Republik China (Taiwan). Uno-Beitrittsgesuch
- ShortId
-
04.3471
- Id
-
20043471
- Updated
-
27.07.2023 20:27
- Language
-
de
- Title
-
Republik China (Taiwan). Uno-Beitrittsgesuch
- AdditionalIndexing
-
08;Taiwan;UNO (speziell);Legitimität;Neutralität;China;Gute Dienste;Beitritt zu einer internationalen Organisation
- 1
-
- L04K03030506, Taiwan
- L05K1002010301, Beitritt zu einer internationalen Organisation
- L03K150402, UNO (speziell)
- L03K100108, Gute Dienste
- L04K03030501, China
- L04K10010503, Neutralität
- L04K08020503, Legitimität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Ein-China-Doktrin kann weder bedeuten noch bestätigen, dass die Regierung in Peking die alleinige Legitimität für ganz China beanspruchen könnte. Die Republik China (Taiwan) ist ein Rechtsstaat, der durch seine Geschichte und seine demokratischen Institutionen legitimiert ist. De facto herrscht in China die gleiche Situation wie heute in Korea und früher in Vietnam und in Deutschland: ein Volk, aber zwei Staaten. Die Verweigerung der einem Staat zustehenden Vertretung widerspricht den Zielen der Vereinten Nationen. Dennoch sollte die Schweiz die gleiche Distanz zu Peking und zu Taipeh halten, um ihre Glaubwürdigkeit als neutraler Staat zu wahren. Eine Stimme der Schweiz in der Uno gegen die Republik China (Taiwan) erschiene allen Mitgliedstaaten als mit den Grundsätzen der schweizerischen Neutralitätspolitik unvereinbar, und die Schweiz könnte ihre Vermittlerrolle zwischen zwei Parteien nicht mehr ernsthaft wahrnehmen.</p>
- <p>1. Taiwan hat auf den Gebieten Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in den letzten fünfzehn Jahren beträchtliche Fortschritte erzielt, sodass die Insel heute zu den demokratischsten Gesellschaften Asiens gehört. Die Schweiz begrüsst diese Entwicklungen und ermuntert die Bevölkerung und die Behörden Taiwans, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.</p><p>Aufgrund der konkurrierenden Ansprüche der Behörden von Peking und Taipeh hinsichtlich der legitimen Vertretung des chinesischen Staates richtet sich die Schweiz bei ihren Beziehungen mit diesen Behörden nach der schweizerischen Ein-China-Politik. Der Bundesrat anerkannte die Volksrepublik China am 17. Januar 1950. Die Schweiz gehörte zu den ersten westlichen Staaten, die die am 1. Oktober 1949 proklamierte Volksrepublik anerkannten. Seither hält die Schweiz konsequent an ihrer Ein-China-Politik fest und betrachtet die Pekinger Behörden als Vertretung ganz Chinas. Die Tatsache, dass Taiwan aus völkerrechtlicher Sicht die Merkmale eines Staates aufweist (ein Gebiet, eine Bevölkerung und eine Regierung, die de facto die Staatsgewalt ausübt), verpflichtet die Schweiz keineswegs dazu, das Gebiet als Staat zu anerkennen. Dies ist in erster Linie ein politischer Entscheid. Die schweizerische Politik gegenüber China entspricht im Übrigen der Politik der meisten Staaten der internationalen Gemeinschaft. Auch die Uno-Generalversammlung anerkannte die Volksrepublik China 1971 als einzige rechtmässige Vertretung Chinas und nahm sie in die Uno auf, wodurch Taiwan seinen Sitz verlor. Damit wurde die Ein-China-Politik auf Uno-Ebene bestätigt. Die Schweiz hält sich bei ihren Stellungnahmen innerhalb der internationalen Organisationen - einschliesslich der Uno - an diese Politik. Der Bundesrat ist jedoch bemüht, die Probleme, die sich durch die fehlende Zugehörigkeit Taiwans zu den meisten internationalen Organisationen ergeben, auf pragmatische Weise zu lösen.