Vertrieb von Tageszeitungen

ShortId
04.3523
Id
20043523
Updated
14.11.2025 08:32
Language
de
Title
Vertrieb von Tageszeitungen
AdditionalIndexing
34;nationale Minderheit;Post;Randregion;Leistungsabbau;Pluralismus;Güterverkehr auf der Strasse;Verkehrsverlagerung;Presse;Minderheitenschutz;Zeitung
1
  • L04K02021703, Zeitung
  • L04K12020202, Post
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L05K1202050105, Presse
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K18020211, Verkehrsverlagerung
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
  • L04K08020321, Pluralismus
  • L04K05020406, Minderheitenschutz
  • L05K0502040602, nationale Minderheit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Eine ausreichende mediale Versorgung aller Regionen des Landes ist von wesentlicher Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung. Ein Element für die mediale Versorgung ist auch die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post. Die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften gehört deshalb gemäss Postverordnung zur Grundversorgung. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Studer Jean 03.3567, "Informations- und Medienfreiheit in den Randregionen", vom 3. Oktober 2003, die Anfrage Rey 04.1015, "Verteilung der Regionalzeitungen durch die Post", vom 15. März 2004, sowie das Postulat Rennwald 04.3084, "Neue Logistik der Post für den Zeitungstransport", vom 17. März 2004 festhielt, müssen abonnierte Zeitungen zwar an allen Werktagen zugestellt werden, doch ergibt sich aus der Postgesetzgebung keine Verpflichtung der Post, die Tageszeitung flächendeckend am Erscheinungstag selbst auszuliefern. Trotzdem bemüht sich die Post, diesen Service im Rahmen der Möglichkeiten anzubieten. In Fällen mit einer sehr grossen Distanz zwischen Ausgabe- und Zustellort war es bereits früher nicht immer möglich, alle Tageszeitungen am Erscheinungstag zuzustellen. Die vom Parlament vorgenommenen Kürzungen der Abgeltungen des Bundes für die ungedeckten Kosten der Post aus der Gewährung der Vorzugspreise für die Beförderung abonnierter Zeitungen und Zeitschriften musste die Post kompensieren, um die Vorgaben des Gesetzgebers zur eigenwirtschaftlichen Betriebsführung zu erfüllen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass gemäss den Angaben der Post die Rechnung des Postzeitungsdienstes trotz Subventionen durch den Bund weiterhin eine Kostenunterdeckung aufweist, erachtete es der Bundesrat als angezeigt, mittels einer Optimierung der Zeitungslogistik entsprechende Gegenmassnahmen einzuleiten. In diesem Sinne unterstützte er die gemeinsamen Bestrebungen der Post und der Verleger zur Kostenreduktion. Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Zeitungslogistik konnten zwischen der Post und den betroffenen Verlegern einvernehmliche Lösungen getroffen werden. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass mit der neuen Lösung sogar Verbesserungen gegenüber dem ehemaligen Zustand erreicht werden konnten. Nach Angaben der Post ist sichergestellt, dass alle Zeitungen - unabhängig von ihrem Produktionsort - in den grösseren Agglomerationen am Erscheinungstag zugestellt werden. Ebenso wurde den Erwartungen des Bundesrates Rechnung getragen, bei diesen Optimierungen insbesondere die Anliegen der Lokal- und Regionalpresse zu berücksichtigen. Bezüglich der Kosten ist festzuhalten, dass das anvisierte Einsparungspotenzial von 10 Millionen Franken als gesichert gilt.