Wohin mit dem radioaktiven Material aus dem VBS?

ShortId
04.3508
Id
20043508
Updated
28.07.2023 02:04
Language
de
Title
Wohin mit dem radioaktiven Material aus dem VBS?
AdditionalIndexing
52;09;Lagerung radioaktiver Abfälle;Bewilligung;Militärflugzeug;VBS;Informationsverbreitung;radioaktiver Abfall
1
  • L04K06010109, radioaktiver Abfall
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L03K080403, VBS
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im VBS sind in diversen Einrichtungen und Waffensystemen (z. B. Mirage, Telefonzentralen, Zieleinrichtungen) zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit (u. a. Hitzebeständigkeit, Überspannungsschutz, Nachtsichttauglichkeit) in geringen Mengen schwach radioaktive Stoffe enthalten. Bei Ausserbetriebnahme solcher Einrichtungen werden die radioaktiven Stoffe separiert und temporär aufbewahrt an einer Lagerstelle, welche vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt und von der Suva als Aufsichtsbehörde überwacht wird. Anlässlich der regelmässig vom BAG organisierten Sammelaktion für radioaktive Abfälle in der Schweiz erfolgt die Ablieferung an die zentrale Sammelstelle des Bundes am Paul-Scherrer-Institut (PSI) in Würenlingen. Dort werden die Abfälle in eine zwischen- und endlagerfähige Form konditioniert und im Bundeszwischenlager zwischengelagert.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die gemachten Angaben basieren auf einer Schätzung. Aus heutiger Sicht wird diese Menge nicht überschritten.</p><p>2. Nein. Das VBS ist - wie andere zivile Institutionen - verpflichtet, die Auflagen der Strahlenschutzgesetzgebung zu erfüllen. Nach Artikel 27 des Strahlenschutzgesetzes regelt der Bundesrat die Einsammlung, Lagerung und Beseitigung der Abfälle, die nicht als Folge der Nutzung der Kernenergie entstehen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde im VBS das Kompetenzzentrum für Strahlenschutz gegründet. Dieses koordiniert in Zusammenarbeit mit den Strahlenschutzverantwortlichen in den Betrieben den fachgerechten Umgang mit radioaktiven Materialien im VBS. Der Bund ist Genossenschafter der Nagra. Eine Entsorgungsstrategie des VBS erübrigt sich daher. Die Überwachung der Auflagen, z. B. in der Entsorgung von schwach radioaktiven Abfällen aus dem VBS, wird durch Aufsichts- und Bewilligungsbehörde (Suva und BAG) wahrgenommen.</p><p>3. Nein. Mit dem Kompetenzzentrum Strahlenschutz wird im VBS eine Stelle betrieben, die in Zusammenarbeit mit Behörden und zivilen Stellen für einen transparenten Entsorgungsablauf sorgt. Über Bewilligungen, welche das BAG dem VBS ausstellt, werden auch betroffene kantonale Behörden informiert. Da das radioaktive Material über offizielle Stellen wie BAG und PSI entsorgt wird, ist ein VBS-eigenes Kommunikationskonzept nicht nötig.</p><p>4. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen stellt das VBS ein Gesuch an das BAG. Dieses prüft, ob die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind, und erteilt eine entsprechende Bewilligung. Die Einhaltung der Auflagen wird durch die Aufsichtsbehörde (Suva) überwacht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wegen der Ausmusterung der ehemaligen Armeeflugzeuge des Typs Mirage sowie der Bloodhound-Luftlenkwaffen müssen gemäss der Sendung "10 vor 10" vom 1. Oktober 2004 rund 25 Tonnen Atommüll entsorgt werden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stimmen die in der erwähnten Sendung "10 vor 10" gemachten Angaben bezüglich der Quantität von zu entsorgendem Atommüll oder muss in den nächsten Jahren mit noch grösseren Mengen gerechnet werden?</p><p>2. Gibt es im VBS eine Atommüll-Entsorgungsstrategie mit genauen geologischen und geografischen Kriterien?</p><p>3. Gibt es ein Kommunikationskonzept, gemäss dem die Öffentlichkeit über die vorgesehenen Entsorgungsschritte orientiert wird?</p><p>4. Welche Bewilligungsverfahren müssen durchlaufen werden, bis ein bestimmter Entsorgungsschritt realisiert werden darf?</p>