</p><p>2. Die Frage der Neutralität würde sich einzig und allein im Falle eines internationalen bewaffneten Konfliktes um Taiwan stellen. Ein solcher liegt aber nicht vor. Die Schweiz ist daher frei, ihre Position zur Taiwanfrage nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Ein wichtiges Kriterium bildet in diesem Zusammenhang die Konstanz und Berechenbarkeit der schweizerischen Aussenpolitik. Damit verschafft sich unser Land international die notwendige Glaubwürdigkeit und Anerkennung, was letztlich auch der Respektierung unseres Status als dauernd neutraler Staat dient. Wenn sich die Schweiz jedoch zu einem Uno-Beitritt Taiwans äussern müsste, würde sie aufgrund ihrer traditionellen Ein-China-Politik eine ablehnende Haltung einnehmen. Die Schweiz sieht Taiwan seit 1950 wie die grosse Mehrheit der übrigen Staaten als Teil Chinas an. Eine plötzliche Abkehr von dieser seit über fünfzig Jahren vertretenen Position würde die Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit unserer Aussenpolitik untergraben.</p><p>3. Die Frage des rechtlich nicht beendeten chinesischen Bürgerkrieges ist nach Auffassung des Bundesrates eine innerchinesische Angelegenheit. Der Bundesrat hält sich bei seinen Beziehungen mit China an die Politik, die er 1950 selbst festlegte. Bei offiziellen Kontakten fordern die Schweizer Behörden jeweils Behörden der Volksrepublik China auf, ihre Differenzen mit den taiwanesischen Behörden auf friedlichem Weg beizulegen. Falls die betroffenen Parteien eine entsprechende Anfrage an sie richten würden, wäre die Schweiz bereit, zu einer Annäherung der beiden Parteien beizutragen, wobei die Modalitäten von diesen selbst zu definieren wären. Bis jetzt ist jedoch bei den Schweizer Behörden kein solches Gesuch eingegangen.</p><p>4. Die Schweiz und Taiwan pflegen einen intensiven Austausch im kulturellen, wirtschaftlichen und menschlichen Bereich. Mit einem Handelsvolumen von knapp 2 Milliarden Franken pro Jahr ist Taiwan z. B. unser fünftgrösster Handelspartner in Asien. Diese Beziehungen bedingen technische Kontakte zwischen schweizerischen und taiwanesischen Behörden, um konkrete Probleme zu regeln, die bei einer so starken Zunahme der Handelsbeziehungen unweigerlich auftreten. Mit dem Beitritt Taiwans als separates Zollgebiet zur Welthandelsorganisation besteht nun eine Plattform, um einige dieser Probleme zu lösen. Der Bundesrat bemüht sich im Übrigen, die restlichen offenen Fragen pragmatisch und in Übereinstimmung mit seiner Ein-China-Politik zu lösen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit 1971 vertritt die kommunistische Regierung der Volksrepublik China (Peking) in der Uno das gesamte Land China. In den letzten Jahren hat die Republik China (Taiwan), die seit 1912 ein souveräner Staat ist, bei der Uno mehrmals erfolglos ein Beitrittsgesuch eingereicht. Die Schweiz wird nun zum ersten Mal mit der Frage eines Uno-Beitrittsgesuches der Republik China (Taiwan) konfrontiert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie will er, hinsichtlich eines Uno-Beitrittsgesuches der Republik China (Taiwan), der Tatsache Rechnung tragen, dass dieser Staat faktisch existiert, obgleich er von der Schweiz rechtlich nicht anerkannt ist, und dass er in den letzten Jahren zu einer Demokratie geworden ist, die ihre internationalen Verpflichtungen erfüllt?</p><p>2. Wie gedenkt er die Neutralitätspolitik der Schweiz aufrechtzuerhalten, die eine ausdrückliche Parteinahme bei einem internationalen Konflikt ausschliesst? Oder wird er etwa für einen Beitritt Taiwans zur Uno stimmen?</p><p>3. Ist er bereit, zu berücksichtigen, dass der chinesische Bürgerkrieg rechtlich nicht beendet ist? Ist er bereit, in der Tradition der Guten Dienste der Schweiz eine Vermittlerrolle zwischen Taipeh und Peking zu spielen, damit die beiden Parteien offiziell oder halboffiziell wieder das Gespräch aufnehmen?</p><p>4. Wie gedenkt er seinen diplomatischen Handlungsspielraum zu nutzen, um - entgegen der Ein-China-Doktrin - die Existenz eines Staates anzuerkennen, dessen republikanische Verfassung auf 1912 zurückgeht?</p>
