Bedrohte Vielfalt der Vogelwelt
- ShortId
-
04.3486
- Id
-
20043486
- Updated
-
27.07.2023 21:53
- Language
-
de
- Title
-
Bedrohte Vielfalt der Vogelwelt
- AdditionalIndexing
-
52;Feuchtzone;Evaluation;biologische Vielfalt;ökologische Ausgleichsfläche;Lebensraum;Schutz der Tierwelt
- 1
-
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L05K1401020110, ökologische Ausgleichsfläche
- L05K0603030501, Lebensraum
- L05K0603020102, Feuchtzone
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit dem Landschaftskonzept Schweiz hat der Bundesrat im Dezember 1997 ein Programm verabschiedet, das im Umwelt- und Artenschutz ehrgeizige Ziele verfolgt und aussagekräftige Sachpläne beschreibt. Klare Aufträge zur Erhaltung der Fauna und genügend grosser Lebensräume sind im Gesetz über den Natur- und Heimatschutz enthalten. Auch im Raumplanungsgesetz, im Jagdgesetz, im Fischereigesetz, im Landwirtschafts- und im Waldgesetz sind zahlreiche naturschutzrelevante Bestimmungen zur Verbesserung der natürlichen Lebensräume von Flora und Fauna enthalten. Trotzdem bezeichnet die Schweizerische Vogelwarte Sempach die Situation der einheimischen Vogelwelt als nach wie vor dramatisch; eine Trendwende ist nicht festzustellen. Die vom Buwal 2001 publizierte Rote Liste bezeichnet 77 Vogelarten (40 Prozent der einheimischen Brutvögel) als gefährdet oder bereits verschwunden. Sechs Vogelarten sind in der Schweiz ausgestorben, und neun weitere Arten sind akut vom Aussterben bedroht. Besonders gefährdet sind die Arten des Kulturlandes sowie der Feuchtgebiete.</p>
- <p>1. Die aktuelle Rote Liste der gefährdeten und seltenen Brutvogelarten der Schweiz wurde erstmals 2001 nach international anerkannten Kriterien erstellt. Von den 195 regelmässig in der Schweiz brütenden Vogelarten wurden damals 77 auf diese Liste gesetzt. Da die Roten Listen alle zehn Jahre revidiert werden, lässt sich eine erste Bilanz über Veränderungen erst 2011 ziehen. Gemäss den im Landschaftskonzept Schweiz festgelegten Vorgaben müsste bis zu diesem Zeitpunkt die Anzahl der auf der Roten Liste eingetragenen Vogelarten auf höchstens 69 sinken.</p><p>a. Zur Erreichung dieses Zieles hat das Buwal im Jahr 2003 in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Vogelwarte Sempach und dem Schweizerischen Vogelschutz (SVS/Birdlife Schweiz) das Programm "Artenförderung Vögel Schweiz" gestartet. Im Rahmen dieses Programms werden 50 einheimische Vogelarten gefördert, deren Schutz als prioritär eingestuft wird. Dazu gehören zum einen Arten der Roten Liste, zum anderen aber auch häufigere Arten, für welche die Schweiz international eine besondere Verantwortung trägt. Für jede einzelne Art wird ein nationaler Aktionsplan erarbeitet, der konkrete Massnahmen zur Erhaltung der jeweiligen Art und ihrer Lebensräume definiert und Aufschluss über Organisation und Finanzierung gibt.</p><p>b. Die Erfolgskontrolle ist Bestandteil der zu erarbeitenden Aktionspläne. Darin werden auch die Periodizität und der Umfang der für die Bestandesaufnahmen notwendigen Datenerhebungen festgelegt.</p><p>c. Da das Artenförderungsprogramm Vögel erst vor kurzem angelaufen ist, können über die Langzeitwirkungen noch keine Angaben gemacht werden. Immerhin gibt es Hinweise darauf, dass sich die Bestände einzelner Arten langsam erholen, nicht zuletzt in Regionen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an ökologisch wertvollen Ausgleichsflächen.</p><p>d./e. Ob diese Anstrengungen genügen, um die Artenvielfalt nachhaltig zu sichern, kann noch nicht beurteilt werden. Da die finanziellen Möglichkeiten des Bundes jedoch begrenzt sind, ist der Bund zur Erreichung der gesetzten Ziele auf die Mithilfe von privaten Schutzorganisationen angewiesen. Diese fachlichen Partnerschaften gilt es auch in Zukunft zu nutzen und nach Möglichkeit auszubauen.