Effizienzsteigerung im Asylverfahren
- ShortId
-
04.3519
- Id
-
20043519
- Updated
-
27.07.2023 22:34
- Language
-
de
- Title
-
Effizienzsteigerung im Asylverfahren
- AdditionalIndexing
-
2811;Produktivität;Dezentralisierung;Asylverfahren;Vereinfachung von Verfahren
- 1
-
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L04K01020406, Dezentralisierung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L07K07030202050201, Produktivität
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Seit dem 2. August 2002 verfügt jede der vier Empfangsstellen des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) über eine Sektion, die über Asylgesuche entscheidet; seit dem 1. April dieses Jahres werden hier die meisten Nichteintretensfälle entschieden. In Zukunft dürfte die Zahl der Nichteintretensentscheide tendenziell steigen.</p><p>Ein rascher Entscheid ist - neben einem konsequenten Vollzug - das wichtigste Element im Asylverfahren. Erfahrungsgemäss verfügen die meisten Asylsuchenden bei ihrer in der Regel illegalen Einreise in die Schweiz noch nicht über eine stichhaltige "Fluchtgeschichte", weshalb im Empfangsstellenverfahren rasch auf fehlende Asylgründe geschlossen werden kann. An diesen Umstand ist anzuknüpfen: Durch Verlagerung von mehr Personal aus der Berner Zentrale des BFF in die Empfangsstellen sind die Voraussetzungen zu schaffen, um neben den Nichteintretensentscheiden auch rascher wesentlich mehr materielle Entscheide fällen zu können.</p><p>Die Unterbringung des BFF-Personals liesse sich mit gemieteten Bürocontainern kostengünstig realisieren. Desgleichen würde eine teilweise Dezentralisierung der Schweizerischen Asylrekurskommission - später des Bundesverwaltungsgerichtes - gleichermassen das Beschwerdeverfahren beschleunigen. In diesem Zusammenhang wäre es zweckmässig, die Beschwerdefristen erheblich zu verkürzen und im Anschluss an das erstinstanzliche Asylverfahren in der Empfangsstelle mündliche Verfahren durchzuführen, welche das langwierige schriftliche Verfahren ersetzen könnten.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt den Grundgedanken des Postulanten. Daher hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) die Kapazitäten der Empfangsstellen zur beschleunigten Behandlung von Asylgesuchen sukzessive erhöht. Es entscheidet dort heute schon über die Asylgesuche von rund 6000 Personen pro Jahr. Dies entsprach im Jahre 2003 etwa 30 Prozent der eingegangenen Asylgesuche. Im Jahre 2004 wurden in den Empfangsstellen bis Ende September 4409 Entscheide gefällt. Zur Ausschöpfung des Beschleunigungspotenzials wurde der Anteil der direkten Bundesanhörungen in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren im laufenden Jahr sukzessive erhöht und beträgt jetzt rund 50 Prozent.</p><p>In den Empfangsstellen werden in erster Linie Missbrauchsfälle oder offensichtlich unbegründete Asylgesuche entschieden. Diese erfordern insbesondere seit Inkrafttreten des mit dem Entlastungsprogramm 2003 eingeführten Systemwechsels eine unverzügliche Behandlung. 3156 (52 Prozent) der im Jahre 2003 in den Empfangsstellen gefällten Entscheide waren Nichteintretensentscheide. In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres waren dies 1907 (43 Prozent). Dieser Anteil ist seit Inkrafttreten des Entlastungsprogramms 2003 im April 2004 kontinuierlich gesunken.</p><p>Aufgrund der gegenwärtigen Situation ist das BFF in der Lage, gegen 50 Prozent der Asylgesuche schon in den Empfangsstellen zu entscheiden. Darunter fallen alle erkennbaren Nichteintretensfälle, aber auch Asylgesuche, die sich für eine rasche materielle Behandlung eignen. Die heutigen Strukturen in den Empfangsstellen weisen eine optimale Betriebsgrösse auf. Sie gewährleisten einen schnellen Entscheid in Fällen, in denen ein solcher möglich, wirtschaftlich und wirksam ist. Es besteht daher kein Bedarf, die Kapazitäten in den Empfangsstellen noch weiter zu erhöhen. Komplexere Asylverfahren, die weitere Abklärungen erfordern, werden sinnvollerweise weiterhin an den Hauptstandorten des BFF bearbeitet. Dieses wird aber die Entwicklung im Auge behalten und bei der Umsetzung der laufenden Revision des Asylgesetzes prüfen, ob weiter gehende organisatorische Anpassungen erforderlich sind.</p><p>Die Schweizerische Asylrekurskommission wird im Jahre 2007 durch das Bundesverwaltungsgericht ersetzt. Der Bundesrat geht von einem einzigen Sitz des künftigen Bundesverwaltungsgerichtes - definitiv in St. Gallen - aus. Einen Vorstoss, die Schweizerische Asylrekurskommission aus dem Bundesverwaltungsgericht auszugliedern, lehnt der Bundesrat ab. Ebenso hat der Nationalrat am 6. Oktober 2004 entschieden. Im Übrigen führt die sinkende Geschäftslast der Kommission zu einer Verkürzung der durchschnittlichen Dauer der Beschwerdeverfahren. Die seit dem 1. April 2004 geltende fünftägige Erledigungsfrist bei Beschwerden gegen Nichteintretensentscheide in den Empfangsstellen konnte praktisch ausnahmslos eingehalten werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, bei den Asylverfahren die Möglichkeit einer teilweisen Dezentralisierung der ersten und zweiten Instanz zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.</p>