- Republik China (Taiwan). Uno-Beitrittsgesuch
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Ein-China-Doktrin kann weder bedeuten noch bestätigen, dass die Regierung in Peking die alleinige Legitimität für ganz China beanspruchen könnte. Die Republik China (Taiwan) ist ein Rechtsstaat, der durch seine Geschichte und seine demokratischen Institutionen legitimiert ist. De facto herrscht in China die gleiche Situation wie heute in Korea und früher in Vietnam und in Deutschland: ein Volk, aber zwei Staaten. Die Verweigerung der einem Staat zustehenden Vertretung widerspricht den Zielen der Vereinten Nationen. Dennoch sollte die Schweiz die gleiche Distanz zu Peking und zu Taipeh halten, um ihre Glaubwürdigkeit als neutraler Staat zu wahren. Eine Stimme der Schweiz in der Uno gegen die Republik China (Taiwan) erschiene allen Mitgliedstaaten als mit den Grundsätzen der schweizerischen Neutralitätspolitik unvereinbar, und die Schweiz könnte ihre Vermittlerrolle zwischen zwei Parteien nicht mehr ernsthaft wahrnehmen.</p>
- <p>1. Taiwan hat auf den Gebieten Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in den letzten fünfzehn Jahren beträchtliche Fortschritte erzielt, sodass die Insel heute zu den demokratischsten Gesellschaften Asiens gehört. Die Schweiz begrüsst diese Entwicklungen und ermuntert die Bevölkerung und die Behörden Taiwans, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.</p><p>Aufgrund der konkurrierenden Ansprüche der Behörden von Peking und Taipeh hinsichtlich der legitimen Vertretung des chinesischen Staates richtet sich die Schweiz bei ihren Beziehungen mit diesen Behörden nach der schweizerischen Ein-China-Politik. Der Bundesrat anerkannte die Volksrepublik China am 17. Januar 1950. Die Schweiz gehörte zu den ersten westlichen Staaten, die die am 1. Oktober 1949 proklamierte Volksrepublik anerkannten. Seither hält die Schweiz konsequent an ihrer Ein-China-Politik fest und betrachtet die Pekinger Behörden als Vertretung ganz Chinas. Die Tatsache, dass Taiwan aus völkerrechtlicher Sicht die Merkmale eines Staates aufweist (ein Gebiet, eine Bevölkerung und eine Regierung, die de facto die Staatsgewalt ausübt), verpflichtet die Schweiz keineswegs dazu, das Gebiet als Staat zu anerkennen. Dies ist in erster Linie ein politischer Entscheid. Die schweizerische Politik gegenüber China entspricht im Übrigen der Politik der meisten Staaten der internationalen Gemeinschaft. Auch die Uno-Generalversammlung anerkannte die Volksrepublik China 1971 als einzige rechtmässige Vertretung Chinas und nahm sie in die Uno auf, wodurch Taiwan seinen Sitz verlor. Damit wurde die Ein-China-Politik auf Uno-Ebene bestätigt. Die Schweiz hält sich bei ihren Stellungnahmen innerhalb der internationalen Organisationen - einschliesslich der Uno - an diese Politik. Der Bundesrat ist jedoch bemüht, die Probleme, die sich durch die fehlende Zugehörigkeit Taiwans zu den meisten internationalen Organisationen ergeben, auf pragmatische Weise zu lösen.