</p><p>2. Praktisch die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche der Schweiz wird heute nach den Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) bewirtschaftet. Jeder Betrieb, der den ÖLN erfüllt, ist u. a. verpflichtet, 7 Prozent seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche als ökologische Ausgleichsflächen zu bewirtschaften. In der Schweiz wurden im Jahr 2003 insgesamt 116 500 Hektaren als ökologische Ausgleichsflächen bewirtschaftet, wovon 57 100 Hektaren im Talgebiet liegen.</p><p>a. Wissenschaftliche Untersuchungen der Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (FAL Reckenholz) sowie der Schweizerischen Vogelwarte Sempach (Agrarforschung, Band 9, April 2002, Bundesamt für Landwirtschaft; Verflogene Vielfalt im Kulturland - Zustand der Lebensräume unserer Vögel, 2003, Schweizerische Vogelwarte Sempach) haben gezeigt, dass ökologische Ausgleichsflächen positive Einflüsse auf die Erhaltung und Förderung von Tier- und Pflanzenarten haben. Die Resultate der zurzeit durchgeführten Evaluation im Bereich der Biodiversität werden für das Jahr 2005 erwartet.</p><p>b. Es ist unbestritten, dass hinsichtlich der Qualität der Flächen des ökologischen Ausgleiches in der Vergangenheit Defizite bestanden haben. Der Bundesrat hat deshalb mit dem Erlass der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) im Jahr 2001 eine wichtige Grundlage zur Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen geschaffen. Die ÖQV hat innert kurzer Zeit eine erfreuliche Dynamik entwickelt. So konnten beispielsweise im Jahr 2003 für 26 900 Hektaren Beiträge für die Qualität und/oder die Vernetzung von ökologisch besonders wertvollen Flächen ausbezahlt werden. Zahlreiche neue Vernetzungsprojekte sind gegenwärtig in Vorbereitung. Aufgrund der Ergebnisse von Pilotprojekten darf mittelfristig mit einer positiven Wirkung auf die Vogelpopulationen gerechnet werden.</p><p>c. Die Botschaft zur "Agrarpolitik 2007" legt für das Jahr 2005 ein Ziel von 65 000 Hektaren ökologischer Ausgleichsflächen im Talgebiet fest. Dieses Ziel dürfte nach heutigen Schätzungen um rund 5000 Hektaren verfehlt werden. Als zusätzliche Massnahmen zur Förderung der ökologischen Bewirtschaftung werden derzeit die Einführung eines neuen Öko-Ausgleichstyps sowie die Festlegung von Qualitätskriterien für extensive Weiden geprüft.</p><p>3.a. Gestützt auf Artikel 11 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und Artikel 26 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz hat der Bundesrat im Jahr 1991 die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung erlassen (SR 922.32). Diese erfasst in einem Inventar die wichtigsten Feuchtgebiete der Schweiz. Nachdem im Juni 2001 zahlreiche neue Gebiete in das Bundesinventar aufgenommen werden konnten, umfasst die Liste heute 11 Reservate von internationaler und 19 Gebiete von nationaler Bedeutung. Damit sind alle Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung bundesrechtlich geschützt. Daneben betreibt die Schweizerische Vogelwarte ein wissenschaftliches Inventar, in dem 36 Feuchtgebiete von nationaler Bedeutung aufgeführt sind. Da für deren Schutz die Kantone zuständig sind, kann der Bundesrat diese Gebiete allerdings nur im Einvernehmen mit den Kantonen ausscheiden. All jene Objekte, die von den Kantonen zur Aufnahme in das Bundesinventar angemeldet wurden, sind auf Bundesebene mittlerweile geschützt.</p><p>Mit diesen beiden Instrumenten kann der Schutz von ziehenden und ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasser- und Watvögeln gewährleistet, die Störung der Vögel auf ein tragbares Mass reduziert und insgesamt ein Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt geleistet werden. Gleichzeitig ist eine jagdliche Nutzung in den nicht geschützten Gebieten weiterhin möglich.