BTS statt Stutenbeiträge
- ShortId
-
04.3520
- Id
-
20043520
- Updated
-
28.07.2023 09:19
- Language
-
de
- Title
-
BTS statt Stutenbeiträge
- AdditionalIndexing
-
55;Tierhaltung;Stallhaltung;Pferdezucht;Tierhalterbeiträge;Direktzahlungen;Einhufer;Freilandhaltung;Tierschutz
- 1
-
- L05K1401010208, Pferdezucht
- L05K1401080102, Einhufer
- L05K0601040802, Tierschutz
- L05K1401040405, Tierhalterbeiträge
- L05K1401010211, Stallhaltung
- L05K1401010203, Freilandhaltung
- L04K14010102, Tierhaltung
- L04K14010404, Direktzahlungen
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>In der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion "Öffentliche Gelder an Pferdehalter" vom 11. März 2003 schreibt der Bundesrat, dass er beabsichtigt, alle Betriebe vor Auszahlung der Stutenbeiträge auf die Einhaltung der Richtlinien des BVET vom 23. April 2001 über die Haltung von Pferden, Ponys, Eseln, Maultieren und Mauleseln zu kontrollieren. "Dadurch sollen die Beiträge in Zukunft nur an Betriebe ausgerichtet werden, welche den Richtlinien des BVET entsprechen" (Zitat aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Mai 2003).</p><p>Aufgrund der kürzlich publizierten Pressemitteilung "Gelder nur noch für freie Freiberger" könnte man annehmen, dass diese Absichtserklärung nun umgesetzt würde. Offenbar ist aber lediglich eine Vereinbarung zwischen dem BLW und dem Freibergerzuchtverband ausgehandelt worden, wonach nur für Stuten mit Fohlen eine andere Aufstallung vorhanden sein muss als die Anbindehaltung. Alle anderen Pferde der Freibergerzucht wie trächtige Stuten, abgesetzte Fohlen, Jungpferde und Hengste dürfen nach wie vor angebunden gehalten werden, obwohl auch der Bund in seinen Richtlinien diese Haltungsform ablehnt und sie z. B. in mehreren deutschen Bundesländern schon vor einigen Jahren verboten wurde. Zudem wird die neue Bestimmung nicht wie geplant vor der Auszahlung der Gelder kontrolliert. Gemäss meinen Erkundigungen wird lediglich festgehalten, dass - sofern ein Landwirt diese Regel nicht einhalte - er die Beiträge zurückzahlen müsse. Die Kontrolle erfolgt zudem nicht von einer unabhängigen Stelle, sondern durch die Beitragsbezüger selber, was völlig unglaubwürdig ist.</p>
- <p>Bei der Behandlung der in ein Postulat umgewandelten Motion 03.3043, "Öffentliche Gelder an Pferdehalter", hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass nach Verabschiedung des neuen Tierschutzgesetzes eine Totalrevision der Tierschutzverordnung geplant ist. Darin sollen unter anderem spezifische Vorschriften für die Haltung von Pferden, Ponys, Eseln, Maultieren und Mauleseln aufgenommen werden. Damit werden die Vollzugsbehörden des Tierschutzes bei diesen Tierarten von klaren Vorgaben ausgehen können. Die Haltung von Pferden kann dann bezüglich der Direktzahlungen wie auch der Stutenbeiträge gleich behandelt werden wie diejenige der übrigen landwirtschaftlichen Nutztiere.</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Stutenbeiträge sollen nach wie vor nur an Betriebe ausgerichtet werden, welche die Richtlinie des BVET vom 23. April 2001 über die Haltung von Pferden, Ponys, Eseln, Maultieren und Mauleseln einhalten. Im Rahmen der Konkretisierung der Beitragsvoraussetzungen ist das Bundesamt für Landwirtschaft mit dem für den Vollzug zuständigen Schweizerischen Freibergerzuchtverband für die Zeit bis zur Revision der Tierschutzgesetzgebung übereingekommen, dass Beiträge nur für Stuten ausgerichtet werden, die nicht angebunden sind.