Studiengebühren. Pionierarbeit des Bundes
- ShortId
-
04.3499
- Id
-
20043499
- Updated
-
27.07.2023 22:07
- Language
-
de
- Title
-
Studiengebühren. Pionierarbeit des Bundes
- AdditionalIndexing
-
32;Kosten des Bildungswesens;ETH;Kosten des Schulbesuchs;Stipendium;Finanzierungspolitik
- 1
-
- L04K13010204, Kosten des Schulbesuchs
- L05K1302050101, ETH
- L04K13030113, Kosten des Bildungswesens
- L04K11090201, Finanzierungspolitik
- L04K13010208, Stipendium
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Wirtschaft hat praktikable Modelle für höhere Studiengebühren vorgeschlagen, gekoppelt mit einem staatlichen Darlehenssystem und in Kombination mit einem gesamtschweizerisch abgestimmten Stipendienwesen. Dieses würde nicht nur den Benutzerkreis im Vergleich zu den heutigen Stipendien wesentlich ausweiten, sondern auch Chancengleichheit und Sozialverträglichkeit gewährleisten. Es braucht deshalb in dieser Sache keine weiteren Erklärungen mehr, wie der Bundesrat in der Antwort zur Interpellation Randegger (Hochschulfinanzierung) in Aussicht stellt. Der Bundesrat hat jetzt darzulegen, ob er die Modelle als taugliche Basis für eine ergänzende Studienfinanzierung betrachtet oder nicht. Jedes weitere Ausweichen und Zaudern schadet dem Bildungsstandort Schweiz. Vor diesem Hintergrund muss die Antwort des Bundesrates zur Interpellation Randegger 04.3125, "Hochschulfinanzierung", in entscheidenden Punkten als ungenügend taxiert werden.</p>
- <p>Mit der am 21. März 2003 verabschiedeten Teilrevision des ETH-Gesetzes haben die eidgenössischen Räte den Grundsatz der Autonomie des ETH-Bereiches bekräftigt (Art. 4). Zuständig für die Regelung der Studiengebühren ist nicht der Bundesrat, sondern der ETH-Rat (Art. 34d). Somit kann der Bundesrat dem Anliegen des Motionärs um eine Erhöhung der Studiengebühren an den ETH nicht entsprechen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtes würde der Entscheid, einen wesentlich höheren Teil des staatlichen Aufwandes als bisher den Studierenden zu überbinden, eine grundlegende politische Wertungsfrage betreffen und müsste somit auf der Stufe des formellen Gesetzes gefällt werden (BGE 130 I 113).</p><p>Aus föderalistischen Überlegungen möchte der Bundesrat zurzeit auch davon absehen, den Universitätskantonen eine Erhöhung der Studiengebühren nahezulegen.</p><p>Wie in den Antworten auf die Interpellation Randegger (04.3125) und die Motion Pfister Theophil (04.3408) dargelegt, prüft der Bundesrat zurzeit ein kohärentes System von Studiengebühren, Stipendien und Darlehen im Rahmen von umfassenden Überlegungen zur Finanzierung der Hochschulausbildung. Dabei wird er sich auch auf die Ergebnisse der bis 15. Februar 2005 laufenden Vernehmlassung über die Ausführungsgesetzgebung zur NFA (Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen) stützen. Allfällige Vorschläge für entsprechende Gesetzesänderungen werden im Rahmen der Neugestaltung der Hochschullandschaft vorgelegt, deren Umsetzung ab 2008 vorgesehen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Studiengebühren bei den Eidgenössischen Technischen Hochschulen eine gewichtigere Rolle zu geben. Zudem wird der Bundesrat gebeten, die Kantone einzuladen, in ihrem Einflussbereich gleichartige Massnahmen im Hochschulbereich zu ergreifen. Eine Erhöhung der Studiengebühren ist nicht zuletzt auch im Interesse eines besseren Gleichgewichtes zur kostspieligen Berufsausbildung angezeigt.</p>
- Studiengebühren. Pionierarbeit des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Wirtschaft hat praktikable Modelle für höhere Studiengebühren vorgeschlagen, gekoppelt mit einem staatlichen Darlehenssystem und in Kombination mit einem gesamtschweizerisch abgestimmten Stipendienwesen. Dieses würde nicht nur den Benutzerkreis im Vergleich zu den heutigen Stipendien wesentlich ausweiten, sondern auch Chancengleichheit und Sozialverträglichkeit gewährleisten. Es braucht deshalb in dieser Sache keine weiteren Erklärungen mehr, wie der Bundesrat in der Antwort zur Interpellation Randegger (Hochschulfinanzierung) in Aussicht stellt. Der Bundesrat hat jetzt darzulegen, ob er die Modelle als taugliche Basis für eine ergänzende Studienfinanzierung betrachtet oder nicht. Jedes weitere Ausweichen und Zaudern schadet dem Bildungsstandort Schweiz. Vor diesem Hintergrund muss die Antwort des Bundesrates zur Interpellation Randegger 04.3125, "Hochschulfinanzierung", in entscheidenden Punkten als ungenügend taxiert werden.</p>
- <p>Mit der am 21. März 2003 verabschiedeten Teilrevision des ETH-Gesetzes haben die eidgenössischen Räte den Grundsatz der Autonomie des ETH-Bereiches bekräftigt (Art. 4). Zuständig für die Regelung der Studiengebühren ist nicht der Bundesrat, sondern der ETH-Rat (Art. 34d). Somit kann der Bundesrat dem Anliegen des Motionärs um eine Erhöhung der Studiengebühren an den ETH nicht entsprechen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtes würde der Entscheid, einen wesentlich höheren Teil des staatlichen Aufwandes als bisher den Studierenden zu überbinden, eine grundlegende politische Wertungsfrage betreffen und müsste somit auf der Stufe des formellen Gesetzes gefällt werden (BGE 130 I 113).</p><p>Aus föderalistischen Überlegungen möchte der Bundesrat zurzeit auch davon absehen, den Universitätskantonen eine Erhöhung der Studiengebühren nahezulegen.</p><p>Wie in den Antworten auf die Interpellation Randegger (04.3125) und die Motion Pfister Theophil (04.3408) dargelegt, prüft der Bundesrat zurzeit ein kohärentes System von Studiengebühren, Stipendien und Darlehen im Rahmen von umfassenden Überlegungen zur Finanzierung der Hochschulausbildung. Dabei wird er sich auch auf die Ergebnisse der bis 15. Februar 2005 laufenden Vernehmlassung über die Ausführungsgesetzgebung zur NFA (Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen) stützen. Allfällige Vorschläge für entsprechende Gesetzesänderungen werden im Rahmen der Neugestaltung der Hochschullandschaft vorgelegt, deren Umsetzung ab 2008 vorgesehen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Studiengebühren bei den Eidgenössischen Technischen Hochschulen eine gewichtigere Rolle zu geben. Zudem wird der Bundesrat gebeten, die Kantone einzuladen, in ihrem Einflussbereich gleichartige Massnahmen im Hochschulbereich zu ergreifen. Eine Erhöhung der Studiengebühren ist nicht zuletzt auch im Interesse eines besseren Gleichgewichtes zur kostspieligen Berufsausbildung angezeigt.</p>
- Studiengebühren. Pionierarbeit des Bundes
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