorganisation und das Engagement für den "Global Compact" der Vereinten Nationen. Im Weiteren zu nennen sind die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen, die sich an alle Schweizer Investoren im Ausland richten. Im Falle einer Verletzung dieser Richtlinien kann der nationale Kontaktpunkt (National Contact Point), der in der Schweiz dem Seco angegliedert ist, angerufen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>"Arbeiten Sie mehr, verdienen Sie weniger! Wir wollen weniger Steuern zahlen - sonst verlagern wir unseren Betrieb!" Auf diese Weise wird derzeit von zahlreichen internationalen Unternehmen und KMU Erpressung betrieben.</p><p>Erwägt der Bundesrat mit dem Ziel, diesen Erpressungen ein Ende zu setzen und Betriebsverlagerungen entgegenzuwirken:</p><p>- die Betriebsverlagerungen ins Ausland zu verbieten für Unternehmen, die staatliche Beiträge und Darlehen erhalten, sowie bei Aufträgen, die durch öffentliche Gelder finanziert werden?</p><p>- die Ausbildung und Umschulung von Berufskategorien zu fördern, die besonders anfällig auf Betriebsverlagerungen sind?</p><p>- die verlagernden Unternehmen zu drängen, sich im Niederlassungsland in sozialer Hinsicht, für die Förderung der Demokratie und für den Umweltschutz einzusetzen?</p><p>Ist der Bundesrat im Übrigen nicht auch der Auffassung, dass eine Infragestellung der sozialen Errungenschaften der Schweiz keinerlei Grundlage dafür bietet, gegen Betriebsverlagerungen vorzugehen?</p>
- Betriebsverlagerungen ins Ausland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Betriebsverlagerungen sind für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer dramatisch. Sie haben jedoch für den gesamten Arbeitsmarkt der westlichen Länder relativ wenig Gewicht (4,8 Prozent des Stellenabbaus in Europa seit 2002 sind auf Betriebsverlagerungen zurückzuführen; gemäss einer Erhebung des Europäischen Zentrums zur Beobachtung des Wandels). Ferner sind die Unterschiede (Personalkosten, Arbeitsrecht usw.) zwischen den westlichen Ländern einerseits und Asien, Indien oder selbst den osteuropäischen Ländern andererseits ohnehin viel zu gross, um durch den Abbau von Sozialabgaben oder eine Erhöhung der Arbeitszeit spürbar verkleinert zu werden. Somit bezwecken die Arbeitgeber, die das Schreckgespenst der Betriebsverlagerung an die Wand malen, hauptsächlich eine Herabsetzung der westlichen Standards auf dem Gebiet der sozialen Errungenschaften.</p><p>Deshalb sollten in erster Linie die sozialen Bedingungen in den Ländern verbessert werden, die solche Unternehmen anziehen. Diese haben nämlich dort momentan genügend wirtschaftliches und politisches Gewicht, um Druck auf die Regierungen auszuüben und sogar den lokalen Zugang zur Technologie und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu hemmen. Aus diesem Grunde sollten Unternehmen, die Betriebsverlagerungen vornehmen, dazu gedrängt werden, sich für ein qualitatives Wachstum in diesen Regionen einzusetzen. Solange Länder wie China ein Paradies für skrupellose Arbeitgeber bleiben, werden ihre Wettbewerbsvorteile in den Niederlassungs- wie in den Herkunftsländern der Unternehmen weiterhin nachteilige Auswirkungen haben.</p><p>Da Betriebsverlagerungen oft auf der einen Seite Arbeitslose und auf der anderen Seite Ausgebeutete schaffen, werfen sie sowohl wirtschaftliche als auch politische Fragen auf, um die sich die Behörden kümmern müssen, insbesondere indem sie die Berufsbildung fördern. Dies gilt umso mehr, als sich das Phänomen auszubreiten droht: Waren Betriebsverlagerungen früher noch auf den Industriesektor begrenzt, so ist heute auch der Dienstleistungssektor davon betroffen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Betriebsverlagerungen ins Ausland für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schmerzliche Folgen haben können. Der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz beruht jedoch massgeblich darauf, dass unsere Wirtschaft die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung nutzt und dadurch zusätzliche Exporte aus der Schweiz generiert (insbesondere im Dienstleistungssektor) sowie Importe zu günstigen Bedingungen ermöglicht.