Bundesbeiträge für das Genfer Tramnetz

ShortId
04.3515
Id
20043515
Updated
28.07.2023 06:52
Language
de
Title
Bundesbeiträge für das Genfer Tramnetz
AdditionalIndexing
48;Subvention;Ortsverkehr;regionaler Verkehr;Genf (Kanton);Finanzierung
1
  • L05K1801010701, Ortsverkehr
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L04K18010107, regionaler Verkehr
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Aufgrund der Budgetbeschlüsse des Parlamentes war es jeweils nicht mehr möglich, alle ursprünglich geplanten Projekte zu finanzieren.</p><p>Für eine erste Vorauswahl mussten deshalb Realisierungsreife und Nutzen der Projekte beurteilt werden. Von den vier Projekten, die anschliessend noch zur Auswahl standen, konnten aus Budgetgründen nur drei mitfinanziert werden. Da die Transports publics genevois für die Jahre 2003 und 2004 bereits rund 8 Millionen Franken für andere Tramprojekte erhielten (Palettes und Stand), wurden vorerst die Vorhaben anderer öffentlicher Transportunternehmen in anderen Agglomerationen und Kantonen berücksichtigt.</p><p>Nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Bern die Finanzierung einer Tramlinie abgelehnt hatten, steht für die Jahre 2004 bis 2006 jetzt ein Betrag von 32 Millionen Franken für andere Projekte zur Verfügung. Dieser Betrag kann für Vorhaben des Agglomerationsverkehrs eingesetzt werden. Es ist geplant, dass ein Teil davon (etwa 28 Millionen Franken) für die Genfer Tramprojekte zur Verfügung gestellt wird.</p><p>Wegen der langen Planungsphasen, die für Infrastrukturvorhaben erforderlich sind, ist jeweils unsicher, welche finanziellen Mittel zum Zeitpunkt der Realisierung genau vorhanden sind. In allen Briefwechseln zwischen den Behörden bringt deshalb das Bundesamt für Verkehr immer einen Budgetvorbehalt an.</p><p>4. Nach der Abstimmung über den Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative vom 8. Februar 2004 hat das UVEK von Bundesrat und Parlament den Auftrag erhalten, Varianten zur Finanzierung des Agglomerationsverkehrs (Strasse und Schiene) auszuarbeiten. Entsprechende Vorschläge sind mit den parlamentarischen Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen diskutiert worden. Gestützt auf diese Unterredung haben die Kommissionen den Bundesrat gebeten, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.</p><p>Im Vordergrund der Vernehmlassungsvorlage steht die Schaffung eines Infrastrukturfonds, welcher insbesondere auch Bundesbeiträge an den öffentlichen und privaten Agglomerationsverkehr entrichtet. Daneben wird der Bundesrat aber - im Sinne einer Übergangslösung - auch die Idee eines befristeten Härtefallfonds für dringende und schwer finanzierbare Verkehrsinfrastrukturen (namentlich für den Agglomerationsverkehr) zur Diskussion stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bereits zweimal - 1999 und 2003 - hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) dem Kanton Genf Beiträge zur Erweiterung des Tramnetzes gestrichen. Im Jahr 2003 hat das BAV unter dem Druck von Budgetzwängen seine Verpflichtungen gegenüber dem Kanton Genf rückgängig gemacht, ohne eine genaue Erklärung für diesen Entscheid zu liefern. Es hat damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstossen, zumal anderen Kantonen zur gleichen Zeit Beiträge zugesprochen wurden.</p><p>Damit diese Angelegenheit und die Situation im Allgemeinen geklärt werden, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Anhand welcher Kriterien wurden die Genfer Gesuche zur Finanzierung des Trams abgelehnt?</p><p>2. Welche Kriterien gelten unter dem Druck von Budgetzwängen, wenn zwischen zwei konkurrierenden Projekten abgewogen werden muss?</p><p>3. Wie gedenkt er, seine Versprechen gegenüber dem Kanton Genf in Zukunft einzuhalten?</p><p>4. Wie will er allgemein die Finanzierung von Projekten für den Agglomerationsverkehr in Zukunft sicherstellen?</p>