- Effizienzsteigerung im Asylverfahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit dem 2. August 2002 verfügt jede der vier Empfangsstellen des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) über eine Sektion, die über Asylgesuche entscheidet; seit dem 1. April dieses Jahres werden hier die meisten Nichteintretensfälle entschieden. In Zukunft dürfte die Zahl der Nichteintretensentscheide tendenziell steigen.</p><p>Ein rascher Entscheid ist - neben einem konsequenten Vollzug - das wichtigste Element im Asylverfahren. Erfahrungsgemäss verfügen die meisten Asylsuchenden bei ihrer in der Regel illegalen Einreise in die Schweiz noch nicht über eine stichhaltige "Fluchtgeschichte", weshalb im Empfangsstellenverfahren rasch auf fehlende Asylgründe geschlossen werden kann. An diesen Umstand ist anzuknüpfen: Durch Verlagerung von mehr Personal aus der Berner Zentrale des BFF in die Empfangsstellen sind die Voraussetzungen zu schaffen, um neben den Nichteintretensentscheiden auch rascher wesentlich mehr materielle Entscheide fällen zu können.</p><p>Die Unterbringung des BFF-Personals liesse sich mit gemieteten Bürocontainern kostengünstig realisieren. Desgleichen würde eine teilweise Dezentralisierung der Schweizerischen Asylrekurskommission - später des Bundesverwaltungsgerichtes - gleichermassen das Beschwerdeverfahren beschleunigen. In diesem Zusammenhang wäre es zweckmässig, die Beschwerdefristen erheblich zu verkürzen und im Anschluss an das erstinstanzliche Asylverfahren in der Empfangsstelle mündliche Verfahren durchzuführen, welche das langwierige schriftliche Verfahren ersetzen könnten.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt den Grundgedanken des Postulanten. Daher hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) die Kapazitäten der Empfangsstellen zur beschleunigten Behandlung von Asylgesuchen sukzessive erhöht. Es entscheidet dort heute schon über die Asylgesuche von rund 6000 Personen pro Jahr. Dies entsprach im Jahre 2003 etwa 30 Prozent der eingegangenen Asylgesuche. Im Jahre 2004 wurden in den Empfangsstellen bis Ende September 4409 Entscheide gefällt. Zur Ausschöpfung des Beschleunigungspotenzials wurde der Anteil der direkten Bundesanhörungen in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren im laufenden Jahr sukzessive erhöht und beträgt jetzt rund 50 Prozent.</p><p>In den Empfangsstellen werden in erster Linie Missbrauchsfälle oder offensichtlich unbegründete Asylgesuche entschieden. Diese erfordern insbesondere seit Inkrafttreten des mit dem Entlastungsprogramm 2003 eingeführten Systemwechsels eine unverzügliche Behandlung. 3156 (52 Prozent) der im Jahre 2003 in den Empfangsstellen gefällten Entscheide waren Nichteintretensentscheide. In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres waren dies 1907 (43 Prozent). Dieser Anteil ist seit Inkrafttreten des Entlastungsprogramms 2003 im April 2004 kontinuierlich gesunken.</p><p>Aufgrund der gegenwärtigen Situation ist das BFF in der Lage, gegen 50 Prozent der Asylgesuche schon in den Empfangsstellen zu entscheiden. Darunter fallen alle erkennbaren Nichteintretensfälle, aber auch Asylgesuche, die sich für eine rasche materielle Behandlung eignen. Die heutigen Strukturen in den Empfangsstellen weisen eine optimale Betriebsgrösse auf. Sie gewährleisten einen schnellen Entscheid in Fällen, in denen ein solcher möglich, wirtschaftlich und wirksam ist. Es besteht daher kein Bedarf, die Kapazitäten in den Empfangsstellen noch weiter zu erhöhen. Komplexere Asylverfahren, die weitere Abklärungen erfordern, werden sinnvollerweise weiterhin an den Hauptstandorten des BFF bearbeitet. Dieses wird aber die Entwicklung im Auge behalten und bei der Umsetzung der laufenden Revision des Asylgesetzes prüfen, ob weiter gehende organisatorische Anpassungen erforderlich sind.</p><p>Die Schweizerische Asylrekurskommission wird im Jahre 2007 durch das Bundesverwaltungsgericht ersetzt. Der Bundesrat geht von einem einzigen Sitz des künftigen Bundesverwaltungsgerichtes - definitiv in St. Gallen - aus. Einen Vorstoss, die Schweizerische Asylrekurskommission aus dem Bundesverwaltungsgericht auszugliedern, lehnt der Bundesrat ab. Ebenso hat der Nationalrat am 6. Oktober 2004 entschieden. Im Übrigen führt die sinkende Geschäftslast der Kommission zu einer Verkürzung der durchschnittlichen Dauer der Beschwerdeverfahren. Die seit dem 1. April 2004 geltende fünftägige Erledigungsfrist bei Beschwerden gegen Nichteintretensentscheide in den Empfangsstellen konnte praktisch ausnahmslos eingehalten werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, bei den Asylverfahren die Möglichkeit einer teilweisen Dezentralisierung der ersten und zweiten Instanz zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.</p>
- Effizienzsteigerung im Asylverfahren
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