</p><p>1./2. Verschiedene Verlage haben aufgrund der Anpassungen auch ihre eigenen Transportkonzepte und Strukturen überprüft und optimiert. Zwischen den grossen Zentren erfolgen die Transporte zudem weiterhin auf der Bahn, es besteht weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen der Post und den SBB. In ökologischer Hinsicht lässt sich deshalb gestützt auf die Bilanz der Post feststellen, dass keine Vermehrung von Strassentransporten stattfindet. Dazu trägt auch der Umstand bei, dass die Post bei den Verlegern bisherige Leerfahrten einkauft und nutzt; zusätzlich fallen bisher notwendige Zulieferfahrten der Post weg, die infolge des optimierten Transportkonzeptes nicht mehr nötig sind. Ausserdem haben verschiedene Verleger - ausgelöst durch das Projekt - ihre Transportkonzepte grundlegend überarbeitet und ihrerseits diverse Optimierungspotenziale umgesetzt. In diesem Sinne sieht der Bundesrat keinen Widerspruch zu den Grundsätzen in der Verkehrsverlagerungspolitik. Die neuen Strukturen tragen zudem auch dem Umstand Rechnung, dass die Redaktionen ihre Arbeit möglichst spät abschliessen wollen, damit noch über alle Aktualitäten wie Sportresultate, Ergebnisse von Gemeindeversammlungen usw. berichtet werden kann. Auch im Hinblick auf die technischen Anforderungen (wie z. B. Druck von mehreren Zeitungstiteln auf der gleichen Rotationsmaschine, Flexibilität bei allfälligen Druckpannen usw.) muss sichergestellt sein, dass auf allfällige Verzögerungen rechtzeitig reagiert werden kann.</p><p>3. Die gemeinsamen Anstrengungen der Zeitungsverleger und der Post haben sich gelohnt. Am 9. August 2004 erfolgte plangemäss die Umstellung vom vorgängig durchgeführten Projektbetrieb in den Normal- bzw. Vollbetrieb. Insgesamt hat die Post mit dem neuen Konzept gute Erfahrungen gemacht. Die Gleichtagszustellung hat sich nach der Umstellung insgesamt sogar verbessert: Anstelle von bisher 3 Prozent der Tageszeitungen erreichen neu schweizweit nur noch etwa 2 Prozent den Leser nicht am gleichen Tag. Insgesamt gibt es also viele "Gewinner", leider aber auch Leser, die neu nicht mehr von der Gleichtagszustellung profitieren. Kündigungen von einzelnen Abonnementen sind deshalb wohl auch nicht gänzlich ausgeschlossen. Es gibt aber auch erste Rückmeldungen von Verlegern mit Titeln aus Randregionen, die aufgrund der insgesamt verbesserten Gleichtagszustellung bereits neue Abonnentinnen und Abonnenten gewonnen haben. Auch sind gemäss Angaben der Post unmittelbare Auswirkungen auf die Druckstandorte nicht bekannt, die direkt mit der Umstellung der Zeitungslogistik im Zusammenhang stehen. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass zudem noch weitere Optimierungen in den operativen Detailabläufen vorgenommen werden, ein grundlegender Handlungsbedarf aber nicht vorhanden ist. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb nicht, in die gesetzlich festgelegte Kompetenz der Post zur Festlegung der Betriebsabläufe einzugreifen.</p><p>4. Wir verweisen hierzu auf die eingangs gemachten Ausführungen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Post hat entschieden, den Zeitungstransport von der Schiene auf die Strasse zu verlagern. Dabei machte sie die Notwendigkeit von Kostensenkungen geltend, nachdem die Bundessubventionen für den Zeitungsversand gekürzt wurden.</p><p>Die Folgen dieses Entscheides sind eine Zunahme des Strassenverkehrs und eine Verschlechterung der Dienstleistung, namentlich die verspätete Zustellung (am Folgetag) zahlreicher Zeitungen, und dies insbesondere in den Randregionen des Landes, wo die Mittel für einen eigenständigen Vertrieb fehlen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Steht die Verlagerung des Zeitungstransportes von der Schiene auf die Strasse nicht in krassem Widerspruch zu den von der Regierung stets verkündeten Grundsätzen in Verkehrsfragen, was umso schockierender ist, als es sich hier um einen Bundesbetrieb handelt?</p><p>2. Ist es in Absprache mit den SBB und der Post wirklich nicht möglich, den Schienentransport der Zeitungen beizubehalten und andere Mittel zur Kostensenkung zu finden?</p><p>3. Hält es der Bundesrat - unabhängig von diesen Möglichkeiten - nicht für notwendig, dass rasch Massnahmen getroffen werden, damit - wie früher - die Zustellung der Zeitungen am Erscheinungstag im ganzen Land sichergestellt ist? Dies gilt insbesondere für Zeitungen, die in den Randregionen erscheinen, und für jene, die den Transport nicht mit eigenen Mitteln zu finanzieren vermögen.</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass gerade ein guter Vertrieb von Zeitungen, welche die Ansichten und die Lebensweise von Minderheiten und Randregionen vermitteln, zum Dialog zwischen den verschiedenen Landesteilen und zu einer echten Informationsvielfalt beiträgt?</p>