</p><p>2. Die Frage der Neutralität würde sich einzig und allein im Falle eines internationalen bewaffneten Konfliktes um Taiwan stellen. Ein solcher liegt aber nicht vor. Die Schweiz ist daher frei, ihre Position zur Taiwanfrage nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Ein wichtiges Kriterium bildet in diesem Zusammenhang die Konstanz und Berechenbarkeit der schweizerischen Aussenpolitik. Damit verschafft sich unser Land international die notwendige Glaubwürdigkeit und Anerkennung, was letztlich auch der Respektierung unseres Status als dauernd neutraler Staat dient. Wenn sich die Schweiz jedoch zu einem Uno-Beitritt Taiwans äussern müsste, würde sie aufgrund ihrer traditionellen Ein-China-Politik eine ablehnende Haltung einnehmen. Die Schweiz sieht Taiwan seit 1950 wie die grosse Mehrheit der übrigen Staaten als Teil Chinas an. Eine plötzliche Abkehr von dieser seit über fünfzig Jahren vertretenen Position würde die Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit unserer Aussenpolitik untergraben.</p><p>3. Die Frage des rechtlich nicht beendeten chinesischen Bürgerkrieges ist nach Auffassung des Bundesrates eine innerchinesische Angelegenheit. Der Bundesrat hält sich bei seinen Beziehungen mit China an die Politik, die er 1950 selbst festlegte. Bei offiziellen Kontakten fordern die Schweizer Behörden jeweils Behörden der Volksrepublik China auf, ihre Differenzen mit den taiwanesischen Behörden auf friedlichem Weg beizulegen. Falls die betroffenen Parteien eine entsprechende Anfrage an sie richten würden, wäre die Schweiz bereit, zu einer Annäherung der beiden Parteien beizutragen, wobei die Modalitäten von diesen selbst zu definieren wären. Bis jetzt ist jedoch bei den Schweizer Behörden kein solches Gesuch eingegangen.</p><p>4. Die Schweiz und Taiwan pflegen einen intensiven Austausch im kulturellen, wirtschaftlichen und menschlichen Bereich. Mit einem Handelsvolumen von knapp 2 Milliarden Franken pro Jahr ist Taiwan z. B. unser fünftgrösster Handelspartner in Asien. Diese Beziehungen bedingen technische Kontakte zwischen schweizerischen und taiwanesischen Behörden, um konkrete Probleme zu regeln, die bei einer so starken Zunahme der Handelsbeziehungen unweigerlich auftreten. Mit dem Beitritt Taiwans als separates Zollgebiet zur Welthandelsorganisation besteht nun eine Plattform, um einige dieser Probleme zu lösen. Der Bundesrat bemüht sich im Übrigen, die restlichen offenen Fragen pragmatisch und in Übereinstimmung mit seiner Ein-China-Politik zu lösen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit 1971 vertritt die kommunistische Regierung der Volksrepublik China (Peking) in der Uno das gesamte Land China. In den letzten Jahren hat die Republik China (Taiwan), die seit 1912 ein souveräner Staat ist, bei der Uno mehrmals erfolglos ein Beitrittsgesuch eingereicht. Die Schweiz wird nun zum ersten Mal mit der Frage eines Uno-Beitrittsgesuches der Republik China (Taiwan) konfrontiert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie will er, hinsichtlich eines Uno-Beitrittsgesuches der Republik China (Taiwan), der Tatsache Rechnung tragen, dass dieser Staat faktisch existiert, obgleich er von der Schweiz rechtlich nicht anerkannt ist, und dass er in den letzten Jahren zu einer Demokratie geworden ist, die ihre internationalen Verpflichtungen erfüllt?</p><p>2. Wie gedenkt er die Neutralitätspolitik der Schweiz aufrechtzuerhalten, die eine ausdrückliche Parteinahme bei einem internationalen Konflikt ausschliesst? Oder wird er etwa für einen Beitritt Taiwans zur Uno stimmen?</p><p>3. Ist er bereit, zu berücksichtigen, dass der chinesische Bürgerkrieg rechtlich nicht beendet ist? Ist er bereit, in der Tradition der Guten Dienste der Schweiz eine Vermittlerrolle zwischen Taipeh und Peking zu spielen, damit die beiden Parteien offiziell oder halboffiziell wieder das Gespräch aufnehmen?</p><p>4. Wie gedenkt er seinen diplomatischen Handlungsspielraum zu nutzen, um - entgegen der Ein-China-Doktrin - die Existenz eines Staates anzuerkennen, dessen republikanische Verfassung auf 1912 zurückgeht?</p>
- Republik China (Taiwan). Uno-Beitrittsgesuch
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