Abitur- und Maturitätszeugnisse. Diskriminierungsfreie Anerkennung

ShortId
04.3498
Id
20043498
Updated
14.11.2025 07:28
Language
de
Title
Abitur- und Maturitätszeugnisse. Diskriminierungsfreie Anerkennung
AdditionalIndexing
32;Deutschland;Anerkennung der Zeugnisse;schulische Mobilität;Maturität;Zugang zur Bildung;gegenseitige Anerkennung
1
  • L05K1301010101, Maturität
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L05K0506020501, gegenseitige Anerkennung
  • L04K03010105, Deutschland
  • L04K13030117, Zugang zur Bildung
  • L04K13010207, schulische Mobilität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie die Schweiz kennt auch Deutschland 6 Noten. Allerdings werden in der Schweiz nur die 3 höchsten Noten, 4-6, als Bestehensnoten anerkannt, während Deutschland die Noten 4-1 als bestanden anerkennt. Stellt ein Maturant aus der Schweiz einen Antrag auf Hochschulzulassung in Deutschland, werden die Bestehensnoten aufgrund dieses Unterschiedes umgerechnet. Dabei kommt die so genannte modifizierte bayerische Formel zur Anwendung, die Inhaber von schweizerischen Maturitätszeugnissen klar benachteiligt.</p><p>Das Problem ist dem BBW offenbar schon seit vielen Jahren bekannt, und es ist auch mindestens ein Versuch unternommen worden, die unbefriedigende Situation zu korrigieren - allerdings ohne Erfolg.</p><p>Im Rahmen der bilateralen Verträge anerkennen die Schweiz und die EU gegenseitig die jeweiligen Ausbildungsabschlüsse. In der entsprechenden Broschüre des BBT (Schweizer Diplome in der EU) wird dazu festgestellt: "Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Ausbildungen in den EU-Mitgliedstaaten im Grossen und Ganzen gleichwertig sind und somit das Vertrauen in die Diplome der anderen Staaten zu gelten hat." Auch wenn sich dieser Passus primär auf die Berufsbildung bezieht, verletzt die gängige deutsche Praxis der Umrechnung von Maturitätsnoten diesen Grundsatz in krasser Weise.</p><p>Schliesslich ist das Ziel einer erhöhten Mobilität der Studierenden ebenso infrage gestellt wie die Integration des europäischen Bildungssystems, wenn die Zeugnisse, welche die Hochschulreife bescheinigen, beim Antrag um Zulassung zu einem Universitätsstudium in einzelnen Staaten ungleich behandelt werden.</p>
  • <p>Die EU hat die Diplomanerkennung im Bereich der reglementierten Berufe in mehreren Richtlinien geregelt. Damit gilt für ihre Mitgliedsländer und für Länder wie die Schweiz, die mit ihr bilaterale Abkommen abgeschlossen haben, weitgehend gemeinsames Diplomanerkennungsrecht. Die Frage der gegenseitigen Anerkennung von Maturitätsausweisen wird von der EU nicht geregelt, weshalb man sich in diesem Bereich nicht auf das Gebot der gegenseitigen Anerkennung des bilateralen Abkommens Schweiz-EU über die Freizügigkeit berufen kann. In der Praxis ist es denn auch nicht so, dass in ganz Europa die Maturitätsausweise gegenseitig anerkannt werden.</p><p>Was nun die Frage der Anerkennung dieser Ausweise zwischen der Schweiz und Deutschland betrifft, so gilt Folgendes: Deutschland anerkennt die schweizerischen Ausweise im Prinzip ohne Vorbehalte. In der Schweiz ist die Sache etwas differenzierter zu betrachten. Einzelne schweizerische Universitäten anerkennen deutsche Abiturzeugnisse nur dann, wenn bestimmte Fächerkombinationen gewählt wurden, andernfalls ist eine Ergänzungsprüfung abzulegen.</p><p>Im vorliegenden Fall geht es nicht um die Frage der gegenseitigen Anerkennung, sondern um die Frage, wie Deutschland im Falle von Numerus-clausus-Fächern die von Schweizern erreichte Durchschnittsnote in das deutsche System umrechnet. Hier kommen schweizerische Staatsangehörige in der Tat nicht besonders gut weg. Mit anderen Worten: Es braucht eine verhältnismässig gute Matur, damit man in Deutschland in Numerus-clausus-Fächern studieren kann. In Einzelfällen sind Einsprachen Betroffener von den zuständigen deutschen Behörden abgelehnt worden.</p><p>Der Motionär verlangt in dieser Sache Verhandlungen mit Deutschland und den Abschluss einer bilateralen Vereinbarung. Der Bundesrat ist zwar auch der Meinung, dass das anstehende Problem in geeigneter Weise anzugehen und zu lösen ist. Er hält aber den Weg über eine zwischenstaatliche Vereinbarung nicht für geeignet, zumal es hier nicht um eine zentrale nationale Aufgabe geht und zudem auf beiden Seiten auch die föderalen Strukturen in Hochschulzulassungsfragen zu berücksichtigen sind. Der Bund wird sich in diesem Sinne dafür einsetzen, dass die anstehende Frage in bestehende geeignete Kanäle eingegeben wird (z. B. regelmässige Treffen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten mit den Rektorenkonferenzen der Nachbarländer; regelmässige deutsch-schweizerische Expertentreffen zum Vollzug des Abkommens über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, unverzüglich in Verhandlungen mit Deutschland über die gegenseitige gleichwertige Anerkennung von Abitur- bzw. Maturitätszeugnissen und die diskriminierungsfreie Umrechnung der Bestehensnoten im Hinblick auf eine Hochschulzulassung einzutreten und diese in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung zu gewährleisten.</p>
