Fertigstellung des Nationalstrassennetzes

ShortId
04.3476
Id
20043476
Updated
28.07.2023 02:45
Language
de
Title
Fertigstellung des Nationalstrassennetzes
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Autobahn;Nationalstrassenbau;Verkehrsinfrastruktur;Mineralölsteuer;Finanzierung
1
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L04K11070109, Mineralölsteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach der Ablehnung des Avanti-Gegenvorschlages zu Beginn dieses Jahres stellen die verschiedensten Interessengruppen Forderungen in Bezug auf die Verwendung der Mineralölsteuererträge. Demgegenüber ist klarzustellen, dass diese Gelder nicht überschüssig, sondern nach wie vor zweckgebunden und der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gutgeschrieben sind. Gemäss Voranschlag 2004 belaufen sich diese Mittel per Ende Jahr auf 3,62 Milliarden Franken.</p><p>Die Verwendung dieser Gelder ist insbesondere an den Zweck der Fertigstellung und des Unterhaltes des Nationalstrassennetzes gebunden. Dieses wurde noch in den Sechzigerjahren beschlossen und ist - entgegen aller Prognosen und Versprechen - bis heute nicht fertig gestellt. Betroffen von der verzögerten Verkehrserschliessung durch die A5, A9 und A16 sind insbesondere die Randregionen. In gewisser Weise dient sogar die A4 einer besseren Erschliessung von Randregionen.</p><p>Die verschiedenen Vorschläge im Rahmen von Dopo Avanti erwecken den unangenehmen Eindruck, dass nun auch im Strassenverkehr die finanziellen Mittel von den Regionen in die Ballungszentren umgelenkt werden sollen - wie dies bereits im Entwurf zu einer neuen Regionalpolitik vorgeschlagen worden ist. Zudem muss festgestellt werden, dass verschiedene neue Aufgaben, die bisher nicht in der Zweckbindung enthalten sind, wiederum den Agglomerationen zugute kommen sollen. Die Regionen müssen damit weitere Nachteile im Standortwettbewerb gewärtigen. Sicher ist es ein Anliegen, die Verkehrsprobleme in den Ballungsgebieten zu lösen und so die Lebensqualität zu steigern. Das darf allerdings nicht auf Kosten der Regionen und mit dem Bruch zum Teil jahrzehntealter Versprechen geschehen.</p><p>Der Verweis auf die angespannte finanzielle Situation des Bundes ist schliesslich kaum haltbar. Einerseits handelt es sich bei den Mineralölsteuererträgen um zweckgebundene Mittel. Die Vorlage des Avanti-Gegenvorschlages war so komplex, dass seine Ablehnung nicht einfach als Zustimmung zu seinem vermeintlichen Gegenteil verstanden und daraus eine Umwidmung der vorhandenen Mittel abgeleitet werden kann. Andererseits weist die Finanzrechnung seit Jahren regelmässige Überschüsse aus, die der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gutgeschrieben werden müssen. Dass diese Mittel nicht zugunsten strukturschwacher Regionen eingesetzt werden, ist nicht verständlich.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat wiederholt die Meinung vertreten, dass das beschlossene Netz fertig erstellt werden soll und dass diese Aufgabe von Bedeutung ist. Angesichts des grossen Sanierungsbedarfes der Bundesfinanzen muss aber auch der Verkehrsinfrastrukturbereich einen Sparbeitrag leisten. Innerhalb der Rubrik "Nationalstrassen" ist der Spielraum gering. Die Erhaltung der Substanz der bereits erstellten Werke ist ein Gebot der Wirtschaftlichkeit. Damit verbleiben im Wesentlichen die Rubriken "Neubau" und "Ausbau", wobei unter den Ausbau auch Arbeiten wie die Verbesserung der Sicherheit in Tunneln oder Lärmschutzsanierungen fallen. Der Handlungsspielraum in Bezug auf die zu treffenden Einsparungen beschränkt sich somit vor allem auf die noch wenigen Neubaustrecken, bei welchen die Baufreigabe noch nicht erfolgt ist. Aufgrund der Sparvorgaben ist es unvermeidlich, dass es auf praktisch allen noch nicht erstellten Strecken zu gewissen Verzögerungen kommen wird.</p><p>Bezüglich der Forderung, keine neuen Zweckbindungen für die Mineralölsteuererträge zu beschliessen, kann sich der Bundesrat nicht festlegen, insbesondere, weil das Parlament im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen einer Zweckerweiterung der Mineralölsteuermittel für den Agglomerationsverkehr bereits zugestimmt hat. Unter diesen Umständen ist die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Fertigstellung des schweizerischen Nationalstrassennetzes zu gewährleisten. Insbesondere achtet er darauf, dass die mit den Kantonen vereinbarten Fristen eingehalten und keine neuen Zweckbindungen für die Mineralölsteuererträge beschlossen werden, die das Ziel einer möglichst zügigen Fertigstellung des Nationalstrassennetzes gefährden.</p>