</p><p>2. Die Beiträge werden nur an Halter von Stuten ausbezahlt, die schriftlich bestätigen, dass sie ihre Stuten nicht angebunden halten. Sollte sich ihre Bestätigung als falsch erweisen, verpflichten sie sich auf Rückzahlung der Beiträge. Der Schweizerische Freibergerzuchtverband ist in Verhandlung mit den akkreditierten ÖLN-Kontrollstellen, damit diese die erforderlichen Kontrollen durchführen können. Mit dieser Vereinbarung wäre eine unabhängige Kontrolle gewährleistet.</p><p>3. Die Stutenbeiträge sollen die Erhaltung der Freibergerrasse als angestammte Kulturrasse unterstützen. Dieses Ziel wird wirksamer mit den Stutenbeiträgen als mit Beiträgen für ein entsprechendes BTS-Programm erreicht. In Bezug auf allfällige BTS-Beiträge hat der Bundesrat seinen in der Zwischenzeit nicht geänderten Standpunkt in der Antwort auf die Motion Jenny 03.3043, "Öffentliche Gelder an Pferdehalter", dargelegt. Viele Pferde werden als Sport- und Freizeitpferde auf nicht direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben gehalten. Mit dem BTS-Programm könnte nur die Pferdehaltung auf Landwirtschaftsbetrieben gefördert werden, welche die Voraussetzungen für Direktzahlungen erfüllen. Alle übrigen Pferdehaltungen würden von einem entsprechenden BTS-Programm ausgeschlossen. Eine tiergerechte Haltung aller Pferde ist am effizientesten durch klare, umsetzbare und verbindliche Vorschriften in der Tierschutzverordnung und einen korrekten Vollzug zu erreichen. Deshalb ist eine Ausdehnung des BTS-Programms auf die Pferdehaltung nicht geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb werden die Richtlinien des BVET vom 23. April 2001 nur teilweise umgesetzt?</p><p>2. Weshalb werden Beiträge ausbezahlt, bevor die nötigen Kontrollen stattgefunden haben?</p><p>3. Weshalb werden die Stutenbeiträge nicht gestrichen und wird das vorhandene Geld nicht in BTS-Beiträge für Pferde umgelagert, von denen sämtliche landwirtschaftliche Pferdehaltungen mit einer tierfreundlichen Haltung profitieren könnten, selbstverständlich auch die Freibergerzüchter, welche die BTS-(und Raus-)Vorschriften einhalten?</p>
- BTS statt Stutenbeiträge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion "Öffentliche Gelder an Pferdehalter" vom 11. März 2003 schreibt der Bundesrat, dass er beabsichtigt, alle Betriebe vor Auszahlung der Stutenbeiträge auf die Einhaltung der Richtlinien des BVET vom 23. April 2001 über die Haltung von Pferden, Ponys, Eseln, Maultieren und Mauleseln zu kontrollieren. "Dadurch sollen die Beiträge in Zukunft nur an Betriebe ausgerichtet werden, welche den Richtlinien des BVET entsprechen" (Zitat aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Mai 2003).</p><p>Aufgrund der kürzlich publizierten Pressemitteilung "Gelder nur noch für freie Freiberger" könnte man annehmen, dass diese Absichtserklärung nun umgesetzt würde. Offenbar ist aber lediglich eine Vereinbarung zwischen dem BLW und dem Freibergerzuchtverband ausgehandelt worden, wonach nur für Stuten mit Fohlen eine andere Aufstallung vorhanden sein muss als die Anbindehaltung. Alle anderen Pferde der Freibergerzucht wie trächtige Stuten, abgesetzte Fohlen, Jungpferde und Hengste dürfen nach wie vor angebunden gehalten werden, obwohl auch der Bund in seinen Richtlinien diese Haltungsform ablehnt und sie z. B. in mehreren deutschen Bundesländern schon vor einigen Jahren verboten wurde. Zudem wird die neue Bestimmung nicht wie geplant vor der Auszahlung der Gelder kontrolliert. Gemäss meinen Erkundigungen wird lediglich festgehalten, dass - sofern ein Landwirt diese Regel nicht einhalte - er die Beiträge zurückzahlen müsse. Die Kontrolle erfolgt zudem nicht von einer unabhängigen Stelle, sondern durch die Beitragsbezüger selber, was völlig unglaubwürdig ist.</p>