  • Abitur- und Maturitätszeugnisse. Diskriminierungsfreie Anerkennung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie die Schweiz kennt auch Deutschland 6 Noten. Allerdings werden in der Schweiz nur die 3 höchsten Noten, 4-6, als Bestehensnoten anerkannt, während Deutschland die Noten 4-1 als bestanden anerkennt. Stellt ein Maturant aus der Schweiz einen Antrag auf Hochschulzulassung in Deutschland, werden die Bestehensnoten aufgrund dieses Unterschiedes umgerechnet. Dabei kommt die so genannte modifizierte bayerische Formel zur Anwendung, die Inhaber von schweizerischen Maturitätszeugnissen klar benachteiligt.</p><p>Das Problem ist dem BBW offenbar schon seit vielen Jahren bekannt, und es ist auch mindestens ein Versuch unternommen worden, die unbefriedigende Situation zu korrigieren - allerdings ohne Erfolg.</p><p>Im Rahmen der bilateralen Verträge anerkennen die Schweiz und die EU gegenseitig die jeweiligen Ausbildungsabschlüsse. In der entsprechenden Broschüre des BBT (Schweizer Diplome in der EU) wird dazu festgestellt: "Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Ausbildungen in den EU-Mitgliedstaaten im Grossen und Ganzen gleichwertig sind und somit das Vertrauen in die Diplome der anderen Staaten zu gelten hat." Auch wenn sich dieser Passus primär auf die Berufsbildung bezieht, verletzt die gängige deutsche Praxis der Umrechnung von Maturitätsnoten diesen Grundsatz in krasser Weise.</p><p>Schliesslich ist das Ziel einer erhöhten Mobilität der Studierenden ebenso infrage gestellt wie die Integration des europäischen Bildungssystems, wenn die Zeugnisse, welche die Hochschulreife bescheinigen, beim Antrag um Zulassung zu einem Universitätsstudium in einzelnen Staaten ungleich behandelt werden.</p>
    • <p>Die EU hat die Diplomanerkennung im Bereich der reglementierten Berufe in mehreren Richtlinien geregelt. Damit gilt für ihre Mitgliedsländer und für Länder wie die Schweiz, die mit ihr bilaterale Abkommen abgeschlossen haben, weitgehend gemeinsames Diplomanerkennungsrecht. Die Frage der gegenseitigen Anerkennung von Maturitätsausweisen wird von der EU nicht geregelt, weshalb man sich in diesem Bereich nicht auf das Gebot der gegenseitigen Anerkennung des bilateralen Abkommens Schweiz-EU über die Freizügigkeit berufen kann. In der Praxis ist es denn auch nicht so, dass in ganz Europa die Maturitätsausweise gegenseitig anerkannt werden.</p><p>Was nun die Frage der Anerkennung dieser Ausweise zwischen der Schweiz und Deutschland betrifft, so gilt Folgendes: Deutschland anerkennt die schweizerischen Ausweise im Prinzip ohne Vorbehalte. In der Schweiz ist die Sache etwas differenzierter zu betrachten. Einzelne schweizerische Universitäten anerkennen deutsche Abiturzeugnisse nur dann, wenn bestimmte Fächerkombinationen gewählt wurden, andernfalls ist eine Ergänzungsprüfung abzulegen.</p><p>Im vorliegenden Fall geht es nicht um die Frage der gegenseitigen Anerkennung, sondern um die Frage, wie Deutschland im Falle von Numerus-clausus-Fächern die von Schweizern erreichte Durchschnittsnote in das deutsche System umrechnet. Hier kommen schweizerische Staatsangehörige in der Tat nicht besonders gut weg. Mit anderen Worten: Es braucht eine verhältnismässig gute Matur, damit man in Deutschland in Numerus-clausus-Fächern studieren kann. In Einzelfällen sind Einsprachen Betroffener von den zuständigen deutschen Behörden abgelehnt worden.</p><p>Der Motionär verlangt in dieser Sache Verhandlungen mit Deutschland und den Abschluss einer bilateralen Vereinbarung. Der Bundesrat ist zwar auch der Meinung, dass das anstehende Problem in geeigneter Weise anzugehen und zu lösen ist. Er hält aber den Weg über eine zwischenstaatliche Vereinbarung nicht für geeignet, zumal es hier nicht um eine zentrale nationale Aufgabe geht und zudem auf beiden Seiten auch die föderalen Strukturen in Hochschulzulassungsfragen zu berücksichtigen sind. Der Bund wird sich in diesem Sinne dafür einsetzen, dass die anstehende Frage in bestehende geeignete Kanäle eingegeben wird (z. B. regelmässige Treffen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten mit den Rektorenkonferenzen der Nachbarländer; regelmässige deutsch-schweizerische Expertentreffen zum Vollzug des Abkommens über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, unverzüglich in Verhandlungen mit Deutschland über die gegenseitige gleichwertige Anerkennung von Abitur- bzw. Maturitätszeugnissen und die diskriminierungsfreie Umrechnung der Bestehensnoten im Hinblick auf eine Hochschulzulassung einzutreten und diese in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung zu gewährleisten.</p>
    • Abitur- und Maturitätszeugnisse. Diskriminierungsfreie Anerkennung

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