Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer

ShortId
04.3495
Id
20043495
Updated
25.06.2025 00:32
Language
de
Title
Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer
AdditionalIndexing
24;Vollzug von Beschlüssen;Vereinfachung von Verfahren;Mehrwertsteuer;Deregulierung;Gesetz
1
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L05K0704010205, Deregulierung
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer ist unabdingbar. Die Komplexität des Systems mit den zahlreichen Dokumenten und die vielen Ausnahmen in der Ausführung verursachen den KMU einen zu grossen administrativen Aufwand, den sie kaum mehr ohne Hilfe von Spezialisten erledigen können. Diese Ressourcen (Zeit und Geld) müssen wieder vermehrt in den Betrieb fliessen. Hier nur drei Illustrationen:</p><p>- Die offiziellen Dokumente für einen KMU-Betrieb umfassen zurzeit 2344 Seiten!</p><p>- Ein Gastwirt muss für seine Familie für den Eigenverbrauch unter Umständen für jedes einzelne Familienmitglied mit anderen Verhältnissen der Sätze abrechnen!</p><p>- Ein KMU schliesst mit einem Automatenbetreiber einen Vertrag ab, wonach dieser berechtigt wird, im Betrieb einen Verpflegungsautomaten aufzustellen. Die Bezüge ab dem Verpflegungsautomaten werden dem Betreiber durch die Mitarbeiter des KMU direkt mittels Bargeld entschädigt. Bei der nächsten Mehrwertsteuerrevision durch die Eidgenössische Steuerverwaltung werden dem KMU unter dem Titel "Infrastrukturkosten bei Verpflegungsautomaten" 1000 Franken pro Geschäftsjahr aufgerechnet, weil er dem Automatenbetreiber die Infrastrukturkosten (Miete für einen Quadratmeter, Strom, Wasser) gratis zur Verfügung stellt, was an Standorten ohne Publikumsverkehr normalerweise der Fall ist.</p><p>Eine umfassende Revision braucht es unbedingt, sie soll aber nicht verhindern, dass gute Lösungen im Sinne der formulierten Ziele bereits vorher realisiert werden können. Denkbar wären aus unserer Sicht insbesondere eine weitere Anhebung der Umsatzgrenzen bei der Saldobesteuerung, eine investitionsfreundlichere Festsetzung der einzelnen Saldosteuersätze, Erleichterungen beim Wechsel von der Saldosteuersatzmethode zur effektiven Abrechnungsmethode und vor allem eine raschere Abwicklung des An- und Abmeldeverfahrens.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bis 2006 Vorschläge für eine umfassende Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vorzulegen.</p><p>Die Revision soll im Wesentlichen die folgenden Ziele erreichen:</p><p>- Vereinfachung der Mehrwertsteuer und damit bessere Verständlichkeit für die Anwender;</p><p>- systematische und konsistente Regelung und Umsetzung der Mehrwertsteuer, um die Rechtssicherheit zu erhöhen;</p><p>- Abbau des bürokratischen Aufwands beim Vollzug der Gesetzgebung.</p><p>Um zu raschen Lösungen zu kommen, wird der Bundesrat aufgefordert, aufzuzeigen, welche Massnahmen im Sinne der oben formulierten Ziele ohne Gesetzesrevision bzw. im Rahmen einer vorweggenommenen Teilrevision unverzüglich umgesetzt werden können.</p>
  • Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer ist unabdingbar. Die Komplexität des Systems mit den zahlreichen Dokumenten und die vielen Ausnahmen in der Ausführung verursachen den KMU einen zu grossen administrativen Aufwand, den sie kaum mehr ohne Hilfe von Spezialisten erledigen können. Diese Ressourcen (Zeit und Geld) müssen wieder vermehrt in den Betrieb fliessen. Hier nur drei Illustrationen:</p><p>- Die offiziellen Dokumente für einen KMU-Betrieb umfassen zurzeit 2344 Seiten!</p><p>- Ein Gastwirt muss für seine Familie für den Eigenverbrauch unter Umständen für jedes einzelne Familienmitglied mit anderen Verhältnissen der Sätze abrechnen!</p><p>- Ein KMU schliesst mit einem Automatenbetreiber einen Vertrag ab, wonach dieser berechtigt wird, im Betrieb einen Verpflegungsautomaten aufzustellen. Die Bezüge ab dem Verpflegungsautomaten werden dem Betreiber durch die Mitarbeiter des KMU direkt mittels Bargeld entschädigt. Bei der nächsten Mehrwertsteuerrevision durch die Eidgenössische Steuerverwaltung werden dem KMU unter dem Titel "Infrastrukturkosten bei Verpflegungsautomaten" 1000 Franken pro Geschäftsjahr aufgerechnet, weil er dem Automatenbetreiber die Infrastrukturkosten (Miete für einen Quadratmeter, Strom, Wasser) gratis zur Verfügung stellt, was an Standorten ohne Publikumsverkehr normalerweise der Fall ist.</p><p>Eine umfassende Revision braucht es unbedingt, sie soll aber nicht verhindern, dass gute Lösungen im Sinne der formulierten Ziele bereits vorher realisiert werden können. Denkbar wären aus unserer Sicht insbesondere eine weitere Anhebung der Umsatzgrenzen bei der Saldobesteuerung, eine investitionsfreundlichere Festsetzung der einzelnen Saldosteuersätze, Erleichterungen beim Wechsel von der Saldosteuersatzmethode zur effektiven Abrechnungsmethode und vor allem eine raschere Abwicklung des An- und Abmeldeverfahrens.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bis 2006 Vorschläge für eine umfassende Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vorzulegen.</p><p>Die Revision soll im Wesentlichen die folgenden Ziele erreichen:</p><p>- Vereinfachung der Mehrwertsteuer und damit bessere Verständlichkeit für die Anwender;</p><p>- systematische und konsistente Regelung und Umsetzung der Mehrwertsteuer, um die Rechtssicherheit zu erhöhen;</p><p>- Abbau des bürokratischen Aufwands beim Vollzug der Gesetzgebung.</p><p>Um zu raschen Lösungen zu kommen, wird der Bundesrat aufgefordert, aufzuzeigen, welche Massnahmen im Sinne der oben formulierten Ziele ohne Gesetzesrevision bzw. im Rahmen einer vorweggenommenen Teilrevision unverzüglich umgesetzt werden können.</p>
    • Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer

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