</p><p>b. In den Wasservogelreservaten von internationaler Bedeutung werden von der Schweizerischen Vogelwarte jedes Jahr Zählungen durchgeführt und ausgewertet. Die Bilanz über die Jahre 1991 bis 2000 zeigt, dass sich im Winter durchschnittlich zwischen 23 und 30 Prozent der Wasservögel der Schweiz in den Reservaten von internationaler Bedeutung aufhalten. Die Reservate von nationaler Bedeutung kommen im gleichen Zeitraum auf einen Anteil von 8 Prozent. Gesamthaft hält sich somit rund ein Drittel aller in der Schweiz lebenden Wasservögel in den Feuchtgebieten von internationaler und nationaler Bedeutung auf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. lm Landschaftskonzept Schweiz hat der Bundesrat 1997 klar festgelegt, dass die Rote Liste der gefährdeten Vogelarten jährlich um 1 Prozent abnehmen soll.</p><p>a. Welche Massnahmen wurden zur Erreichung dieses Zieles ergriffen?</p><p>b. Wie wird die Wirkung der eingeleiteten Massnahmen überprüft?</p><p>c. Welchen Erfolg haben die getroffenen Massnahmen bisher erzielt?</p><p>d. Was steht einer Verbesserung der Situation entgegen?</p><p>e. Welche verstärkten Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um das Ziel doch noch zu erreichen?</p><p>2. Mit der neuen Landwirtschaftspolitik hat die Mehrheit der Schweizer Landwirte auf integrierte Produktion umgestellt, und die Zahl der biologisch betriebenen Bauernhöfe hat beachtlich zugenommen. Es wurde eine Vielzahl ökologischer Ausgleichsflächen geschaffen, und den Bewirtschaftern werden Ertragseinbussen und Mehraufwand abgegolten. Das biologische Ziel des ökologischen Ausgleiches ist, dass häufige und gefährdete Arten in ihren Beständen nicht weiter abnehmen.</p><p>a. Inwiefern sind positive Wirkungen dieser Massnahmen festzustellen?</p><p>b. Reichen Umfang und Qualität der ökologischen Ausgleichsflächen aus, um die Vielfalt der Vögel im Kulturland bzw. die typischen Kulturlandarten zu erhalten und zu fördern?</p><p>c. Welche zusätzlichen Massnahmen werden ergriffen, wenn es sich zeigt, dass die Ziele nicht termingerecht erreicht werden?</p><p>3. Zahlreiche in der Schweiz stark bedrohte - oder gar vor dem Aussterben stehende - Vogelarten sind auf Feuchtgebiete angewiesen. Äusserst wichtig sind Feuchtgebiete auch für Wintergäste und als Rastplatz für Zugvögel.</p><p>a. Welche Massnahmen hat der Bundesrat zur Verbesserung des Lebensraumes in Feuchtgebieten und Fliessgewässern ergriffen?</p><p>b. Wie sieht eine Zwischenbilanz der getroffenen Massnahmen aus?</p>
- Bedrohte Vielfalt der Vogelwelt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit dem Landschaftskonzept Schweiz hat der Bundesrat im Dezember 1997 ein Programm verabschiedet, das im Umwelt- und Artenschutz ehrgeizige Ziele verfolgt und aussagekräftige Sachpläne beschreibt. Klare Aufträge zur Erhaltung der Fauna und genügend grosser Lebensräume sind im Gesetz über den Natur- und Heimatschutz enthalten. Auch im Raumplanungsgesetz, im Jagdgesetz, im Fischereigesetz, im Landwirtschafts- und im Waldgesetz sind zahlreiche naturschutzrelevante Bestimmungen zur Verbesserung der natürlichen Lebensräume von Flora und Fauna enthalten. Trotzdem bezeichnet die Schweizerische Vogelwarte Sempach die Situation der einheimischen Vogelwelt als nach wie vor dramatisch; eine Trendwende ist nicht festzustellen. Die vom Buwal 2001 publizierte Rote Liste bezeichnet 77 Vogelarten (40 Prozent der einheimischen Brutvögel) als gefährdet oder bereits verschwunden. Sechs Vogelarten sind in der Schweiz ausgestorben, und neun weitere Arten sind akut vom Aussterben bedroht. Besonders gefährdet sind die Arten des Kulturlandes sowie der Feuchtgebiete.</p>
- <p>1. Die aktuelle Rote Liste der gefährdeten und seltenen Brutvogelarten der Schweiz wurde erstmals 2001 nach international anerkannten Kriterien erstellt. Von den 195 regelmässig in der Schweiz brütenden Vogelarten wurden damals 77 auf diese Liste gesetzt. Da die Roten Listen alle zehn Jahre revidiert werden, lässt sich eine erste Bilanz über Veränderungen erst 2011 ziehen. Gemäss den im Landschaftskonzept Schweiz festgelegten Vorgaben müsste bis zu diesem Zeitpunkt die Anzahl der auf der Roten Liste eingetragenen Vogelarten auf höchstens 69 sinken.