Verschuldungsprävention bei Jugendlichen
- ShortId
-
04.3503
- Id
-
20043503
- Updated
-
28.07.2023 11:41
- Language
-
de
- Title
-
Verschuldungsprävention bei Jugendlichen
- AdditionalIndexing
-
28;24;junger Mensch;Konsumkredit;Verschuldung
- 1
-
- L05K0107010204, junger Mensch
- L05K1104030102, Verschuldung
- L04K11040305, Konsumkredit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss diversen Medienberichten hat sich die Situation betreffend Jugendverschuldung in den letzten Jahren markant verschärft. Jeder dritte Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren hat Schulden. Anreize zum Konsum sind allgegenwärtig, ebenso die Kredite, welche diesen Konsum ermöglichen. Den Jugendlichen wird es allzu leicht gemacht, Schulden zu häufen, die sie kaum alleine abzutragen vermögen.</p><p>Gemäss dem Prinzip "Ohne Geld kein Konsum" ist zu verhindern, dass Jugendliche allzu leicht an Kredite herankommen. In Betracht kommen z. B. eine Verschärfung des Konsumkreditgesetzes und ein Verbot an Banken sowie Kreditkartenunternehmen, Jugendlichen unter 18 Jahren Kredite zu gewähren.</p>
- <p>Urteilsfähige Personen, die das 18. Altersjahr nicht vollendet haben, sind unmündig (vgl. Art. 14 ZGB) und können sich somit grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter durch ihre Handlung verpflichten (Art. 19 Abs. 1 ZGB). Für den Abschluss eines Konsumkreditvertrages muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zudem schriftlich und spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages durch den Minderjährigen erfolgen (Art. 13 KKG). Übt der Minderjährige eine Arbeitstätigkeit aus, kann er das dadurch Erworbene - und nur das - frei verwalten und nutzen (Art. 323 Abs. 1 ZGB).</p><p>Die Verschuldung der Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren ist ein gesellschaftliches Problem, zu dessen Lösung neue Rechtsvorschriften angesichts der geltenden gesetzlichen Regelungen kaum einen wirksamen Beitrag leisten. Vielmehr handelt es sich um ein Problem der (mangelnden) Aufklärung und Erziehung zu einem korrekten Konsumverhalten, das mit anderen als gesetzlichen Massnahmen gelöst werden sollte. Es ist zudem daran zu erinnern, dass Schulden von Jugendlichen unter 18 Jahren unter Umständen nicht zu bezahlen sind und dass der entsprechende Verlust den Gläubiger treffen kann; dieser hat somit ein eigenes Interesse, sorgfältig vorzugehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Massnahmen zu prüfen, welche die stetig steigende Jugendverschuldung eindämmen.</p>
- Verschuldungsprävention bei Jugendlichen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss diversen Medienberichten hat sich die Situation betreffend Jugendverschuldung in den letzten Jahren markant verschärft. Jeder dritte Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren hat Schulden. Anreize zum Konsum sind allgegenwärtig, ebenso die Kredite, welche diesen Konsum ermöglichen. Den Jugendlichen wird es allzu leicht gemacht, Schulden zu häufen, die sie kaum alleine abzutragen vermögen.</p><p>Gemäss dem Prinzip "Ohne Geld kein Konsum" ist zu verhindern, dass Jugendliche allzu leicht an Kredite herankommen. In Betracht kommen z. B. eine Verschärfung des Konsumkreditgesetzes und ein Verbot an Banken sowie Kreditkartenunternehmen, Jugendlichen unter 18 Jahren Kredite zu gewähren.</p>
- <p>Urteilsfähige Personen, die das 18. Altersjahr nicht vollendet haben, sind unmündig (vgl. Art. 14 ZGB) und können sich somit grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter durch ihre Handlung verpflichten (Art. 19 Abs. 1 ZGB). Für den Abschluss eines Konsumkreditvertrages muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zudem schriftlich und spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages durch den Minderjährigen erfolgen (Art. 13 KKG). Übt der Minderjährige eine Arbeitstätigkeit aus, kann er das dadurch Erworbene - und nur das - frei verwalten und nutzen (Art. 323 Abs. 1 ZGB).</p><p>Die Verschuldung der Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren ist ein gesellschaftliches Problem, zu dessen Lösung neue Rechtsvorschriften angesichts der geltenden gesetzlichen Regelungen kaum einen wirksamen Beitrag leisten. Vielmehr handelt es sich um ein Problem der (mangelnden) Aufklärung und Erziehung zu einem korrekten Konsumverhalten, das mit anderen als gesetzlichen Massnahmen gelöst werden sollte. Es ist zudem daran zu erinnern, dass Schulden von Jugendlichen unter 18 Jahren unter Umständen nicht zu bezahlen sind und dass der entsprechende Verlust den Gläubiger treffen kann; dieser hat somit ein eigenes Interesse, sorgfältig vorzugehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Massnahmen zu prüfen, welche die stetig steigende Jugendverschuldung eindämmen.</p>
- Verschuldungsprävention bei Jugendlichen
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