  • Bundesbeiträge für das Genfer Tramnetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Aufgrund der Budgetbeschlüsse des Parlamentes war es jeweils nicht mehr möglich, alle ursprünglich geplanten Projekte zu finanzieren.</p><p>Für eine erste Vorauswahl mussten deshalb Realisierungsreife und Nutzen der Projekte beurteilt werden. Von den vier Projekten, die anschliessend noch zur Auswahl standen, konnten aus Budgetgründen nur drei mitfinanziert werden. Da die Transports publics genevois für die Jahre 2003 und 2004 bereits rund 8 Millionen Franken für andere Tramprojekte erhielten (Palettes und Stand), wurden vorerst die Vorhaben anderer öffentlicher Transportunternehmen in anderen Agglomerationen und Kantonen berücksichtigt.</p><p>Nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Bern die Finanzierung einer Tramlinie abgelehnt hatten, steht für die Jahre 2004 bis 2006 jetzt ein Betrag von 32 Millionen Franken für andere Projekte zur Verfügung. Dieser Betrag kann für Vorhaben des Agglomerationsverkehrs eingesetzt werden. Es ist geplant, dass ein Teil davon (etwa 28 Millionen Franken) für die Genfer Tramprojekte zur Verfügung gestellt wird.</p><p>Wegen der langen Planungsphasen, die für Infrastrukturvorhaben erforderlich sind, ist jeweils unsicher, welche finanziellen Mittel zum Zeitpunkt der Realisierung genau vorhanden sind. In allen Briefwechseln zwischen den Behörden bringt deshalb das Bundesamt für Verkehr immer einen Budgetvorbehalt an.</p><p>4. Nach der Abstimmung über den Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative vom 8. Februar 2004 hat das UVEK von Bundesrat und Parlament den Auftrag erhalten, Varianten zur Finanzierung des Agglomerationsverkehrs (Strasse und Schiene) auszuarbeiten. Entsprechende Vorschläge sind mit den parlamentarischen Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen diskutiert worden. Gestützt auf diese Unterredung haben die Kommissionen den Bundesrat gebeten, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.</p><p>Im Vordergrund der Vernehmlassungsvorlage steht die Schaffung eines Infrastrukturfonds, welcher insbesondere auch Bundesbeiträge an den öffentlichen und privaten Agglomerationsverkehr entrichtet. Daneben wird der Bundesrat aber - im Sinne einer Übergangslösung - auch die Idee eines befristeten Härtefallfonds für dringende und schwer finanzierbare Verkehrsinfrastrukturen (namentlich für den Agglomerationsverkehr) zur Diskussion stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bereits zweimal - 1999 und 2003 - hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) dem Kanton Genf Beiträge zur Erweiterung des Tramnetzes gestrichen. Im Jahr 2003 hat das BAV unter dem Druck von Budgetzwängen seine Verpflichtungen gegenüber dem Kanton Genf rückgängig gemacht, ohne eine genaue Erklärung für diesen Entscheid zu liefern. Es hat damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstossen, zumal anderen Kantonen zur gleichen Zeit Beiträge zugesprochen wurden.</p><p>Damit diese Angelegenheit und die Situation im Allgemeinen geklärt werden, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Anhand welcher Kriterien wurden die Genfer Gesuche zur Finanzierung des Trams abgelehnt?</p><p>2. Welche Kriterien gelten unter dem Druck von Budgetzwängen, wenn zwischen zwei konkurrierenden Projekten abgewogen werden muss?</p><p>3. Wie gedenkt er, seine Versprechen gegenüber dem Kanton Genf in Zukunft einzuhalten?</p><p>4. Wie will er allgemein die Finanzierung von Projekten für den Agglomerationsverkehr in Zukunft sicherstellen?</p>
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