</p><p>a. Zur Erreichung dieses Zieles hat das Buwal im Jahr 2003 in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Vogelwarte Sempach und dem Schweizerischen Vogelschutz (SVS/Birdlife Schweiz) das Programm "Artenförderung Vögel Schweiz" gestartet. Im Rahmen dieses Programms werden 50 einheimische Vogelarten gefördert, deren Schutz als prioritär eingestuft wird. Dazu gehören zum einen Arten der Roten Liste, zum anderen aber auch häufigere Arten, für welche die Schweiz international eine besondere Verantwortung trägt. Für jede einzelne Art wird ein nationaler Aktionsplan erarbeitet, der konkrete Massnahmen zur Erhaltung der jeweiligen Art und ihrer Lebensräume definiert und Aufschluss über Organisation und Finanzierung gibt.</p><p>b. Die Erfolgskontrolle ist Bestandteil der zu erarbeitenden Aktionspläne. Darin werden auch die Periodizität und der Umfang der für die Bestandesaufnahmen notwendigen Datenerhebungen festgelegt.</p><p>c. Da das Artenförderungsprogramm Vögel erst vor kurzem angelaufen ist, können über die Langzeitwirkungen noch keine Angaben gemacht werden. Immerhin gibt es Hinweise darauf, dass sich die Bestände einzelner Arten langsam erholen, nicht zuletzt in Regionen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an ökologisch wertvollen Ausgleichsflächen.</p><p>d./e. Ob diese Anstrengungen genügen, um die Artenvielfalt nachhaltig zu sichern, kann noch nicht beurteilt werden. Da die finanziellen Möglichkeiten des Bundes jedoch begrenzt sind, ist der Bund zur Erreichung der gesetzten Ziele auf die Mithilfe von privaten Schutzorganisationen angewiesen. Diese fachlichen Partnerschaften gilt es auch in Zukunft zu nutzen und nach Möglichkeit auszubauen.</p><p>2. Praktisch die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche der Schweiz wird heute nach den Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) bewirtschaftet. Jeder Betrieb, der den ÖLN erfüllt, ist u. a. verpflichtet, 7 Prozent seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche als ökologische Ausgleichsflächen zu bewirtschaften. In der Schweiz wurden im Jahr 2003 insgesamt 116 500 Hektaren als ökologische Ausgleichsflächen bewirtschaftet, wovon 57 100 Hektaren im Talgebiet liegen.</p><p>a. Wissenschaftliche Untersuchungen der Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (FAL Reckenholz) sowie der Schweizerischen Vogelwarte Sempach (Agrarforschung, Band 9, April 2002, Bundesamt für Landwirtschaft; Verflogene Vielfalt im Kulturland - Zustand der Lebensräume unserer Vögel, 2003, Schweizerische Vogelwarte Sempach) haben gezeigt, dass ökologische Ausgleichsflächen positive Einflüsse auf die Erhaltung und Förderung von Tier- und Pflanzenarten haben. Die Resultate der zurzeit durchgeführten Evaluation im Bereich der Biodiversität werden für das Jahr 2005 erwartet.</p><p>b. Es ist unbestritten, dass hinsichtlich der Qualität der Flächen des ökologischen Ausgleiches in der Vergangenheit Defizite bestanden haben. Der Bundesrat hat deshalb mit dem Erlass der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) im Jahr 2001 eine wichtige Grundlage zur Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen geschaffen. Die ÖQV hat innert kurzer Zeit eine erfreuliche Dynamik entwickelt. So konnten beispielsweise im Jahr 2003 für 26 900 Hektaren Beiträge für die Qualität und/oder die Vernetzung von ökologisch besonders wertvollen Flächen ausbezahlt werden. Zahlreiche neue Vernetzungsprojekte sind gegenwärtig in Vorbereitung. Aufgrund der Ergebnisse von Pilotprojekten darf mittelfristig mit einer positiven Wirkung auf die Vogelpopulationen gerechnet werden.</p><p>c. Die Botschaft zur "Agrarpolitik 2007" legt für das Jahr 2005 ein Ziel von 65 000 Hektaren ökologischer Ausgleichsflächen im Talgebiet fest. Dieses Ziel dürfte nach heutigen Schätzungen um rund 5000 Hektaren verfehlt werden. Als zusätzliche Massnahmen zur Förderung der ökologischen Bewirtschaftung werden derzeit die Einführung eines neuen Öko-Ausgleichstyps sowie die Festlegung von Qualitätskriterien für extensive Weiden geprüft.