  • Vertrieb von Tageszeitungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine ausreichende mediale Versorgung aller Regionen des Landes ist von wesentlicher Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung. Ein Element für die mediale Versorgung ist auch die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post. Die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften gehört deshalb gemäss Postverordnung zur Grundversorgung. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Studer Jean 03.3567, "Informations- und Medienfreiheit in den Randregionen", vom 3. Oktober 2003, die Anfrage Rey 04.1015, "Verteilung der Regionalzeitungen durch die Post", vom 15. März 2004, sowie das Postulat Rennwald 04.3084, "Neue Logistik der Post für den Zeitungstransport", vom 17. März 2004 festhielt, müssen abonnierte Zeitungen zwar an allen Werktagen zugestellt werden, doch ergibt sich aus der Postgesetzgebung keine Verpflichtung der Post, die Tageszeitung flächendeckend am Erscheinungstag selbst auszuliefern. Trotzdem bemüht sich die Post, diesen Service im Rahmen der Möglichkeiten anzubieten. In Fällen mit einer sehr grossen Distanz zwischen Ausgabe- und Zustellort war es bereits früher nicht immer möglich, alle Tageszeitungen am Erscheinungstag zuzustellen. Die vom Parlament vorgenommenen Kürzungen der Abgeltungen des Bundes für die ungedeckten Kosten der Post aus der Gewährung der Vorzugspreise für die Beförderung abonnierter Zeitungen und Zeitschriften musste die Post kompensieren, um die Vorgaben des Gesetzgebers zur eigenwirtschaftlichen Betriebsführung zu erfüllen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass gemäss den Angaben der Post die Rechnung des Postzeitungsdienstes trotz Subventionen durch den Bund weiterhin eine Kostenunterdeckung aufweist, erachtete es der Bundesrat als angezeigt, mittels einer Optimierung der Zeitungslogistik entsprechende Gegenmassnahmen einzuleiten. In diesem Sinne unterstützte er die gemeinsamen Bestrebungen der Post und der Verleger zur Kostenreduktion. Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Zeitungslogistik konnten zwischen der Post und den betroffenen Verlegern einvernehmliche Lösungen getroffen werden. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass mit der neuen Lösung sogar Verbesserungen gegenüber dem ehemaligen Zustand erreicht werden konnten. Nach Angaben der Post ist sichergestellt, dass alle Zeitungen - unabhängig von ihrem Produktionsort - in den grösseren Agglomerationen am Erscheinungstag zugestellt werden. Ebenso wurde den Erwartungen des Bundesrates Rechnung getragen, bei diesen Optimierungen insbesondere die Anliegen der Lokal- und Regionalpresse zu berücksichtigen. Bezüglich der Kosten ist festzuhalten, dass das anvisierte Einsparungspotenzial von 10 Millionen Franken als gesichert gilt.</p><p>1./2. Verschiedene Verlage haben aufgrund der Anpassungen auch ihre eigenen Transportkonzepte und Strukturen überprüft und optimiert. Zwischen den grossen Zentren erfolgen die Transporte zudem weiterhin auf der Bahn, es besteht weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen der Post und den SBB. In ökologischer Hinsicht lässt sich deshalb gestützt auf die Bilanz der Post feststellen, dass keine Vermehrung von Strassentransporten stattfindet. Dazu trägt auch der Umstand bei, dass die Post bei den Verlegern bisherige Leerfahrten einkauft und nutzt; zusätzlich fallen bisher notwendige Zulieferfahrten der Post weg, die infolge des optimierten Transportkonzeptes nicht mehr nötig sind. Ausserdem haben verschiedene Verleger - ausgelöst durch das Projekt - ihre Transportkonzepte grundlegend überarbeitet und ihrerseits diverse Optimierungspotenziale umgesetzt. In diesem