  • Fertigstellung des Nationalstrassennetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der Ablehnung des Avanti-Gegenvorschlages zu Beginn dieses Jahres stellen die verschiedensten Interessengruppen Forderungen in Bezug auf die Verwendung der Mineralölsteuererträge. Demgegenüber ist klarzustellen, dass diese Gelder nicht überschüssig, sondern nach wie vor zweckgebunden und der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gutgeschrieben sind. Gemäss Voranschlag 2004 belaufen sich diese Mittel per Ende Jahr auf 3,62 Milliarden Franken.</p><p>Die Verwendung dieser Gelder ist insbesondere an den Zweck der Fertigstellung und des Unterhaltes des Nationalstrassennetzes gebunden. Dieses wurde noch in den Sechzigerjahren beschlossen und ist - entgegen aller Prognosen und Versprechen - bis heute nicht fertig gestellt. Betroffen von der verzögerten Verkehrserschliessung durch die A5, A9 und A16 sind insbesondere die Randregionen. In gewisser Weise dient sogar die A4 einer besseren Erschliessung von Randregionen.</p><p>Die verschiedenen Vorschläge im Rahmen von Dopo Avanti erwecken den unangenehmen Eindruck, dass nun auch im Strassenverkehr die finanziellen Mittel von den Regionen in die Ballungszentren umgelenkt werden sollen - wie dies bereits im Entwurf zu einer neuen Regionalpolitik vorgeschlagen worden ist. Zudem muss festgestellt werden, dass verschiedene neue Aufgaben, die bisher nicht in der Zweckbindung enthalten sind, wiederum den Agglomerationen zugute kommen sollen. Die Regionen müssen damit weitere Nachteile im Standortwettbewerb gewärtigen. Sicher ist es ein Anliegen, die Verkehrsprobleme in den Ballungsgebieten zu lösen und so die Lebensqualität zu steigern. Das darf allerdings nicht auf Kosten der Regionen und mit dem Bruch zum Teil jahrzehntealter Versprechen geschehen.</p><p>Der Verweis auf die angespannte finanzielle Situation des Bundes ist schliesslich kaum haltbar. Einerseits handelt es sich bei den Mineralölsteuererträgen um zweckgebundene Mittel. Die Vorlage des Avanti-Gegenvorschlages war so komplex, dass seine Ablehnung nicht einfach als Zustimmung zu seinem vermeintlichen Gegenteil verstanden und daraus eine Umwidmung der vorhandenen Mittel abgeleitet werden kann. Andererseits weist die Finanzrechnung seit Jahren regelmässige Überschüsse aus, die der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gutgeschrieben werden müssen. Dass diese Mittel nicht zugunsten strukturschwacher Regionen eingesetzt werden, ist nicht verständlich.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat wiederholt die Meinung vertreten, dass das beschlossene Netz fertig erstellt werden soll und dass diese Aufgabe von Bedeutung ist. Angesichts des grossen Sanierungsbedarfes der Bundesfinanzen muss aber auch der Verkehrsinfrastrukturbereich einen Sparbeitrag leisten. Innerhalb der Rubrik "Nationalstrassen" ist der Spielraum gering. Die Erhaltung der Substanz der bereits erstellten Werke ist ein Gebot der Wirtschaftlichkeit. Damit verbleiben im Wesentlichen die Rubriken "Neubau" und "Ausbau", wobei unter den Ausbau auch Arbeiten wie die Verbesserung der Sicherheit in Tunneln oder Lärmschutzsanierungen fallen. Der Handlungsspielraum in Bezug auf die zu treffenden Einsparungen beschränkt sich somit vor allem auf die noch wenigen Neubaustrecken, bei welchen die Baufreigabe noch nicht erfolgt ist. Aufgrund der Sparvorgaben ist es unvermeidlich, dass es auf praktisch allen noch nicht erstellten Strecken zu gewissen Verzögerungen kommen wird.</p><p>Bezüglich der Forderung, keine neuen Zweckbindungen für die Mineralölsteuererträge zu beschliessen, kann sich der Bundesrat nicht festlegen, insbesondere, weil das Parlament im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen einer Zweckerweiterung der Mineralölsteuermittel für den Agglomerationsverkehr bereits zugestimmt hat. Unter diesen Umständen ist die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Fertigstellung des schweizerischen Nationalstrassennetzes zu gewährleisten. Insbesondere achtet er darauf, dass die mit den Kantonen vereinbarten Fristen eingehalten und keine neuen Zweckbindungen für die Mineralölsteuererträge beschlossen werden, die das Ziel einer möglichst zügigen Fertigstellung des Nationalstrassennetzes gefährden.</p>
    • Fertigstellung des Nationalstrassennetzes

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