</p><p>3.a. Gestützt auf Artikel 11 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und Artikel 26 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz hat der Bundesrat im Jahr 1991 die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung erlassen (SR 922.32). Diese erfasst in einem Inventar die wichtigsten Feuchtgebiete der Schweiz. Nachdem im Juni 2001 zahlreiche neue Gebiete in das Bundesinventar aufgenommen werden konnten, umfasst die Liste heute 11 Reservate von internationaler und 19 Gebiete von nationaler Bedeutung. Damit sind alle Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung bundesrechtlich geschützt. Daneben betreibt die Schweizerische Vogelwarte ein wissenschaftliches Inventar, in dem 36 Feuchtgebiete von nationaler Bedeutung aufgeführt sind. Da für deren Schutz die Kantone zuständig sind, kann der Bundesrat diese Gebiete allerdings nur im Einvernehmen mit den Kantonen ausscheiden. All jene Objekte, die von den Kantonen zur Aufnahme in das Bundesinventar angemeldet wurden, sind auf Bundesebene mittlerweile geschützt.</p><p>Mit diesen beiden Instrumenten kann der Schutz von ziehenden und ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasser- und Watvögeln gewährleistet, die Störung der Vögel auf ein tragbares Mass reduziert und insgesamt ein Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt geleistet werden. Gleichzeitig ist eine jagdliche Nutzung in den nicht geschützten Gebieten weiterhin möglich.</p><p>b. In den Wasservogelreservaten von internationaler Bedeutung werden von der Schweizerischen Vogelwarte jedes Jahr Zählungen durchgeführt und ausgewertet. Die Bilanz über die Jahre 1991 bis 2000 zeigt, dass sich im Winter durchschnittlich zwischen 23 und 30 Prozent der Wasservögel der Schweiz in den Reservaten von internationaler Bedeutung aufhalten. Die Reservate von nationaler Bedeutung kommen im gleichen Zeitraum auf einen Anteil von 8 Prozent. Gesamthaft hält sich somit rund ein Drittel aller in der Schweiz lebenden Wasservögel in den Feuchtgebieten von internationaler und nationaler Bedeutung auf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. lm Landschaftskonzept Schweiz hat der Bundesrat 1997 klar festgelegt, dass die Rote Liste der gefährdeten Vogelarten jährlich um 1 Prozent abnehmen soll.</p><p>a. Welche Massnahmen wurden zur Erreichung dieses Zieles ergriffen?</p><p>b. Wie wird die Wirkung der eingeleiteten Massnahmen überprüft?</p><p>c. Welchen Erfolg haben die getroffenen Massnahmen bisher erzielt?</p><p>d. Was steht einer Verbesserung der Situation entgegen?</p><p>e. Welche verstärkten Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um das Ziel doch noch zu erreichen?</p><p>2. Mit der neuen Landwirtschaftspolitik hat die Mehrheit der Schweizer Landwirte auf integrierte Produktion umgestellt, und die Zahl der biologisch betriebenen Bauernhöfe hat beachtlich zugenommen. Es wurde eine Vielzahl ökologischer Ausgleichsflächen geschaffen, und den Bewirtschaftern werden Ertragseinbussen und Mehraufwand abgegolten. Das biologische Ziel des ökologischen Ausgleiches ist, dass häufige und gefährdete Arten in ihren Beständen nicht weiter abnehmen.</p><p>a. Inwiefern sind positive Wirkungen dieser Massnahmen festzustellen?</p><p>b. Reichen Umfang und Qualität der ökologischen Ausgleichsflächen aus, um die Vielfalt der Vögel im Kulturland bzw. die typischen Kulturlandarten zu erhalten und zu fördern?</p><p>c. Welche zusätzlichen Massnahmen werden ergriffen, wenn es sich zeigt, dass die Ziele nicht termingerecht erreicht werden?</p><p>3. Zahlreiche in der Schweiz stark bedrohte - oder gar vor dem Aussterben stehende - Vogelarten sind auf Feuchtgebiete angewiesen. Äusserst wichtig sind Feuchtgebiete auch für Wintergäste und als Rastplatz für Zugvögel.</p><p>a. Welche Massnahmen hat der Bundesrat zur Verbesserung des Lebensraumes in Feuchtgebieten und Fliessgewässern ergriffen?</p><p>b. Wie sieht eine Zwischenbilanz der getroffenen Massnahmen aus?</p>
- Bedrohte Vielfalt der Vogelwelt
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