</p><p>Betriebsverlagerungen erklären sich hauptsächlich durch die drei Faktoren Lohnstückkosten, rechtliche Rahmenbedingungen und Transaktionskosten. Damit Betriebsverlagerungen entweder unterbleiben oder deren Folgen durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze kompensiert werden können, ist es daher wichtig, dass die Lohnstückkosten im Gleichgewicht sind, dass die Rahmenbedingungen wertschöpfungsstarke Investitionen begünstigen sowie die öffentliche Infrastruktur intakt ist. Nur wenn unsere Wirtschaft auf den Wachstumspfad zurückfindet und eine hohe Arbeitsproduktivität aufweist, können unsere sozialen Errungenschaften gesichert werden.</p><p>1. Aufgrund des oben Gesagten lehnt es der Bundesrat ab, staatliche Beihilfen oder öffentliche Beschaffungen an die Bedingung zu knüpfen, dass Auslagerungen untersagt sind. Unternehmen sollen nicht daran gehindert werden, durch die weltweite Optimierung ihrer Produktion neue Märkte von der Schweiz aus zu erobern.</p><p>2. Die flexiblen Lohnverhandlungen in der Schweiz haben in der Vergangenheit ein langfristiges Gleichgewicht auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt ohne grosse Staatseingriffe sichergestellt. Die Weiterverfolgung dieses Weges gewährleistet am besten, dass die von Auslagerungen betroffenen Personen in akzeptabler Frist wieder Arbeit finden können. Ausserdem bietet die Arbeitslosenversicherung bereits heute Möglichkeiten zur Umschulung an. Im Weiteren wird die berufliche Weiterbildung das Thema eines Berichtes des Bundesrates im Jahr 2006 sein.</p><p>3. Die Schweiz engagiert sich international stark für die Demokratieförderung sowie für die Verbesserung des Umweltschutzes und der sozialen Bedingungen.</p><p>Auf privater Ebene tragen schon jetzt zahlreiche Schweizer Investoren mit ihren hohen Standards dazu bei, dass sich die sozialen und ökologischen Bedingungen in den jeweiligen Gaststaaten verbessern. Einige Unternehmen gehen noch weiter und engagieren sich in Entwicklungsprojekten. Damit diejenigen Unternehmen, die Auslagerungen planen, die wesentlichen sozialen und ökologischen Prinzipien respektieren, unterstützt der Bundesrat diverse Initiativen, um die unternehmerische Verantwortung (corporate responsibility) zu fördern. Darunter befinden sich die Instrumente der Internationalen Arbeitsorganisation und das Engagement für den "Global Compact" der Vereinten Nationen. Im Weiteren zu nennen sind die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen, die sich an alle Schweizer Investoren im Ausland richten. Im Falle einer Verletzung dieser Richtlinien kann der nationale Kontaktpunkt (National Contact Point), der in der Schweiz dem Seco angegliedert ist, angerufen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>"Arbeiten Sie mehr, verdienen Sie weniger! Wir wollen weniger Steuern zahlen - sonst verlagern wir unseren Betrieb!" Auf diese Weise wird derzeit von zahlreichen internationalen Unternehmen und KMU Erpressung betrieben.</p><p>Erwägt der Bundesrat mit dem Ziel, diesen Erpressungen ein Ende zu setzen und Betriebsverlagerungen entgegenzuwirken:</p><p>- die Betriebsverlagerungen ins Ausland zu verbieten für Unternehmen, die staatliche Beiträge und Darlehen erhalten, sowie bei Aufträgen, die durch öffentliche Gelder finanziert werden?</p><p>- die Ausbildung und Umschulung von Berufskategorien zu fördern, die besonders anfällig auf Betriebsverlagerungen sind?</p><p>- die verlagernden Unternehmen zu drängen, sich im Niederlassungsland in sozialer Hinsicht, für die Förderung der Demokratie und für den Umweltschutz einzusetzen?</p><p>Ist der Bundesrat im Übrigen nicht auch der Auffassung, dass eine Infragestellung der sozialen Errungenschaften der Schweiz keinerlei Grundlage dafür bietet, gegen Betriebsverlagerungen vorzugehen?</p>
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