  • Wohin mit dem radioaktiven Material aus dem VBS?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im VBS sind in diversen Einrichtungen und Waffensystemen (z. B. Mirage, Telefonzentralen, Zieleinrichtungen) zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit (u. a. Hitzebeständigkeit, Überspannungsschutz, Nachtsichttauglichkeit) in geringen Mengen schwach radioaktive Stoffe enthalten. Bei Ausserbetriebnahme solcher Einrichtungen werden die radioaktiven Stoffe separiert und temporär aufbewahrt an einer Lagerstelle, welche vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt und von der Suva als Aufsichtsbehörde überwacht wird. Anlässlich der regelmässig vom BAG organisierten Sammelaktion für radioaktive Abfälle in der Schweiz erfolgt die Ablieferung an die zentrale Sammelstelle des Bundes am Paul-Scherrer-Institut (PSI) in Würenlingen. Dort werden die Abfälle in eine zwischen- und endlagerfähige Form konditioniert und im Bundeszwischenlager zwischengelagert.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die gemachten Angaben basieren auf einer Schätzung. Aus heutiger Sicht wird diese Menge nicht überschritten.</p><p>2. Nein. Das VBS ist - wie andere zivile Institutionen - verpflichtet, die Auflagen der Strahlenschutzgesetzgebung zu erfüllen. Nach Artikel 27 des Strahlenschutzgesetzes regelt der Bundesrat die Einsammlung, Lagerung und Beseitigung der Abfälle, die nicht als Folge der Nutzung der Kernenergie entstehen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde im VBS das Kompetenzzentrum für Strahlenschutz gegründet. Dieses koordiniert in Zusammenarbeit mit den Strahlenschutzverantwortlichen in den Betrieben den fachgerechten Umgang mit radioaktiven Materialien im VBS. Der Bund ist Genossenschafter der Nagra. Eine Entsorgungsstrategie des VBS erübrigt sich daher. Die Überwachung der Auflagen, z. B. in der Entsorgung von schwach radioaktiven Abfällen aus dem VBS, wird durch Aufsichts- und Bewilligungsbehörde (Suva und BAG) wahrgenommen.</p><p>3. Nein. Mit dem Kompetenzzentrum Strahlenschutz wird im VBS eine Stelle betrieben, die in Zusammenarbeit mit Behörden und zivilen Stellen für einen transparenten Entsorgungsablauf sorgt. Über Bewilligungen, welche das BAG dem VBS ausstellt, werden auch betroffene kantonale Behörden informiert. Da das radioaktive Material über offizielle Stellen wie BAG und PSI entsorgt wird, ist ein VBS-eigenes Kommunikationskonzept nicht nötig.</p><p>4. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen stellt das VBS ein Gesuch an das BAG. Dieses prüft, ob die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind, und erteilt eine entsprechende Bewilligung. Die Einhaltung der Auflagen wird durch die Aufsichtsbehörde (Suva) überwacht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wegen der Ausmusterung der ehemaligen Armeeflugzeuge des Typs Mirage sowie der Bloodhound-Luftlenkwaffen müssen gemäss der Sendung "10 vor 10" vom 1. Oktober 2004 rund 25 Tonnen Atommüll entsorgt werden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stimmen die in der erwähnten Sendung "10 vor 10" gemachten Angaben bezüglich der Quantität von zu entsorgendem Atommüll oder muss in den nächsten Jahren mit noch grösseren Mengen gerechnet werden?</p><p>2. Gibt es im VBS eine Atommüll-Entsorgungsstrategie mit genauen geologischen und geografischen Kriterien?</p><p>3. Gibt es ein Kommunikationskonzept, gemäss dem die Öffentlichkeit über die vorgesehenen Entsorgungsschritte orientiert wird?</p><p>4. Welche Bewilligungsverfahren müssen durchlaufen werden, bis ein bestimmter Entsorgungsschritt realisiert werden darf?</p>
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