Sinne sieht der Bundesrat keinen Widerspruch zu den Grundsätzen in der Verkehrsverlagerungspolitik. Die neuen Strukturen tragen zudem auch dem Umstand Rechnung, dass die Redaktionen ihre Arbeit möglichst spät abschliessen wollen, damit noch über alle Aktualitäten wie Sportresultate, Ergebnisse von Gemeindeversammlungen usw. berichtet werden kann. Auch im Hinblick auf die technischen Anforderungen (wie z. B. Druck von mehreren Zeitungstiteln auf der gleichen Rotationsmaschine, Flexibilität bei allfälligen Druckpannen usw.) muss sichergestellt sein, dass auf allfällige Verzögerungen rechtzeitig reagiert werden kann.</p><p>3. Die gemeinsamen Anstrengungen der Zeitungsverleger und der Post haben sich gelohnt. Am 9. August 2004 erfolgte plangemäss die Umstellung vom vorgängig durchgeführten Projektbetrieb in den Normal- bzw. Vollbetrieb. Insgesamt hat die Post mit dem neuen Konzept gute Erfahrungen gemacht. Die Gleichtagszustellung hat sich nach der Umstellung insgesamt sogar verbessert: Anstelle von bisher 3 Prozent der Tageszeitungen erreichen neu schweizweit nur noch etwa 2 Prozent den Leser nicht am gleichen Tag. Insgesamt gibt es also viele "Gewinner", leider aber auch Leser, die neu nicht mehr von der Gleichtagszustellung profitieren. Kündigungen von einzelnen Abonnementen sind deshalb wohl auch nicht gänzlich ausgeschlossen. Es gibt aber auch erste Rückmeldungen von Verlegern mit Titeln aus Randregionen, die aufgrund der insgesamt verbesserten Gleichtagszustellung bereits neue Abonnentinnen und Abonnenten gewonnen haben. Auch sind gemäss Angaben der Post unmittelbare Auswirkungen auf die Druckstandorte nicht bekannt, die direkt mit der Umstellung der Zeitungslogistik im Zusammenhang stehen. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass zudem noch weitere Optimierungen in den operativen Detailabläufen vorgenommen werden, ein grundlegender Handlungsbedarf aber nicht vorhanden ist. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb nicht, in die gesetzlich festgelegte Kompetenz der Post zur Festlegung der Betriebsabläufe einzugreifen.</p><p>4. Wir verweisen hierzu auf die eingangs gemachten Ausführungen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Post hat entschieden, den Zeitungstransport von der Schiene auf die Strasse zu verlagern. Dabei machte sie die Notwendigkeit von Kostensenkungen geltend, nachdem die Bundessubventionen für den Zeitungsversand gekürzt wurden.</p><p>Die Folgen dieses Entscheides sind eine Zunahme des Strassenverkehrs und eine Verschlechterung der Dienstleistung, namentlich die verspätete Zustellung (am Folgetag) zahlreicher Zeitungen, und dies insbesondere in den Randregionen des Landes, wo die Mittel für einen eigenständigen Vertrieb fehlen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Steht die Verlagerung des Zeitungstransportes von der Schiene auf die Strasse nicht in krassem Widerspruch zu den von der Regierung stets verkündeten Grundsätzen in Verkehrsfragen, was umso schockierender ist, als es sich hier um einen Bundesbetrieb handelt?</p><p>2. Ist es in Absprache mit den SBB und der Post wirklich nicht möglich, den Schienentransport der Zeitungen beizubehalten und andere Mittel zur Kostensenkung zu finden?</p><p>3. Hält es der Bundesrat - unabhängig von diesen Möglichkeiten - nicht für notwendig, dass rasch Massnahmen getroffen werden, damit - wie früher - die Zustellung der Zeitungen am Erscheinungstag im ganzen Land sichergestellt ist? Dies gilt insbesondere für Zeitungen, die in den Randregionen erscheinen, und für jene, die den Transport nicht mit eigenen Mitteln zu finanzieren vermögen.</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass gerade ein guter Vertrieb von Zeitungen, welche die Ansichten und die Lebensweise von Minderheiten und Randregionen vermitteln, zum Dialog zwischen den verschiedenen Landesteilen und zu einer echten Informationsvielfalt beiträgt?</p>
    • Vertrieb von Tageszeitungen

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