- <p>Bei der Behandlung der in ein Postulat umgewandelten Motion 03.3043, "Öffentliche Gelder an Pferdehalter", hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass nach Verabschiedung des neuen Tierschutzgesetzes eine Totalrevision der Tierschutzverordnung geplant ist. Darin sollen unter anderem spezifische Vorschriften für die Haltung von Pferden, Ponys, Eseln, Maultieren und Mauleseln aufgenommen werden. Damit werden die Vollzugsbehörden des Tierschutzes bei diesen Tierarten von klaren Vorgaben ausgehen können. Die Haltung von Pferden kann dann bezüglich der Direktzahlungen wie auch der Stutenbeiträge gleich behandelt werden wie diejenige der übrigen landwirtschaftlichen Nutztiere.</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Stutenbeiträge sollen nach wie vor nur an Betriebe ausgerichtet werden, welche die Richtlinie des BVET vom 23. April 2001 über die Haltung von Pferden, Ponys, Eseln, Maultieren und Mauleseln einhalten. Im Rahmen der Konkretisierung der Beitragsvoraussetzungen ist das Bundesamt für Landwirtschaft mit dem für den Vollzug zuständigen Schweizerischen Freibergerzuchtverband für die Zeit bis zur Revision der Tierschutzgesetzgebung übereingekommen, dass Beiträge nur für Stuten ausgerichtet werden, die nicht angebunden sind.</p><p>2. Die Beiträge werden nur an Halter von Stuten ausbezahlt, die schriftlich bestätigen, dass sie ihre Stuten nicht angebunden halten. Sollte sich ihre Bestätigung als falsch erweisen, verpflichten sie sich auf Rückzahlung der Beiträge. Der Schweizerische Freibergerzuchtverband ist in Verhandlung mit den akkreditierten ÖLN-Kontrollstellen, damit diese die erforderlichen Kontrollen durchführen können. Mit dieser Vereinbarung wäre eine unabhängige Kontrolle gewährleistet.</p><p>3. Die Stutenbeiträge sollen die Erhaltung der Freibergerrasse als angestammte Kulturrasse unterstützen. Dieses Ziel wird wirksamer mit den Stutenbeiträgen als mit Beiträgen für ein entsprechendes BTS-Programm erreicht. In Bezug auf allfällige BTS-Beiträge hat der Bundesrat seinen in der Zwischenzeit nicht geänderten Standpunkt in der Antwort auf die Motion Jenny 03.3043, "Öffentliche Gelder an Pferdehalter", dargelegt. Viele Pferde werden als Sport- und Freizeitpferde auf nicht direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben gehalten. Mit dem BTS-Programm könnte nur die Pferdehaltung auf Landwirtschaftsbetrieben gefördert werden, welche die Voraussetzungen für Direktzahlungen erfüllen. Alle übrigen Pferdehaltungen würden von einem entsprechenden BTS-Programm ausgeschlossen. Eine tiergerechte Haltung aller Pferde ist am effizientesten durch klare, umsetzbare und verbindliche Vorschriften in der Tierschutzverordnung und einen korrekten Vollzug zu erreichen. Deshalb ist eine Ausdehnung des BTS-Programms auf die Pferdehaltung nicht geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb werden die Richtlinien des BVET vom 23. April 2001 nur teilweise umgesetzt?</p><p>2. Weshalb werden Beiträge ausbezahlt, bevor die nötigen Kontrollen stattgefunden haben?</p><p>3. Weshalb werden die Stutenbeiträge nicht gestrichen und wird das vorhandene Geld nicht in BTS-Beiträge für Pferde umgelagert, von denen sämtliche landwirtschaftliche Pferdehaltungen mit einer tierfreundlichen Haltung profitieren könnten, selbstverständlich auch die Freibergerzüchter, welche die BTS-(und Raus-)Vorschriften einhalten?</p>
- BTS statt Stutenbeiträge
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